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Behindertenabzocke trotz Behindertenparkausweis

Themenstarteram 3. August 2011 um 13:35

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 3. August 2011 um 13:35

Ich kann alle Behinderte warnen nach Dahme oder Grömitz zu fahren denn dort bin ich trotzdem ich seit 28 Jahren einen Behindertenausweis besitze regelrecht abgezockt worden. Als ich sofort Einspruch einlegte wurde das Bussgeld nur drastig erhöht. Also Vorsicht wenn ihr dorthin fahrt. es wurde einfach gesagt, dass mein Ausweis nicht gesehen wurde; aber ich hatte sogar eine Zeugen dabei. mich erinnert das an gewisse Zeiten, wo auch keine Rücksicht auf Behinderte genommen wurde. Sind wir in diesen beiden Orten wieder so weit??? Von einer eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerde habe ich auch nichts gehört. Anscheinend müssen diese verschuldeten Gemeinden nun auch das Geld von Behinderten ab kassieren. Armes Deutschland.

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Zitat:

Original geschrieben von gini68

Wo haben es den Rollstuhlfahrer hier in Deutschland leicht???

Leute die unberechtigt auf dem Platz parken haben die tollsten ausreden,“ will nur schnell mal in die Bank, hole nur meine Oma ab die kann schlecht laufen………………………………….“

Wahrscheinlich weist du nicht was aG heißt, das steht für “ außergewöhnlich Gehbehindert – ständig auf ein Rollstuhl angewiesen „.

Wenn du so schlecht laufen kannst wirst du sicher im Schwerbeschädigtenausweis ein“ G und ein GdB stehen haben. Wenn das zutrifft und du vom Straßenverkehrsamt ein Ausweis erhältst darfst du da auch stehen.

...

Weis ich. (nur mit dem Rollstuhl irrst du, zumindest steht es nicht im Gesetz)

Hab ich.

Erhalte ich nicht.

 

Ich sag mal: Rollstuhlfahrer haben wenigstens keine reduzierte Lebenserwartung, wie manch andere Behinderte. Außerdem ist einem jeder Behilflich, der einen sieht.

Wenn ich z. B. zu einem Raucher sage, dass es nett wäre, wenn er das nicht tut, weil ich sonst keine Luft bekomme, dann gucken die einen nur schräg an und machen weiter.

Wenn ein Rollstuhlfahrer zu einem sagen würde, dass er aus dem Weg gehen solle oder ihm die Tür aufhalten sollte, wird kaum einer widersprechen...

 

@Siggi:

Gebe dir, vor allem in deinen letzten Zeilen, Recht.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Zitat:

Original geschrieben von gini68

 

Wahrscheinlich weist du nicht was aG heißt, das steht für “ außergewöhnlich Gehbehindert – ständig auf ein Rollstuhl angewiesen „.

Das stimmt so nicht.

Es reicht "schon" einseitig Oberschenkel- oder beidseitig Unterschenkel-Amputiert zu sein.

Aufgrund einer Contergan-Schädigung habe ich ein ähnliches Krankheitsbild.

Bin in keinster Weise auf einen Rollstuhl angewiesen, habe aber durch diese Behinderung das Merkzeichen "aG" im Ausweis.

Darauf hin auch den Sonderparkausweis erhalten.

(Werde deshalb auch öfter an den Parkplätzen komisch beäugt, da man die Behinderung nicht im ersten Moment sieht.)

Auch Personen mit einer inneren Krankeit können dieses Merkzeichen erhalten.

Einen Rollstuhl benützen zu müssen, ist keine Voraussetzung dafür.

Nähere Einzelheiten erläutern auch gerne die Mitarbeiter der Versorgungsämter.

P.S.

Ein kleiner Nachtrag:

Keiner bekommt die Merkzeichen "geschenkt".

Und jeder würde diese gerne gegen eine uneingeschränkte Gesundheit tauschen, ich zumindest sofort.

Hallo,

es ging ja nur darum das "Cayman08" der Meinung ist das Leute mit Merkzeichen G nicht auf einem Behindertenparkplatz parken dürfen.

Hallo,

es ging ja nur darum das er der Meinung ist das Leute mit Merkzeichen G nicht auf dem Behindertenparkplatz stehen darf.

Mit einem Schwerbeschädigtenausweis darf da sowieso keiner stehen.

Das ist seit dem 21 Mai 2011 gültig.

Merkzeichen aG

Das Merkzeichen "aG" ist nur zuzuerkennen, wenn wegen außergewöhnlicher Behinderung beim Gehen die Fortbewegung auf das schwerste eingeschränkt ist; die Beeinträchtigung des Orientierungsvermögens allein reicht nicht aus.

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Hierzu zählen:

Als Erkrankungen der inneren Organe, die eine solche Gleichstellung rechtfertigen, sind beispielsweise Herzschäden oder Krankheiten der Atmungsorgane, sofern die Einschränkung der Lungenfunktion oder der Herzleistung für sich allein einen GdB von wenigstens 80 bedingen.

Das Versorgungsamt erkennt das Merkzeichen "aG" nur dem Antragsteller zu, der die og. Voraussetzungen erfüllt. Es reicht z.B. nicht aus,

wenn der Antragsteller wegen der Teilentfernung des Darmes an Stuhlinkontinenz leidet und seine Fortbewegungsmöglich- keit erheblich dadurch eingeschränkt ist, weil er innerhalb kürzester Zeit auf eine Toilette angewiesen ist,

wenn der Antragsteller an einer erheblichen Versteifung des Hüftgelenkes und deform verheiltem Bruch des Ober- schenkels leidet, so dass er deshalb auf öffentlichen Park- plätzen mit üblichen Abmessungen seine Pkw-Tür nicht vollständig öffnen kann.

Nach der Rechtsprechung darf die Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung nur auf eine Einschränkung der Gehfähigkeit und nicht auf Bewegungsbehinderungen anderer Art bezogen werden. Bei der Frage der Gleichstellung von Behinderten mit Schäden an den unteren Gliedmaßen ist zu beachten, dass das Gehvermögen auf das Schwerste eingeschränkt sein muss und deshalb als Vergleichsmaßstab am ehesten das Gehvermögen eines Doppeloberschenkelamputierten heranzuziehen ist. Dies gilt auch, wenn Gehbehinderte einen Rollstuhl benutzen: Es genügt nicht, dass ein solcher verordnet wurde; der Betroffene muss vielmehr ständig auf den Rollstuhl angewiesen sein, weil er sich sonst nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung fortbewegen kann.

Merkzeichen G

In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens auch durch innere Leiden oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden.

Bei der Prüfung der Frage, ob diese Voraussetzungen vorliegen, kommt es nicht auf die konkreten örtlichen Verhältnisse des Einzelfalles an, sondern darauf, welche Wegstrecken allgemein - d. h. altersunabhängig von Nichtbehinderten - noch zu Fuß zurückgelegt werden.

Nach der Rechtsprechung gilt als ortsübliche Wegstrecke in diesem Sinne eine Strecke von etwa zwei Kilometern, die in etwa einer halben Stunde zurückgelegt wird.

Eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr liegt z.B. bei Einschränkungen des Gehvermögens vor, die

- von den unteren Gliedmaßen und/ oder von der Lendenwirbelsäule ausgehen und

- für sich allein mindestens einen GdB von 50 ausmachen.

Wenn diese Behinderungen der unteren Gliedmaßen sich auf die Gehfähigkeit besonders auswirken, z. B. bei Versteifung des Hüft-, Knie oder Fußgelenks in ungünstiger Stellung oder arteriellen Verschlusskrankheiten, kann eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ab einem GdB von 40 angenommen werden. (In diesem Fall wird ein Ausweis mit dem Merkzeichen "G" selbstverständlich nur dann ausgestellt, wenn der Gesamt-GdB aufgrund zusätzlicher Behinderungen mindestens 50 beträgt.)

Aber auch bei inneren Leiden kann die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sein (z.B. bei schweren Herzschäden, dauernder Einschränkung der Lungenfunktion, hirnorganischen Anfällen, Zuckerkranken, die unter häufigen Schocks leiden).

Die Voraussetzung kann auch erfüllt sein, wenn die Orientierungsfähigkeit des Behinderten erheblich gestört ist (z.B. bei Sehbehinderten ab einem GdB von 70, bei Gehörlosen mit Sehbehinderung oder bei erheblich geistig Behinderten.

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

Hallo Paule. Vielen Dank für Dein Verständnis. Ich möchte Dir sagen, dass alles seine Richtigkeit hatte. Ich hatte sogar eine Zeugin mit im Fahrzeug, die mich noch gewohnheitsmäßig fragte, ob ich den Ausweis auf dem Amaturenbrett liegen hätte. Schließlich besitze ich diesen leider schon 28 Jahre. Einmal vor langer Zeit hatte ich es auch einmal vergessen ihn hinzulegen. Nur sind die meisten Behörden so kulant und stellen die sogenannt Ordnungswidrigkeit ein, wenn sie sehen, dass man den Ausweis besitzt. Nur nicht in Grömitz Ostholstein. Wir Behinderte sind doch schon bestraft genug, dass wir behindert sind; aber mach das einmal Jemanden klar, der gesunde Knochen hat.Den gesammten Ablauf Dir zu schildern würde zu weit gehen. Nur meine Hausärztin, das Ordnungsamt in Oldenburg und der ADAC finden es einfach eine Frechheit.Das sogenannte Beweisfoto war entweder so schlecht oder für deren Zwecke so gut, dass man vor lauter Blätterwaldspiegelung den Ausweis nicht mehr sehen konnte.Nur alle Einsprüche landeten immer auf den gleichen Schreibtisch. Liebe Grüße Paul Arthur.

nun sag mal.was soll das jammern mit gestraft genug?ich bin auch schwerbehindert,aber dein jammern hier ist jämmerlich.

du hast irgendwas mit deinem ausweis falsch gemacht.ein ort kann nicht seine eigenen gesetze machen..gruss claus

am 2. November 2011 um 7:18

Er wollte halt mal etwas granteln. Viele Leute Suchen die Fehler erst mal bei anderen und sind überzeugt selbst im Recht zu sein. Das merkt man auch oft hier im Forum, wo total gegensätzliche Meinungen aufeinander treffen und jeder der Meinung ist Recht zu haben. Wieso sollte es im Verkehr und anderen Bereichen des Lebens anders sein? :)

Ich hatte einmal auch Stress mit meinem Parkausweis.

Ein Ordnungshüter hatte auf meinem numerierten Behindertenparkplatz ein Knöllchen verteilt. Habe hierüber auf diesem Thread berichtet.

Die Behörde hat sich dann bei mir entschuldigt für meine Unannehmlichkeiten.

PS:

Ich bin selbst Rollifahrer und habe ein Motto, das Fußgänger wahrscheinlich am wenigsten verstehen.

www.laufen-ist-doof.de

Sich selbst bedauern wegen einer Behinderung * NEIN DANKE*

hallo.

ich glaube nicht.ich weiss nicht warum das so ist in grömnitz,aber eins weiss ich das man nach dortmund ziehen muss um hohe prozente und bustaben will.ich kenne eineige die sogut wie nichts haben, aber sofort ein g oder sonst was bekommen .vor allem schnell.

ich habe 8o g.und bis auf einiges alles

grins.

und musste kämpfen dafür

ist auch egal jetzt aber so läuft das

ich stand auch mal auf rolli-platz mit ausweiss 80 g im fenster,weil ich keinen platz bekam und ich zur behandlung musste.30euro kostet das.

am 4. Mai 2012 um 9:12

Normalerweise schreibe ich nichts zu solchen Threads. Aber hier musste ich lachen:

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Ich sag mal: Rollstuhlfahrer haben wenigstens keine reduzierte Lebenserwartung, wie manch andere Behinderte.

Super, dann hab ich ja als Rollifahrer viel Glueck gehabt. Im Ernst, jede Behinderung hat so ihre Tuecken.

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Außerdem ist einem jeder Behilflich, der einen sieht.

Hmmm, faellt mir nicht auf. Zumindest nicht ohne Ansprache.

Zitat:

Original geschrieben von Cayman08

Wenn ich z. B. zu einem Raucher sage, dass es nett wäre, wenn er das nicht tut, weil ich sonst keine Luft bekomme, dann gucken die einen nur schräg an und machen weiter.

Wenn ein Rollstuhlfahrer zu einem sagen würde, dass er aus dem Weg gehen solle oder ihm die Tür aufhalten sollte, wird kaum einer widersprechen...

Ja es gibt sie, die Raucher die keine Ruecksicht nehmen. Es gibt aber auch welche die sich ueberzeugen lassen. Zu Letzterem gebe ich Dir Recht. Habe da keine Probleme wenn ich Hilfe brauche.

Jetzt mal ganz ehrlich. So wie es in den Wald reinschallt, schallts auch raus. Mag sein dass die Politesse einen Fehler gemacht hat (ist mir auch schon passiert), es kommt aber auch immer darauf an wie man die Sache angeht. Ich versuche immer vernuenftig meinen Fall darzulegen. Mit Freundlichkeit wird das auch immer besser laufen als wenn man "auf sein Recht pocht". Ich spreche die Leute an wenn ich Hilfe brauche, bis heute (19 Jahre) auch immer mit Erfolg. Aber von selbst kommen die wenigsten, viele wissen (verstaendlicherweise) nicht wie man damit umgeht.

Ich weiss nicht wie es bei Euch ist, aber die meisten Schwerbehinderten die ich kenne, sind verbittert. Das merkt auch ein Aussenstehender. Ich will einfach nur Spass am Leben, und das merkt man mir scheibar auch an!

Gruss

Andy

Zitat:

Original geschrieben von Projekt1710

 

Ich weiss nicht wie es bei Euch ist, aber die meisten Schwerbehinderten die ich kenne, sind verbittert. Das merkt auch ein Aussenstehender.

Ist mir in sehr vielen Fällen auch aufgefallen, wobei es sich meinem Verständnis entzieht, man sollte vielmehr das Positive suchen und sich das Leben nicht unnötig noch mehr erschweren.

Hat schon Vorteile, wenn man sich in der Schlange an der Supermarktkasse nicht die Beine in den Bauch stehen muß :D

am 7. Mai 2012 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

Hallo lieber Freund.

Ich habe schon seit langem diesen von Dir beschriebenen Ausweis. Ich habe sogar von Lübeck, wo dieser Ausweis auf Schleswig Holstein umgeschrieben wurde, weil ich vorher in Wuppertal gewohnt habe, eine schriftliche Bestätigung, dass mein Ausweis in ganz Europa gültig ist. Nur in Dahme, was zum Ordnungsamt Grömitz gehört, brauchen die Politessen sich nicht an deutsche Gesetze zu haltenIch werde also den Rest meines Lebens dieses Gebiet weiträumig umfahren und allen Leidensgenossen das Gleiche raten. Gegen eine Politesse kommt ein Schwerbehinderter nicht an. Die können das Blaue vom Himmel lügen und einem unbescholtenen Bürger wird Unglaubwürdigkeit bescheinigt. So war und ist das immer, es hat sich nichts geändert. Schwerbehinderte bekommen immer Prügel. Ist nur traurig, dass die hochverschuldeten Gemeinden nun auch Scherbehinderte abzocken dürfen.

Ich würde mich nicht damit abfinden und nur wegen dieser unfähigen Dame das Gebiet in Zukunft weiträumig umfahren. Ich würde Widerspruch einlegen, den Zeugen benennen, mich an die örtliche Presse wenden. Dabei würde ich imme im Hinterkopf behalten, das Du das nicht nur für Dich tust, sondern stellvertretend für alle anderen mit dem selben Handicap wie Du auch.

Am Ende wirst DU gewinnen.

Hier bei uns Im Ort ist es so, daß STÄNDIG auf dem Schwerbehindertenparkplatz vor der Sparkasse ohne Erlaubniss geparkt wird. Ich war dann mal ganz mutig und habe eine Person, die gerade aus dem Auto gehüpft kam, gefragt, warum sie dort parke, wenn doch 10 Meter weiter alles frei wäre... SIe schaute mich nur blöde an und sagte: "Es geht dich nix an, außerdem bin ich gleich weg.." Ich wartete, bis sie wieder aus der Bank kam und sagte: "geht mich wohl was an, habe gerade ein Foto gemacht und werde es zur Anzeige bringen... " Habe ich auch getan, und zwar mit Erfolg...

Andererseits habe ich auch schon einmal die Erfahrung gemacht, das eine Dame ganz aufgebracht an meiner Fensterscheibe klopfte, während ich auf meine Frau wartete und mich anblöffte, ich soll den Parkplatz für sie frei machen. Es sei ein Behinderten Parplatz. Auf dem Schild stand aber darunter: "Gilt nur an Markttagen" das sagte ich ihr auch freundlich aber bestimmt und empfahl ihr, das nächste mal freundlich zu fragen, ob ich nicht eine Parkbucht weiter fahren würde, dann wäre ich der letze, der das nicht befolgen würde...

am 28. Juli 2018 um 13:53

Mein Tipp, nach verlassen des KFZ ein Foto mit dem Smartphone knipsen, damit gibt es dann auch relevante Dateninformation. Ich für meinen Teil habe auch oft Probleme, aber mit Passanten die mich regelrecht beschimpfen, es herrscht extremes schwarz/weiss Denken und die dumme Meinung man darf mit einem Zweirad keinen Schwerbehindertenparkplatz benutzen. Inzwischen bin ich soweit dass ich es aufgegeben habe die Leute aufzuklären.

Zitat:

@Montylino schrieb am 28. Juli 2018 um 15:53:24 Uhr:

Mein Tipp, nach verlassen des KFZ ein Foto mit dem Smartphone knipsen, damit gibt es dann auch relevante Dateninformation. Ich für meinen Teil habe auch oft Probleme, aber mit Passanten die mich regelrecht beschimpfen, es herrscht extremes schwarz/weiss Denken und die dumme Meinung man darf mit einem Zweirad keinen Schwerbehindertenparkplatz benutzen. Inzwischen bin ich soweit dass ich es aufgegeben habe die Leute aufzuklären.

Leichenschänder... Das Ding war doch schon tot weil es zu alt war....

Und wie machst du den Parkschein an einem Zweirad fest? Ich hab bei meinem Mopped keine Möglicgkeit den Schein anzubringen.... Zumindest nicht so, als dass er in kurzer Zeit ein neues Herrchen finden würde...

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

..

Also auch ich habe auch einen entspr. Parkausweis (sogar unbefristet) und weiß, ....,-

Unbefristete Parkausweise sind nicht mehr erlaubt. Fahre mal nach Bayern und parke dort mit einem unbefristeten Parkausweis. Dort wirst du ggf. abgeschleppt.

Ich habe nur ein Knöllchen bekommen, dass dann kulanterweise zurückgezogen wurde, nachdem ich mich bereit erklärt habe, meinen unbefristeten Parkausweis in einen befristeten umzutauschen.

Das ist mir neu. Wo steht das? Meiner ist unbefristet.

Ich brauche nur einen Neuen, wenn der alte sagen wir mal zerfleddert ist.

 

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 3. August 2018 um 12:47:13 Uhr:

 

Zitat:

@oldie1962 schrieb am 3. August 2018 um 12:47:13 Uhr:

Zitat:

Original geschrieben von Paul Arthur

..

Also auch ich habe auch einen entspr. Parkausweis (sogar unbefristet) und weiß, ....,-

Unbefristete Parkausweise sind nicht mehr erlaubt. Fahre mal nach Bayern und parke dort mit einem unbefristeten Parkausweis. Dort wirst du ggf. abgeschleppt.

Ich habe nur ein Knöllchen bekommen, dass dann kulanterweise zurückgezogen wurde, nachdem ich mich bereit erklärt habe, meinen unbefristeten Parkausweis in einen befristeten umzutauschen.

In Berlin bekommst du auch nur einen befristeten Parkausweis.

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