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Bereits eingetragene und abgenomme LPG Anlage wird vom TÜV nicht durchgewunken

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 16:20

Hallo,

 

wie kann es sein, dass eine vor Jahren eingetragene LPG-Gasanlage, die auch schon danach mehrmals durch die Prüfung kam mit einmal nicht mehr zulässig sein soll, weil:

 

1. der Tank nur in der Reserveradmulde verschraubt ist und ein Bügel darüber, anstatt eines Käfigs

2. auf den Schläuchen nicht vermerkt ist, dass sie Autogas geeignet sind

 

Die Anlage ist dicht und funktioniert.

Gerade bei Punkt 1 müssten doch Unmengen von Fahrzeugen, die früher umgerüstet wurden, betroffen sein. Mir wurde gesagt das nachträglich (insbesondere mit dem Käfig) zu ändern kostet ein paar 100 EUR.

 

 

MfG

Beste Antwort im Thema

@kasi.

Die Befestigung des Tanks an der Plastikradmulde war noch nie zulässig auch wenn der TÜV in Umkenntnis dies so abgenommen hat.

Es gab genügend Fälle, da wurde abgenommen ohne Fahrzeug.

Bei einem Unfall wird in Deinem Falle bestenfalls der Tank auf der Straße liegen.

Käfig ist ein weiter Begriff.

Bei Deiner Tankart mit nur dieser Befestigung sollte er gepackt sein und mit der Karosserie fest verbunden.

Es gibt andere Tanks mit besserer und auch mehr Befestigungsmöglichkeiten.

Hier wurde bei der Planung schon Fehler gemacht.

Hier ein Beispiel für die richtige Befestigung.

Das Motörchen dazu ;)

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Auch der TÜV ist sachkundiger geworden. ;)

LPG-Schläuche ohne Prüfzeichen geht garnicht, aber nicht nur seit Bytombski.

Mach mal ein Bild vom Tankeinbau und benenne Dein Fahrzeug. (A6 ? )

Bestandsschutz wär ne gute Sache :)

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 17:06

Hallo,

anbei die Fotos vom Tankeinbau.

Er ist unten mit zwei Schrauben an der Reserveradmulde befestigt.

Auto ist ein S6 C4 Avant.

MfG

am 19. Dezember 2013 um 17:23

Bei mir hat der Prüfer auch nen Terz gemacht weil er an den Gasschläuchen die Kennzeichnung nicht mehr erkennen konnte ... obwohl das bei Ventury eigentlich ...

jedenfalls gibts den Schlauch zw. Verdampfer und Venturydüse jetzt immer kurz vorm TÜV neu und gut ...

 

und jedes Bauteil wird penibel mit den Papieren verglichen ob die Nummern auch fein überein stimmen :rolleyes:

 

Was solls ... soll er gucken, hab nix zu verbergen

Gruß Ronny

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 17:29

Hallo,

ach das ist ja noch schöner. Kann also sein, dass die Kennzeichnung mal drauf war...

Wird ja immer besser.

Und vermutlich war es auch so.

MfG

Hallo,

ist die radmulde aus stahl oder kunststoff. ????

Das wär ja ein Hammer wenn diese aus Stahl ist , wie bei mir , und trotzdem ein Gitterkäfig haben müsste.

Dann wären zu fast 100 % aller umgebauten Fahrzeuge , hier im Osten davon betroffen

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 19:48

Das ist Kunststoff.

Kann es sein, dass das vor ein paar Jahren so noch OK war.

Mal unter der Annahme, dass die Beschriftungen auf den Leitungen ausgeblichen sind?

Zitat:

Original geschrieben von kasie

Das ist Kunststoff.

Dann hat der Prüfer mit dem "Käfig" auch Recht, sollte der Tank mit der jetzigen "Konstruktion" schwingen können.

 

Kein Wunder, dass man heute genauer hinsieht, denn Unfälle wie beim Audi seinerzeit wären vermeidbar, wenn bei der HU alles Notwendige bei einer LPG-Anlage geprüft würde.

 

Ist die 67R-Zulassungsnummer nicht mehr auf den Schläuchen zu erkennen, bleibt nur noch der Austausch. Ich weiß nicht ob alle, aber einige Kupferleitungen haben diese Kennung nicht, aber da sollte bekannt sein, dass Kupfer dafür geeignet ist.

 

Es geht doch hier um die Leitungen nach dem Verdampfer, oder etwa nicht?

Hallo,

richtig! Nicht nur, dass der TÜV oftmals bei der Abnahme der Anlage kläglich versagt hat! 4 TÜV Termine später kann der TÜV Prüfer nach eigenem Ermessen beliebige Nachbesserungen einfordern!

Ich habe vor einiger Zeit mal einem TÜV Prüfer in solch einer Situation freundlich gesagt, dass ich mich als Laie auf die TÜV Prüfung hab verlassen müssen und für diese Dienstleistung auch noch Geld bezahlt habe. Wenn er nun die Anlage nicht mehr abnimmt, würde ich nicht zögern und den TÜV auf Schadensersatz für die noch nötigen Arbeiten verklagen!

Und wenn man nachbessert: Beim nächsten TÜV Termin kann der nächste TÜV Prüfer wieder irgend etwas bemägeln?

Was ich schon alles erlebt habe:

- TÜV Prüfer besteht darauf, dass die LED am Bedienteil AUS sein muss. Nur dann würde der Motor auf Gas laufen!

-> Anlage wurde somit deaktiviert geprüft und durchgewunken!

- Prüfer ruft mich verzweifelt unter die Bühne, wo denn die Leitungen verlaufen würden

-> Bin ich der Experte oder Sie?

- Ich hab schon mehrmals dem TÜV Prüfer die Anlage erklärt und gezeigt, wo er messen soll! Sämtliche Prüfer vor Ort standen interessiert um mich rum und haben zugehört.

Meine Anlagen sind bereits jeweils 2 Mal nach der Abnahme nach dem Einbau durch den TÜV gekommen. Wenn bei der vierten Prüfung irgend etwas bemängelt wird (ausgenommen natürlich Beschädigungen und Undichtigkeiten!!), so springe ich aus der Hose!

Martin

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 22:16

Hallo,

danke für die Infos, aber das ist ja alles der totale Lacher.

Der TÜV-Prüfer wollte mir erzählen, dass die Schläuche ja nachträglich getauscht sein könnten, weil zu meinem Argument, dass die Anlage ja so mehrmals abgenommen wurde, konnte er nur mit den Achseln zucken.

Ich kann das alles nicht beurteilen und die Kunststoffwanne kann ich auch nicht wegzaubern, aber das Teil ist eingetragen und da hörts bei mir dann auf und ich habe auch den letzten TÜV Bericht. Entweder geht es so oder eben nicht. Und nicht heute so und morgen so. Ne Arbeitskollegin hat nen Oldtimer, der nicht mal Gurte hat, und ich soll Schläuche wechseln, weil die Beschriftung verblichen ist...

Na ja... kann ich jetzt ausbaden, dass die anderen TÜV Prüfer ihre Arbeit nicht gemacht haben.

MfG

@kasie-"Ne Arbeitskollegin hat nen Oldtimer, der nicht mal Gurte hat."

Bei Oldtimmer ist es eine Ausnahme und erlaubt, wenn es ab Werk bei diesem Fahrzeug keine Gurte gab.

@kasi.

Die Befestigung des Tanks an der Plastikradmulde war noch nie zulässig auch wenn der TÜV in Umkenntnis dies so abgenommen hat.

Es gab genügend Fälle, da wurde abgenommen ohne Fahrzeug.

Bei einem Unfall wird in Deinem Falle bestenfalls der Tank auf der Straße liegen.

Käfig ist ein weiter Begriff.

Bei Deiner Tankart mit nur dieser Befestigung sollte er gepackt sein und mit der Karosserie fest verbunden.

Es gibt andere Tanks mit besserer und auch mehr Befestigungsmöglichkeiten.

Hier wurde bei der Planung schon Fehler gemacht.

Hier ein Beispiel für die richtige Befestigung.

Das Motörchen dazu ;)

2012-02-09-090729
2012-02-09-090602

Zitat:

Original geschrieben von kasie

Na ja... kann ich jetzt ausbaden, dass die anderen TÜV Prüfer ihre Arbeit nicht gemacht haben.

Genau so!

Und Verschraubung in der Kunststoffwanne war noch nie legal, und kein GUTER Umrüster hat das jemals gemacht! Meiner hat schon 2007 den Tank an mehreren Stahlbügeln sicher mit der Stahlchassis verschraubt.

"Bestandsschutz" für frühere Kungelei zwischen Umrüstern a la By*** und Ihren Gehilfen (Unfähigkeit oder Bestechung?) bei Prüfstellen gibt zum Glück für die anderen Verkehrsteilnehmer nicht!

Zum Thema Oldtimer: Gurte waren erst ab einem bestimmten Baujahr Pflicht. Eine Nachrüstpflicht besteht nicht. Für Kopfstützen auch nicht. Aber einen 1957 bauartgenehmigten Soziushaltebügel (Stahl mit Gummimantel) meiner NSU Prima musste ich noch anno 1998 beim TÜV abschrauben, um die Plakette zu bekommen, mit dem mir einleuchtenden Argument: "das Ding haut ihnen beim Sturz in die Wirbelsäule".

Mir ist ein guter TÜV Prüfer lieber als ein laxer Ignorant. Letztlich dient das auch der Sicherheit von mir und meiner Familie. Deshalb fahre ich meine Fahrzeuge immer selbst zum TÜV und bin bei der Prüfung immer dabei.

Nachtrag:

Man sieht auf dem Tankbild, dass der Tank durch 2 Träger gehalten ist, die mit der Karosserie vebunden sind und lediglich in der Radmulde hängt .

Mit der Aussage des Prüfers, dass die Schläuche ja einmal gegen neue ohne ECE-Kennzeichnung getauscht worden sind, ist sogar nachvollziehbar. Wir hatten selbst schon solche Fahrzeuge bei uns zur Reparatur. Daher ist das nicht

Alle Leitungen müssen eine ECE 67R01 Kennzeichnung aufweisen, auch Kupfer !

Kupferleitungen ohne ECE(die gab es) müssen ausgetauscht werden.

Denn eine ECE-Prüfung kostet Geld, welche der Hersteller nur ungern ausgiebt.... Es gibt immer welche die den Schund kaufen ;)

Bei der Tankbefestiugng ist es so wie es hier schon geschrieben wurde. Diese Art von Befestigung war noch nie zulässig. Der Tank muss hängend in der Mulde montiert sein.

Idealerweise nimmt man einen Multiventiltank mit 4 Befestigungspunkte oben. Diese Tanks sind zwar etwas teurer, gegenüber den normalen "Donut-Tanks", aber die zwei Standard-Befestigungspunkte der Donuttanks reichen nicht aus ! Auch nicht wenn man Bügel drunter verlaufen lässt.

MV-Tank mit 4 Befestigungspunkten oben an einem Stahlträger hängend mit der Karosserie verschraubt, fertig. Nur Flacheisen, wie es manche gerne verwenden, da es einfacher zu bearbeiten(zu biegen) ist. ist kein geeignetes Trägermaterial ! Entweder U-Profile oder L-Profile.

Die TÜV-,/Dekra Prüfer schauen, meiner Meinung nach, immer noch nicht so genau hin, wie es sein sollte, bzw. sind teilweise immern och nicht "Fit genug" in der Materie LPG. Wir hatten vor kurzem wieder einen mit "Muldentank in der Kunststoffwanne, ganz ohne Träger etc." mit neuer HU.

Jetzt aber die Schuld an und bei den Prüfern zu suchen, ist auch nicht ganz Richtig.

Es werden GSP-, und GAP Schulungen an Fahrzeugen durchgeführt, die normal gar keine GSP erhalten düfen, weil Sie erhebliche Einbaumängel aufweisen. Richtig gelesen: "Nicht mal Schulungsfahrzeuge der GSP-Berechtigten Schulungsleiter" würden eine GSP/GAP bekommen !

Daher kann man auch sagen, so wie man es (falsch)lernt so gibt man es weiter und arbeitet danach !

Ich will jetzt auf keinen Fall sagen,dass alle GSP-Lehrer hier falsch lehren..... Wir haben aber selbst schon bei einer GSP-Schulung eine mögliche GAP-Abnahme an seinem(Lehrer) Schulungsfahrzeug verweigert ;)

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