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Besteuerung von Geländewagen
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Hallo zusammen,
ich denke das diese Thema hier schon durch diskutiert worden ist,aber meine Frage bezieht sich eher auf "ältere" Fahrzeuge. Gibt es für diese Fahrzeugen die mit LKW Steuer besteuert werden,keinen Bestandsschutz ? Es kann doch nicht sein das der Staat hingeht und seine eigenen Vorschriften aushebelt in dem er das alte mit dem neuen gleichsetzt. Das es für Neufahrzeuge nicht mehr diese Möglichkeit gibt ok ist nachvollziehbar,dennoch bin ich der Meinung das dies das alles andere ist als eine Demokratie. Wie sieht es denn jetzt aus mit den Steuer ? Nachzahlen auch für WoMo ? Auch wenn die nur unregelmässig genutzt werden und eine reduzierte Steuer gerechtfertigt wäre. Sicher wenn nach Nutzung gezahlt werden dürfte würede keiner in Deutscheland mit einem Auto fahren aber bei solchen Fahrzeugen ist doch de rnutzen anders als bei normalen PKw´s . würde gerne mal ein paar Anregungen wissen und von Geländewagenbesitzern wie es bei ihnen aussieht mit den Steuern.
Danke und Gruss Brandkutscher |



Buddy-Master
Ob die Besteuerung nach Hubraum anstatt nach Gewicht bei schweren Kombis und Geländewagen für die Zukunft Bestand haben wird, ist mehr als fraglich.
Kfz-Besitzer,die seit dem Frühjahr für schwere Kombis und Luxus-Geländewagen eine höhere Kfz-Steuer zahlen müssen können wieder hoffen.Die zum 1. Mai eingeführte Hubraumbesteuerung ist für viele dieser Fahrzeugenach Ansicht des Finanzgerichtes Köln (Az.:6 V 3715/05) rechtswidrig..Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig,da die Richter Beschwerde vor dem Bundesfinanzhof zugelassen haben.
Nach dem Urteil seien die Finanzämter auch nach der Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung verpflichtet,die geltende EU-Richtlinie(2001/116/EG vom 20.Dezember 2001) anzuwenden.Daher dürften Fahrzeuge,die den Kategorien.-AF Mehrzweckfahrzeuge.-oder .-Geländefahrzeug(Symbol G).-zuzuordnen seien,nicht nach Hubraum besteuert werden,weil es sich um .-andere Fahrzeuge.- und nicht um Pkw handle. Zahlreiche Steuerbescheide sind deshalb rechtswidrig !
Hallo,
ich kann dazu derzeit nur sagen, das in Niedersachsen derzeit alle Geländewagen, die nicht die "angeblichen Kriterien" des LKW's erfüllen (Ladefläche, 2 Sitze etc.) bis auf weiteres dem Schadstoffwert entsprechend ( also wie PKW's) besteuert werden, außerdem ist mir nicht bekannt, das TÜV & Co derzeit die AF Stufung eintragen, es ist bis auf weiterese da in der Schwebe.
Ob Einsprüche was bringen, ich meine eher nicht, da beim Finanzamt die Einstellung ist, das entweder alle es bekommen oder keiner, wichtig könnte allenfalls sein, vonTÜV & CO die schriftliche Bestätigung der Weigerung des Eintrages M1AF zu bekommen, allerdings müssen viele noch rechnen lernen, da die EU Kriterien sehr klar sind und wer automatisch 6 und mehr Sitze zugelassen bekommen hat, wird dieses selten wirklich erreichen, also die Bitte informieren genau rechnen und dann erst agieren.
Nordjoe
a.k.a. Xipe Totec
@ Drahkke
Gibt es schon einen Termin für die Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof?
Buddy-Master
@JosephConrad
Mir ist leider noch kein Termin bekannt.
Besteuerung von Geländewagen
Hallo,
also in der Internetrecherche des Bundefinanzhofes ist für dieses Verfahren noch keinerlei Vermerk zu finden.
Nordjoe
Ich zahle jetzt laut KfzSteuerrechner 450 Euro für 3 Liter Hubraum und 1,8to (21 Jahre alter Pajero)