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BMW 730d E65 gestohlen -- Versicherung lenkt nicht ein!
Hallo!
Mir wurde am 01.08.2010 mein BMW 730d in Berlin gestohlen. Ich habe es sofort zur Anzeige gebracht und meine Versicherung (Würrtembergische) informiert. Nachdem die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen eingestellt hat, sollte nun endlich die Regulierung kommen. Die Versicherung hat mich dann angerufen(!) und mich am Telefon nach meiner Bankverbindung gefragt um mir die Zahlung zu überweisen. Ich habe natürlich sofort nachgefragt, wieviel Sie mir überweisen möchten. Man sagte mir 24.500 Euro! Daraufhin habe ich erstmal verneint und denen gesagt, das sei viel zu wenig. Dann hieß es, "ja aber unser Sachverständiger hat diesen Wert ermittelt".
Ich selber habe im Internet ein vergleichbares Fahrzeug ab 32.000 Euro gefunden. Nun liegt die Sache beim Anwalt. Die Württembergische hat dann eine schwacke-Ermittlung geschickt. Wo aber die Sonderaussttung mit "0" angegeben. Ich habe die selbe schwacke-Ermittlung durchgeführt, nur mit dem Unterschied die volle Ausstattung eingetragen. Bei mir kam dann ein Händler EK von 27.000 und Händler VK von 32.000 heraus. Das Fahrzeug habe ich letztes Jahr für 32.500 direkt bei BMW gekauft. Alle Ausstattungsmerkmale sind im Kaufvertrag festgehalten.
Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.
Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?
Vielen Dank für Eure Tipps vorab!
Gruß.
Bercan
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bercan75
Mein Anwalt hat der Versicherung bis zum 08.11.2010 Frist gesetzt 32.000 zu bezahlen. Sollte keine Zahlung kommen, werden wir das einklagen.
Habt Ihr schon mal solche Erfahrungen gemacht, wie sind meine chancen vor Gericht erfolgreich zu sein?
Vielen Dank für Eure Tipps vorab!
Gruß.
Bercan
Das kann ich dir sagen.
Deine Klage wird abgewiesen.
Gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe, ist das Sachverständigenverfahren durchzuführen. Früher war das im §14 der AKB geregelt bei den neuen AKB`s steht das unter A.2.17.
Das müsste dein "Fachwanwalt" eigentlich Wissen.
Ich würde den noch mal drauf ansprechen, bevor du hier Geld verbrennst........:D
Gruß
Delle
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31 Antworten
Was mir gerade durch den Kopf geht:
Angebotene 24.500 € + 19% MwSt = 29.155 €
wird dir evtl. nur ein Betrag ohne MwSt angeboten??? Das würde natürlich die Differenz erklären, die MwSt würdes du im Regelfall beim Kauf eines "neuen" Fahrzeuges erstatet bekommen... Da er den Wagen bei einen Händler gekauft hat, gehe ich mal von aus, das beim Kaufpreis von 32.500 € auch eine MwSt ausgwiesen war.
Ist nur so ne Idee von mit, die mir gerade durch den Kopf geschossen ist.
Zitat:
Original geschrieben von ChrissGrolm
Ist nur so ne Idee von mit, die mir gerade durch den Kopf geschossen ist.
War auch mein erster Gedanke, aber da sein RA mitmischt, hab ich ihn wieder verworfen. Aber nach Delles und Hafis Postings halte ich das nicht mehr für sooooo abwegig…
ANWÄLTE machen das natürlich nicht umsonst sondern bekommen gutes Geld hierfür und bei einem Streitwert von 32000 € lohnt es sich schon für den Anwalt nicht eben nur eine außergerichtliche Einigung zu erziehlen.
Ich habe mir mal eben Honorarkosten verglichen wo Anwälte dran verdienen.
Streitwert 32000 € außergerichtliche Einigung einfacher Regelfall 1307,81 €
" dito" Klage 4242,05 €
" dito " Vergleich 2789,36 €
Der Streitwert ergibt sich hier aber aus der Differenz, die 24500 von der Versicherung sind ja unstrittig, Streitwert wäre also um die 8000 Euro.
Und fairerweise sollte man die Gerichtskosten nicht als Anwaltshonorar deklarieren.
Der Anwalt verdient hier wohl in der Größenordnung 1500 brutto
Moin Moin,
vorab möchte ich mich für die vielen Antworten und Kommentare bedanken.
Offensichtlich ist das alles garnicht so einfach und mit vielen Fragenzeichen verbunden.
Sachverständigen-Gutachten vor der Klage erscheint mir sinnvoll und logisch! Ob die Versicherung dieses Gutachten dann als Grundlage zur Regulierung akzeptiert, weiß ich nicht.
Ich halte Euch auf dem laufenden, bis dahin...
Beste Grüsse und gute Fahrt!
Bercan
Viel Spaß bei der Suche nach einem Sachverständigen der ein Auto bewertet ohne es gesehen zu haben :D
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Der Streitwert ergibt sich hier aber aus der Differenz, die 24500 von der Versicherung sind ja unstrittig, Streitwert wäre also um die 8000 Euro.
Und fairerweise sollte man die Gerichtskosten nicht als Anwaltshonorar deklarieren.
Der Anwalt verdient hier wohl in der Größenordnung 1500 brutto
so ist es wohl richtig :)
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Viel Spaß bei der Suche nach einem Sachverständigen der ein Auto bewertet ohne es gesehen zu haben :D
das ist das täglich Brot eines KFZ- Sachverständigen ;)
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von wrft2009
Der Streitwert ergibt sich hier aber aus der Differenz, die 24500 von der Versicherung sind ja unstrittig, Streitwert wäre also um die 8000 Euro.
Und fairerweise sollte man die Gerichtskosten nicht als Anwaltshonorar deklarieren.
Der Anwalt verdient hier wohl in der Größenordnung 1500 brutto
Darüber lässt es sich herrlich streiten;) Die Honorarkosten liegen demanch aber dennoch bei 2200 €
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Viel Spaß bei der Suche nach einem Sachverständigen der ein Auto bewertet ohne es gesehen zu haben :D
das ist das täglich Brot eines KFZ- Sachverständigen ;)
Gruß
Delle
Das täglich Brot eines Kfz-Sachverständigen ist das bewerten von Fahrzeugschäden, ohne diese jemals gesehen zu haben?
Erstaunlich - woher bekommt ihr dann die vielen schönen und bunten Fotos, die zusätzlich zu eurem Honarar teuer bezahlt werden?
Um entwendete Fahrzeuge zu bewerten, bedarf es schon guter Kontakte zu den Versicherungen, denn die vertrauen das nicht jedem an!
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
das ist das täglich Brot eines KFZ- Sachverständigen ;)
Gruß
Delle
Das täglich Brot eines Kfz-Sachverständigen ist das bewerten von Fahrzeugschäden, ohne diese jemals gesehen zu haben?
Erstaunlich - woher bekommt ihr dann die vielen schönen und bunten Fotos, die zusätzlich zu eurem Honarar teuer bezahlt werden?
Um entwendete Fahrzeuge zu bewerten, bedarf es schon guter Kontakte zu den Versicherungen, denn die vertrauen das nicht jedem an!
Nicht jeder Sachverständige rechnet auch "Versicherungsfreundlich" :)
Wie ich schon schrieb... Ist der Betrag evtl. ohne MwSt. Der Anwalt scheint ja kein wirklicher Fachanwalt zu sein, und wird sowas dann wahrscheinlich auch einfach nicht wissen, oder "ausversehen" überlesen...
Und wenn du der Versicherung Angebote einreichst mit vergleichbaren Fahrzeugen, regeln Versicherungen im regelfall nach, spätestens dann wenn du einen entsprechenden gekauft hast.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
das ist das täglich Brot eines KFZ- Sachverständigen ;)
Oh verdammt, mein Chef hat mir gar keine Glaskugel gegeben, ich muss nochmal mit dem reden :eek:
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Oh verdammt, mein Chef hat mir gar keine Glaskugel gegeben, ich muss nochmal mit dem reden :eek:
Die braucht man dafür nicht. Nur ein wenig Sachverstand und Marktkenntnisse.
Es ist nämlich nicht so, dass Autos Unikate sind und nur ein einziges mal gebaut werden. :)
Mit diesem "mein Auto ist das schönste und beste" und ich bestimme den Marktwert kommst du ganz bestimmt nicht weit.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Oh verdammt, mein Chef hat mir gar keine Glaskugel gegeben, ich muss nochmal mit dem reden :eek:
Die braucht man dafür nicht. Nur ein wenig Sachverstand und Marktkenntnisse.
Es ist nämlich nicht so, dass Autos Unikate sind und nur ein einziges mal gebaut werden. :)
Wenn das die "Mein_voll_konkret_krasser_3er_mit_20"_Chromfelgen_375er_Pirellis_und_70/40_Tieferlegung_Fraktion" liest, bekommst du wahrscheinlich jede Menge Mecker per PN. :D