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Autoverkauf nach Luxemburg

Themenstarteram 30. Juni 2015 um 21:28

Hallo Leute,

ich habe letzten Samstag meinen Wagen an einen Interessenten aus Luxemburg verkauft. Er hat mir den

Wagen angezahlt und würde ihn gerne kommenden Montag bei mir in Deutschland abholen.

Nun rief er mich heute an und sagte mir er wüsste nicht mit welchen Kennzeichen er den Wagen überführen kann, er meinte irgendwas in der Richtung das er in Luxemburg kein Kennzeichen bekommen kann was auch in Deutschland für die Überführung gültig wäre. :confused:

Nun würde ich euch gerne fragen wie soll ich als Verkäufer am besten vorgehen?

Ich möchte den Wagen auf keinen Fall angemeldet dem Käufer übergeben dafür ist mir das Risiko zu groß, gibt es von meiner Seite aus eine Möglichkeit ihm zu helfen? Ich habe gelesen das bei Ausfuhrkennzeichen natürlich auch eine Versicherung abgeschlossen werden muss, jedoch möchte ich ja nicht haftbar gemacht werden sollte mein Kunde auf dem Weg nach Luxemburg einen Unfall verursachen.

Könnt Ihr mir vielleicht eine Info geben was ich meinem Kunden mitteilen soll bezüglich der Fahrzeug Überführung?

Würde mich wirklich sehr über Antworten freuen!

Viele Grüße

Daniel

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17 Antworten

Hi,

dafür sind deutsche Kurzzeitkennzeichen oder Exportkennzeichen geeigent und auch gedacht.

Wobei er sich informieren sollte ob die günstigeren Kurzzeitkennzeichen in Luxemburg akzeptiert werden.

Für beide Kennzeichen braucht er die Fahrzeugpapiere eine gültige Tüv Bescheinigung und eine EVB Nummer (Versicherung). DIe EVB kann er auch als Ausländer z.b. im Internet kaufen. Die Kennzeichen gibt's dann auf der Zulassungsstelle bzw. anschließend beim Schildermacher ;)

Du könntest also theoretisch mit ihm zu Zulassungstelle fahren, deinen Wagen abmelden und er holt sich gleich die KZK mit denen er nach Hause fahren kann. Ausfuhrkennzeichen sind halt meines Wissens etwas teuer weil auch länger gültig.

DIe KZK gelten 5 Tage und werden insgesammt 80-100€ kosten je nachdem wie teuer die Versicherung ist.

Gruß Tobias

KZK müssen von der Zulassungsstelle des Käufers ausgestellt werden, also in Lux.

Die Zulassungsstelle in D wird dem Käufer keine KZK ausstellen.

Das ist nicht mal in D von Bundesland zu Bundesland möglich.

am 1. Juli 2015 um 3:44

Hallo und guten Morgen . Deutsche Kurzzeitkennzeichen reichen dafür aus. Die EVB Nummer - Versicherungsbestätigung bitte aufheben , sie muß dem Zoll nachgewiesen und auf Verlangen vorgezeigt werden . Ferner mußt Du eine Ausfuhrbescheinigung vom Zoll haben , ich weiß nicht welches Baujahr der Wagen hat , wenn er über 3 Jahre alt ist fällt kein Zoll an .

nen schönen Tag und Gruß von Detlev !

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 30. Juni 2015 um 23:52:36 Uhr:

KZK müssen von der Zulassungsstelle des Käufers ausgestellt werden, also in Lux.

Die Zulassungsstelle in D wird dem Käufer keine KZK ausstellen.

Das ist nicht mal in D von Bundesland zu Bundesland möglich.

Hi,

das ist falsch. Ausländer können schon immer an jeder Zualssungsstelle in Deutschland ein KZK bekommen! Seit dem 1.4. diesen Jahres bekommen auch Einwohner mit Wohnsitz in Deutschland die KZK Deutschlandweit in jeder Zulassungsstelle!!

 

Was den Zoll (innerhalb der EU?) angeht braucht den Verkäufer das eigentlich nicht interessieren das ist Käufersache. Abmelden,mit Kaufvertrag übergeben der Rest kann dem Verkäufer eigentlich egal sein ;)

Gruß tobias

Zumindest deutsche Kurzzeitkennzeichen dürfen im Ausland nicht an Fahrzeuge angebracht werden. Es handelt sich um eine "Amtshandlung", die nur auf deutschem Boden ausgeführt werden darf.

Im hier umgekehrten Fall (Lux Kennzeichen in Deutschland anbringen) wird es sich wahrscheinlich ähnlich verhalten.

Wenn dein Auto noch gültigen TÜV hat, spricht aber nichts dagegen deutsche KZK an dem Auto anzubringen. Für den Käufer ein wirklicher Vorteil seit dem 01.04.2015 ist, dass die deutschen KZK nun auch im Ausland anerkannt werden, da es einen amtlich gedruckten "Fahrzeugschein" gibt.

Vorher gab es mit dem roten, vom Fahrer händisch selbst ausgefüllten Schein immer wieder Probleme im Ausland.

Themenstarteram 1. Juli 2015 um 8:24

Vielen Dank für eure Antworten!

Wenn ich das richtig verstanden habe wäre es am besten mein Käufer holt sich hier in Deutschland KZK und überführt so den Wagen nach Luxemburg.

Das heisst ich fahre mit ihm zur Zulassungsstelle und melde den Wagen ab und dann könnte er ihn direkt dort mit einem KZK anmelden richtig?

Gruß

Daniel

Hi,

ja das ist richtig. Wie gesagt er braucht vorab eine Versicherung. Diese Versicherung kann man aber im Internet kaufen. Für die Zulassung braucht man nur die EVB (Elektronische Versicherungsbestätigung).

Diese Nummer bekommt man meistens auch bei den Schildermachern die bei den Zulassungsstellen "ums Eck" sind aber eben wahrscheinlich deutlich teurer.

Wichtig der Wagen muß noch gültigen Tüv haben!

Gruß Tobias

@Rarus

merkste was?

Das hier bringt Dich nicht weiter! Ruf auf der Zulassungsstelle an, die wissen Bescheid :D

Zitat:

@sirpomme schrieb am 1. Juli 2015 um 14:29:05 Uhr:

@Rarus

merkste was?

Das hier bringt Dich nicht weiter! Ruf auf der Zulassungsstelle an, die wissen Bescheid :D

Bester Kommentar, nachdem die richtige Antwort hier schon mehrfach gegeben wurde

am 1. Juli 2015 um 20:25

Zitat:

@Kai R. schrieb am 1. Juli 2015 um 21:54:25 Uhr:

Zitat:

@sirpomme schrieb am 1. Juli 2015 um 14:29:05 Uhr:

@Rarus

merkste was?

Das hier bringt Dich nicht weiter! Ruf auf der Zulassungsstelle an, die wissen Bescheid :D

Bester Kommentar, nachdem die richtige Antwort hier schon mehrfach gegeben wurde

Tja, auf die einfachste Lösung kommen die wenigsten.

Deswegen ist MT so hilfreich. :D Duckundweg...

Mit KZK darf man aber eigentlich kein Auto exportieren.

Gruß Metalhead

Doch. Dafür ist es da.

Man darf es genauso nutzen um ein Fahrzeug zu importieren.

Die Frage ist nur, wo es ausgestellt wird.

Hi,

sofern es im entsprechenden Herkunftsland eine Kurzzeitkennzeichen gibt das dieses auch für den Import des Fahrzeugs nach Deutschland verwendet werden.

Was verboten ist,ist es ein deutschen KZK im Ausland an ein Fahrzeug zu schrauben und damit nach Deutschland fahren.

 

Ob die deutschen KZK im Ausland akzeptiert werden hängt vom jeweiligen Land ab (versichert ist der Wagen aber und eine grüne Karte gibts auch für KZK).

Leider gibt es KZK wenn überhaupt nur in wenigen Ländern. Generell ist es in den meisten Ländern(außer Deutschland) schwierig eine Kurzzeitzulassung bzw. ein Exportkennzeichen zu bekommen.

Das hat sogar schon die EU erkannt und es wurde auch schon ein Europäischen Kurzzeitkennzeichen gefordert. Das jeder in jeden Land bekommen kann und Fahrzeuge damit in und exportieren kann.

Leider dauert sowas ja immer in Europa.

Gruß Tobias

Zitat:

@Felyxorez schrieb am 2. Juli 2015 um 09:08:12 Uhr:

Doch. Dafür ist es da.

Echt, und für was ist dann das Exportkennzeichen?

Gruß Metalhead

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