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Blinkende Bremsleuchte

Themenstarteram 16. November 2015 um 16:56

Hallo, Heute stand an einer Ampel ein PKW, Marke war nicht erkennbar, vor mir an dem blinkte ständig die dritte Bremsleute wie es bei der Formel 1 zu sehen ist. Ich mußte noch eine Stück hinter ihn fahren und er betätigte scheinbar auch gern das Bremspedal. Es war bei Tageslicht, aber bei Dunkelheit würde mich das stören. Ist so etwas eigentlich erlaubt, oder auch so eine Modeerscheinung wie vorn am Fahrzeug blaue Leuchten an zu bringen? Was meinen die Experten?

MfG Peter

Beste Antwort im Thema

Da das System der Beschreibung nach nicht den Anforderungen der ECE-R48 an ein Notbremslicht erfüllt, dürfte es wohl unzulässig sein.

Ob die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs dadurch erloschen ist, wäre zu diskutieren.

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Zitat:

@feirefiz schrieb am 20. November 2015 um 13:21:04 Uhr:

blinkende leuchten am fahrzeug sind eigentlich nicht zulässig, weil es andere irriteren kann...

Wenn nicht durch seperate Eintragung genehmigt.

Ich habe schon beobachtet, dass bei einer sehr kritischen Notbremsung bei einem Fahrzeug sogar die Warnblinker aktiviert wurden.

Meine Bremsleuchten "flackern" auch bei einer Gefahrenbremsung.

Da wollte einer cool sein und Formel 1 spielen.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 22. November 2015 um 13:21:11 Uhr:

Wenn nicht durch seperate Eintragung genehmigt.

Wenn es illegal ist, bleibt es auch mit Eintragung illegal.

Um etwas nicht vorschriftsmäßiges legal zu machen, braucht man eine Ausnahmegenehmigung. Die man für die hier diskutierte Schaltung der (vermutlich) Nebelschlussleuchte nicht bekommen wird. Wowereit.

Zitat:

Ich habe schon beobachtet, dass bei einer sehr kritischen Notbremsung bei einem Fahrzeug sogar die Warnblinker aktiviert wurden.

Meine Bremsleuchten "flackern" auch bei einer Gefahrenbremsung.

Notbremslicht ist nach ECE-R48 ganz regulär zulässig.

Die Beschreibung des TE passt aber nicht dazu.

Zitat:

@hk_do schrieb am 22. November 2015 um 21:28:46 Uhr:

Zitat:

@wkienzl schrieb am 22. November 2015 um 13:21:11 Uhr:

Wenn nicht durch seperate Eintragung genehmigt.

Wenn es illegal ist, bleibt es auch mit Eintragung illegal.

Die seperate Eintragung macht doch der TÜV, wenn es Eintagungsfähig ist.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 22. November 2015 um 21:38:48 Uhr:

Die seperate Eintragung macht doch der TÜV, wenn es Eintagungsfähig ist.

Wenn es nicht zulässig ist, ist es aber auch nicht Eintragungsfähig. Der TÜV kann nichts genehmigen.

(und entgegen der umgangssprachlichen Wortverwendung auch nichts eintragen, das kann nur die Zulassungsstelle)

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