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BGH-Entscheidung zur Quotelung von Sachverständigenkosten

BGH-Entscheidung zur Quotelung von Sachverständigenkosten

Themenstarter

Falls es jemanden interssiert:

 

Der VI. Zivilsenat des BGH hat heute klargestellt, dass "die Sachverständigenkosten ebenso wie die übrigen Schadenspositionen des Geschädigten nur im Umfang der Haftungsquote zu ersetzen sind."

 

VI ZR 133/11, BGH


Dellenzaehler Dellenzaehler

konifere

.....:( 


  • 2x

Was bedeutet das für den versicherten?

EDIT: War dumme Frage - kann ja selbst lesen. Wäre nie auf die Idee gekommen, dass das hätte anders sein können. bzw. war.


Dellenzaehler Dellenzaehler

konifere

Zitat:

Original geschrieben von situ

Was bedeutet das für den versicherten?

Dem kann das eigentlich ziemlich egal sein. Für den Anspruchsteller ist das wichtig. Der bekommt nun alles in der Quote.

 

Also bei 50% Mitschuld auch nur 50% des SV Honorar. Den Rest muss er selber tragen.


  • 2x

na das ist ja fein.. da wird sich der geschädigte in zukunft zwei mal überlegen müssen, ob er bei einer unklaren haftung zu einem freien sachverständigen rennt.. womöglich bleibt er auf nem teil seiner kosten sitzen... schon ärgerlich das ganze..


Dellenzaehler Dellenzaehler

konifere

BGH-Entscheidung zur Quotelung von Sachverständigenkosten

Ja, dass wird er mit Sicherheit. Halt in der Höhe der Quote.

 

Aber das ist nun mal höchste Richerliche Rechtsprechung und die sollte man akzeptieren.

 

Das sitzen keine weltfremden Träumer (wie in so manchem Amtsgericht). Man kann davon ausgehen, dass 

diese Experten sich mit dem Thema richtig auseinandergesetzt haben. 


  • 1x
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