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Behindertengerechter Umbau für KFZ mit Schaltgetriebe

Themenstarteram 7. Oktober 2008 um 18:59

Hallo Leutz,....ich bin ein Rollifahrer,der sich gerne einen alten Scirocco kaufen würde.Eigentlich bin ich ja durch meine Lähmung auf ein Automatikgetriebe angewiesen.

Kann man auch ein KFZ mit Schaltgetriebe so umbauen,dass ich es fahren könnte?

Hat da jemand Erfahrung?

Vielen Dank schonmal für die Antworten...VG,Pete

Beste Antwort im Thema

Jeder ist selbst Verantwortlich über sein Handeln!

Auch wenn es einige nicht Lesen wollen:

Man ist verpflichtet eine Behinderung oder Einschränkung auch Krankheit bei der Führerscheinstelle anzuzeigen.

Man kann es auch bei Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schl%C3%BCsselzahlen

oder auch hier:

Führerscheinverordnung

23 Abs. 2 FeV nachlesen....

Wenn man einen Unfall hat.. selbst oder nicht selbst verschuldet hat man mächtig Ärger....wenn der Anwalt der gegenseite oder die Polizei es bemerkt.

Und wieso trägt der TÜV bei der Abnahme der Geräte bzw. Umbauten in den Fahrzeugschein oder jetzt ja die Fahrzeugbescheinigung 1 den Satz "Die Geräte oder Umbauten dürfen nur von Personen mit der nötigen Eintragung im Führerschein genutzt werden!" ein?

Ich weiß, einige hier Denken immer noch es sei nicht nötig die Geräte oder Umbauten in den Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung1 eintragen zu lassen, weil es früher mal so war!

Aber die Zeiten ändern sich nun mal.... nicht immer zum vorteil!!!!

Und für alle die tolle Sprüche oder Beleidigungen jetzt los werden wollen...sie sollten doch mal nur zum Spaß zur Führerscheinstelle fahren und ihren Führerschein vorlegen und erzählen wie lange sie so schon fahren!

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am 29. Juni 2013 um 23:21

Es gibt die Möglichkeit, mit einem Kupplungsgriff, wie beim Motorrad, am Schalthebel mit geändertem Schaltknauf zu arbeiten.

Man zieht über den Kupplungshebel am Schalthebel einen Bowdenzug, der über eine Hebelübersetzung das Kupplungspdal bedient.

Es können nicht behinderte wie mit einem normalen Schaltwagen fahren, oder wie der Behinderte mit der Hand kuppeln und schalten. Wenn allerdings, auch die Bremse mit der rechten Hand zu bedienen ist, ist davon abzuraten.

Einmal da hineinschauen

http://www.rehatechnik.at/auto-fahrbediengeraete-handbedienung.htm

am 8. Oktober 2014 um 8:41

Hallo Pete, ich habe mir im September mein Wohnmobil (Schaltgetriebe/ Fiat Dukato) auf ein

elektrisch betriebenes Kupplungssystem umbauen lassen. Und zwar in Magdeburg, Maybachstraße 12

bei Auto-Service Osterweddingen. Dieses System ist zu- und abschaltbar. Eine ziemlich einfache

Angelegenheit. Das System ist ein Holländisches Fabrikat und liegt bei meinem Fahrzeug bei

2500,00 Euro. Andere Systeme sind sicher ebenso flexibel und gut, aber eben erheblich teurer.

Ruf dort an und lass dich beraten. Dann kannst Du mit dem Wissen auch bei anderen Fachwerkstätten

besser informiert auftreten.

VG rolf-franz

Ich glaube den Pete wirst Du hier mit Deiner Antwort nicht mehr erreichen:

Letzter Besuch: 9. April 2009 um 22:05 Uhr

am 9. Oktober 2014 um 19:52

Danke Sigi für diesen Hinweis!

Ich muß da ja schrecklich gepennt haben. Ehrlich, ich habe das Jahr völlig übersehen.

Gruß

rolf-franz

am 10. Oktober 2014 um 10:28

Nichtsdestotrotz sind neue Hinweise für einige Leute durchaus noch interessant.

Immer weiter schreiben und berichten , auch ich werde mir nächstes Jahr was einfallen lassen müssen. Mir wird das Sprunggelenk wahrscheinlich versteift, da ist es dann mit dem Kuppeln wahrscheinlich auch vorbei. Da muss dann auch eine Lösung her, will aber erst einmal abwarten was genau gemacht wird. Informieren kann man sich trotzdem damit man vorbereitet ist. Mfg.kallepirna

Zitat:

@meehster schrieb am 10. Oktober 2014 um 12:28:06 Uhr:

Nichtsdestotrotz sind neue Hinweise für einige Leute durchaus noch interessant.

Absolute Zustimmung.

Auch oder gerade für Menschen mit Handicap, die beispielsweise gerne einen (sportlichen) Oldtimer bewegen wollen. Was bei amerikanischen Oldies kein Problem darstellt (da Automatikkultur bereits seit den 30er / 40er Jahren), entpuppt sich für den gehandicapten Interessent eines europäischen oder japanischen Oldtimers als Hindernis, da diese fast ausschließlich mit Schaltgetrieben gefahren wurden.

Bei modernen Alltagsfahrzeugen lässt sich ja "relativ" einfach auf ein Fahrzeug mit Automatik- oder Doppelkupplungsgetriebe ausweichen.

Ich selbst bin seit einem Motorradunfall links oberschenkelamputiert mit sehr kurzem Stumpf. Als Alltagsfahrzeug fahre ich seitdem einen Tiguan mit DSG, als Hobby bewege & erhalte ich einen '64er Mustang, ebenfalls mit Automatikgetriebe. Da mein Onkel jedoch seit Jahren einen 1977er Alfa Spider ungeliebt in der Garage stehen hat, mache ich mir schon seit längerem Gedanken, wie ich den wohl ohne Kupplungsfuß bewegen könnte. Habe da schon oft den Gedanken einer handbetätigten Kupplung über Hebel oder Seilzug gehabt, jedoch dazu nie wirklich etwas im Internet finden können. Wie ich dem Thema hier entnehmen kann, gibt es da scheinbar doch Lösungen zu, das finde ich klasse!

Also bitte den Thread mit Lösungsmöglichkeiten am Leben erhalten, auch wenn es sich in meinem Fall zugegebenermaßen um ein Luxusproblem handelt ;)

Gruß

Daniel

am 25. Oktober 2014 um 9:31

Ich weiß auch nicht, wie lange ich mit MS noch den Kupplungsfuß im Griff habe.

Und Luxusproblem? Na ja, etwas. Bei uns stehen derzeit nur Handschalter auf dem Hof.

Zitat:

@meehster schrieb am 25. Oktober 2014 um 11:31:48 Uhr:

 

Und Luxusproblem? Na ja, etwas. Bei uns stehen derzeit nur Handschalter auf dem Hof.

Deswegen sagte ich ja auch "in meinem Fall", da ich persönlich auf eine Umbaumöglichkeit besagter Art (glücklicherweise) nicht zwingend angewiesen bin.

Gruß

Daniel

am 25. Oktober 2014 um 14:23

Stimmt.

Und zwingend angewiesen wäre ich im Grunde auch nicht. Auch wenn ich die Handschalterkisten, die wir derzeit haben, nicht mehr fahren kann - es gibt eine nicht unerhebliche Auswahl an Automatikfahrzeugen.

Hi

Für die Schaltwageninterssierten ist der Führerscheineintrag das erste Hindernis .

Alle die von Jetzt auf Gleich ihren "Kupplungsfuß" nicht mehr im "Griff" hatten bekommen doch bestimmte Auflagen von der Führerscheinstelle , ganz gleich was "vorher" erlaubt war , erteilt .

So war es jedenfalls im vorherigen Jahrhundert .

Stimmt schon , das der Themenstarter, das, bzw. sein Problem , vor einigen Jahren geschildert hat .

am 28. Oktober 2014 um 21:34

Na ja, aber diese Eintragungen kann man (konnte man...) u.U. löschen lassen...:

Bin beinamputiert links. Auflage: "Feststellbremse von Hand bedienbar". Habe eine V-Klasse gekauft und vor etwaigen Umbaumaßnahmen beim TÜV vorgeführt, dass ich die Feststellbremse auch mit dem rechten Bein bedienen konnte. Ich bekam eine Bescheinigung, dass bei dem Modell auf die Auflage verzichtet wird.

Dann wollte mein Vater einen CLK kaufen. Also wieder mit einem Vorführer hin, vorgeführt, dass ich auch bei dem die Feststellbremse mit dem rechten Fuß betätigen kann. Darauf der TÜV-Prüfer: "Bevor Sie jetzt noch mit drei weiteren Autos kommen, streiche ich die Auflage bei Ihnen komplett!". Und seither ist sie raus aus meinem Führerschein :-)

Evtl. gelingt das ja auch bei einem solchen Fahrzeug :-)

Za4aCosmo

Sorry - aber genau diese Punkte finde ich vollkommen unverständlich. Seit 20 Jahren bin ich auf Grund einer "erworbenen" Behinderung nicht mehr in der Lage, per Fuß ein Fahrzeug zu steuern. Notwendige Anpassung bei mir ist ein Handbediengerät und praktischer Weise ein Fahrzeug mit Automatikgetriebe. In meinem Führerschein habe ich mir bisher erfolgreich nichts rumstreichen lassen ... ich habe keine Auflagen eingetragen und besitze noch immer den Motorradführerschein. Natürlich kann ich aktuell keins fahren - aber wer weiß, was in 10 Jahren ist. Dann werde ich den FS nicht noch mal neu machen. Bei all den Wünschen, die manche Prüfer so haben, konnte mir bisher noch niemand eine rechtliche Grundlage zeigen, nach der man sich Veränderungen in den Führerschein eintragen lassen muss.

Das Fahrzeug muss natürlich angepasst werden - zwecks Erhaltung der Betriebserlaubnis müssen diese Umbauten natürlich auch eingetragen werden. Mit diesen Umbauten können wir die Fahrzeuge wieder vollkommen unproblematisch und verkehrssicher führen. Niemand bekommt im Alter die Auflage, eine Brille in den Führerschein nachgetragen zu bekommen, nur weil sich seine Sehstärke verändert hat - in den meisten Fällen wird das nicht mal getestet (wenns nicht gerade berufsbedingt vorgeschrieben ist, wie bspw. bei LKW-Fahrern älter 50 Jahre).

am 2. November 2014 um 19:17

Mh - Du müsstest einfach nur differenzieren: Ich habe bereits als Behinderter meinen Führerschein gemacht und da warn die Beschränkungen nachvollziehbar. Wenn ein Führerscheininhaber beispielsweise nach einem Unfall zum Behinderten wird, wird man sicherlich nichts nachträglich eintragen und dass der Betroffene dies nicht von sich aus veranlasst, ist klar...

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