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Beleuchtungsanhänger zulassen

Themenstarteram 11. Januar 2016 um 9:22

Hallo zusammen,

unsere freiwilige Feuerwehr hat einen gebrauchten Beleuchtungsanhänger (Motor mit Lichtmast) ohne Papiere gekauft.

TÜV hat eine Abnahme gemacht und den Fahrzeugbrief ausgestellt.

Nun will ihn die Zulassungsstelle nicht anmelden, da ein "EU 2-Papier" fehlt.

 

Wisst ihr, um was es geht?

Was kann man machen?

 

Ich selbst bin nicht direkt involviert, aber möchte nebenbei auch recherchieren. Daher frage ich hier.

Ich dachte jedenfalls immer, eine Abnahme, bie fehlenden Papieren, reicht völlig aus...?

 

Danke und schöne Grüße

Hannes

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 27. Januar 2016 um 7:56

Ich bin gestern ein gutes Stück weitergekommen.

Habe bei der Zulassungsstelle, beim Hersteller und beim KBA angerufen.

Man ist bei der Zulassungsstelle zu dem Schluss gekommen, dass unsere Gemeinde selbst eine eidesstattliche Erklärung abgeben muss, dass der Anhänger ohne Papiere gekauft wurde und diese bereits verschollen waren (der ehem. Beistzer, eine Baufirma, ist ja nicht mehr existent - dieser müsste eigentlich die eidesstattliche Erklärung unterschreiben). Ausserdem schickt das KBA den Datensatz, der zur Fahrgestellnummer existiert, an die Zulassungsstelle.

Die COC-Papiere sind hinfällig, da nach §21 eine Vollabnahme gemacht wurde.

Der missverständliche Begriff EU2 taucht anscheinend in einer Norm auf, die für den Anhängerbau in Deutschland entscheidend ist.

Jetzt hoffen wir, dass der Anhänger bald zugeslassen wird und damit in den Feuerwehrdienst geht.

Ich gebe Rückmeldung!

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Irgendwas geht hier glaub ich ziemlich verquer.

Der TÜV stellt doch keine Zulassungsbeschinigungen aus. Und i.d.R. läuft bei Verlust der Papiere ohne eidestattliche Versicherung beim Amt nicht viel soweit ich informiert bin (Bob Ross möge mich korrigieren wenn ich falsch liege :D )

Könnte es sein, dass der Hänger aus dem Ausland stammt und das COC Papier gemeint ist was fehlt?

Was genau hat der TÜV gemacht? Und was genau hat er ausgestellt? Das wäre erstmal wichtig zu erfahren, vorher macht eine Diskussion relativ wenig Sinn. Dann wäre noch interessant, mit welcher Fahrzeugklasse und Aufbauart der Anhänger geschlüsselt ist. Zu guter Letzt müsste man noch wissen, was es vorher für Papiere gab, was damit passiert ist und ob in irgendeiner Form schon eine Erklärung zum Verlust abgegeben wurde.

Ein "EU2-Papier" ist mir nicht geläufig, jedenfalls nicht unter diesem Namen. Kannst du da genaueres in Erfahrung bringen? Entweder, wie es richtig heißt oder was dieses Papier aussagen soll.

Zitat:

@DJ_Grony schrieb am 11. Januar 2016 um 10:22:47 Uhr:

TÜV hat eine Abnahme gemacht und den Fahrzeugbrief ausgestellt.

Zum einen gibt es keinen Fahrzeugbrief mehr, zum anderen wird dieser nicht durch den TÜV ausgestellt...

Zitat:

Nun will ihn die Zulassungsstelle nicht anmelden, da ein "EU 2-Papier" fehlt.

Auch ein EU2-Papier gibt es in diesem Zusammenhang nicht...

...gemeint ist hier warscheinlich die EU-Zulassungsbescheinigung-Teil2 (das was den ehemaligen Fahrzeugbrief ersetzt).

Zitat:

Wisst ihr, um was es geht?

...

Ich selbst bin nicht direkt involviert,

Da du offensichtlich nichtmal selbst weißt was ihr das fabriziert habt, sondern nur von anderen Laien die nicht wissen was sie da machen und alles wild durcheinander werfen den Flurfunk aus zweiter, dritter Hand mitbekommen hast - können wir noch viel weniger wissen um was es geht!

 

I.d.R. wird der TÜV eine §21 Vollabnahme gemacht haben und euch diese Daten in einem Wisch bestätigen - damit geht man dann zur Zulassungsstelle und bekommt dann unter Vorlage eines Eigentumsnachweises (Kaufvertrag) die Zulassungsbescheinigung Teil 1 & 2 (Fahrzeugschein/Brief) gegen eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust der alten Papiere sowie öffentlicher Aufbietung selbiger nach 2-3Wochen ausgestellt.

Einen Fahrzeugbrief braucht so ein Anhänger doch nicht.

Wenn er als angehängte Arbeitsmaschine beschrieben wurde, ist er grundsätzlich erstmal zulassungsfrei (§3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe d FZV) aber kennzeichenpflichtig (§4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 FZV; unter der Annahme, dass eine 25km/h-Beschränkung nicht vorgesehen ist!) . Die Kennzeichenzuteilung fühlt sich zwar erstmal genau wie eine Zulassung an, es gibt aber einen wesentlichen Unterschied: es gibt für solche Fahrzeuge keinen Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2; §4 Absatz 2 Satz 2 FZV).

Jedoch sind Anhänger für Einsatzzwecke der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes auch von der Pflicht zur Zuteilung eines eigenen Kennzeichens befreit (§3 Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe g FZV), diese benötigen lediglich eine Betriebserlaubnis (§4 Absatz 1 FZV) und ein "Folgekennzeichen" (§10 Absatz 8 FZV; das muss nicht das Kennzeichen des ziehenden Fahrzeugs sein, das Kennzeichen eines beliebigen Zugfahrzeugs des selben Halters ist ausreichend).

Tatsächlich kann man aber vom Zulassungsverfahren ausgenommene Fahrzeuge auch (freiwillig) zulassen (§3 Absatz 3 FZV).

Zu klären wäre also:

1. was für ein Gutachten hat der TÜV erstellt?

2. was für eine Fahrzeugart wurde darin bescheinigt?

3. soll der Anhänger zugelassen werden, ein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder einfach nur eine Betriebserlaubnis erhalten?

4. wie ist die Historie des Anhängers, was ist mit den bisherigen Papieren passiert?

Punkt 3 ist eine Entscheidung, die ihr selber treffen müsst.

Am einfachsten ist natürlich die Erteilung der Betriebserlaubnis: Wenn ihr vom TÜV ein positives §21-Gutachten habt, dann macht die Zulassungsstelle einfach einen Stempel drauf "Betriebserlaubnis erteilt" (kassiert etwas Geld dafür) und die Sache ist gelaufen. Keine weiteren Papiere, keine eigenen Kennzeichen, keine HU-Pflicht.

ahja, 5. fällt mir noch ein:

Handelt es sich bei dem "EU2-Papier" überhaupt um eine straßenverkehrsrechtliche Forderung?

Ich habe so dunkel im Gedächtnis, dass es auch für stationäre Motoren Umwelt- bzw. Abgasvorschriften auf EU-Ebene gibt.

damit greift ggf. noch 6.:

war der Anhänger schon immer ein Beleuchtungsanhänger, und wenn ja wie alt ist er (nachweislich)?

Zitat:

@hk_do schrieb am 11. Januar 2016 um 23:53:01 Uhr:

keine HU-Pflicht.

Das kommt auf das Bundesland an und ob Regelungen dazu getroffen wurden iSd §29 Abs. 1 S. 3 StVZO. Grds. ausschließen kann man das nicht.

Doch, das kann ich ausschließen.

Ein Anhänger ohne eigenes Kennzeichen kann nie HU-pflichtig sein.

Ein freiwillig zugelassener Anhänger mit eigenem Kennzeichen ist auch nicht HU-pflichtig (aber das weiß kaum jemand...)

HU-Pflichtig sind Fahrzeuge die zulassungspflichtig sind und Fahrzeuge die kennzeichenpflichtig sind. Siehe §29 StVZO.

Seltsam wird es bei Fahrzeugen, die normalerweise ein Versicherungskennzeichen haben (KKR etc.):

Ist der Halter von der Versicherungspflicht befreit, wird das Fahrzeug kennzeichen- und HU-pflichtig.

Lässt der Halter das Fahrzeug freiwillig zu, ist das Fahrzeug nicht HU-pflichtig.

Themenstarteram 12. Januar 2016 um 23:26

Hallo und vielen Dank für eure Antworten.

Ihr habt ja recht. Das Ganze hätte ich anders angehen müssen. :)

Nochmal von vorne.

Für die Freiwillige Feuerwehr unseres oberbayerischen Dorfes wurde von einem Händler ein Beleuchtungsanhänger gekauft. Der Beleuchtungsanhänger ist ein Anhänger mit Aggregat und Lichtmast und stammt aus einer Insolvenz.

Daher sind keinerlei Papiere vorhanden. Das Gerät stammt aus Deutschland und von einem deutschen Hersteller. Von diesem gibt es aber nicht mal mehr eine Bedienungsanleitung. Sie haben keine Daten mehr über das Fahrzeug.

Der TÜV hat eine Abnahme gemacht und somit sollte ja eine Zulassung möglich sein.

Leider stellt sich die Zulasungsstelle quer und verlangt ein EU2-Papier (So hat´s mir der Kommandant gesagt).

Img-20150411-181321
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Img-9579

Nochmals, was hat der TÜV gemacht? Eine "Abnahme" kann alles mögliche sein, das bringt uns nicht weiter. Zweitens muss es ja auch eine FIN geben, kann die Zulassungsstelle nicht darüber etwas rausfinden, bisheriges Kennzeichen oder Ähnliches? Drittens, wenn es nur an diesem ominösen EU2-Papier scheitert, dann soll die Zulassungsstelle doch mal benennen, für was das gut sein soll. Dieser Begriff ist im Rahmen einer Zulassung nicht gebräuchlich...

Themenstarteram 13. Januar 2016 um 0:03

ok, ich forsche nach und sobald ich was weiß, wende ich mich wieder an euch.

Gibt es ein "Blaulicht-Forum"? Also eins für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste? Oder die betroffene Feuerwehr soll es mal an eine Fachzeitschrift "Feuerwehr" wenden. Solche mobilen Lichtmasten gibt es doch reichlich. Und wenn eine Einheit mit einem identischen Gerät gefunden wird, sind sicher auch Papiere in Kopie zu haben.

am 21. Januar 2016 um 19:03

Mir kommt das so vor als hätte da entweder mal wieder einer keine Ahnung oder es versucht ein kleiner Papiertiger Unruhe zu stiften oder irgendjemandem eins auszuwischen...

...ich würde da ganz einfach einmal über den Bürgermeister der Gemeinde bzw. den entsprechenden Landrat gehen, je nach dem wer da die Zulassungstelle unter sich hat, damit der mal ein "klärendes Gespräch" mit seiner Verwaltung führt.

Zumal es sich bei der Freiwilligen Feuerwehr nicht um Hinz & Kunz sondern um die eignenen Leute geht... wobei jede Gemeinde froh sein kann, wenn sich heutzutage überhaupt noch jemand engagiert und sogar auf eigene Kappe versucht ohne die Gemeindekasse zu belasten nützliche Ausstattung zu beschaffen.

Wenn ich mir das so vorstelle... bei unserem früheren Oberbürgermeister, da wären die Mitarbeiter der Zulassungsstelle nach dem "klärenden Gespräch" wahrscheinlich Schlange gestanden um die Sache regeln zu dürfen... aber darf man sich nix vormachen, solche Leute mit Charakter, die auch mal ohne Rücksicht auf den eigenen Vorteil auf den Tisch hauen werden leider immer weniger... aber wie heißts so schön "Versuch macht Kluch".

Die Geschichte des TE ist so unvollständig, dass ich hier eine Salve gegen die Zulassungsstelle absolut nicht nachvollziehen kann.

Ebenfalls wird ein Besuch in einem "Blaulicht-Forum" (z.B. dem Marktführer) zwar bestimmt viel Zuspruch, aber kaum neue Erkenntnisse ergeben.

Kopierte Papiere von irgendeinem anderen roten Anhänger sind wenig hilfreich.

Sofern der TE die angefragten Informationen noch beschafft und hier einbringt, wird ihm bestimmt auch hier geholfen.

Themenstarteram 22. Januar 2016 um 15:09

Zitat:

@gast356 schrieb am 21. Januar 2016 um 20:03:36 Uhr:

Mir kommt das so vor als hätte da entweder mal wieder einer keine Ahnung oder es versucht ein kleiner Papiertiger Unruhe zu stiften oder irgendjemandem eins auszuwischen...

Hier will niemand Unruhe stiften.

Warum auch?

Der Anhänger wurde von einer Firma aus der insolvenz einer anderen gekauft, an unsere Feuerwehr verkauft, revidiert und umlackiert.

Das Fahrzeug wurde dem TÜV vorgefahren, der hat nach §21 (sollte es sein) eine Vollabnahme gemacht und nur will die Zulassungsstelle das Vehikel nicht zulassen, aufgrund eines fehlenden EU2-Papiers.

Was für ein Papier das sein soll, haben wir nicht erfahren.

Das ist ja die Krux an der Geschichte.

Wenn ich wüsste, was gemeint ist, hätte ich micht nicht an euch gewendet.

Die Gemeinde und der Kommander kommen anscheinend nicht weiter und ich habe nun versucht, über hoffentlich erfahrene Forenkollegen etwas zum Thema herauszufinden.

Kann man denn nicht bei der Zulassungsstelle fragen, was dieses EU2-Papier bescheinigen soll? Es muss ja anscheinend etwas zulassungsrechtlich Relevantes sein. Was ich nicht glauben will ist, dass die Zulassungsstelle sagt, "bring das Papier, sonst nix Zulassung", aber keinerlei Auskunft über den Sinn, Inhalt oder Regelungsgehalt dieses Papieres sagen kann oder will.

Außer natürlich, wenn ein Teil dieser Antwort die Bevölkerung verunsichern würde :D:D

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