Bei Fahrzeugwechsel Auto nicht abgemeldet
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Ich hab dieses Jahr einen Neuwagen gekauft, und hab bei meiner Versicherung einen Antrag auf Fahrzeugwechsel für den laufenden Vertrag gestellt, um den Rabatt nutzen zu können den ich am anderen Auto hatte. Dies wurde dann auch alles vereinbart. Das ich das andere Auto zwingend abmelden muss wurde mir nicht gesagt, Ich ging davon aus das die Versicherung sich darum kümmert. Diese gingen dann stillschweingend automatisch von einem zweit und einem dritt wagen aus, da alle fahrzeuge auf einem namen laufen. Ich wollte jetzt mal wissen, was ich da machen kann, z.b bösen brief schreiben...usw.
Hätte die nette Dame von der Versicherung mir nicht bescheid sagen müssen dass ich das Fahrzeug beim Amt abmelden muss, da sonst einfach ein neuer Vertrag entsteht. In den Vertragshinweisen kann ich dazu leider nichts finden. Schön ist auch das ich auch noch vor einigen Wochen bei der Dame war und mir zu eben diesen Fahrzeug von dem ich dachte das es nicht mehr versichert ist ein neues angebot habe geben lassen. Genau dass Fahrzeug das bei Ihr schon versichert ist.
schönen Abend und überragende Feiertage wünsch ich allen (auch denen die mir nicht weiterhelfen können) |
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Mir ist keine Versicherung bekannt, welche den Gang zur Zulassungstelle und die Abmeldung des Fahrzeugs übernimmt.
Musste ich bis heute immer selbst erledigen.
2xMoin,
wenn Du ein wenig nachgedacht hättest, wärest Du auch darauf gekommen, dass ich nicht 2 Auto angemeldet haben kann und nur 1 versichert.
Und wie sollte die Vers. Dein altes Auto abmelden?
Wie sollen die Vers. Deine Kennzeichen entwerten ?
Normaler Weise führen die Vers. die nicht abgemeldeten alten KFZ als Zweitwagen weiter, sofern sie nicht abgemeldet werden.
1xRuf die nette Dame an und sage ihr, sie soll die Verträge tauschen.
Wenn Du ein Fahrzeug NICHT mehr versichert haben möchtest, musst Du es natürlich auch abmelden - was hast Du denn da gedacht? Das Gleiche gilt übrigens auch für die KFZ-Steuer.
1xMoin Moin,
ich verstehe das ganze irgendwie nicht richtig
Du hast
1. ein altes Fahrzeug, welches angemeldet bleiben soll
2. ein neues Fahrzeug, welches angemeldet wurde
Das neue Fahrzeug soll die Prozente bekommen, das alte als Zweitwagen weiterlaufen??
Oder das alte KFZ soll abgemeldet und verkauft werden??
Dann muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet werden, dafür benötigt derjenige, der das Farzeug abmelden soll die Kennzeichen, den KFZ-Brief, die Zulassungsbescheinigung, damit das Fahrzeug ab dem Abmeldetag
1. verkauft werden kann
2. mit einer Ruheversicherung weiter versichert ist
3. die KFZ - Steuer abgerechnet werden kann
Ich mache bestimmt viel für meine Kunden als Versicherungsmakler, jedoch kann ich kein Fahrzeug abmelden.
Allerdings erhält der Kunde von ir einen Fragebogen, auf dem er mir mitteilen kann, was mit dem bisherigen Fahrzeug passieren soll und die kriterien für das neue Fahrzeug werden ebnefalls abgefragt.
Jedoch kann die Dame nicht hellsehen, da eigentlich jeder, der Auto fährt, die grundlegenden Dinge zu seinem Fahrzeug wissen sollte.
Ich möchte Dir nicht auf die Füße treten, jedoch musste ich doch erstmal auf den Kalender schauen, aber der 1. April ist ja noch etwas hin.
Melde das Fahrzueg schnellstens ab und gebe Deiner Vertrauensfrau die Quittung der Abmeldung.
Dann kann auch nichts mehr schiefgehen.
Viel Glück und schöne Festtage ( erkundige Dich auf jeden Fall nach den Öffnungszeiten der Zulassungsstelle, die haben keinen 24h - Dienst)
Johannes