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Bekannter wurde mit meinem Auto geblitzt

Themenstarteram 18. November 2016 um 4:17

Hallo Leute,

das Forum hier wurde mir ausdrücklich empfohlen deswegen hoffe ich auf gute Ratschläge oder Tipps.

Ein Bekannter von mir wurde mit meinem Auto geblitzt. Ich war Beifahrerin. Er ist auf dem Foto zwar seitlich drauf aber schon gut zu erkennen. Jedenfall ist eindeutig erkennbar, dass ich nicht der Fahrer bin.

Ich habe jetzt den Anhörungsbogen zugeschickt bekommen. Bin zwar schon fast über der 1-Wochen-Frist, da ich ein paar Tage weg war, aber was passiert jetzt, angenommen, ich schicke den Anhörungsbogen nicht zurück? Ich hätte ja kein Aussageverweigerungsrecht oder? Selbst wenn ich behaupte, es wäre mein Freund, so ist er ja trotzdem nicht in der Liste der Personen für die man ein Aussageverweigerungsrecht hat.

Also ist das Nicht-Zurückschicken des Bogens das Gleiche wie wenn man vom Verweigerungsrecht Gebrauch macht?

Und was genau passiert, wenn ich keine Auskunft gebe, obwohl ich Beifahrerin bin? Ich weiß nicht, ob ich überhaupt zu sehen bin, weil das Foto sehr stark von der Seite aufgenommen ist, könnte sein, dass ich aus dem Winkel hinter dem Fahrer und nicht zu erkennen bin, das weiß ich aber nicht mit Sicherheit.

Angenommen sie versuchen ihn auszufindig zu machen und schaffen es nicht, dann habe ich vermutlich kein Problem? Oder kann ich dann herangezogen werden, auch wenn der Fahrer offensichtlich männlich ist?

Angenommen sie versuchen ihn ausfindig zu machen und schaffen es. Kann es sein, dass ich dann trotzdem etwas zahlen muss, da sie durch meine fehlende Auskunft mehr Aufwand hatten?

Was passiert generell, wenn ich den Bogen ignoriere?

Beste Antwort im Thema

Wenn du Beifahrerin warst und du keine Auskunft gibst tritt automatisch die Halterhaftung in Kraft. Da du offensichtlich nicht kooperierst wird die Strafe pauschal verdoppelt. Da aber heute Freitag ist wirst du erst am Montag in U-Haft genommen, Vollzugsbeamte haben nämlich Freitags immer frei, aber am Montag holen Sie dich.

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Man kann es ja gerne immer wieder erwähnen, damit es die "nimm es wie ein Mann und zahl die Strafe"-Fraktion vielleicht mal irgendwann versteht: Strafvermeidung ist eine völlig legale Option, die jedem Täter zusteht. Zahlen kann man immer noch, wenn man aus einer Sache eben nicht rauskommt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 11:36:18 Uhr:

Man kann es ja gerne immer wieder erwähnen, damit es die "nimm es wie ein Mann und zahl die Strafe"-Fraktion vielleicht mal irgendwann versteht: Strafvermeidung ist eine völlig legale Option, die jedem Täter zusteht. Zahlen kann man immer noch, wenn man aus einer Sache eben nicht rauskommt.

Ja hier wurden schon immer tolle Tipps gegeben bis hin dazu falsche Fahrer anzugeben und ähnliche tolle Sachen. Nur leider kommt nie eine Rückmeldung wie die Sache nun ausgegangen ist.

Und es wäre auch schön wenn die Fraktion " Ich drücke mich vor der Verantwortung " begreift das dies nicht die Lebensphilosophie anderer Menschen ist.

Ich persönlicher fühle mich wohler wenn ich die Sache so schnell wie möglich ehrlich vom Tisch bekomme. Ich brauche keinen Nervenkitzel ob ich nun des Drückebergertums überführt werde oder nicht.

Sagt mal Jungs, akzeptiert ihr auch wenn die Behörden mit Euch so umgehen ?

Keine Auskünfte geben, falsche Auskünfte, unvollständige Auskünfte, Fristen voll ausnutzen oder verstreichen lassen ?

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 18. November 2016 um 11:49:57 Uhr:

Und es wäre auch schön wenn die Fraktion " Ich drücke mich vor der Verantwortung " begreift das dies nicht die Lebensphilosophie anderer Menschen ist.

das kann ja jeder so machen wie er das mit sich abmachen will. Man muss "Verantwortung übernehmen" und "Strafe zahlen" nicht einmal gleich setzen: es ist ja nicht so, dass man mit der Strafe eine Absolution erlangen würde, die einen von der Verantwortung für eine Tat frei spricht.

Zitat:

Ich persönlicher fühle mich wohler wenn ich die Sache so schnell wie möglich ehrlich vom Tisch bekomme. Ich brauche keinen Nervenkitzel ob ich nun des Drückebergertums überführt werde oder nicht.

Deine Entscheidung

Zitat:

Sagt mal Jungs, akzeptiert ihr auch wenn die Behörden mit Euch so umgehen ?

Keine Auskünfte geben, falsche Auskünfte, unvollständige Auskünfte, Fristen voll ausnutzen oder verstreichen lassen ?

ich würde immer erwarten, dass die Behörden mit mir auf der Basis von Recht und Gesetz umgehen. Fristen gehören dazu. Das Recht, sich nicht selber zu belasten, natürlich auch. Ich kenne unseren Staat gut genug um zu wissen, dass er sich schon selber helfen kann, auch wenn ich vielleicht an einer Selbstbestrafung nicht mitwirken möchte.

 

Themenstarteram 18. November 2016 um 10:59

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 09:28:48 Uhr:

Hast Du eigentlich einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen bekommen?

Ich muss nochmal nachschauen aber ich glaube es ist ein Zeugenfragebogen.

Also wenn ich nichts mache, dann kann es sein, dass die Polizei zu mir kommt und nachfragt.

Oder es kann sein, dass ich vor Gericht aussagen muss und dann habe ich kein Verweigerungsrecht.

Müsste denn der Fahrer dann eventuell mehr bezahlen als das Bußgeld weil es so aufwändig war ihn zu finden?

 

Normale menschliche Reaktion. Wehret den (Punkte-)Anfängen, man weiß nie, wie das endet.

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 11:59:12 Uhr:

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 09:28:48 Uhr:

Hast Du eigentlich einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen bekommen?

Ich muss nochmal nachschauen aber ich glaube es ist ein Zeugenfragebogen.

Also wenn ich nichts mache, dann kann es sein, dass die Polizei zu mir kommt und nachfragt.

Oder es kann sein, dass ich vor Gericht aussagen muss und dann habe ich kein Verweigerungsrecht.

Müsste denn der Fahrer dann eventuell mehr bezahlen als das Bußgeld weil es so aufwändig war ihn zu finden?

Auch wenn die Polizei kommt, musst du nichts sagen. Vor Gericht allerdings schon, wenn du kein Zeugnisverweigerungsrecht hast (wie hier, ist ja "nur" ein Freund). Wenn Sie deinen Freund aber bis vor Gericht bekommen, brauchen die dich meistens nicht mehr als Zeuge.

Auch wenn du eine Vorladung vom Staatsanwalt und/oder Richter als Zeuge bekommst, musst du erscheinen und aussagen.

Für den Fahrer bleibt es beim Bußgeld und den normalen Verwaltungskosten. Ob da jetzt kein oder zwei Polizisten mit beschäftigt sind, den Fahrer zu ermitteln, ist egal.

Zitat:

@neverthe schrieb am 18. November 2016 um 11:59:12 Uhr:

 

 

 

1.Also wenn ich nichts mache, dann kann es sein, dass die Polizei zu mir kommt und nachfragt.

2.Oder es kann sein, dass ich vor Gericht aussagen muss und dann habe ich kein Verweigerungsrecht.

3.Müsste denn der Fahrer dann eventuell mehr bezahlen als das Bußgeld weil es so aufwändig war ihn zu finden?

1. Richtig.

2. Nein. Ein Aussageverweigerungsrecht gibt es zwar nur gegenüber Angeghörigen, aber wer weiß schon, wer das war. Vor Gericht brauchst du nicht zu erscheinen, es sei denn, du hast deinen Beifahrer ermordet :D. Die haben andere Sorgen, obwohl es theoretisch möglich wäre.

3.Nein. Die Ermittlung geht "nur" zu Lasten des Steuerzahlers.

Fazit: Nix machen, Tee trinken und abwarten (es könnte aber ein Fahrtenbuch angeordnet werden).

 

Ich nehme an das Problem ist, dass der Fahrer Probleme damit hätte den Punkt zu bekommen.

Wenn das Bild nicht gerade perfekt, und selbst wenn, ist dann sollte es kein Problem sein einen anderen männli. Fahrer idealerweise noch im selben Alter anzugeben. Hatte bei mir zB auch problemlos geklappt und aus dem bekanntenkreis nie schlechtes gehört.

Die Polizei kommt zwar auch vorbei du als Angabe "Fahrer unbekannt" machst, aber wenn der Fahrer nicht mit dir in einer Whg wohnt dann ist das überhaupt kein Problem!

"Fahrer unbekannt" ist meistens das beste, spreche auch da aus Erfahrung.

Die Möglichkeit, dass der Halter die Strafe auf sich nimmt ist nur gegeben solange keine Punkte im Spiel sind?

Zitat:

@Daemonarch schrieb am 18. November 2016 um 12:26:10 Uhr:

Die Möglichkeit, dass der Halter die Strafe auf sich nimmt ist nur gegeben solange keine Punkte im Spiel sind?

Bei Verwarnungen ist egal, wer das zahlt.

wenn es tatsächlich nur ein Bekannter ist, der nicht bei Dir wohnt und den Deine Nachbarn nicht kennen, dann ist die Chance, ihn zu ermitteln, nur gegeben, wenn Du dazu aussagst. Das kann man umgehen, aber spätestens wenn Dir freundliche Polizisten ein Foto unter die Nase halten und Dich fragen, wer das ist, wird es schwierig mit a) Aussage verweigern oder b) lügen "kenne ich nicht". Das stehen die wenigsten durch und natürlich musst Du Dich auch fragen, ob Du einen Bekannten in solcher Form schützen willst.

Hinzu kommt. dass Du als Halter schon eine gewisse Aufklärungspflicht hast. Eine Fahrtenbuchauflage würde nämlich Dich treffen und die ist, wenn Du offensichtlich nicht mitwirkst, keinesfalls ausgeschlossen.

Ich würde mir daher überlegen, bis wohin ich das Spiel treibe. Den Zeugenfragebogen (der übrigens besagt, dass sie Dich als Fahrer bereits ausgeschlossen haben) nicht zu beantworten kann man natürlich machen. Spätestens wenn es um eine persönliche Aussage geht, würde ich meinem Bekannten aber sagen "sorry, ich konnte Dir nicht helfen".

Zitat:

@pico24229 schrieb am 18. November 2016 um 12:20:33 Uhr:

Wenn das Bild nicht gerade perfekt, und selbst wenn, ist dann sollte es kein Problem sein einen anderen männli. Fahrer idealerweise noch im selben Alter anzugeben.

das ist dann allerdings eine lupenreine Straftat (falsche Verdächtigung, §164 StGB). Kein guter Rat!

Zitat:

@Kai R. schrieb am 18. November 2016 um 11:36:18 Uhr:

Man kann es ja gerne immer wieder erwähnen, damit es die "nimm es wie ein Mann und zahl die Strafe"-Fraktion vielleicht mal irgendwann versteht: Strafvermeidung ist eine völlig legale Option, die jedem Täter zusteht. Zahlen kann man immer noch, wenn man aus einer Sache eben nicht rauskommt.

Wenn es wenigstens der Täter wäre, der sich hier (nicht) drum kümmert. So aber ist es die eher nicht betroffene Freundin, welche sich der Sache angenommen hat. Warum auch immer.

 

@R 129: Vor Gericht muss sie schon erscheinen, wenn sie vorgeladen wird. Falls es überhaupt zu einer Verhandlung käme.

Ich würde den Anhörungsbogen einfach dem Fahrer vorlegen. Soll er entscheiden, wie damit zu verfahren ist. Und wenn er es vorzieht, keine Stellung zu beziehen, schreibt sie halt nur ihre Daten ein und gibt an, dass sie nicht wisse, wer gefahren sei.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 18. November 2016 um 14:22:00 Uhr:

Ich würde den Anhörungsbogen einfach dem Fahrer vorlegen. Soll er entscheiden, wie damit zu verfahren ist. Und wenn er es vorzieht, keine Stellung zu beziehen, schreibt sie halt nur ihre Daten ein und gibt an, dass sie nicht wisse, wer gefahren sei.

es war ein Zeugenfragebogen. Klar kann man erst mit dem Betroffenen Rücksprache halten. Aber die Entscheidung, wie ich verfahre, würde ich selbst treffen. Und dann auch keinen Bogen ausfüllen und darin lügen, sondern einfach gar nichts zurückschicken, dann kann man im Zweifel sagen, dass man nichts bekommen hat.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 18. November 2016 um 14:22:00 Uhr:

 

 

@R 129: Vor Gericht muss sie schon erscheinen, wenn sie vorgeladen wird. Falls es überhaupt zu einer Verhandlung käme.

Schrieb ich: "Die haben andere Sorgen, obwohl es theoretisch möglich wäre." ;)

Hat die ermittelnde Polizei denn auch nur das gestochen scharfe Bild mit der geschwärzten Beifahrerin? Meines Wissens nicht, damit ist dann schonmal die Option "keine Ahnung wer da gefahren ist" raus. Haltet die mal nicht für blöd ... und wenn sie die TE wegen einer Falschaussage dranbekommt, wird das für die TE noch ein schöner Spaß. Da würde sie sich hinterher freuen, wenn da nur der eigentliche Fahrer einen Punkt bekommen hätte.

 

Übrigens nur am Rande erwähnt. Wenn einige hier meinen, das man durchaus alle legitimen Mittel ausreizen sollte, nur um das letzte Schlupfloch zu nutzen, so regt euch nicht über Änderungen auf. Nicht das dann irgendwann die Regelung lautet "Fahrer wurde nicht ermittelt, Halter bekommt automatisch Strafe oder Fahrer wurde nicht ermittelt, Halter führt selbst wegen 1 km/h zuviel absofort ein Fahrtenbuch oder alle führen ein Fahrtenbuch". Je mehr die Fahrerseite trickst, umso eher passiert auf Seite der Gesetzgebung etwas.

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