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beifahrer verursacht schaden durch tür öffnen.

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 14:57

Ich schildere hier kurz den fall.

Gestern Abend kam ich mit ein paar freunden von einem Ausflug zurück.

Hab mein wagen geparkt. Parklatz befindet sich auf einer Spielstrasse die Plätze sind gekennzeichnet durch verdunkelte Pflastersteine.

Nun ja, Motor aus ich sammle meine sahen zusammen während dessen macht die Person hinter mir die Tür auf, bäm ein ruck plötzlich ist ein Auto neben uns.

Ja wie ich mir gedacht habe hat das andere Auto ne delle und Lackschaden.

Jedoch muss man dazu sagen das das andere Auto auf keinen fall mit erstem gang und standgas gefahren ist wie es in einer Spielstraße vorgeschrieben ist. Das kann man auch an dem schaden erkennen der wenn sie mit der zulässigen Geschwindigkeit gefahren wäre, wäre der schaden auf keinen fall so groß.

Nun meine frage, muss meine Kfz Versicherung den schaden bezahlen oder die Private Haftpflicht des Beifahrers.

Oder kann ich auch irgendwie generell dagegen ankämpfen weil das andere Auto zu schnell war.

Hab mich zwar schon in anderen Beiträgen und Foren durchgelesen aber da sind alle geteilter meinung.

 

Ps. meine kfz versicherung würde ich ungern einschalten bzw. überhaupt fragen denn wenn ich denen sage "ja durch ein Auto wurde ein Schaden verursacht" die hauen mir doch direkt meine schadenfreiheits klasse um die ohren.

Beste Antwort im Thema

Und trotzdem kannst du deine Schutzbehauptung (mehr ist das nämlich nicht) "der ist zu schnell gefahren" ganz schnell wieder vergessen. 

 

Das kannst du nämlich überhaupt nicht feststellen und schon gar nicht nicht mit einem Blick in den Rückspiegel.

 

Und beweisen schon überhaupt nicht, oder bist du KFZ- Sachverständiger ?

 

Das könntest du auch nicht, wenn du auf dem Bürgersteig als Zeuge gestanden hättest. Ein Laie (und nichts anderes bist du ) kann die gefahrene Geschwindigkeit eines Fahrzeuges nicht einschätzen.

 

Sie zu, dass der Geschädigte hier an sein Geld kommt und versuche nicht mit irgendwelchen Winkelzügen die Regulierung zu verzögern.

 

Das ist das beste, was du machen kannst.

 

Die ganze Angelegenheit kann nämlich nur noch teuerer für dich werden.

 

Gruß

 

Delle

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GRUNDSÄTZLICH gehen bei einer haftpflicht schonmal die alarmglocken an wen das wort "auto" fällt ;)

ich hab vor jahren mal einem kumpel der mir beim renovieren geholfen hat ne leiter aufs auto geschmissen (war halt schwerer als gedacht) und dabei gings "nur" um ne neue scheibe und ne kleine delle im neuen daimler...das war damals n richtiger spiessrutenlauf.

am 7. Mai 2011 um 15:31

Du hast dann also mit blosem Auge erkannt, dass er möglicherweise nicht 7 kmH gefahren ist sondern möglicherweise 25,687 kmH gefahren ist, ganz dünnes argument, man muss zu seinen Fehler bzw. zur Unachtsamkeit stehen, so einfach ist das :rolleyes:

Will sehen, wie du dies einem Richter klar machst willst, wird bestimmt spannend...

lernt man dies nicht, dass "bevor" man die Tür öffnet, mal umsehen muss ob etwas im Anmarsch ist :confused:

Überlege mal, es wäre ein Radfahrer und dann noch mit Personenschaden, nenenene...

Klär dies mit deinem Kollegen, entweder er zahlt den Schaden an deinem und am anderen Wagen (da er es verursacht hat) oder er zahlt die Diff. deiner höheren Einstufung bei der Versicherung, sollte er dies nicht machen würde ich mir andere Freunde/Kollegen suchen ;)

Meine Meinung...

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 15:40

Ja hab ich mit blosem auge gesehen und drei beifahrer auch.

Leider ist dein kommentar ist auch kein bissen hilfreich.

Also bitte schreibt doch nur wenn da auch was hilfreiches bei rauskommt.

 

Meine meinung....

Und trotzdem kannst du deine Schutzbehauptung (mehr ist das nämlich nicht) "der ist zu schnell gefahren" ganz schnell wieder vergessen. 

 

Das kannst du nämlich überhaupt nicht feststellen und schon gar nicht nicht mit einem Blick in den Rückspiegel.

 

Und beweisen schon überhaupt nicht, oder bist du KFZ- Sachverständiger ?

 

Das könntest du auch nicht, wenn du auf dem Bürgersteig als Zeuge gestanden hättest. Ein Laie (und nichts anderes bist du ) kann die gefahrene Geschwindigkeit eines Fahrzeuges nicht einschätzen.

 

Sie zu, dass der Geschädigte hier an sein Geld kommt und versuche nicht mit irgendwelchen Winkelzügen die Regulierung zu verzögern.

 

Das ist das beste, was du machen kannst.

 

Die ganze Angelegenheit kann nämlich nur noch teuerer für dich werden.

 

Gruß

 

Delle

am 7. Mai 2011 um 15:52

Die "Ausrede" der war zu schnell kannste voll vergessen - is nich.

Und was Dich auch nicht erfreuen wird ist, dass ist eine Sache DEINER KFZ Versicherung - denn

wie ja schon jemand gesagt hat "Auto" ist hier das Zauberwort - da zahlt KEINE priv. Haftpflicht !!

sorry aba ist dumm gelaufen

Themenstarteram 7. Mai 2011 um 15:57

Ok stellen wir die behauptung mit der geschwindigkeit mal weg, sollte auch nicht alls ausrede dienen oder so war halt nur ne frage.

Und ich will damit auch nix hinauszögern ich will ja auch das es so schnell wie möglich geregelt wird.

Nun gut du sagst also KFZ muss zahlen ok das war die antwort die ich wissen wollte.

die frage is ja nur WELCHE kfz zahlt. vielleicht is ja auch dein unfallgegner schuld?!

Zitat:

§1 (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt....wird

ok könnte man auch auf deinen kumpel auslegen ;)

@Onkel

du kennst den Unterschied  zwischen ruhenden und fließendem Verkehr ?

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

@Onkel

du kennst den Unterschied  zwischen ruhenden und fließendem Verkehr ?

ich denke ;)

aber es is ja nix anderes als ein typischer unfall. ok anstatt der fahrradfahrer is eben jetzt n auto in die tür gedonnert. da wirds ja mehr als ein urteil drüber geben. und NEIN ich hab einfach mal ins blaue geraten. kann der te ja selber googlen was bei raus kommt...so wars gemeint ;)

OK, verstanden :D

am 7. Mai 2011 um 19:30

Wie schon gesagt: Deine Haftpflicht ist zuständig und Du wiederum kannst Deinen Kollegen schon mal behutsam beibringen, daß er den Schaden bitteschön ersetzen soll. Das kann die Summesein, die Du für den Schadenrückkauf aufbringen mußt oder er zahlt bis zum (Wieder-) Erreichen des maximalen Schadenfreiheitsrabatts (aktuell also SF18, 30%) die Differenz zwischen der Schadefreiheitsklasse, die Du dann hast und der, die Du ohne diesen Vorfall hättest. Dieses ist einklagbar.

am 7. Mai 2011 um 19:43

Oder man meldet es der privaten Haftpflichtversicherung des Beifahrers. Es gibt nämlich durchaus Tarife, die das eingeschlossen haben. Ist im Durchschnitt der Bevölkerung zwar eher die Ausnahme, aber Fragen (oder nachlesen) kostet ja nichts.

Die meisten meiner Kunden haben so einen Tarif.

Schau dir den Thread mal an- Stichwort Benzinklausel.

Das Beantwortet die Frage.

http://www.motor-talk.de/.../...-schaden-verursacht-habe-t2427117.html

am 7. Mai 2011 um 19:59

betrifft die benzinklausel nicht nur den schaden des anderen fahrzeugs ?

es bleibt ja ein schaden der dem TE durch den mitfahrer verursacht wurde.

ob den nun eine versicherung abdeckt, ist ja wurscht.

an solchen dingen, endet leider oft eine freundschaft oder beweist ihre qualität

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