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Beweislast für grobe Fahrlässigkeit?

Themenstarteram 23. November 2015 um 18:42

Hallo,

ist es eigentlich normal, dass man als VN die Beweislast für grobe Fahrlässigkeit hat?

Beispiel AKB

A.2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich

herbeiführen.

Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt,

unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Kürzen dürfen wir allerdings nur, soweit es sich

um die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner Teile und Zubehörteile

handelt oder um die Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des

Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel.

Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, tragen Sie.

Beste Antwort im Thema

Grobe Fahrlässigkeit kann oft von der Schilderung herausgelesen werden, die manche Versicherte in der Meldung niederschreiben.

z.Bsp. Ich hänge den Schlüssel immer an das Schlüsselbrett. Auf einmal hat er gefehlt. Wahrscheinlich hat mein Sohn den Auto-Schlüssel vom Brett genommen.

oder- etwas zum Schmunzeln, Zitat eines ehemaligen Zivi´s zur Unfallmeldung: Ich rutschte mit dem Fuss von der Bremse von meinem Fahrzeug C. Damit schob ich Fahrzeug B auf Fahrzeug A. Beim Aussteigen stellte ich fest, dass meine Schuhe noch völlig nass und rutschelig waren, da ich in der Waschbox war.

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Wo hast du den Text her?

Themenstarteram 23. November 2015 um 19:11

Ist von der Europa.

Hab den Passus gerade bei der HUK24 gesucht - da ist aber Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Bis jetzt ist es so, dass der, der sich auf eine Einrede beruft, diese ggfls. auch nachweisen muss.

Gilt - wie ich gerade im VVG gesehen habe (dank an go-4-golf) - da aber nicht. Da war die Versicherungslobby wohl aktiv. Andererseits gilt es ja nur für Entwendung und Alkoholdelikte, kann man also meistens mit leben.

Zitat:

@Oetteken schrieb am 23. November 2015 um 19:55:48 Uhr:

Wo hast du den Text her?

Zitat aus VVG § 28 (2)

O.

Grobe Fahrlässigkeit kann oft von der Schilderung herausgelesen werden, die manche Versicherte in der Meldung niederschreiben.

z.Bsp. Ich hänge den Schlüssel immer an das Schlüsselbrett. Auf einmal hat er gefehlt. Wahrscheinlich hat mein Sohn den Auto-Schlüssel vom Brett genommen.

oder- etwas zum Schmunzeln, Zitat eines ehemaligen Zivi´s zur Unfallmeldung: Ich rutschte mit dem Fuss von der Bremse von meinem Fahrzeug C. Damit schob ich Fahrzeug B auf Fahrzeug A. Beim Aussteigen stellte ich fest, dass meine Schuhe noch völlig nass und rutschelig waren, da ich in der Waschbox war.

Themenstarteram 23. November 2015 um 19:20

Auch 1 X danke an unbekannt!

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 23. November 2015 um 20:11:21 Uhr:

Ist von der Europa.

Dann nimm eine andere Versicherung, die das in der Art so nicht vorsieht.

Die Europa ist ein Billig Anbieter.

Vollkommen logisch, dass die so versteckte, kundenunfreundliche Klauseln haben.

Themenstarteram 23. November 2015 um 22:03

Ich habe ja einige Antworten erhalten, aber wenn ich die Klausel richtig deute, dann ist das bei jedem Versicherer so, nicht nur bei der Europa. Die anderen schreiben es nur nicht. Der § 28 VVG ist doch für alle gültig oder nicht?

Verbindlich sind die jeweiligen AKB.

Zitat:

@Rotmohr schrieb am 23. November 2015 um 23:03:40 Uhr:

Der § 28 VVG ist doch für alle gültig oder nicht?

Ja, genau. Die Europa hat in ihren AKB nur die gesetzliche Regelung dargestellt.

Themenstarteram 24. November 2015 um 7:00

Ich habe das noch bei keinem VR gelesen, finde ich gut das die das schreiben.

Es gibt genügend Versicherer die grobe Fahrlässigkeit mitversichern, warum also sich diesem Risiko aussetzen? Einmal nicht aufgepasst und bei rot über die Ampel und schon bist dran.

Ich hätte da keine Lust zu wegen 50€ Ersparnis in der Kfz Versicherung meine Kasko zu verlieren

Themenstarteram 24. November 2015 um 7:36

Es geht bei meinem Thema um die Beweislast und nicht ob man die grobe Fahrlässigkeit einschließt oder nicht.

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