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BMW Azubi - Geldwerter Vorteil - Werksverkauf

BMW
Themenstarteram 31. Januar 2016 um 6:14

BMW Azubi kauft für Verwandten einen BMW Neuwagen im Werk (21,9% Rabatt) Listenpreis 45k€.

Wieviel muss er nun am Jahresende versteuern?

Azubis zahlen ja praktisch keine Steuer Brutto = netto (so ungefähr). Monatsgehalt ca. 1000€.

Rechnung:

Jahreseinkommen (Azubi) = 12.000€

Geldwerter Vorteil = 21,9% von 45k€ = 9855€

Also neues Jahreseinkommen = 21855€

Frage a) Muss Azubi nun 21855€ oder 9855€ nachversteuern?

Frage b) Zu welchem Steuersatz?

Frage c) Ist der Geldwerte Vorteil wirklich 21,9% von 45k€ oder wird dieser mit gängigen Rabatten am freien Markt bestimmt? (Wenn sich Azubi bei normalen Händler ein Auto kauft bekommt er auch 12% Rabatt und hat keinen Geldwerten Vorteil.)

 

Ja, in 14 Tagen haben wir (Azubi Bruder + Ich) einen Termin im Werk für die Berechnung eines Angebots.

Ich hasse es aber unvorbereitet in ein Gespräch zu gehen und möchte mich daher vorab informieren und das Thema grundsätzlich verstehen.

Vielleicht gibt es ein paar BMW MA oder Steuerexperten die mir das im Jahr 2016 erklären können. Ich habe ältere Beiträge aus 2006 u. 2009 gefunden, allerdings ging es dabei auch nicht um einen Azubi der praktisch nichts versteuern muss. Und Steuergesetze können sich auch ändern.

Danke

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24 Antworten

Der Bundesfinanzhof hat 2012 ein Urteil aus Baden-Württemberg bestätigt, dass übliche Rabatte für Kunden vom Mitarbeiterabatten abgezogen werden dürfen. Ich würde mal davon ausgehen, dass BMW das richtig behandelt, die machen das zwei-/dreimal im Jahr ;)

 

Da es keine starren Steuersätze für die Lohnsteuer gibt, einfach mal einen Brutto-/Nettolohnrechner benutzen.

Bei Deinem Beispiel und voller Anrechnung des Rabattes sähe es so aus:

Ergebnis Euro/Jahr

Lohn (Brutto): 12.000,00

Geldwerter Vorteil: 9.855,00

zu versteuerndes Gesamtbrutto: 21.855,00

Lohnsteuer: 1.614,96

Solidaritätszuschlag: 88,80

Kirchensteuer: 129,12

Bruttolohn (vor Steuer): 12.000,00

Steuern gesamt: 1.832,88

Lohn (nach Steuer): 10.167,12

 

Man sollte sich als Azubi allerdings grundsätzlich fragen, ob man sich so ein Auto überhaupt leisten kann, es fallen ja nicht unerhebliche weitere Kosten an.

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 11:18

Zitat:

@XC70D5 schrieb am 31. Januar 2016 um 11:36:05 Uhr:

Der Bundesfinanzhof hat 2012 ein Urteil aus Baden-Württemberg bestätigt, dass übliche Rabatte für Kunden vom Mitarbeiterabatten abgezogen werden dürfen. Ich würde mal davon ausgehen, dass BMW das richtig behandelt, die machen das zwei-/dreimal im Jahr ;)

Das Urteil verstehe ich dann so: z.B. bei einem 1er BMW das ich gängige Rabatte (10-12%) abziehen kann und sich dadurch der Geldwerte Vorteil und die Steuerrückzahlung am Jahresende reduziert? Bei angenommenen 11% am freien Markt wäre der Geldwerte Vorteil praktisch nur noch halb so groß.

Keine Sorge, die Finanzierung steht auf soliden Beinen. Es stellt sich nur die Frage ob wir das Auto direkt vom Händler mit 12% Rabatt beziehen oder über meinen Bruder (BMW Azubi) mit dem Werksangehörigen Rabatt (Nachteil hier, das Auto ist auf Ihn angemeldet und wir müssen am Jahresende eine Steuernachzahlung in Höhe X leisten.)

Zitat:

@Amiro_26 schrieb am 31. Januar 2016 um 12:18:54 Uhr:

Das Urteil verstehe ich dann so: z.B. bei einem 1er BMW das ich gängige Rabatte (10-12%) abziehen kann und sich dadurch der Geldwerte Vorteil und die Steuerrückzahlung am Jahresende reduziert? Bei angenommenen 11% am freien Markt wäre der Geldwerte Vorteil praktisch nur noch halb so groß

Genau! Der "gängige Rabatt" sollte Euch bei dem Termin eigentlich genannt werden. Das Ganze dann am besten schriftlich, damit es nachträglich keine Probleme (mit dem Finanzamt) gibt.

Themenstarteram 31. Januar 2016 um 14:52

Alles klar, dann habe ich es jetzt kapiert. Dann bin ich mal gespannt was als "gängiger Rabatt" veranschlagt wird.

Scheint sich aber dann auch nach Steuerrückzahlung im Vergleich zum normalen Autohaus zu rentieren.

Danke Dir!

am 1. Februar 2016 um 12:04

Habe es mal in das Auto Finanzierung Forum verschoben.

Ansonsten musst du einen Steuerberater befragen.

Gruss andi_sco

am 1. Februar 2016 um 14:05

Von den 21,9% wird als erstes der übliche Rabatt abgezogen. Da ist in der Tat die Frage, wo der aktuell liegt.

Bleiben dann z.B. noch 12% übrig, wird davon noch der Freibetrag von 1080€ abgezogen. Das war übrig bleibt ist zu versteuern. In deinem Beispiel dürften ca. 15% Einkommenssteuer entfallen.

Aber: Es sind auch Sozialversicherungen darauf zu entrichten und die betragen auch beim Azubi rund 20%. Rechne also von dem was zu versteuern, dass ca. 35% abzuführen ist. Das ist natürlich aber immer noch günstiger, als gleich für nur 11% Rabatt einzukaufen ;).

Hallo

Rabatte unterliegen als geldwerte Vorteile der Versteuerung. Allerdings ist nicht der komplette Rabatt steuerpflichtig.

Bei der Ermittlung des zu versteuernden Betrags bei Neufahrzeugen werden die Preisnachlässe berücksichtigt, die durchschnittlich am externen Markt gewährt werden. Darüber hinaus wird ein Bewertungsabschlag von vier Prozent abgezogen. Gegebenenfalls fallen neben der Versteuerung auch Sozialabgaben an.

Mitarbeiter und Rentner haben darüber hinaus Anspruch auf einen Rabattfreibetrag von 1.080 Euro im Jahr. Mitarbeiter und Rentner von Konzerngesellschaften haben leider keinen Anspruch auf den Freibetrag beim rabattierten Fahrzeugkauf.

Die Verkaufsstelle kann den genauen geldwerten Vorteil des Fahrzeugs ermitteln.

Bei der Ermittlung der Abzüge hilft die Lohnbuchhaltung weiter.

Gruss

Chris

am 1. Februar 2016 um 15:49

das erscheint mir alles ein wenig suspekt... wer entscheidet was der "marktübliche" rabatt ist der ja zwingend nötig ist um den geldwerten vorteil zu berechnen ?

ich könnte z.b. über meinen arbeitgeber günstig an mercedes pkw kommen, ich hab bevor ich meinen x3 gekauft hab mal nachgerechnet. auf meinen konfigurierten glc 250d hätte ich knapp 27 % auf den listenpreis bekommen.

mehr als ordentlich, allerdings konnte mir kein mensch sagen was der "marktübliche" rabatt ist... mir war es unterm strich zu heiß mich auf das spiel einzulassen.

ich habe mich dann für den bmw entschieden wo ich übers internet einen ordentlichen rabatt ohne vitamin b bekommen habe und mich nicht mit dem finanzamt rumstreiten muss.

trotzdem wäre es für mich wirklich höchst interessant da mal eine KLARE ansage mit exakten zahlen zu bekommen um beim nächsten autokauf eventuell doch den flottenrabatt meines arbeitgebers zu nutzen.

kann ich z.b. dem finanzamt ein angebot eines willkürlich im internet gesuchten händlers als nachweis über den zu erziehlenden rabatt geben, oder krieg ich von mercedes eine bescheinigung was "üblich" ist ?

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 1. Februar 2016 um 16:49:59 Uhr:

das erscheint mir alles ein wenig suspekt... wer entscheidet was der "marktübliche" rabatt ist der ja zwingend nötig ist um den geldwerten vorteil zu berechnen ?

In diesem Fall ist es wohl BMW selber. Da würde ich mir keine Sorgen machen, die machen das (zig-)tausendfach jedes Jahr.

 

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 1. Februar 2016 um 16:49:59 Uhr:

trotzdem wäre es für mich wirklich höchst interessant da mal eine KLARE ansage mit exakten zahlen zu bekommen um beim nächsten autokauf eventuell doch den flottenrabatt meines arbeitgebers zu nutzen.

kann ich z.b. dem finanzamt ein angebot eines willkürlich im internet gesuchten händlers als nachweis über den zu erziehlenden rabatt geben, oder krieg ich von mercedes eine bescheinigung was "üblich" ist ?

Den üblichen Rabatt kann Dir nur der jeweilige Vertragspartner (Deines Arbeitgebers) geben.

Was nützt Dir zu wissen, was BMW in München an Rabatt gewährt, wenn Du Deinen BMW in Kleinkleckersdorf bei Händler X kaufst, der es gar nicht nötig hat, so hohe Rabatte zu geben!?

am 1. Februar 2016 um 18:25

genau da liegt der hase im pfeffer ;-)

mein örtlicher bmw händler hätte mir auf meinem x3 dank kauf über behindertenausweis 15 % gegeben,

über einen internetvermittler wären es schon 16,5 % gewesen und gekauft hab ich in "kleinkleckersdorf" bei einem händler den ich selber übers internet gefunden hab für knapp über 19 %

am 1. Februar 2016 um 18:31

Naja, die Nummer lässt sich eigentlich recht einfach lösen. Denn unrentabel wird es vor allem dann, wenn ein möglicher Rabatt sehr nahe an die 21,9% vom Werk aus ran gehen.

Hat man nur einen Rabatt in Aussicht, wie wohl der TE, von 11% kann eigentlich nicht viel passieren. Selbst wenn dann nur 5% als üblicher Rabatt gewährt werden, ist man weiter klar auf der Gewinnerseite.

Ist halt die Frage, wie der Mitarbeiterverkauf bei Deinem Arbeitgeber geregelt ist.

Ich kenne Rahmenverträge für Firmen, da bekommen die Mitarbeiter einfach den Rabatt (evtl. abzgl. 1 bis 1,5 %-Punkte), wenn sie nachweisen, dass sie dort arbeiten. Das hat dann offiziell gar nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Man kauft ein Auto und bekommt X Prozente, fertig.

am 1. Februar 2016 um 18:46

schön wäre es ja... kann ich mir aber nicht vorstellen. bei den angesprochenen knapp 27 % könnte ich mir jedes halbe jahr einen neuwagen gönnen und ohne verlust wieder "verscherbeln"...

mir wurde es so erklärt dass ich quasi einen berechtigungschein von meinem arbeitgeber einfordern muss. dann muss die lohnbuchhaltung den geldwerten vorteil beim finanzamt angeben. dumm nur das mir eben keiner sagen kann wo dieser geldwerte vorteile liegt.

wenn ich z.b. eine pseudorechnung mit 15 % ortsüblichem rabatt bekomme wäre der geldwerte vorteil 12 % abzüglich 1080 euro freibetrag und wohl 4 % die pauschal vom differenzbetrag.

dann wären das wohl ca. 4-5 % die von meinen 27 % abgehen und dann immer noch sehr lukrativ.

am 1. Februar 2016 um 18:59

Zitat:

@XC70D5 schrieb am 1. Februar 2016 um 19:34:52 Uhr:

Ist halt die Frage, wie der Mitarbeiterverkauf bei Deinem Arbeitgeber geregelt ist.

Ich kenne Rahmenverträge für Firmen, da bekommen die Mitarbeiter einfach den Rabatt (evtl. abzgl. 1 bis 1,5 %-Punkte), wenn sie nachweisen, dass sie dort arbeiten. Das hat dann offiziell gar nichts mit dem Arbeitgeber zu tun. Man kauft ein Auto und bekommt X Prozente, fertig.

Unter den Umständen muss man nachweisen können, dass auch normalen Kunden solch ein Rabatt gewährt wird. Es muss nicht jeder bekommen, aber zumindest einige.

Zitat:

@Sven210779 schrieb am 1. Februar 2016 um 19:46:37 Uhr:

schön wäre es ja... kann ich mir aber nicht vorstellen. bei den angesprochenen knapp 27 % könnte ich mir jedes halbe jahr einen neuwagen gönnen und ohne verlust wieder "verscherbeln"...

Es sind knapp 22% ... richtig lesen.

Früher ging das tatsächlich, inzwischen kommt man da aber nicht mehr hin.

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