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Blinker hat sich gelöst und Kotflügel ruiniert....Gewährleistung Händler?

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 18:29

Hallo miteinander,

ich habe vor ca 2 wochen einen Gebrauchtwagen gekauft, ohne Garantie aber mit Gewährleistung.

Marke und Modell tun hier erstmal nichts zur Sache.

Nun ist mir vorhin bei 160kmh der linke Blinker fliegen gegangen, scheint sich gelöst zu haben und ist dann am Kabel der Blinkerbirne bis zum anhalten durch die Gegend geflogen und hat diverse male den kotflügel touchiert......Winzige Beulen und diverse Lackmacken sind die folge..... Greift dort die Gewährleistungspflicht?

Ebenso lässt sich mein Schiebedach kaum noch öffnen, ist unglaublich schwergängig, - das dürfte ja sicher ein Gewährleistungsfall sein?

 

MfG

Beste Antwort im Thema

Da gibts nichts zu erklären, weil es grundlegend falsch ist.

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Schiebedach ja, Blinker nein. Folgenschweren schonmal garnicht.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 19:04

Alles klar, das wollte ich nur wissen. Danke :)

Marke und Modell sind nicht relevant, aber Alter und Laufleistung sind wichtig.

Die Krücke mit 250 000 km und 15 Jahren auf dem Buckel für 1000 Euro oder der junge Stern mit 30 000 km und 4 Jahren für 20 000, das sind zwei verschiedene Welten in Sachen Gewährleistung.

Themenstarteram 23. Juli 2014 um 20:32

Im Prinzip war mir das schon fast klar, deswegen will ich da garnicht weiter drauf rumreiten, wollte nur nochmal eine andere meinung hören.

:)

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Marke und Modell sind nicht relevant, aber Alter und Laufleistung sind wichtig.

Die Krücke mit 250 000 km und 15 Jahren auf dem Buckel für 1000 Euro oder der junge Stern mit 30 000 km und 4 Jahren für 20 000, das sind zwei verschiedene Welten in Sachen Gewährleistung.

Das erklär mir mal bitte!!!

Da gibts nichts zu erklären, weil es grundlegend falsch ist.

Seit wann haben Alter und Preis etwas mit der Gewährleistung zu tun?

Gewährleistung ist ein Prinzip.

Was bei Übergabe funktioniert, bekommt im Nachhinein keine Gewährleistung. Was der Verkäufer während der ersten sechs Monate nicht als bereits beim Kauf defekt nachweisen kann, ist in der Gewährleistung drin.

Egal, ob das Schiebedach 200 Euro bei Ford kostet oder 2000 Euro bei Mercedes. Es geht um das Prinzip.

cheerio

am 23. Juli 2014 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Da gibts nichts zu erklären, weil es grundlegend falsch ist.

Grundlegend falsch ist es nicht.

Sofern keine exakten Angaben über die Beschaffenheit einer Sache gemacht wird, geht man davon aus, dass die Sache die Eigenschaften hat, die für diese Sache typisherweise zu erwarten sind.

Da vermutlich im Kaufvertrag nicht drinsteht "Auto mit leichtgängigem Schiebedach" ist das Alter des Fahrzeuges nicht ganz so egal.

Ein 3 Jahre altes Schiebedach ist in der Regel leichtgängiger als ein 15 Jahre altes Schiebedach.

Solange es auf geht erfüllt es die zu erwartenden Eigenschaften (lässt sich öffnen).

Bei einem 15 Jahre alten Auto erwartet man typisherweise kein Schiebedach, welches ohne jeglichen Widerstand wie Butter aufgeht. Somit liegt dort dann kein Sachmangel vor.

am 23. Juli 2014 um 21:36

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Was bei Übergabe funktioniert, bekommt im Nachhinein keine Gewährleistung.

Funktion eines Schiebedaches ist, dass man es öffnen kann.

Wie leicht oder schwer ist kein Sachmangel.

Wäre es nicht die einfachste Lösung zum Verkäufer zu gehen und das mit ihm zu regeln ? ;)Vielleicht gibt es überhaupt keine Probleme und alle hier geschriebenen Mutmaßungen sind hinfällig ! ;)

Zitat:

Original geschrieben von där kapitän

Was der Verkäufer während der ersten sechs Monate nicht als bereits beim Kauf defekt nachweisen kann, ist in der Gewährleistung drin.

Hallo där kapitän,

bist Du mit der hier gemachten Aussage wirklich richtig ? Der Verkäufer ? ;)

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Da gibts nichts zu erklären, weil es grundlegend falsch ist.

Nur weil Du etwas nicht weißt oder nicht in der Lage bist es zu verstehen, ist es nicht grundlegend falsch.

Man unterscheidet sehr wohl zwischen Mangel und Verschleiß abhängig von Alter und Laufleistung des Gebrauchtwagens.

Zitat:

Original geschrieben von servicetool

Zitat:

Original geschrieben von augenauf

Da gibts nichts zu erklären, weil es grundlegend falsch ist.

Nur weil Du etwas nicht weißt oder nicht in der Lage bist es zu verstehen, ist es nicht grundlegend falsch.

Man unterscheidet sehr wohl zwischen Mangel und Verschleiß abhängig von Alter und Laufleistung des Gebrauchtwagens.

Ich glaub du interpretierst da zuviel.

Wo war hier von Verschleiß oder Ähnlichem die Rede?

Die Aussage zum Alter und der Gewährleistung ist einfach Unfug.

Der TS macht keine Angaben zu Preis, Alter und Laufleistung und ich bin der Einzige ohne hellseherische Fähigkeiten.

1000 Euro für ne Rostlaube mit 6 Monaten Rest-TÜV und 35 000 für den schicken Jahreswagen, beides sind Gebrauchtwagen. Ein Richter wird ein schwergängiges Schiebedach jedoch bei beiden jeweils unterschiedlich bewerten.

Die Abgrenzung zwischen Mangel und Verschleiß ist jeweils im Einzelfall vorzunehmen und häufig nur unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu ermitteln. Als Faustregel gilt: je älter ein Fahrzeug und höher die Laufleistung ist, desto eher liegt ein Verschleiß vor.

Quelle : ADAC Vertragsanwaltsmitteilung 42/08 )

http://...rechtsanwalt-schwerin24.de/.../...renzung_Mangel_Verschleiss

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