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Blinker bei einem Chevy 3100 Bj. 53?

Themenstarteram 21. April 2010 um 5:32

Hallo,

hat jemand Bilder von seinem Chevy PickUp 1st Serie auf den zu sehen ist, wo die vorderen Blinker sitzen?

Hatte heute mal wieder seit langem ein Scheiß-Diskussion mit einem TÜV-Mitarbeiter. Hintergrund ich will auf dem Chevy Pfeilblinkleuchten vorne anbringen. Der will jetzt irgendeinen Nachweis, dass das damals häufiger als aftermarket an den Autos war. Kann ich natürlich nicht bzw. unter großen Mühen bringen.

Gruß

Wolfgang

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15 Antworten
am 21. April 2010 um 17:57

Hi!

Geh mit der Frage mal in's US Car Forum, da kann dir besser geholfen werden:)

Gruß Micha

Themenstarteram 21. April 2010 um 19:26

Hallo Micha, bin ich auch, null Resonanz!

Gruß

Wolfgang

Stimmt.

Vielleicht pusht Du es nochmal hoch?

Ist ja schon ziemlich weit hinten und wurde vlt. übersehen.

Ich kann dir leider nicht weiterhelfen bei dem Thema, da ich PickUps zwar klasse finde, aber keine Ahnung davon habe..

Wie Du auf diesen Bildern sehen kannst, saßen die Blinker zwischen den oberen beiden Kühlergrill-Rippen neben den Scheinwerfern. Diese Karosserieform wurde unverändert gebaut von 1948 bis 1954. Es gab jahrzehntelang (und gibt vielleicht noch) im Zubehörhandel rechteckige Blinker im Gehäuse (in gleichem Geh. gab's auch Rückfahrscheinwerfer), die Du möglicherweise entsprechend original installieren kannst.

Klasse, dass Du die gefunden hast.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die deutschen Standards genügen, da sie von der Seite ncht sichtbar sind. Soweit ich weiss, müssen sie das aber sein.

Aber es ist ja auch gut möglich, dass das bei diesen alten Baujahren noch keine Pflicht war.

Die Homologation von Amis für Deutschland ist halt immer wieder kompliziert und fordert so manchen Tribut.

mal ne saudumme gegenfrage...

blinker sind ja baujahrbedingt...bei den ersten käfern gabs auch keine blinker sondern eben wen überhaupt winker...

Themenstarteram 22. April 2010 um 12:58

Also, das mit den Blinkern hat geklappt. Anderer Prüfer, andere Einstellung. Ich soll halt nur noch ein paar Warzenblinker zusätzlich anbringen, damit die Pfeilblinker als Gimmick funktionieren. Geholfen hat auch ein Beitrag aus dem Chevy-Forum in den USA. Dort hat einer beschrieben, dass solche Blinker früher Zubehör waren, da die Autos keine Blinker serienmäßig hatten.

Zu der Frage des obigen Beitrages, Winker sind heute eigentlich nicht mehr erlaubt, werden aber von den meisten Prüfern geduldet. Sie dürfen aber nicht mehr alleine als Blinker funktionieren.

Sähe auch ein bisschen witzig aus, wenn die Warnblinkanlage an wäre.

Gruß

Wolfgang

nein so wars net gemeint.....sondern komplett weglassen. vorkriegs moped haben z.b. komplett kein licht und sind zulässig.

die ganze ausstattungen in sachen licht etc sind alle baujahr abhängig. sprich ab einem gewissen baujahr MUSS ein blinker vorhanden sein, ab einem gewissen baujahr MUSS der orange blinken (vorher durfte das auch ne rote kammer sein!), und ab einem gewissen baujahr MUSS auch ein seitenblinker vorhanden sein. das selbe gilt für nsw, lichtaustrittskante, 3. bremslicht etc...

@ Chevy3600

Was meinst Du eigentlich mit Pfeil-Blinkern, etwa das Nacheinander-Aufleuchten mehrerer einzelner Blinkleuchten? Das gab's schon vor über 40 Jahren und fiel mir zunächst an einem 59er Chevy Impala auf, dessen mehrere Lampen hinter einer riesigen Kappe (siehe Bild) nacheinander von innen nach außen aufleuchteten, gab's damals als sog. Sequential Flashlight zur Nachrüstung und war sogar in der BRD zulässig.

@ Onkel Howdy

Sorry, aber mit dem ersten Satz Deines Beitrages liegst Du etwas daneben, weil:

Kfz, seien es auch Oldies, müssen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen mit StVZO-konformen Beleuchtungseinrichtungen (§ 50) versehen sein, da hilft es auch nicht, wenn diese in den betreffenden Baujahren noch nicht vorgeschrieben waren, in derartigem "Urzustand" darf lediglich auf Privatgelände herumgefahren werden, was sich auch schon aus Versicherungsgründen empfiehlt, denn ist ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug ursächlich für einen Sach- oder Personen-Schaden, kann die Versicherung die Ersatzleistung verweigern, was existenzvernichtend sein könnte!

Prussi, die sequential flasher sind in Deutschland LEIDER ein absolutes no-go. :(

Mir haben z.B. immer die vom Ford Thunderbird Ende der 60er / Anfangs der 70er Jahre so gut gefallen.

siehe hier

und hier

Fahrzeuge die das haben, müssen hier unbedingt umgerüstet werden.:mad:

Dabei waren die wesentlich besser erkennbar als jeder gelbe Blinker hier bei uns.

Hier noch ein Mercury Cougar

Und noch ein Dodge Charger... wegen dem Proporz... und dem Sound ;)

Sequentielle Blinker vorn habe ich allerdings nie gesehen.

Ja, de ville, sie SIND jetzt unzulässig, aber sie WAREN einst zulässig bzw. wurden toleriert genauso wie gelbe Scheinwerferlampen, weil es damals in der StVZO hieß, "weißes oder schwachgelbes Licht" sei zulässig, was zunächst in den Kommmentaren zur StVZO dahin interpretiert wurde, daß mit schwachgelbem Licht das von einer mit Unterspannung betriebenen, farblosen Lampe ausgesandte Licht gemeint sei; um jegliche Mißverständnisse zu vermeiden, wurden im Gesetzestext schließlich die Wörter "oder schwachgelb" gestrichen. Ich bin selbst mit derartigen Lichtquellen herumgefahren, sogar noch zu H4-Zeiten, das (warme) Licht war sehr angenehm, für einen selbst wie auch für die Entgegenkommenden, das ganze Gegenteil von dem lästigen Xenon-Licht, dessen Farbtemperatur widernatürlich hoch ist.

In Frankreich waren die Gelblampen noch lange Vorschrift, ehe man sich dort den EG-Harmonisierungsbestrebungen beugte.

Übrigens ein Paradoxon bei Nebelscheinwerfern: Lt. § 52 StVZO darf deren Licht "weiß oder schwachgelb" sein, wohl in der Erkenntnis, daß gelbes Licht von den Nebel-Wassertröpfchen weniger reflektiert wird und somit dem Fahrer einen besseren Durchblick gewährt; dieses schwachgelbe Licht darf aber nicht durch gelbe Lampen erzeugt werden, sondern nur durch schwachgelbe Lampengläser, obwohl der Effekt derselbe ist.

Es ist direkt ein Wunder, daß der Gesetzgeber bei den Blinker- und Rückleuchten dem Hersteller noch die Wahl gelassen hat, durch was die jeweils vorgeschriebene Lichtfarbe hervorgerufen werden soll, ob durch die Lampe oder das Abdeckglas.....

Themenstarteram 23. April 2010 um 6:13

Hallo, mit Pfeilblinkern meine ich diese Teile:

@prussi

häää? mit nem uralt winker käfer war ich schon 3 mal beim tüv. der hat keine blinker....und da gabs nie auch nur ansatzweise ne diskusion drüber :confused:

am 23. April 2010 um 12:09

@ Chevy

Die Pfeilblinker sind ja originell, wäre wirklich schön, wenn Du die erhalten könntest. Problem ist wohl auch die mangelnde Helligkeit? Montage direkt neben einem Warzenblinker sähe blöd aus. Kombination mit (im Grill) versteckten Blinkleuchten, wie bereits vorgeschlagen, wäre m.E. die eleganteste Lösung.

Abstrahlung zur Seite dürfte bei Oldies vielleicht nicht so streng gesehen werden. Falls doch, Montage unter der Stoßstange, das ist auch einigermaßen unauffällig.

Geht es nur um zwei Leuchten für vorne, oder sollen die auch hinten montiert werden? (Hinten würde ich versuchen, die vorhandenen Rückleuchten mit einer Zweifadenleuchte oder einer zusätzlichen Blink- Kammer zu modifizieren, sofern möglich. Rotes Blinklicht sollte bei dem Baujahr zu Tolerieren sein.

 

@ Howdy

Blinker / Warnblinker sind für mehrspurige KFZ zwingend vorgeschrieben.

Ausnahmen / Übergangsvorschriften für PKW

§ 54 StVZO vor 01.04.1957

Winker mit gelben Blinklicht zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm

§ 54 StVZO vor 01.04.1957

Gelbe Pendelwinker zulässig, wenn Fz-Länge bis 4000mm und gleichzeitig Fz-Breite bis 1600mm

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