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Bike Lackierung erlaubt ??

Themenstarteram 4. Juni 2015 um 15:38

Hi Biker Freunde !!

Ich würde gerne meine 99er fireblade etwas verschönern da sie optisch kleinere Macken hat !!

Wollte ihr nun eine REPSOL Lackierung verpassen wobei das rot und Orange ich in Leuchtfarben super finden würde. Nun zu meiner Frage sind die Farben RAL2007 & RAL3026 ohne weiteres lackierbar ohne Ärger zu bekommen ??

Vielen Dank schon mal und allzeit gute Fahrt :)

Beste Antwort im Thema

Anscheinend §49 STVZO.

Hier bei MT hat mal einer beim TÜV nachgefragt.

Letzter Post.

http://www.motor-talk.de/.../...-sondersignal-noetig-t2223809.html?...

Hi Björn,

 

 

 

vielen Dank für Deine Anfrage.

 

 

 

An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten nach § 49 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Alle lichttechnischen Einrichtungen müssen in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sein und ein Genehmigungszeichen für die jeweilige Leuchtenart tragen.

 

 

 

Alle nach vorn wirkenden Leuchten müssen weißes*, alle nach hinten gerichteten Leuchten müssen rotes* Licht abstrahlen. An den Fahrzeuglängsseiten dürfen nur Leuchten angebracht sein, die gelbes (orangefarbiges) Licht abstrahlen [* hiervon sind nur die Fahrtrichtungsanzeiger ("Blinker") vorn und hinten, sowie die Rückfahrscheinwerfer ausgenommen]. - Alle am Fahrzeug angebrachten lichttechnischen Einrichtungen müssen auch funktionieren. Es gibt keine Unterscheidung zwischen Leuchten, die im Stand oder der während der Fahrt benutzt werden.

 

 

 

Ziel der o. a. Vorschriften ist es, das Signalbild der Beleuchtungseinrichtungen an Kraftfahrzeugen und Anhängern eindeutig zu gestalten, damit jederzeit leicht erkennbar ist, ob das Fahrzeug zum Betrachter hin, von ihm weg oder quer dazu bewegt.

 

 

 

Die Verwendung von retroreflektierenden Lackierungen wird für die Fahrzeuge der Polizei, des Zolls, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes durch Ausnahmegenehmigung erlaubt. Diese werden üblicherweise bei der Erstzulassung des Fahrzeugs von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde erteilt.

 

 

 

Die Ausführung der retroreflektierenden Lackierung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Nachträgliche Lackierungen mit retroreflektierenden Farben werden im Interesse einer einheitlichen Kenntlichmachung, und auch um keine Steuermittel zu verschwenden, von den jeweils zuständigen Landesbehörden nur nach Prüfung des Einzelfalles genehmigt.

 

 

 

Werden die vorgenannten Fahrzeuge an private Halter verkauft, dann müssen die Sonderlackierungen entfernt oder mit normalen Farben bzw. Folien überdeckt werden.

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am 4. Juni 2015 um 18:54

Wir reden von unterschiedlichen Sachen. Reflektionsstreifen sind keine Farben. Die Tagesleuchtfarbe RAL 3024 ist kein Leuchtmittel im Sinne der Vorschrift.

Die Aussage vom TÜV ist ohnehin keine Rechtsquelle, sondern eine Auslegung der Prüfer. Das kann von Stelle zu Stelle abweichen. Peugeot hatte mal einen Roller in RAL 3024 im Angebot. Wer's mag ...

Es ist nicht verboten.

am 4. Juni 2015 um 19:24

Na, dann könnt Ihr ja noch ein paar Monate rumdiskutieren - statt ein Mal bei TüV anzurufen und wissen, was Sache ist.

@ TE: Nochmal: Ruf beim TüV an und Du bist auf der sicheren Seite.

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 4. Juni 2015 um 20:54:41 Uhr:

Die Tagesleuchtfarbe RAL 3024 ist kein Leuchtmittel im Sinne der Vorschrift.

Es ist nicht verboten.

Doch genau das ist es und die Verkäufer weisen auch extra darauf hin.

Zitat:

Details

Tagesleuchtfarben für Lackierung an Krankenwagen, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Tagesleuchtfarben sind nach der Straßenverkehrsordnung genehmigungspflichtig!

Als Leuchtfarbe bezeichnet man eine Beschichtung, die mehr sichtbares Licht abgibt, als von außen einfällt, also mehr, als durch gerichtete oder diffuse Reflexion möglich wäre. Leuchtfarben werden mit Leuchtpigmenten eingefärbt.

Aber ich will jetzt hier nicht mit dir diskutieren, ich dachte lediglich es hätte sich EU-technisch bei der Regelung etwas getan.

Hat es anscheinend aber nicht, darum werde ich auf meinem alten Kenntnisstand verharren und du wirst mich auch nicht vom Gegenteil überzeugen können.

Trotzdem danke.

Vollkommen richtig die Aussage!

Diese Farbtöne erfüllen das was im Gesetz beschriebene.

Zur Vervollständigung, es ist auch vorgeschrieben wieviel reflektierende Fläche ein Fz haben darf. Stichwort Chromfolie als Lack.

am 4. Juni 2015 um 19:52

Ich hab jahrelang Feuerwehrfahrzeuge verkauft. Ich weiß, wovon ich rede. Die Beurteilung einer Leuchtkraft liegt im Auge des Betrachters - im wahrsten Sinne des Wortes - die Wahrnehmungen sind subjektiv. Es gibt keinen Fall, wo ein Gericht gegen eine Farbe ein Urteil gesprochen hätte.

Aber mal zurück zum TE. Er will ja nur du Lackierung haben, die Honda an anderen Motorrädern ohnehin verwendet. Insofern ist die REPSOL-Lackierung sowieso kein Problem.

am 4. Juni 2015 um 20:18

mein lieber K2, bevor der TE jetzt viel Zeit und Mühe in eine Lackierung steckt, die er dann wieder runterreißen kann - wie sicher bist Du Dir, daß das alles auch für Nicht-Feuerwehr-Fahrzeuge gilt? Daß es da keine neuen EU-Bestimmungen gibt? Und was da "jahrelang Feuerwehr-Fahrzeuge" angeht: Speziell früher waren Leuchtfarben VERBOTEN. Das ist eins was sicher ist. Da lag nix im Auge des Betrachters, da hieß es einfach "mach das weg". So passiert einem Kumpel mit einer Boldor, der seine Felgen in hübschem Neon-Lila lackiert hat.

Nochmal: Wie sicher kannst Du Dir sein? Ich weiß es nicht, deshalb würde ich auf die sichere Seite gehen.

am 4. Juni 2015 um 20:55

Es liegt schlicht an der Beweiskraft und einer Justizabilität. Es müsste eine technische Anleitung geben, die die "verbotene Farbe" exakt bestimmt und beschreibt. Dies ist aber unmöglich. Da mag eine Farbe unter Laborbedingungen bestimmte Eigenschaften haben - die sich aber schon verändern, wenn sie auf Papier, Metall oder eine Hauswand gesprüht werden. In den meisten Fällen muss der Untergrund reinweiß sein, um ein bestimmtes Ergebnis zu erfüllen.

Wenn sich also in einer Dose eine RAL 3024 oder 3026 befindet, heißt das noch lange nicht, dass das Ergebnis auf dem Untergrund ebenso eine RAL 3024 ... ergibt. Wie soll man so feststellen, dass eine RAL 3020 noch erlaubt ist und eine RAL 3024 verboten? Da müsste man so etwas wie ein Spektralgutachten machen. Es gilt der Grundsatz, dass alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist.

am 4. Juni 2015 um 21:07

Leute,

so ein Repsol-Hobel ist orange, rot und schwarz. Ich hatte einen 72er Kadett B serienmässig komplett in orange. Der war absolut legitim und wurde höchstens mit einem Auto von den Stadtwerken verwechselt.

Ein Repsol-Bike hat ungefähr die Leuchtkraft eines Müllwagens und ist ganz weit entfernt von irgendwelchen Reflektorfolien auf modernen Polizeifahrzeugen.

Ansonsten einfach den Rat vom Softail befolgen. Wenn der TÜV vorher ok sagt, dann sollte es anschliessend keinen Stress geben.

P.S.:

Der Kadett auf dem Bild ist wohl nicht meiner, aber sieht genauso aus. Die Siebziger waren wohl etwas psychedelisch ;)

am 4. Juni 2015 um 21:16

Ned ganz Volkanisator, wenn ich den TE richtig verstehe will er nicht die originalen Repsolfarben nehmen sondern die mit Leuchtfarbe austauschen.

Sollte Nr. 2 Recht haben, was ich einfach nicht weiß, hast du bei ner Kontrolle trotzdem das Problem das du erst mal stehst und dann vor Gericht versuchen kannst recht zu bekommen. Schon allein das wäre mir zu blöd.

Wenn ich schon bei ner Kontrolle mich mit §§ rechtfertigen muß, das Blinker bei EU Zulassung nur 18 cm weit auseinander sein müsse und ich keine ABE für meinen E-Nummertopf mitführen muß, würd ich mir das nicht antun. Ihr dürft nicht zuviel von den netten Herren verlangen.

am 5. Juni 2015 um 7:16

Ich seh vermutlich am Dienstag nen TüVler, dann sind wir schlauer. Jetzt will ichs auch wissen.

na wenn es so was gibt sollte es ja da drin stehen ----->. da ist so ziehmlich alles geregelt.

Also ich find gute Repsol Hondas einfach total schön !

Ich bin auf mehrere Nachherbilder gespannt.

Themenstarteram 6. Juni 2015 um 5:25

Hi Leute erstmal danke für die vielen Beiträge !

Bin gestern leider nicht dazu gekommen beim TÜV anzurufen. Ja also ich will die Orginal repsol Farben gegen Leuchtfarben tauschen, da es eben auch auffälliger is und man evtl auch besser gesehen wird. Hab mir jetz aber ohne hin überlegt das Orange weiß und rot zu Folieren ! Folie hab ich in der Bucht schon mal ersteigert weil ich es unbedingt mal am bike sehen will !! Falls es doch nicht erlaubt sein sollte oder nicht so gut aussieht kann ich die Folie einfach wieder abziehen . Außerdem ist das ganze viel einfacher umzusetzen wie bei ner Lackierung wo man 5 mal ankleben muss ;)

 

Beste Grüße

am 17. Juni 2015 um 13:32

So, nachdem mir gestern mein TüVler über den Weg gelaufen ist, hier die Auflösung: Alles was reflektiert ist zunächst mal verboten. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel (z,.B, Rettungsfahrzeuge, Polizei, ....). Ansonsten gelten für reflektierende Farben und Folien die gleichen Regeln wie für die Reflektoren: Also bestimmte Zulassungen, Größen, und - je nach Position am Fahrzeug- auch bestimmte Farben. Man darf sich ja auch keinen roten Reflektor an die Seite des Moppeds kleben. Mit anderen Worten: Pech gehabt, K2.

am 17. Juni 2015 um 13:58

Unabhängig vom Farbton, darf soviel ich weiß kein Kunstharzlack mehr für Fahrzeuge verwendet werden.

Nur noch Acrylllacke.

Aber wo kein Kläger ist wird es auch keinen Richter geben......

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