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Bilder Spurverbreiterung 50MM AMG + TÜV Erfahrung

Mercedes A-Klasse W176
Themenstarteram 29. Dezember 2013 um 20:58

Hallo zusammen,

hat einer zufällig beim AMG mit 18 Zoll Felgen auf der Hinterachse die o.g. Spurverbreiterung verbaut? Ich stehe kurz davor welche von H&R zu bestellen. Bei Ebay werden schwarze mit 44MM pro Achse und 50MM pro Achse angeboten. Beide mit Teilgutachten. Eintragung für 44MM soll wohl kein Thema sein. Bilder zu habe ich noch keine gefunden. Zu den 50MM habe ich gar nichts gefunden, keine Bilder, keine Erfahrungsberichte.

LG

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68 Antworten

Also ich habe die 40mm von Eibach gekauft laut Gutachten was ich gelesen habe mußt du bei den 44mm die Achslast reduzieren. aber bitte lese selbst das Gutachten nach ob ich richtig liege!1

Gutachten bei HßR im Internet herrunter laden.

Bekomme mein 4 matic KW2 dann bauche ich sie ein.

Themenstarteram 2. Januar 2014 um 21:10

Danke für deine Antwort.

Ich war heute beim Gutachter und habe ihn das Teilgutachten von H&R vorgelegt. Ergebnis: Katastrophe! Bei jeder Spurverbreiterung ab 12MM müssen die Kotflügel aufgeweitet bzw. nachgebördelt werden. Ich kann es kaum glauben! Da ist doch Platz ohne Ende! Wie sieht es bei deiner Spurverbreiterung aus? Müsste dann ebenfalls der Fall sein, oder?

Viele haben hier geschrieben, dass vorne bis zu 15mm und hinten 20 mm ohne Nacharbeiten mit H&R möglich sind, wohlgemerkt nicht beim A250 Sport, sondern normalen Modellen. 15/15 sollten optimal sein.

Welches Modell fährst du denn?

Ich bin auch gespannt, wer das H&R verbaut hat und in welcher Verbreiterung es mit dem Teilegutachten (ohne Fahrzeugmodifikationen) abgenommen wurde, bitte mit Angabe der Felgen-Dimensionierung (z. B. 225/40 R18 ET52) und dem Fahrzeugmodell (z. B. A220 CDI).

am 3. Januar 2014 um 8:45

Kann ich nicht glauben habe 250 4matic 225 40 18 .

laut mein Gutachten seh ich kein Problem,fahre nächste Woche zu Gtue.

melde mich nächste Woche bei Dir.

Hallo,

ich habe bei fast jeden Auto das ich hatte Spurverbreiterungen verbaut.

Das Bördeln wäre auch fast immer notwendig gewesen (laut Gutachten).

Es liegt natürlich auch immer an der tagesverfassung des Prüfers.

Letztendlich habe ich aber nie gebördelt, und immer eine Eintragung bekommen.

Sobald das Rad frei einfedern kann und ca. 5 mm zum nächsten Hinterniss (Radlauf) frei sind gibt es in der Regel auch eine Eintragung.

Das Problem ist ob sich der Prüfer strikt ans Gutachten hält oder an der Realität die Eintragung festmacht.

Im letzten Fall hätte laut Gutachten noch das Radhaus gezogen werden müssen.

siehe Bild.

Glk-260-hi-rad-dist-2433322520731598297

Ich habe 15 mm pro Seite ohne Probleme eingetragen bekommen.

A180 AMG Paket 225/40 R18 ET 52

Gruß Klaus

2013-06-26-09-05-33
am 3. Januar 2014 um 10:54

Zitat:

...Bei jeder Spurverbreiterung ab 12MM müssen die Kotflügel aufgeweitet bzw. nachgebördelt werden....

Kann ich gar nicht glauben. Ich habe bei meinem VA und HA jeweils 30mm Spurplatten (also 15mm je Seite) montiert und der Prüfer hat diese klaglos eingetragen.

Spurplatten von H+R

AMG Räder 18 Zoll nebst dem 15mm tiefergelegten Fahrwerk

Die 17-Zoll MB-Räder für den Winter wurden gleich miteingetragen, obwohl die zugegeben etwas weiter rausragen.

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 11:29

ich konnte es ebenfalls kaum glauben. Doch wenn ich mir das Gutachten von H&R ansehe......

Im übrigen habe ich die gleiche Reifen/Felgenkombination wie die meisten hier -> 18 Zoll AMG ET52-> 225/40 18.

Bei H&R ist ist es das Teigutachten mit der Nr. 122XT0263-02 und der tödliche Punkt (umbördeln etc.) ist A1 -> bei der bereits genannten Felgenkombination ab 12MM überall enthalten.

Bei Eibach ist es das Teilgutachten mit der Nr. 52XT0808-10 und der tödliche Punkt ist K6a. Hier ist jedoch einwenig anders. K6a kommt ab 20MM vor. Bei 15MM werden nur die Punkte EA1) und EB1) aufgeführt:

"Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von

„X“ auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich

von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des

Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung

des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des

Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."

EA1) -> Breite der Radabdeckung "X"=5 MM -> gültig für Achse 1

EB1) -> Breite der Radabdeckung "X"=5 MM -> gültig für Achse 2

am 3. Januar 2014 um 12:01

Zitat:

...Bei H&R ist ist es das Teigutachten mit der Nr. 122XT0263-02 und der tödliche Punkt (umbördeln etc.) ist A1 -> bei der bereits genannten Felgenkombination ab 12MM überall enthalten...

A1 ist nicht tödlich, weil es sich auf die Einschraublänge bezieht. Bördeln oder nicht ist unter A2 abgehandelt, wobei dieser Passus bei den 30mm Spurplatten gar nicht greift.

 

Bezüglich der Radabdeckung musste ich kurz mit dem Prüfer diskutieren, danach hat er dann eingesehen, dass eine solche Abdeckung nicht erforderlich ist und hat dies auch so in die Papiere eingetragen.

 

Ich habe das Gutachten zu den H+R Platten mal verlinkt Klick

 

 

Themenstarteram 3. Januar 2014 um 21:37

Du hast natürlich Recht! Es ist A2 und nicht A1. Viel interessanter ist jedoch dein Link. Du hast dort das Gutachten mit der Nr. 122XT0263-01 verlinkt. Wenn ich jedoch die Homepage von H&R aufrufe, dort die A-Klasse auswähle (AMG nicht dabei) und das entsprechende Gutachten öffne, ob für 30MM, 44MM, oder 50MM pro Achse, so erhalte ich immer das gleiche Teilgutachten, und zwar mit der Nr.: 122XT0263-02

Dort wiederum wird greift A2 auch schon bei 30MM pro Achse.

am 4. Januar 2014 um 15:53

Zitat:

....Dort wiederum wird greift A2 auch schon bei 30MM pro Achse.

Interessant. Zwei unterschiedliche Gutachten zu ein und demselben Artikel?

Ich bin auf deren Homepage über die Artikelsuche eingestiegen und hab mir non dort aus das entsprechende Gutachten runtergeladen. Mit dem Wisch bin ich dann auch zum TÜV. Bördeln war nie ein Thema und auch die Radabdeckung war letztlich nicht erforderlich. Bei meinen geposteten Bildern weiter oben ist mir ansonsten ein Fehler unterlaufen. Das linke Bild ist noch ohne Spurverbreiterung, das rechte mit.

 

Es ist nicht unüblich, dass es mehrere Versionen eines Gutachtens gibt. Aktualisierungen kommen vor. Welche das sind, steht im Anhang des Gutachtens 122XT0263-02. Übrigens fängt die Zählung mit -00 an, aktuell ist es also schon die dritte Version.

Angesichts dessen, dass es heute bereits vier verschiedene EG-Typgenehmigungen für die Baureihe 176 gibt (und die vier Typenbezeichnungen 176, 176 AMG, 245 G, 245 G AMG), waren Aktualisierungen des Teilegutachtens wohl angebracht.

Die Berücksichtigung neuer Rad-/Reifenkombinationen ist auch ein Grund.

 

Gruß

Alpha Lyrae

am 4. Januar 2014 um 18:10

Zitat:

....Es ist nicht unüblich, dass es mehrere Versionen eines Gutachtens gibt. Aktualisierungen kommen vor. ...

Welchen Sinn macht es dann aber, wenn ich bei ein und derselben Spurverbreiterung mal bördeln soll und mal nicht?

Welchen Sinn macht es zu bördeln, wenn dies aus technischer Sicht gar nicht notwendig ist, weil die Freigängigkeit auch so gegeben ist. Und hinten hätten problemlos 20 mm je Seite gepasst, ohne dass man an der Karosserie etwas hätte machen müssen.

Und ich bin nun kein jugendlicher Tunig-Junkie der die Optik über die Sicherheit stellt.

Bei den Aktualisierungen der Teilegutachten wurden auch die Auflagen verändert.

Im eigenen Interesse sollte man das aktuellste Gutachten berücksichtigen.

Die Vorlage einer älteren Version eines Teilegutachtens wird bei einer Änderungsabnahme nicht helfen.

Da setzt sich der KFZ-Ingenieur vor seinen PC und sieht nach, ob es dem aktuellen Stand entspricht.

Die Auflagen in Gutachten sind üblicherweise so verfasst, dass sie das ungünstigste Zusammentreffen von Fertigungstoleranzen berücksichtigen. Im Einzelfall ist eine Änderungsabnahme möglich, ohne bestehende Auflagen erfüllen zu müssen. Es gibt da eine Grauzone zwischen "geht" oder "geht nicht". Das weiß man allerdings vorher kaum sicher. Letztendlich entscheidet der KFZ-Ingenieur.

 

Gruß

Alpha Lyrae

PS: Ich fahre auf meinem Fahrzeug (nicht BR 176) auch seit vielen Jahren Distanzscheiben, unterschiedlich bei Sommer- und Winterausstattung. Die mehreren Änderungsabnahmen, durch die ich gegangen bin, verliefen problemlos, ohne dass ich etwas an der Karosserie hätte ändern müssen. Wohl deswegen, weil ich mein Fahrzeug gut in allen Zuständen der Federung und Lenkung vermessen habe. Die Änderungen sollten problemlos passen. Die Absicht "möglichst breit" hatte ich nicht.

In dem Zusammenhang habe ich die Mittenlage der Hinterachse untersucht. Den vorhandenen seitlichen Versatz um 2 mm nach links habe ich (kostenpflichtig) durch eine MB-Werkstatt korrigieren lassen. Aber das war ja noch harmlos gegenüber einem Audi, den ich gesehen habe. Da war es ein Versatz von gut 5 mm. (Nein, das ist kein Marken-Bashing.)

Aber ohnehin dienen Distanzscheiben wesentlich dem persönlich gewollten Erscheinungsbild des Fahrzeugs, eine Absicht, von der ich mich nicht freispreche. Die Vorteile in Bezug auf das Fahrverhalten sind allerdings gering. Dagegen steht ein erhöhter Verschleiß der Radlager.

PPS: Das ursprüngliche Thema "Bilder Spurverbreiterung 50MM AMG + TÜV Erfahrung" wurde hier längst verlassen. Es ist allerdings realistisch gesehen "overkill".

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