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Aha...
Fahr langsam es eilt :)
Leider kommt es immer wieder vor, dass sowas gestellt wurde. Also bei Radfahrern, die Ampel absichtlich gedrückt, damit es rot wird und diese dann einfach bei rot weiterfahren. Oder wie der vom TE geschilderte Vorfall, der sich wohl ein wenig gestellt anhörte... Solch ein Verhalten bei unserem Berufsstand halte ich für sehr fragwürdig. Von daher finde ich das ok, was der TE gemacht hat. Aber bedenke auch du den Datenschutz
Xenon-Blender :-)
interpretiere ich das grade richtig:
du sagst, dass du denkst, die ganze situation sei durch die polizisten absichtlich gefaked worden?
Fahr langsam es eilt :)
Die Sache mit der Ampel weiß ich. Stand auch in den Zeitungen. Das mit dem Fußgängerüberweg weiß ich nicht.
Beweissicherung ein mal anders...
Ich stelle die Sachen auch nicht ins Internet. In kleinem Freundenkreis - ist das OK. Sonst darf man auch keine Urlaubsvideos vom Strand jemandem zeigen. Es könnte darauf Leute zu sehen sein
BMW E90 325i
Ist eigentlich ne witzige Idee. Pass aber auf. Personen die direkt und individuell zu erkennen sind müssen einer Veröffentlichung zustimmen. So was ist jetzt eine Veröffentlichung. Da ist nicht nur das Internet und die Zeitung gemeint. GGf. sieht das Gesetzt auch das Zeigen unter Freunden als Veröffentlichung an. Die Bilder machen darfst prinzipiell, wenn du sie ja wie du angibtst eh löschst. Gerichte haben aber auch schon entschieden, dass das alleinige Fotografieren oder Filmen bereits in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Da waren aber eher Promis gemeint, die von Paparazzis verfolgt wurden. Ein Grundatz für Fotografen ist deshalb: "Das Fotografieren und Filmen einer Person ohne Genehmigung ist nur zulässig, wenn das Foto auch ohne Erlaubnis des Abgebildeten veröffentlicht werden darf."
Passiert mal was springt sicher eh ne Ausnahme ein und die Bilder dürfen solange verwendet werden (nehmen wir an du filmst ne Straftat oder so).
Was die Polizei angeht wär ich 10-fach vorsichtig mit dem Thema. Sag lieber erst mal nicht das du so ne Anlage an Bord hast und leg einfach Widerspruch gegen die Owi (vor Ort und später im Bußgeldbescheid) ein, wenn du meinst das war zu unrecht. Du kannst dann ja das Videomaterial nachträglich als Beweis der Behörde oder bei einer Beschwerde gegen die Beamten vorlegen wenn du mal wieder falschen Verhalten von Polizisten filmst. Wer weiß wie oft das noch vorkommt.
Denn: Bereits das schlichte Fotografieren von Polizeibeamten ohne Genehmigung ist schon untersagt. Da spielt es keine Rolle ob das veröffentlicht werden soll oder nicht. Allzu übereifrige Polizisten beschlagnahmen dann vor Ort gleich die Kamera oder lassen die Aufnahmen löschen. Und jetzt komm mal an einen gereizten, schlecht gelaunten Polizisten dessen Frau sich gerade hat scheiden lassen... Hab das schon mehrfach erlebt, wie bei Keilereien nachts Polizisten die Handys von Jugendlichen weggenommen haben (das ein oder andere landete im Gefecht auch mal am Boden) weil diese Bilder von diesen schossen und sie nicht löschen wollten.
Daikoku Futo Parker
Polizisten kann man fotografieren. Ist nicht verboten. Kritisch wirds höchstens bei Portraitaufnahmen. Dann aber nicht weil es Polizisten sind, sondern jeder Recht am eigenen Bild hat.
Und wer nachts aus Sensationslust Schlägereien filmt hat A) Einen riesen Vollknall und B) es nicht besser verdient wenn ihm dafür das Telefon zerdeppert wird....
Zu der Geschichte mit dem Zebrastreifen:
Naja.... Wüsste nicht was die Polizei davon hätte einen solchen Aufwand wegen so einer Kleinigkeit zu fahren......
Eine Kleinigkeit?
Auzug aus dem aktuellen Bußgeldkatalog.
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Ich denke das könnte sich schon lohnen...
Daikoku Futo Parker
Trotzdem nur eine popelige Owi. 50 € hin oder her.
BMW E90 325i
Beweissicherung ein mal anders...
Hatt ich aus dem Zusammenhang gebracht. Natürlich darf ich sie generell fotografieren. Polizeibeamten genießen keine Sonderstellung, haste recht. Aber, sobald ich den Polizisten gezielt filme, werden viele die sofortige Löschung verlangen und je nach Laune auch zangsweise durchsetzten, was auch zur Beschlagnahme führen kann. Kommt natürlich extrem auf die Situationen an, aber das ist nen heikles Thema bei der Polizei hab ich schon gemerkt. Der Grund ist ja das Recht am Bild, dass der Polizeibeamte in den meisten Fällen durchsetzten will und da er ja "die Macht" hat sofort, durchsetzten wird, in dem er die Löschung verlangt. Wie gasagt, wollte nur verdeutlichen, dass das nen heikles Thema ist bei der Polizei.