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Baujahr 68 und kein H-Kennzeichen möglich !?!

Jaguar MK
Themenstarteram 16. April 2015 um 13:11

Hallo !

Ich hoffe,hier hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht wie ich und kann mir vielleicht ein paar Tipps geben.

Gestern war ich beim TÜV zur Vollabnahme mit meinem Jaguar MK2 340 Baujahr 68. 10 Jahre habe ich drauf hingearbeitet,das ganze Fahrzeug zerlegt,restauriert war halt mein großer Traum.

Jetzt ist alles perfekt (dachte ich) also ab zum TÜV.:cool:

Technisch war alles in Ordnung,auch alles im Originalzustand,aber ich bekomme das H-Kennzeichen nicht,weil der Wagen kurz nach der 1.Zulassung nach Norwegen importiert worden ist und erst 1989 zurück nach England gekommen ist.Aus England habe ich ihn auch geholt und ich habe nur die Papiere die besagen,dass der Tag der Zulassung in 89 war,als er wieder ins Land kam.

Beim TÜV wurde mir gesagt,das der Jag nun als 89er Baujahr einzustufen wäre und ich für eine Zulassung ohne H-Kennzeichen zuerst mal einen Kat bräuchte:confused:

Mein Jag ist einer der letzten seiner Baureihe und an Kat hat 68 wohl noch keiner gedacht.....

Also kann ich ihn nichtmal normal anmelden da es nicht realisierbar ist,die Mängelliste aufzuarbeiten,da das meiste garnicht erfunden war.

Es dreht sich wohl alles darum das für ein H-Kennzeichen vom Tag der 1.Anmeldung bis Heute 30 Jahre vergangen sein müssen,weil ich das nicht nachweisen kann,ist mein Traum jetzt ein Haufen Schrott!

Ich kann mir meinen Wagen nur in die Garage stellen und anschauen:mad:

Wer hat ähnliche Erfahrungen oder weiss einen Rat für mich?

Mir ist die ganze Sache zu hoch,wäre sehr froh wenn mich hier mal jemand belehren könnte,wo der Sinn in diesen Regelungen liegt.

Schon mal Vielen Dank & Grüße...Leslie

 

Beste Antwort im Thema
am 16. April 2015 um 21:34

Zitat:

@flatfour schrieb am 16. April 2015 um 19:22:37 Uhr:

Du musst nur nach der Richtlinie als Halter die 'Inverkehrbringung' vor 1989 nachweisen.

Das würde bedeuten, daß alle alten Fz. ohne Papiere nie wieder zugelassen werden könnten, da wiehert einfach nur der Amtsschimmel. Soll doch die Behörde nachweisen, daß der Wagen vor 1989 nie zugelassen wurde, das darf man nur nicht so plump fordern. ;)

In solchen Fällen ist es dienlich, alle Papiere zum Fz. zu "verlieren", dann selbst anhand der VIN das Bj. ermitteln / bestätigen (Fachliteratur, Hersteller, Markenclubs), mit entspr. Unterlagen zur Zulassung und "ein Fz. ohne Papiere" wieder in Verkehr bringen. Eidesstattl. Versicherung, daß keine Papiere vorhanden / verloren (...), meist wird die Mitte des ermittelten Bj. (hier 01.07.1968) angenommen und in die neu ausgestellten Papiere eingetragen. Und schon ist der Drops gelutscht.

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Erstmal cool bleiben.

Jaguar-Clubs ind England oder Deutschland oder Norwegen?

Jaguar als Hersteller fragen "wann wurde das Auto hergestellt?"

Anderen TÜVler?

Das klappt schon!

am 16. April 2015 um 13:40

also grundsätzlich könnte das möglich sein - siehe der Mini Besitzer (mehrfach in den Medien gewesen) der das Auto gekauft hat aber nie angemeldet hatte und es nun noch nicht einmal angemeldet bekommt da es die "Neuwagennormen" nicht erfüllt obwohl es vom Baujahr ein Oldtimer ist.

Allerdings war mein P2 auch in Portugal gelaufen und ist erst später nach Deutschland gekommen, hat aber H-Zulassung (hab ihn aber schon so gekauft und es nicht selbst gemacht, daher kann ich Dir leider keinen "handfesten" Tip geben :-( )

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 16. April 2015 um 15:22:51 Uhr:

Jaguar als Hersteller fragen "wann wurde das Auto hergestellt?"

Herstellungsjahr ist aber hier in Deutschland für das H Kennzeichen nicht wichtig sondern das Fahrzeug muss vor 30 Jahren in den Verkehr gebracht wurden sein. Heißt EZ vor 30 Jahren.

Vor Schrott steht er ja dennoch nicht, wenn es nun einen EZ 89 ist dauerts ja nicht mehr so lange bis die 30 Jahre erfüllt sind

Ein Kollege hatte ein ähnliches Problem mit einer Citroen DS. Wenn ich mich Recht erinnere hat er Damals Citroen angeschrieben und darum gebeten, das man Ihm die Erstellungsdaten Also Baujahr nennt. Das hat meiner Erinnerung dann etwas gedauert und man hat ich glaube 80 DM von Ihm verlangt und er hat dann die Daten bekommen. Das Fahrzeug war in Deutschland vorher mit Erstzulassung und dann nach Tunesien gebracht worden. Und wurde dann wieder auf einem Trailer nach Deutschland gebracht. Ansonsten zu einem Prüfingenieur gehen und den fragen! ?

Wende Dich unter Angabe der VIN direkt an den Hersteller und lass Dir eine Bescheinigung über den Bauzeitpunkt ausstellen. Vielleicht bekommst Du sogar eine Art historischen "Wagenpass" mit Nennung der Originalfarbe, werkseitig bestellter Sonderausstattung, Stückzahl produzierter vergleichbarer Fahrzeuge, Land der Auslieferung, ausliefernder Händler etc. - ich kenne Ähnliches von Lotus. Vielleicht erfährst Du sogar etwas über den Erstbesitzer (sofern es der Datenschutz zulässt)?

Wo war denn ursprünglich die Erstzulassung? England? Wenn der Wagen vor dem Export nach Norwegen einige Tage in UK zugelassen war, sollte es dort auch die entsprechenden Unterlagen geben. Ich würde also zusätzlich eine Anfrage an die DVLA (UK-Zulassungsbehörde) stellen, da für diese Zeit ein "UK Registration Certificate" (ähnlich einem Fahrzeugbrief) ausgestellt worden sein müsste. Nötigenfalls die entsprechende Behörde des Landes der Erstzulassung anschreiben, die der Hersteller Dir genannt hat. Damit sollte es ein Leichtes sein, die Deutschen Behörden zu überzeugen.

Wenn er im Ausland schon mal zugelassen war, zählt natürlich das Datum. Der wird doch nicht bis 1989 ohne Zulassung in diversen Ländern nur im Schaufenster gestanden haben?

Sehe ich auch so ziemlich gelassen. Du musst nur nach der Richtlinie als Halter die 'Inverkehrbringung' vor 1989 nachweisen. Außerdem besteht immer noch die Möglichkeit einer per Richtlinie nach möglichen Ausnahmegenehmigung, die sich auf einen glaubhaft gemachten Nachweis bezieht.

Ob nun ein Kat für 1989 zwingend vorgeschrieben ist, wage ich auch zu bezweifeln. Úm 1989 konnte man z.B. bei FORD den Sierra noch wahlweise mit oder ohne Kat kaufen und auch zulassen.

Das hieße dann noch ein paar Jahre warten und dann H bekommen.

Aber wie schon gesagt, das bedarf es nicht. Es ist jetzt nur etwas Rennerei für und um Papiere.

am 16. April 2015 um 21:34

Zitat:

@flatfour schrieb am 16. April 2015 um 19:22:37 Uhr:

Du musst nur nach der Richtlinie als Halter die 'Inverkehrbringung' vor 1989 nachweisen.

Das würde bedeuten, daß alle alten Fz. ohne Papiere nie wieder zugelassen werden könnten, da wiehert einfach nur der Amtsschimmel. Soll doch die Behörde nachweisen, daß der Wagen vor 1989 nie zugelassen wurde, das darf man nur nicht so plump fordern. ;)

In solchen Fällen ist es dienlich, alle Papiere zum Fz. zu "verlieren", dann selbst anhand der VIN das Bj. ermitteln / bestätigen (Fachliteratur, Hersteller, Markenclubs), mit entspr. Unterlagen zur Zulassung und "ein Fz. ohne Papiere" wieder in Verkehr bringen. Eidesstattl. Versicherung, daß keine Papiere vorhanden / verloren (...), meist wird die Mitte des ermittelten Bj. (hier 01.07.1968) angenommen und in die neu ausgestellten Papiere eingetragen. Und schon ist der Drops gelutscht.

Ich weiß, dass das gängige Praxis ist. Möchte aber dennoch dezent darauf hinweisen, dass die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt eine veritabe Straftat ist. Ob man das riskiert muss jeder selbst wissen.

Erst mal anderen TÜV suchen!! Der Kat war in Deutschland erst ab 1990 vorgeschrieben. Wie es mit der Erstzulassung geht steht etwas weiter oben schon :-)

am 17. April 2015 um 10:28

Seit 1988 war der Kat Vorschrift bei über 2 Litern Hubraum.

Zur grundsätzlichen Sache: Versuche, die Zulassungspapiere von vor dem Export nach Norwegen bei der für die Erstzulassung zuständigen Zulassungsstelle zu bekommen oder vom Hersteller das exakte Herstellungsdatum zu bekomen.

Mit meinem Mazda werde ich in einigen Jahren wohl auch noch meinen Spaß haben: November 1992 vom Band gerollt und Erstzulassung 2006. Der war aber vorher nachweislich nie angemeldet.

Da scheinen bei TÜV und Zulassungsstellen Ermessensspielräume zu bestehen. Meine mich dunkel zu erinnern, dass bei Importen immer das Baujahr des Fahrzeugs als Basis für eine steuerliche Einstufung und die damaligen technischen Bestimmungen für die TüV Prüfung anzuwenden sind. Das macht auch Sinn, da das "Leben" des Autos, da außerhalb von Deutschland gefahren, ggf. überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist. Deshalb ruf mal bei Deiner Zulassungsstelle an und frag mal was die zu diesem Fall sagen. Ggf. haben die ja eine andere Regelung und bestätigen Dir das auch. Immerhin die Einstufung H-Zulassung oder "normale" Zulassung hat ja auch steuerliche Konsequenzen - dh. hier ist auch die Zulassungsstelle im Spiel.

Apropos, Eidesstattliche Erklärung:

Mein Oldie hat auch keine Papiere mehr. Anruf bei der Zulassungsstelle. Die brauchten nur ein Foto von der Fahrgestellnr., das dazugehörige Baujahr und ein Kaufvertrag. Danach hab ich mir per Mail schriftlich bestätigen lassen, dass ich mit diesen Papieren den Wagen anmelden kann. Der TüV-Prüfer kontrollierte dann nur die Fahrgestellnr. und lies sich mit einer Kopie aus den Werkstattunterlagen vom Baujahr und verbauten Motor überzeugen. Dort sind die Fahrgestellnr. gelistet mit Baujahr und verbauten Motor.

Also nichts mit "Eidesstattlicher Versicherung" -

Hi Leslie,

den Problem dürfte sich lösen lassen, das ist absolut kein Einzelfall.

Ich habe mehrere Healey's und MG's aus den Staaten importiert - in den Titlen ist zwar ein

Zulassungsdatum vermerkt diese hat aber nichts mit dem bei uns gebräuchlidhen Begriff "Tag der 1. Zulassung"

zu tun.

Bei diesen Abweichungen habe ich mir bei der Hauptabnahme beim TÜV das Datum der evetuellen Tad der 1. Zulassung

vermerken lassen,

und zwar nach anliegendem Tenor des TÜV Südwest.

Oldtimerspetialisten gibt dort immer noch - und man kann mit denen sprechen um Rat zu holen.

Gruß Carl, aus dem sonnigen Norden

Epson001
Epson002

Sorry, ich habe den Scann nicht geprüft- also nochmal...............

Epson004
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