ForumML & GL W166
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. ML, GLE & GL
  6. ML & GL W166
  7. Betrug

Betrug

Mercedes ML W166
Themenstarteram 14. November 2014 um 19:58

Halo zusammen,

leider bin ich einem Betrüger in die Falle gekommen und versuche jetzt einige Sachverhalte zu klären.

Die Erstzulassung wurde als eingeschätzt eingetragen! deswegen versuche ich die aufgrund der Merkmale besser einzuschätzen. Der Wagen kam aus den USA.

Mein Hebel für den Tempomat hat noch keine LIM-Kontrollleuchte. Kann mir jemand sagen wann die Änderung stattfand?

Der Wagen hat auch keine Start/Stop Automatik. Kann mir jemand sagen wie hoch ist der kombinierte Kraftstoffverbrauch laut Mercedes ohne Start/Stop Automatik?

Gibt es vielleicht jemanden der eine Preisliste von MB aus Amerika besitzt?

Vielen Dank im Voraus

Beste Antwort im Thema

Das Auslieferdatum ist auf jeden Fall deutlich näher am Herstellungsdatum als die Erstzulassung denn die sagt gar nichts aus und mit der FIN ist es sehr wohl möglich den Tag festzustellen an dem der Wagen vom Band lief.

Aber es ist wie so oft, erreicht der Anwalt nicht das was der Mandant erwartet kann es nur daran liegen das der Anwalt eine Pfeife ist, warum diese bescheuerte Denkweise?

Das Du selber irgend welche Fehler gemacht hast ist wohl eher unmöglich oder wie?

Dir ist aber schon klar das bei jeder Gerichtsverhandlung eine Seite gewinnt und eine verliert? Schon alleine daher ist es sehr sehr Unwahrscheinlich das ein Anwalt Gewinngarantien abgibt ;-) Und durch die Start/Stop Taste sparst Du soviel auch wieder nicht ein, die Werte sind doch alles Laborwerte (siehe Volkswagen)

Du hast ein Importfahrzeug gekauft, ich gehe mal davon aus das Dir das bekannt war und der Wagen auch dem entsprechend Billiger war und das es nur eine ungefähre Erstzulassung gibt steht ja auch im Fahrzeugschein also hat der Händler doch nichts Falsch gemacht:confused:

Man bekommt hier leider das Gefühl das Du beim Kauf vielleicht vorab zu schlecht Informiert warst und nach dem Kauf gemerkt hast das Du manche Sachen nicht im Wagen hast die andere aber haben und das Stinkt Dir jetzt also sind alle anderen Betrüger und Verbrecher oder wie?:confused:

Du hast doch bestimmt andere Ausstattungsmerkmale drin die in Europäischen Modellen nicht verbaut sind und die dann auch nicht Aufgeführt waren weil der Verkäufer sich ja nur an die Ausstattungsliste aus Deutschland hält. Ist das dann auch Betrug das Du Extras hast die nicht aufgeführt sind?

Du solltest Dich langsam mit dem Wagen anfreunden oder in Verkaufen damit die Seele Ruhe hat obrer willst Du Dich so lange Ärgern bis Du einen Herzkasper bekommst?

29 weitere Antworten
29 Antworten

Lass doch beim Freundlichen Deine FIN Auslesen, dann hast Du doch alles was Du suchst

Themenstarteram 15. November 2014 um 23:04

Danke für die schnelle Meldung, aber sollte das so einfach sein, dann hätte ich nicht um Hilfe gebeten.

Zitat:

@Halemba schrieb am 16. November 2014 um 00:04:20 Uhr:

Danke für die schnelle Meldung, aber sollte das so einfach sein, dann hätte ich nicht um Hilfe gebeten.

Du gibst etwas wenige Angaben in wie weit es sich um Betrug handeln soll!

Und ja es ist so einfach, anhand er Fahrgestellnummer bekommst Du alle angaben die mit dem Fahrzeug zusammen hängen, wann und wo es gebaut wurde, welche Ausstattung, für welches Land es gebaut wurde an welchem Tag es vom Band lief und vieles mehr!

Es gibt auch Online Möglichkeiten die Fahrgestellnummer /Fin einzugeben ausserdem kannst Du auch auf der Mercedes Seite die Nummer eingeben und bekommst auch dort einige Infos!

Aber solange wir nicht Wissen in wiefern Du Dich Beschissen fühlst wird Dir hier auch keiner wirklich Helfen können!

Gruß Detlef

Themenstarteram 16. November 2014 um 14:23

Wie schon am Anfang erwähnt fehlt mir z.B. die Start/Stop Automatik und einige andere Ausstattungsmerkmale. Die Liste vom MB habe ich mir ausdrucken lassen, aber da steht natürlich auch nichts von der genannten Ausstattung. Da steht zwar das Auslieferungsdatum, aber mich stört dabei, dass in dem Fahrzeugschein nur geschätzte Erstzulassung zu lesen ist, deswegen versuche ich zu erfahren seit wann der Tempomathebel geändert worden ist. Von Verbrauch steht da auch nichts und die Preisliste für die fehlenden Ausstattungsvarianten gibt es auch nicht überall.

Gruß Halemba

Deine Angaben sind sehr dürftig.Welches ML Modell meinst du denn?

Hi,

schick mir deine FIN wenn du willst dann kann ich dir die Datenkarte zuschicken!

Themenstarteram 20. November 2014 um 15:06

Danke für die Antworten. Leider konnte ich mich nicht früher melden. Wie schon erwähnt fehlen mir einige Ausstattungsvarianten gegenüber der Zusage und der Fahrzeugbeschreibung des Verkäufers, wie z.B.: Start/Stop Automatik, adaptives Bremslicht, Nebelscheinwerfer und Parksensoren vorne. Selbst durch das fehlen der Start/Stop Automatik vebraucht mein 3,5 Benziner ML (Auslieferungsdatum Juni 2013) viel mehr als mit dieser Ausstattung. Wieviel mehr? Seit wann gibt es den neuen Tempomat Hebel? Ist das Auslieferungsdatum tatsächlich das Datum wann das Auto gebaut wurde? Da diese Ausstattungsvarianten "nicht" nachrüstbar sind, würde ich gerne wissen was diese fehlenden Ausstattungsvarianten in Amerika kosten bei der Bestellung? Deswegen die Bitte um eine Preisliste aus den USA. Ich freue mich auf jede Nachricht, auch wenn es nur die einzelnen Punkte betrifft.

Hi,

habe Sie dir soeben zugeschickt!!

Gruss

Themenstarteram 23. April 2016 um 7:38

Wie ungerecht ist das Recht?!

Die ganze Vorgehensweise wie der Prozeß von dem Amtsrichter in meinem Fall geführt wurde, lässt für mich vieles in Frage stellen. Auch mein Rechtsanwalt wunderte sich, dass man nur die Rechtsanwälte eingeladen hatte und nicht die Gegenseiten. Wie kann man z.B. den Angeklagten überhaupt nicht vorladen, sondern erst beim 2-ten! Prozeß nur die Betrüger (Verkäufer und Büroangestellten.) als Zeugen? Die sind zwar beim Kauf dabei gewesen, aber auch der Besitzer der Firma hätte sich verantworten müssen! Warum wurde ich nie angehört, obwohl ich auch wie der Angeklagte nicht eingeladen wurde, dennoch immer zu Verfügung stand und deutlich zum Verstehen gab, dass die neuen Lügen der Betrüger vor Gericht (Die erst nach 10! Monaten plötzlich erwähnt wurden: "Ich soll den Wagen erst später abgeholt haben!") als solche zu verstehen sind?!

Unzählige Lügen (Die ganze Auflistung der Lügen würde mehrere Seiten in Anspruch nehmen!) die die Betrüger sich immer wieder von neu ausgedacht haben, musste ich zuerst beweisen, dass das Lügen sind! Am Ende hat das alles nichts gebracht, weil man mir vorgeworfen hatte, dass meine Frau entgegen "meiner" Aussage, nicht beim Kauf dabei war und ich soll anfangs gesagt haben den Angeklagten "getroffen" zu haben! Diese Aussagen sind aber von meinem Rechtsanwalt in der Rechtsanwaltskorrespondenz und nicht von mir falsch dargelegt worden! Hier haben sich die Richter echte Mühe gemacht "meine" Fehler hervorzuheben! Vergleichbar zu den unzähligen Lügen der Betrüger ist das nicht der Rede wert! Auch die Tatsache, dass die Nachbesserung rechtlich nicht erfolgte geht auf das Konto meines Rechtsanwalts. Was alleine noch nicht den Grund bittet den Angeklagten und die Betrüger nicht zu bestrafen! Der ganze Prozeß hat sich unnötig 1 Jahr lang hingezogen! Dann ist es auch leichter gewesen für die Betrüger zu behaupten: "Ich kann mich nicht mehr erinnern!"

In der 2-ten Instanz sind die Richter des Landgerichts! (Die gleiche Stadt!) sogar einen Schritt weiter gegangen in dem sie keine! Aussicht auf Erfolg sahen und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision noch nicht einmal im Ansatz erkennen konnten!!! Auch hier haben die Richter die unzähligen Lügen der Betrüger außer acht gelassen und sogar gar nicht darauf eingegangen sind, dass der Angeklagte selber ein Betrüger ist, weil er sich im Fahrzeugschein! und in der Fahrzeugbeschreibung mehrfach und sogar mit Fettschrift als 1-ten Besitzer hat eintragen lassen! Darüber hatte sich der Amtsrichter nur lustig gemacht: "Wie hat er denn das bloß geschafft?" mit Blick auf den gegnerischen Rechtsanwalt, wo nur ein müdes Lächeln entgegen kam! Hier konnte ich natürlich auch nachweisen, dass der Wagen in USA mindestens einen Besitzer hatte! Schade, dass die Richter sich nie gefragt haben, was aus diesen Betrügern in 5 oder 10 Jahren sein wird, wenn sie jetzt schon zu solchen Taten fähig sind! Die Betrüger sind nämlich noch keine 30 Jahre alt! Mit anderen Worten, es reichte wenn die Betrüger sich untereinander absprechen und die Lügen vor Gericht wiederholen! Für mich ist hier kein Ehrgeiz oder auch Wille seitens der Richter zu erkennen, die Wahrheit herauszufinden! Es gibt hunderte, wenn nicht sogar tausende von Richtern in Deutschland die zur Recht mit Stolz und Hingabe ihrer Arbeit nachgehen. Es gibt aber leider auch die 4 Richter über die ich hier kein Wort mehr verlieren möchte. Ich bin mir sicher, dass in einem anderen Bundesland (Es müsste auch nicht mein Bundesland sein.) hätten die Betrüger ihre gerechte Strafe bekommen!

Ich konnte nach Internetrecherche feststellen, dass auch ein Audi-Käufer ähnliche Erfahrungen mit den Betrügern gemacht hatte. Sogar ein negativer Eintrag über die Fahrzeugbeschreibung der Firma eines anderen Interessenten wurde letztendlich gelöscht! Der Interessent der ehrlich seine Meinung mitteilen wollte wurde womöglich durch Rechtsanwaltsschreiben eingeschüchtert. Es würde mich nicht wundern, wenn es noch weitere Betrogene geben sollte.

Ich bin zwar kein Jurist und die Richter haben sich sehr, sehr, sehr bemüht das juristisch alles so zu erklären, dass ich nach anraten meines Rechtsanwalts (Nicht! anfechtbare Beschluss der Landrichter!!!) die Klage letztendlich zurück ziehen musste!!!

P.S. Ganz ehrlich, aus moralischer Sicht ist das ein Desaster! So blind kann und darf kein Gericht sein!!!!!!

am 23. April 2016 um 7:44

So leid es mir für dich tut, Moral interessiert hierzulande nur die Berufsempörten, ansonsten zählt knallhart nur das Geld.

über die Zulassung v. Revisionen entscheidet doch das OLG - alles etwas merkwürdig

Themenstarteram 24. April 2016 um 11:35

Wie schon oben beschrieben...

Mein Anwalt sagte mir, dass wenn ich die Klage nicht zurück ziehe, dann bekomme ich den Beschluss als schriftliches Urteil und das nur mit Kosten verbunden wäre. Ich hätte auch keine Möglichkeit das weiter zu verfolgen!

Zitat:

@Halemba schrieb am 24. April 2016 um 13:35:15 Uhr:

Wie schon oben beschrieben...

Mein Anwalt sagte mir, dass wenn ich die Klage nicht zurück ziehe, dann bekomme ich den Beschluss als schriftliches Urteil und das nur mit Kosten verbunden wäre. Ich hätte auch keine Möglichkeit das weiter zu verfolgen!

So Bitter das für Dich ist, aber sei mit dem Ausdruck "Betrüger" in der Öffentlichkeit etwas vorsichtiger sonnst kann der Dir nachher an die Karre Pi..en, ein Betrüger ist nur jemand der als solcher Überführt und Verurteilt wurde.:mad:

Etwas undurchsichtige "Berichterstattung" eines Gerichtstermins, oder?

Wahrscheinlich wolltest Du den großen Deal machen und hast beim Fähnchenhändler um die Echke gekauft.

Merke: Wer billig einkauft, kauft immer zwei Mal.

Lesson learned: Bei Autos dieser Preisklasse kauft man nur aus vertrauenswürdigen Quellen.

Und diese Quellen sind nun mal die Mercedes-Händler selbst und kein "(setze einen Namen Deiner Wahl ein)" um die Ecke!

Deine Antwort