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Blue Pegasus Promotion?

Themenstarteram 30. November 2008 um 18:14

Ich war eben mit einem Bekannten auf der Essen Motorshow. Lohnt sich nicht wirklich.

An einem Stand sprach mich ein Mitarbeiter der Fa. Blue Pegasus Promotion an:

www.blue-pegasus.de

Diese Fa. bietet sehr günstig eine Art Kfz-Leasing für unterschiedliche Modelle in allen erdenklichen Preisklassen an. Der Kunde zahlt bei jedem Fahrzeug ca. 1/3 des Listenpreises. Dieses Geld wird über die Laufzeit von 2 Jahren auf einem schweizer Bankkonto als Kaution hinterlegt. Während der zweijährigen Haltedauer des Pkw zahlt man eine monatliche Rate. Am Ende der Laufzeit erhält man entweder seine Kaution zurück, kauft den Pkw oder least einen Neuen. Alle Kosten sind inkl. Versicherung, GEZ und Steuer. Man zahlt also im Endeffekt nur die monatlichen Raten.

Allerdings muss man sich bereit erklären, dass auf dem Fahrzeug ein großflächiger Werbeaufkleber der Fa. Pegasus aufgebracht wird.

Was mich dann rechts stutzig machte sind die monatlichen Raten. Der Mitarbeiter erklärte mir das anhand einer Liste des Werbeprospekts, welche auch hier zu finden ist:

http://pegasus.ilmenau.net/bluepegasus/index.php?id=28

So zahlt man für einen Audi S5, Listenpreis 74.220,-Euro, eine Kaution von 25.000,-Euro. Die monatliche Rate beträgt dann nur 250,-Euro!!!

Ich fragte extra nochmal nach, ob dies denn richtig sei, weil ich für einen S5 quasi nur 250,-Euro im Monat, inkl. Versicherung und Steuer, zahlen würde und die Kaution ja wieder bekäme. Der Mitarbeiter sagte mir, dass dies so sei. Weiterhin äußerte er, dass die Fa. Pegasus als Großkunde gute Konditionen bekäme.

Auf meine Frage, was denn mit der Kaution genau geschieht (Spekulationsgeschäfte?), sagte mir der MA dass diese in der Schweiz auf einem Konto gut angelegt werden.

 

Habt ihr schon einmal etwas von dieser Fa. gehört?

Mir scheint dieses Geschäftsmodell sehr suspekt. Ich würde für den S5 auf die zwei Jahre gesehen nur 6000,-Euro bezahlen. Wenn ich die Nebenkosten abzeihe komme ich vielleicht auf 5000,-Euro für das Fahrzeug. Dies ist janicht annähernd der Wert, den der S5 in dieser Zeit verliert.

Auf der Homepage fiel mir jedenfalls auf, dass die Fa. Pegasus als Geschäftsform eine Ltd. gewählt hat. Dies verstärkt meine Zweifel ehrlich gesagt nur.

Beste Antwort im Thema

Spekulativ sind zu dem Thema offensichtlich ALLE Aussagen, auch deine. Dein Versuch pseudohochtrabender Konversation macht es nicht wirklich besser. Ich kenne immer noch keine tatsächlichen Fakten die du so zahlreich aufführst. Vermeintlich jedenfalls.

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Zitat:

Original geschrieben von BluePegasusGF

In diesem Forum "autoextrem" wurde ich nun gesperrt, weil ich mich über die einseitige Zensur durch einen bestimmten MOD GTX mehrfach beschwerrt habe, da dieser nach seinem Ermessen meine Beiträge seit 2007 teilweise oder ganz löscht bzw abändert

.... naja ist halt so

RICHTIGSTELLUNG:

Herr Baese wurde nicht gesperrt weil er sich beschwert sondern weil er gegen § 202 StGB verstoßen hatte, einfach mal richtig lesen Herr Baese. Sie hatten eine e-mail die sie bekamen veröffentlicht und somit gegen das Briefgeheimnis verstossen !

Weiterhin entspricht es nicht der Wahrheit das Beiträge durch mich in irgend einer Form im Sinn geändert wurden. Falls überhaupt geändert wurde, dann nur wegen persönlicher Angriffe gegen User, unerlaubter und/oder beleidigender Äusserungen und/oder Werbung bzw unerlaubter Angaben.

Danke an das Mitglied dieses Forums hier, das mich auf diese Lüge hingewiesen hat.

Gruß

der bestimmte GTX

 

Ich gehöre ja nur zu den juristisch "Halbgebildeten", aber eine Verletzung des Briefgeheimnisses kann in dem beschriebenen Fall wohl kaum vorgelegen haben.

 

Zitat:

§ 202 - Verletzung des Briefgeheimnisses

(1) Wer unbefugt

1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder

2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

OT und nur so zur Info.

Gruß,

FRED

Das mit dem 202 StGB habe ich aus einem Rechtsforum. Ich versuche es noch mal zu finden. Darin wurde angegeben das auch elektronische private Post unter den 202 StGB fallen.

Zumindest habe ich das schon mal wiedergefunden. Es ist Art 10 GG und befasst sich mit dem Fernmeldegeheimnis:

Zitat:

Das Fernmeldegeheimnis ist in Art. 10 GG grundrechtlich geschützt.

Es schützt den Kommunikationsvorgang gegen unberechtigte Eingriffe und gewährleistet die Möglichkeit, nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Nachrichten auszutauschen (Dürig, in: Maunz-Dürig, Art. 10, Rn. 1). Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen alle nichtschriftlichen Mitteilungen im Fernmeldeweg.

Kommunikation über Fernsprechanlagen (Telefon), Telegrafen- und Fernschreibeverkehr, aber auch die Telekommunikation über das Internet, etwa durch E-Mail; für die dabei entstehenden Verbindungsdaten und Kommunikationsinhalte gilt das Grundrecht unmittelbar.

Nachzulesen hier: http://www.juraforum.de/lexikon/Fernmeldegeheimnis

Das schon, aber nur wenn sich ein Dritter davon Kenntniss verschafft.

Der Empfänger einer Mail darf sie sehr wohl veröffentlichen, ohne dadurch gegen § 202 zu verstoßen.

Ist ja aber auch im Zusammenhang mit dem eigentlichen Inhalt des Threads nicht soooo wichtig.

 

Gruß,

FRED.

Zitat:

Original geschrieben von Fred.S.

Ist ja aber auch im Zusammenhang mit dem eigentlichen Inhalt des Threads nicht soooo wichtig.

 

Gruß,

FRED.

Stimmt. ;)

Es ging mir auch nur um die Richtigstellung einer unwahren Aussage des Herrn Geschäftsführers.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von M.O.D.A.X

Zitat:

Original geschrieben von Fred.S.

Ist ja aber auch im Zusammenhang mit dem eigentlichen Inhalt des Threads nicht soooo wichtig.

 

Gruß,

FRED.

Stimmt. ;)

Es ging mir auch nur um die Richtigstellung einer unwahren Aussage des Herrn Geschäftsführers.

Gruß

Welcher Aussage?

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

 

Welcher Aussage?

Andreas

Oben meine Richtigstellung lesen. ;)

Wenn jemand falsche Behauptungen aufstellt, die zudem noch fast an Verleumdung grenzen, stelle ich es richtig.

am 5. März 2009 um 9:45

Danke Fred,

beim lesen dieser Pseudo-Juristerei hatte ich schon fast körperliche Schmerzen!

Ohne Öl ins Feuer giessen zu wollen, aber vielleicht ist diese § 202-Äußerung auch symptomatisch für die ganze Diskussion?!?

VG

Zitat:

Original geschrieben von Fred.S.

Das schon, aber nur wenn sich ein Dritter davon Kenntniss verschafft.

Der Empfänger einer Mail darf sie sehr wohl veröffentlichen, ohne dadurch gegen § 202 zu verstoßen.

Ist ja aber auch im Zusammenhang mit dem eigentlichen Inhalt des Threads nicht soooo wichtig.

 

Gruß,

FRED.

Zitat:

Original geschrieben von M.O.D.A.X

 

 

RICHTIGSTELLUNG:

Herr Baese wurde nicht gesperrt weil er sich beschwert sondern weil er gegen § 202 StGB verstoßen hatte, einfach mal richtig lesen Herr Baese. Sie hatten eine e-mail die sie bekamen veröffentlicht und somit gegen das Briefgeheimnis verstossen !

@M.O.D.A.X

selten so ein dämliches zeug gelesen ^^

also deine begründung für die sperrung ist völlig unbegründet - du machst dich damit sogar selbst strafbar, anderen so etwas unterschieben zu wollen.

 

1.) das briefgeheimnis im grundgesetz - das gilt in 1. linie als sog. abwehrrecht gegenüber dem staat. ist hier auch als begründung völlig fehl am platze.

2.) das mit dem § 202 StGB: darüber entscheiden richter, und nicht du. außerdem wirkt der § auch nur gegenüber dritten.

 

wenn überhaupt wäre die veröffentlichung eine unerlaubte Handlung nach § 823 I BGB. aber auch nur, wenn absender etc deutlich zu erkennen sind und der absender offensichtlich nicht wollte, dass der brief veröffentlicht wird.

ABER: damit ist gemeint, dass der absender mit KLARNAMEN, also mit seinem echten namen, erkennbar ist, und nicht nur mit seinem nicknamen.

 

wer dem konzept von BP nichts abgewinnen kann - muss sich doch damit nicht beschäftigen.

einen S5 würde ich mir so nicht holen, aber wenn ich zB nur ein kleines, billiges auto will und dann entsprechend weniger anzahlung habe (3000€ statt 20.000€) wäre es doch durchaus das risiko des verlustes wert, wenn die werbung nicht stört. das muss jeder für sich entscheiden - da brauch sich niemand darüber stellen.

die limited gibts übrigens auch im deutschen recht (mittlerweile) - nur so nebenbei.

am 5. März 2009 um 22:12

Zitat:

Original geschrieben von HenrikP

wer dem konzept von BP nichts abgewinnen kann - muss sich doch damit nicht beschäftigen.

Es ist doch schön, wenn Menschen, die für das Angebot von BP besonders empfänglich sind, hier im Forum mit anderen Menschen, die die Fähigkeit haben, die Risiken erkennen und erklären zu können, in Kontakt treten.

Oliver

 

am 10. März 2009 um 14:16

da ich mich grade auch mit dem thema beschäftige, gibt es denn niemand hier der es schon einmal gemacht hat?

Gibt es denn überhaupt zahlen darüber, wie oft BP Autosvermittelt hat?

 

MFG

am 12. März 2009 um 8:53

Tag leute

Ich bin einer der ein auto von blue pegasus fährt (gefahren hat);

hab 2008 mein Auto nach 2 wöchiger Verspätung bekommen, dann hat auch alles super funktioniert

Winterreifen sind ohne Probleme gekommen, dachte schon super da hab ich den perfekten griff gemacht.

Leider gings nicht so weiter hab diese woche ein schreiben bekommen das der mietvertag zwischen bp-pmc und dem autohaus abgelaufen ist und ich das auto sofort innerhalb von 3 tagen zum autohaus stellen muss, wenn nicht dann folgt sofort diebstahlanzeige.

so hab dann das auto abgegeben und natürlich vom autohaus auch noch eines reingewürgt bekommen, muss 2 mal den selbstbehalt der vk zahlen also 800 euro,

so jetzt sitz ih hier ohne ein auto mit einer rechnung von 800€ in meinen händen und der ungewissheit ob ich meine kaution zurückgekomme.

ps. das autohaus hat mir gesagt das er nur einmal von bp-pmc geld gesehen hätte und zwar wie ausgemacht wurde das die autos 3 monate angemietet werden und dann werden se angekauft. passiert is nix, bp-pmc zahlt nicht.

 

so also finger weg und wenn hier nochmal einer sagt dass das ein egute geschäftsidee ist dann dreh ich durch

mich freut nur eines und zwar das der rechtsanwalt dem ich meine verträge zur durchsicht gab gesagt hat dass dies alles mit null risiko verbunden sei und sich selbst auch ein auto geholt hat, das ihm auch wieder eingezogen wurde.

insgesamt hat das autohaus alleine 15 stk autos eingezogen

und eines kann ich den leuten von bp-pmc garantieren, wenn ich meine kaution nicht urückbekomme oder ein auto bekomme in den nächsten tagen dann werdet ihr euch verstecken müssen

quod erat demonstrandum

 

 

was meinst du damit

was zu beweisen war

mfg

Zitat:

Original geschrieben von xeno1234

was meinst du damit

was zu beweisen war

mfg

Er meint damit, dass sich der Verdacht des Betrugs erhärtet, da gewisse vorher vermutete Probleme bestätigt wurden (hier vorzeitige Rückgabe der Autos).

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