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Auto verkauft, Anzahlung (ca. 50%) und Papiere mitgeben zum Anmelden! Is das Okay???

Themenstarteram 22. April 2017 um 17:03

Hallo zusammen.

Ich habe heute ein Gebrauchtes Auto verkauft. Kommen aus ca. 40 km entfernung.

Haben sich heute das Auto angesehen, und möchten das auch haben.

KV wurde gemacht. Eigentlich wollten die jetzt am Montag bezahlen (alles) Papiere mitnhemen und am Dienstag mit Schildern angemeldet holen.

Jetzt drückt es aber bei denen so ein bischen und riefen eben an, ob sie Morgen anzahlen könnten

(ca. 50%) und die Papiere mitnehmen können. (HU/AU, Zulassungsbescheinigung Teil 1 u. 2)

Damit könnten sie dann am Montag anmelden und auch schon das Auto holen. Und bei Abholung den Gesamtbetrag / Restbetrag zahlen.

Schlüssel , COC und Auto bleiben bei mir. Finde ich eigentlich erstmal nicht so gut. Die machten aber einen wirklich Soliden und ehrlichen Eindruck.

Klar, es besteht bei sowas immer ein Risiko. Aber was haltet Ihr davon? Gibt es irgendwie nen Vordruck oder Formblatt wo man das entsprechend vermerken kann? Ähnlich einer Quittung?

Bei mir Klingelt immer noch... Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.

Wie könnte ich mich absichern?

Beste Antwort im Thema
am 22. April 2017 um 20:40

Das Risiko für den TE ist hier nahezu Null.

Papiere gegen 50% Anzahlung ist doch ok.

Ich hab für den MX-5 damals 1000,- Euro angezahlt und die Papiere dafür bekommen. Wagen angemeldet, mit Kennzeichen zum Verkäufer, Rest bezahlt, Schlüssel bekommen und ab nach Hause.

So wie ihr hier tut hätte ich überhaupt keinen Bock mit euch Geschäfte zu machen. Wer immer davon ausgeht, dass sein Gegenüber ihm was Böses will, tut das nur, weil er den Charakter dazu hat, selber einem Anderen was Böses zu tun.

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58 Antworten
am 22. April 2017 um 20:37

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. April 2017 um 21:10:55 Uhr:

...und sollte der Käufer nicht zügig mit der restlichen Kohle antraben würde ich ihm schriftlich eine Frist von 8 Tagen setzen, ab welchen (saftige) Standgebühren anfallen...

und warum sollte den Käufer das jucken? Solange ihm das Auto nicht gehört, brauch er auch keine Standgebühren zahlen.

am 22. April 2017 um 20:40

Das Risiko für den TE ist hier nahezu Null.

Papiere gegen 50% Anzahlung ist doch ok.

Ich hab für den MX-5 damals 1000,- Euro angezahlt und die Papiere dafür bekommen. Wagen angemeldet, mit Kennzeichen zum Verkäufer, Rest bezahlt, Schlüssel bekommen und ab nach Hause.

So wie ihr hier tut hätte ich überhaupt keinen Bock mit euch Geschäfte zu machen. Wer immer davon ausgeht, dass sein Gegenüber ihm was Böses will, tut das nur, weil er den Charakter dazu hat, selber einem Anderen was Böses zu tun.

Er hat aber immer noch kein Fahrzeug unterm Hintern. Zumindest mal nicht das, wofür er die Hälfte angezahlt hat.

Ich meine auch, mach das so, fairer geht es nimmer. Warum den Käufern das Leben schwer machen, diese Geldautomatenproblematik ist bekannt.

Du hast eine satte Anzahlung, nicht nur 50€ und bist auf jeden fall immer in der besseren Position. Die Leute wollen ja in erster Linie ein Auto und nicht bedrucktes Papier.

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 22. April 2017 um 19:03:12 Uhr:

Damit könnten sie dann am Montag anmelden und auch schon das Auto holen.

Ob die morgen zu dir fahren um die Papiere und am Montag nochmal um das Auto zu holen bzw. den Rest zu zahlen...

...oder am Montag erst zu dir um den Rest zu zahlen und dann nochmal um das Fahrzeug zu holen...

...bleibt sich in der Summe der gefahrenen Kilometer absolut gleich!

Zitat:

Bei mir Klingelt immer noch... Wer den Brief hat, dem gehört das Auto.

Das war noch nie, ist nicht und wird vermutlich auch nie so sein!

Weder dass man im "Brief" eingetragen ist (steht sogar da drauf!), noch das man diesen in den Händen hält, weißt einen zweifelsfrei als Eigentümer aus - Das kann man letzendlich nur über einen Kaufvertrag!

Zitat:

Das is die Normale Automaten begrenzung.

Was soll eine "normale" Automatenbegrenzung sein? :confused:

Wieviel du am Tag mit deinen Karten umsetzen kannst, hängt davon ab, welches Limit du der Bank dafür gegeben hast...

Zitat:

@gast356 schrieb am 22. April 2017 um 21:10:55 Uhr:

...und sollte der Käufer nicht zügig mit der restlichen Kohle antraben würde ich ihm schriftlich eine Frist von 8 Tagen setzen, ab welchen (saftige) Standgebühren anfallen

Mit deiner Frist kannst du dir den Allerwertesten abwischen... :eek:

...denn diese musst du erstmal dem Käufer (inhaltlich) nachweisbar zukommen lassen. ;)

Was die Standgebühren angeht, wäre ich ebenfalls vorsichtig - wenn der Käufer nen guten Anwalt hat, wirst du Probleme haben, die Standgebühren zu begründen...ferner, da das ganze dann schon gewerblichen Charakter hat, dir ggf. noch ganz andere Probleme einhandeln!

Zitat:

...nach denen ich das Auto anderweitig verwerten würde.

Auch das ist keine gute Idee, da das Fahrzeug dir nichtmehr wirklich dir gehört... :eek:

...neben dem bereits angezahlten Geld welches du Käufer natürlich zurückzahlen musst - kann der dich mit einem pfiffigen Anwalt auf Schadenersatz verklagen, wenn er ein vergleichbares Fahrzeug, aber halteben teurer als deines findet. Dann zahlst du am Ende sogar drauf!

Themenstarteram 23. April 2017 um 6:30

Ja ich höre schon, die Meinungen gehen da weit auseinander und einen klaren Weg gibt es nicht.

Ich denke ich werde eine Art Quittung schreiben, in der alles steht und darauf Hoffen das es gut geht.

Was die 1000€ am Automaten angeht.... ich kenne das nur so. Mir war nicht bewusst das man dieses Limit erhöhen kann.

Durch Anruf bei der Bank kann man das Limit einmalig erhöhen, danach gilt wieder die Grenze. Ist bei Überweisungen über 5000.- genauso. Anruf und das wird dann einmal freigeschaltet.

Warum überweist der Käufer nicht den Restbetrag?

am 23. April 2017 um 7:29

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. April 2017 um 08:33:50 Uhr:

 

Warum überweist der Käufer nicht den Restbetrag?

Wer überweist freiwillig so einen Betrag?

Zitat:

@Vaterx25xe schrieb am 23. April 2017 um 08:30:09 Uhr:

Mir war nicht bewusst das man dieses Limit erhöhen kann.

Jede Bank hat da unterschiedliche Standartlimits - diese wurden bei Kontoabschluss irgendwo festgehalten...

...teilweise kann man die sogar selbst im Online-Banking ändern, bei anderen Banken muss man dies schriftlich einreichen. Ansonsten besteht wie bereits geschrieben wurde, auch die Möglichkeit, ein einmaliges Limit für einen Abhebebetrag zu "beantragen"

Zitat:

@new-rio-ub schrieb am 23. April 2017 um 08:33:50 Uhr:

Warum überweist der Käufer nicht den Restbetrag?

Wenn der Käufer das Geld heute überweist, ist es schlimmstenfalls erst Dienstags auf dem Konto des TE - wobei hier natürlich auch wieder das Überweisungslimit eine Rolle spielt!

Zitat:

@Unkrautvernichter schrieb am 23. April 2017 um 09:29:03 Uhr:

Wer überweist freiwillig so einen Betrag?

Wer läuft freiwillig mit soviel Bargeld rum?

50% Anzahlung ist ok.

Habe letztens bei einem Fähnchenhändler ein Auto für 3300 gekauft. Anzahlung mit Übergabe der Papiere zum Anmelden waren 200 Euro. Der Rest bei Abholung.

am 23. April 2017 um 11:43

Bei Bargeld hab ich das Geld solange in der Tasche, bis ich das Auto habe.

Bei einer Überweisung ist das Ged mit dem Mausklick unwiedrbringlich weg, ohne dass ich irgendeine Gegenleistung hätte.

Grundsätzlich Bares gegen Ware.

Bargeldanzahlung gegen Papiere, Bargeld gegen Auto.

Wenn ein Verkäufer das nicht will, Pech für ihn.

Aus Käufersicht ist es doch auch nichts Anderes: sie zahlen 3.000.-€ und haben nur die Papiere in der Hand. Der TE kann mit dem Auto alles machen. Beide müssen hier einander vertrauen. Und warum auch nicht. Man muss nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. April 2017 um 16:19:49 Uhr:

Aus Käufersicht ist es doch auch nichts Anderes: sie zahlen 3.000.-€ und haben nur die Papiere in der Hand. Der TE kann mit dem Auto alles machen. Beide müssen hier einander vertrauen. Und warum auch nicht. Man muss nicht immer vom Schlimmsten ausgehen.

100% Zustimmung!

Der Käufer hat nur ein Stückchen Papier mehr nicht aber der Verkäufer hat 3000Euro in Bar plus das Fahrzeug, wenn sich hier einer Sorgen machen muss, dann eigentlich der Käufer!

Sicherlich kann man niemanden in den Kopf schauen aber mit einwenig Menschenverstand u. einem entsprechend Schriftlich Formuliereten Kaufvertrag sollte so etwas gehen!

MfG Günter

Ich persönlich würde das zwar wahrscheinlich so nicht machen, aber Bedenken habe ich in diesem Fall auch nicht wirklich.

Auf jeden Fall aber das Fahrzeug erst mit Erhalt des Restbetrages rausgeben- egal welche Ausreden und Erklärungen der Käufer hat.

Ich habe neulich genau mit dem gleichen Ablauf ein Auto aus der Familie verkauft. Mir anfangs nicht so viel dabei gedacht, Käufer wirkte seriös, mitteleuropäisch und er hat 50% angezahlt, die Papiere mitgenommen und das Auto angemeldet. Im Endeffekt ist auch alles gut gelaufen, er kam auf die Minute pünktlich eine Woche später und hat die anderen 50% gezahlt und den Wagen mitgenommen. Ein wenig mulmig war mir zwischenzeitlich dann doch. Trotzdem würde ich es beim nächsten mal nicht mehr so machen, Papiere nur gegen den vollen Kaufpreis und fertig. Ein normaler Käufer versteht das auch...man würde es selber ja meist nicht anders machen.

Zum Thema Limit am Automaten..ich habe schon 20.000€ an einem Automaten abgehoben. Man muss einfach vorher die Bank kontaktieren und das Limit rausnehmen lassen. Dann kann man den Automaten auch leermachen, sofern das Konto soviel hergibt.

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