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Beifahrerairbag ausschalten Ibiza 6K1, wie?

Themenstarteram 4. Dezember 2008 um 12:41

Hallo, ich habe einen Ibiza 6K1 Bj 2000 (Großes Display mit Klimaanzeige in der Mittelkonsole) und seit kurzem ein Baby. Nun will ich den Beifahrerairbag ausschalten, und im Handbuch steht, dass man zum Seat-Händler fahren soll, die können es ganz einfach...

Denkste...:

Laut Seat Händler muss der Beifahrerairbag ausgebaut und ein Umbausatz eingebaut werden. Dies muss dann an Seat-Deutschland gemeldet und beim TüV eingetragen lassen werden, damit bei einem Unfall der Hersteller as dem Schneider ist.

Gibt es nicht die Möglichkeit, den Airbag ganz einfach über den Diagnoseanschluss Rauszuprogrammieren? Mit VAG-Com oder so? Denn einen Schlüsselschalter gibt es im Handschuhfach nicht...es muss über OBD gehen laut Handbuch...Händler sagt aber was anderes..

Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Beste Antwort im Thema
am 6. Dezember 2008 um 22:12

Inhaltlich vollkommen richtig, möchte ich was anfügen. Hast du Dir mal überlegt, was für eine Tragweite dieses Herausprogrammieren haben könnte? Du verkaufst den Wagen in dem Zustand, vergißt den defekten Airbag anzugeben (sehen kann man es auch nicht) und bei einem Unfall stirbt der Beifahrer... Gute Nacht, Marie...

21 weitere Antworten
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21 Antworten
am 4. Dezember 2008 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Gutschka

Hallo, ich habe einen Ibiza 6K1 Bj 2000 (Großes Display mit Klimaanzeige in der Mittelkonsole) und seit kurzem ein Baby. Nun will ich den Beifahrerairbag ausschalten, und im Handbuch steht, dass man zum Seat-Händler fahren soll, die können es ganz einfach...

Denkste...:

Laut Seat Händler muss der Beifahrerairbag ausgebaut und ein Umbausatz eingebaut werden. Dies muss dann an Seat-Deutschland gemeldet und beim TüV eingetragen lassen werden, damit bei einem Unfall der Hersteller as dem Schneider ist.

Gibt es nicht die Möglichkeit, den Airbag ganz einfach über den Diagnoseanschluss Rauszuprogrammieren? Mit VAG-Com oder so? Denn einen Schlüsselschalter gibt es im Handschuhfach nicht...es muss über OBD gehen laut Handbuch...Händler sagt aber was anderes..

Für Hilfe wäre ich echt dankbar.

Dein Händler hat recht.

Deaktivierung von Airbageinheiten MÜSSEN nach Herstellervorgabe durchgeführt werden, sind TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragungspflichtig und derartige Maßnahmen sind dem Fahrzeughersteller zu melden.

TÜV-Abnahme und Eintragung ist NUR möglich, wenn Deaktivierungsmaßnahmen NACHWEIßLICH nach Herstellervorgabe durchgeführt wurden.

am 6. Dezember 2008 um 22:12

Inhaltlich vollkommen richtig, möchte ich was anfügen. Hast du Dir mal überlegt, was für eine Tragweite dieses Herausprogrammieren haben könnte? Du verkaufst den Wagen in dem Zustand, vergißt den defekten Airbag anzugeben (sehen kann man es auch nicht) und bei einem Unfall stirbt der Beifahrer... Gute Nacht, Marie...

am 6. Dezember 2008 um 22:28

Ist garkein prob. bei seat gibt es extra einen wiederstandsstecker für den beifahrerairbag! Fahr zu deinem händler und lass dir son ding einbauen. kostet glaub ich 35euronen. +15min einbau. Dafür gibt es extra ein vorgefertigtes formular welches ausgefüllt zum kba muss (ist beim stecker dabei) Das muss der händler ausfüllen zum kba schicken und eins bekommst du. muss natürlich beim verkauf weitergereicht werden. Musst nichts extra eintragen. Und sehen das der airbag aus ist tut man auch denn es kommt ein aufkleber aufs amaturenbrett auf dem steht airbag deaktiviert. Der aufkleber ist nach dieser masnahme vorgeschrieben.

ALSO AB ZU SEAT UND SON DING REIN UND GUT IST!

am 6. Dezember 2008 um 22:42

"Eintragen" bedeutet eine Korrektur der Fahrzeugpapiere, bei bauartbedingten Änderungen, wenn sich das Straßenverkehrsamt mit der Fahrzeugpapiern beschäftigt (Änderung der Anschrift etc.)Bei Felgen, Fahrwerken etc. reicht es die Abnahmenbescheinung mitzuführen, in diesen Fall im übrigen auch. Ändert sich bspw. die Anschrift, MÜSSEN sämtliche Bescheinigungen vorgelegt und in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Ausnahmen sind ABG`s, EBG`s, die so oder so keiner Eintragung bedürfen, oder aber Einzelabnahmen nach § Irgendwas, die unverzüglich nachgetragen werden müssen.

am 6. Dezember 2008 um 23:21

Zitat:

Original geschrieben von a3cruiser1981

"Eintragen" bedeutet eine Korrektur der Fahrzeugpapiere, bei bauartbedingten Änderungen, wenn sich das Straßenverkehrsamt mit der Fahrzeugpapiern beschäftigt (Änderung der Anschrift etc.)Bei Felgen, Fahrwerken etc. reicht es die Abnahmenbescheinung mitzuführen, in diesen Fall im übrigen auch. Ändert sich bspw. die Anschrift, MÜSSEN sämtliche Bescheinigungen vorgelegt und in die Fahrzeugpapiere übernommen werden. Ausnahmen sind ABG`s, EBG`s, die so oder so keiner Eintragung bedürfen, oder aber Einzelabnahmen nach § Irgendwas, die unverzüglich nachgetragen werden müssen.

Beim vorgesehenen deaktivierungssatz müssen die papiere nicht korrigiert werden! nur den wisch mitführen und fertig.

am 6. Dezember 2008 um 23:55

Das schrieb ich doch, aber sobald das Straßenverkehrsamt sich mit den Fahrzeugpapieren beschäftigt, MÜSSEN alle Nachträge übernommen werden, da sich Nachträge immer auf den aktuellsten Zustand der Fahrzeugpapiere beziehen.

am 7. Dezember 2008 um 12:47

Zitat:

Original geschrieben von Etzi83

Ist garkein prob. bei seat gibt es extra einen wiederstandsstecker für den beifahrerairbag! Fahr zu deinem händler und lass dir son ding einbauen. kostet glaub ich 35euronen. +15min einbau. Dafür gibt es extra ein vorgefertigtes formular welches ausgefüllt zum kba muss (ist beim stecker dabei) Das muss der händler ausfüllen zum kba schicken und eins bekommst du. muss natürlich beim verkauf weitergereicht werden. Musst nichts extra eintragen. Und sehen das der airbag aus ist tut man auch denn es kommt ein aufkleber aufs amaturenbrett auf dem steht airbag deaktiviert. Der aufkleber ist nach dieser masnahme vorgeschrieben.

ALSO AB ZU SEAT UND SON DING REIN UND GUT IST!

Zum KBA muß garnix, sondern entsprechend dem "Registrierschein" ist der Hersteller zu informieren.

Der Beifahrerairbag ist u.U. zur Durchführung der mechanischen Deaktivierung auszubauen, wird danach aber wieder eingebaut, mit den durchgeführten Maßnahmen zur mechanischen Deaktivierung.

Jede Manipulation / Ändereung von Insaasenschutzsystemen ist aus haftungsrechtlichen Gründen durch TÜV-Abnahme und TÜV-Eintragung zu dokumentieren.

Dokumentation durch TÜV erfolgt NUR, bei nachgewiesener Deaktivierung / Aktivierung entsprechend Herstellervorgabe.

Beachte Anhang.

Themenstarteram 18. Januar 2009 um 12:56

Alles klar, vielen dank, werde mir diesen Stecker besorgen, ist billiger wie die andere Methode..

am 18. Januar 2009 um 17:07

Zitat:

Original geschrieben von Gutschka

Alles klar, vielen dank, werde mir diesen Stecker besorgen, ist billiger wie die andere Methode..

Und hat danach zur Folge, daß man OHNE BE unterwegs ist.

Hast Du bezüglich Deinem Kind auch nach den zu erwartenden Kosten gefragt ?

Wenn ja, wäre "Verhütung" bestimmt preiswerter gewesen.

Themenstarteram 19. Januar 2009 um 4:30

Sehr intelligente Antwort!

Schätze mal, deine Eltern haben sich das gleiche überlegt, nach deiner Geburt!

:-(

Man man man, was gibt es doch für freundliche Leute...

Und was soll BE sein? Broteinheit?

BE = Betriebserlaubnis

 

Wenn die erloschen ist, darfst du den Wagen keinen Meter im Straßenverkehr bewegen bzw. genau genommen noch nicht einmal auf öffentlichen Straßen hinstellen, also auch nict auf den Bordstein parken.

Nur auf dem eigenen Privatgelände.

 

Falls du es doch machst und es passiert etwas, dann kommt im Fall der Fälle ein großer Stinkefinger von der Versicherung und der Rest des Lebens ist zum Abbezahlen der Unfallkosten.

 

Und wenn alles gut geht und es bei einer Kontrolle auffällt ( z.B. Tüv ) dann kommen spätestens dann die Kosten für die Umrüstung auf dich zu, oder die Stilllegung des Autos.

 

Kannst du den Kindersitz nicht auf der Rückbank befestigen ?

Das müsste doch auch gehen und da ist doch kein Airbag im Weg.

 

am 19. Januar 2009 um 11:52

Broteinheit:D ich hau mich weg!

Versteh das nicht warum soll das mit der airbag deaktivieren nicht legal sein??? Hab ich bei meinem doch auch machen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

War bei mir wie folgt: Bei seat hat man mir nen wiederstandsstecker draufgemacht dann kam en aufkleber aufs amaturenbrett wo draufstand Beifahrerairbag deaktiviert. Dann wurde vom händler ein formular ausgefüllt welches er zum KBA schikte(sagte er mir) dann bekam ich noch nen wisch u nd fertig! Nix mit eintragen oder so! Muss den wisch nur mitführen. Die komplette aktion hat zwischen 30-40euro gekostet und kann auch wieder rückgängig gemacht werden!

Frag bei deinem händler nach den umbausatz, gibts extra für den fall das ein kindersitz vorn montiert werden soll!!!!!

am 19. Januar 2009 um 16:22

Zitat:

Original geschrieben von Gutschka

Sehr intelligente Antwort!

Schätze mal, deine Eltern haben sich das gleiche überlegt, nach deiner Geburt!

:-(

Man man man, was gibt es doch für freundliche Leute...

Und was soll BE sein? Broteinheit?

Pfiffgig Kerlchen.

Leider muß in diesem Fall pfiffig von Pfeife abgeleitet werden ?

 

Zitat:

Original geschrieben von Gutschka

Alles klar, vielen dank, werde mir diesen Stecker besorgen, ist billiger wie die andere Methode..

Man man man, was gibts für hirnlose Leute.

Wenn man ein Kind in die Welt setzt, und dieses Kind auf dem Beifahrersitz des Fahrzeuges transportieren will, sollte man von den Eltern wenigstens soviel Hirn erwarten dürfen, die erforderlichen Maßnahmen am Fahrzeug fachgerecht durchführen zu lassen und nicht selbst an Fahrzeugsicherheitsausrüstung ohne Verstand rumzufriemeln.

Ein nicht richtig deaktivierter Airbag kann trotzdem auslösen, und das dann u.U. auch unkontrolliert.

Ob damit dem Kind gedient ist, wenn seine Knochen deformiert sind ??

am 19. Januar 2009 um 16:32

Zitat:

Original geschrieben von Etzi83

Broteinheit:D ich hau mich weg!

 

Versteh das nicht warum soll das mit der airbag deaktivieren nicht legal sein??? Hab ich bei meinem doch auch machen lassen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

War bei mir wie folgt: Bei seat hat man mir nen wiederstandsstecker draufgemacht dann kam en aufkleber aufs amaturenbrett wo draufstand Beifahrerairbag deaktiviert. Dann wurde vom händler ein formular ausgefüllt welches er zum KBA schikte(sagte er mir) dann bekam ich noch nen wisch u nd fertig! Nix mit eintragen oder so! Muss den wisch nur mitführen. Die komplette aktion hat zwischen 30-40euro gekostet und kann auch wieder rückgängig gemacht werden!

Frag bei deinem händler nach den umbausatz, gibts extra für den fall das ein kindersitz vorn montiert werden soll!!!!!

Lesen würde helfen zu vermeiden, solche Unsinn zu posten.

 

Das Deaktivieren des Beifahrerairbags ist legal, sofern entsprechend Herstellervorgaben durchgeführt sowie TÜV abgenommen und eingetragen.

Nur besagen die Herstellervorgaben was anderes, als nur nen Stecker durch einen Laien da draufzufriemeln !

Wenn er das macht, wie er es geschrieben hat, hat das Fahrzeug keine BE mehr.

 

Und nochmal: das KBA hat NIX damit zu tun !

Entsprechend den Herstellervorgaben muß eine Deaktivierung dem HERSTELLER mitgeteilt werden !

Und  diese Dokumentation muß der durchführende Betrieb für 10 Jahre aufbewahren !

 

Modifikationen am Airbagsystem müssen TÜV-abgenommen und eingetragen werden.

 

Die zu einer solchen Deaktivieruntg notwendigen Unterlagen findet eine Vertragswerkstatt in Ihren Serviceunterlagen.

 

 

 

 

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