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Autoverkauf - Erfahrung Bewertung kfz100.de = Autohandel Rafik mit Online Kaufvertrag ... Masche?

Themenstarteram 28. April 2016 um 9:58

Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Erfahrungsbericht abgeben, damit sich potentielle Käufer oder Verkäufer einen Eindruck von dem Unternehmen "Autohandel Rafik" aus Limburg machen können.

Inseriert habe ich ein Fahrzeug bei einer beliebten Handelsplattform für Privatverkäufer.

Wenige Minuten nach dem Inserieren, erhielt ich einen Anruf von besagtem Autohändler.

Nachdem man sich preislich geeinigt hatte, wollte der Käufer den Vertrag gleich fertig machen damit ich das Fahrtzeug nicht anderweitig verkaufe.

Ok, dachte ich ist ja irgendwo nachvollziehbar.

In diesem Zuge bin ich auf die Seite kfz100.de verwiesen worden, mit der Bitte dort den Kaufvertrag ausfüllen. Der Käufer sicherte mir zu den Vertrag auch auszufüllen, sodass beide Seiten abgesichert sind.

Stutzig gemacht hatte mich die "Sondervereinbarung", die einen Rücktritt vom Vertrag ausschließt.

Wegen der fragwürdigen Passage hab ich kurz Google bemüht, aber nix gefunden. Auch zu der Webseite kfz100.de oder dem Namen des Händlers habe ich keinen Erfahrungsbericht gefunden.

Ok dachte ich leichtgläubig, er wills halt unbedingt haben...

Vertrag ausgefüllt und abgschickt.

Nun stellte sich nach einiger Recherche heraus, dass diese "Onlineverträge" genutzt werden, um versehentlich falsch getätigte Angaben des Verkäufers festzuhalten und später auf deren Grundlage Schadensersatz zu fordern (wenn sie beispielsweise umsonst mit dem Abschlepper gekommen sind und Unkosten hatten).

Anscheinend hatte ich tatsächlich ein falsches Baujahr eingetragen.

Danach hab ich bei einem fachkundigen Polizisten angerufen und den Fall geschildert, der meinte das sei eine weniger bekannte Masche, aber die Schadensersatzforderung wäre rechtlich nicht haltbar.

Um weiteren Ärger zu vermeiden hab ich dem Händer noch am gleichen Tag eine Mail geschrieben, um von dem Vertrag zurückzutreten.

Daraufhin rief dieser mehrfach an, drohte mit einer Anzeige und kündigte an das Fahrzeug wie vereinbart abzuholen auch wenn es mir nicht passt.

Mein Standpunkt ist klar: Mit diesem Unternehmen werde ich unter keinen Umständen Geschäfte machen. Der online abgeschlossene Vertrag fällt unter das Fernabsatzgesetz und unterliegt somit einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen, die nicht durch Sonderregelungen ausgeschlossen werden kann.

Bitte nutzt diesen Beitrag um eure Erfahrungen zu teilen und so künftige Käufer / Verkäufer vor diesem Vorgehen zu warnen.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 28. April 2016 um 9:58

Hallo zusammen,

ich möchte hier einen Erfahrungsbericht abgeben, damit sich potentielle Käufer oder Verkäufer einen Eindruck von dem Unternehmen "Autohandel Rafik" aus Limburg machen können.

Inseriert habe ich ein Fahrzeug bei einer beliebten Handelsplattform für Privatverkäufer.

Wenige Minuten nach dem Inserieren, erhielt ich einen Anruf von besagtem Autohändler.

Nachdem man sich preislich geeinigt hatte, wollte der Käufer den Vertrag gleich fertig machen damit ich das Fahrtzeug nicht anderweitig verkaufe.

Ok, dachte ich ist ja irgendwo nachvollziehbar.

In diesem Zuge bin ich auf die Seite kfz100.de verwiesen worden, mit der Bitte dort den Kaufvertrag ausfüllen. Der Käufer sicherte mir zu den Vertrag auch auszufüllen, sodass beide Seiten abgesichert sind.

Stutzig gemacht hatte mich die "Sondervereinbarung", die einen Rücktritt vom Vertrag ausschließt.

Wegen der fragwürdigen Passage hab ich kurz Google bemüht, aber nix gefunden. Auch zu der Webseite kfz100.de oder dem Namen des Händlers habe ich keinen Erfahrungsbericht gefunden.

Ok dachte ich leichtgläubig, er wills halt unbedingt haben...

Vertrag ausgefüllt und abgschickt.

Nun stellte sich nach einiger Recherche heraus, dass diese "Onlineverträge" genutzt werden, um versehentlich falsch getätigte Angaben des Verkäufers festzuhalten und später auf deren Grundlage Schadensersatz zu fordern (wenn sie beispielsweise umsonst mit dem Abschlepper gekommen sind und Unkosten hatten).

Anscheinend hatte ich tatsächlich ein falsches Baujahr eingetragen.

Danach hab ich bei einem fachkundigen Polizisten angerufen und den Fall geschildert, der meinte das sei eine weniger bekannte Masche, aber die Schadensersatzforderung wäre rechtlich nicht haltbar.

Um weiteren Ärger zu vermeiden hab ich dem Händer noch am gleichen Tag eine Mail geschrieben, um von dem Vertrag zurückzutreten.

Daraufhin rief dieser mehrfach an, drohte mit einer Anzeige und kündigte an das Fahrzeug wie vereinbart abzuholen auch wenn es mir nicht passt.

Mein Standpunkt ist klar: Mit diesem Unternehmen werde ich unter keinen Umständen Geschäfte machen. Der online abgeschlossene Vertrag fällt unter das Fernabsatzgesetz und unterliegt somit einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen, die nicht durch Sonderregelungen ausgeschlossen werden kann.

Bitte nutzt diesen Beitrag um eure Erfahrungen zu teilen und so künftige Käufer / Verkäufer vor diesem Vorgehen zu warnen.

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Hast du diesen ominösen Onlinevertrag ausgedruckt oder gespeichert ?

Ich glaube nicht das Du das falsche Baujahr eingetragen.

Ich kenne diese Masche.

Wenn die drohen, einfach zurück drohen, oft hilft das und sie ziehen sich zurück.

Solche Betrüger wollen kein Auto kaufen sondern nur einschüchtern und Geld von dir.

Ich möchte nicht wissen wieviel darauf reinfallen und bezahlen.

Zitat:

@Hififuzzi schrieb am 28. April 2016 um 11:58:17 Uhr:

 

Mein Standpunkt ist klar: Mit diesem Unternehmen werde ich unter keinen Umständen Geschäfte machen. Der online abgeschlossene Vertrag fällt unter das Fernabsatzgesetz und unterliegt somit einer gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen, die nicht durch Sonderregelungen ausgeschlossen werden kann.

Das Fernabsatzgesetz/Widerrufsrecht hilft Dir allerdings nicht.

Das Widerrufsrecht steht dem Käufer und auch nur zu, wenn er als Privatperson handelt, sprich nicht gewerblich.

In Deinem Fall bist Du Verkäufer....insofern ist das Widerrufsrsecht belanglos.

am 28. April 2016 um 15:53

§ 312 b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden

Der Spaß beginnt, wenn er vor der Türe steht. Wirst du zum vereinbarten Termin nicht angetroffen stellt er eine Fahrpauschale in Rechnung. Irgendwann kommt ein Brief von seinem Anwalt. Au weia...

Um welches Fahrzeug und welchen Preis handelt es sich denn? Ist das Fahrzeug bereits abgemeldet?

trotzdem hat nach §355 der "Verbraucher", sprich der Käufer das Widerrufsrecht. Nicht der "Unternehmer", sprich der Verkäufer.

In diesem Fall hier ist das Widerrufsrecht imho unerheblich und ich persönlich hätte bei Zweifeln keinen Onlinevertrag ausgefüllt und abgeschickt - wobei ich aber auch nicht sicher bin, ob dieser Vertrag ohne Unterschrift überhaupt Gültigkeit und vor einem Richter Bestand hat... da müsste man sich mal schlau machen.

Ich denke auch, dieser Händler will nicht in erster Linie das Auto, sondern irgendwelche Versäumnisse in Rechnung stellen.

Und ich hätte schon längst meinen Rechtsanwalt konsultiert...

Zitat:

@cocker schrieb am 28. April 2016 um 18:48:29 Uhr:

In diesem Fall hier ist das Widerrufsrecht imho unerheblich und ich persönlich hätte bei Zweifeln keinen Onlinevertrag ausgefüllt und abgeschickt - wobei ich aber auch nicht sicher bin, ob dieser Vertrag ohne Unterschrift überhaupt Gültigkeit und vor einem Richter Bestand hat... da müsste man sich mal schlau machen.

Laut der Seite muss das Formular ausgedruckt und unterschrieben werden.

Bevor der ausgefüllte Vertrag weggefaxt wird muss man die Angaben noch ein mal überprüfen. Eventuell kommen andere Angaben (anderes Baujahr, anderer Preis...) aus dem Drucker...

Hatte auch schon mal mit solchen Zigeunern zu tun.

Eine Bekannte von mir ging diesen Handel vor paar Jahren ein.

Gebrauchter Renault, Angebot weit unter dem normalen Preis.

Ich habe ihr geraten vom Vertrag zurückzutreten.

Schon ging die Schikane los.

"Er" werde das Auto abholen lassen, Kosten für Anfahrt, Kosten für Mitarbeiter, ... ect.

Auf meine Frage ob er die Gestzeslage kenne war stille.

Themenstarteram 29. April 2016 um 5:59

Hallo,

und danke für das zahlreiche Feedback.

Es handelt sich um ein Gokart im Wert von knapp 1000€.

Diese Schadensersatzforderungen können ja wohl keinen gerichtlichen Bestand haben, oder irre ich mich?

Zumal § 355 "Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen" folgendes besagt:

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

am 29. April 2016 um 6:04

Du kapierst es nicht oder? Du bist kein Verbraucher! Du bist Anbieter bzw. Verkäufer du hast nie ein Widerrufsrecht gehabt, das hat theoretisch nur der Ankäufer.

Das Widerrufsrecht ist hier nicht anwendbar, da dies nur für Verträge gilt, die "eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben." (§312 Abs.1 BGB)

Wegen Schadenersatzforderungen würde ich mir trotzdem keine Sorgen machen. Wenn du zeitnah deinen Irrtum erklärst dürfte kaum ein Schaden eingetreten sein.

Trotzdem in Zukunft etwas vorsichtiger sein.

am 29. April 2016 um 6:12

Zitat:

@Hififuzzi schrieb am 29. April 2016 um 07:59:39 Uhr:

 

Es handelt sich um ein Gokart im Wert von knapp 1000€.

mal im Ernst jetzt - willst du uns verarschen..???

Erst "Autoverkauf" und jetzt ist es ein GoKart...??

verschwendete Zeit...

http://www.autoplenum.de/.../...---Online-Kaufvertrag---Betrug---.html

Themenstarteram 29. April 2016 um 6:42

Wieso sollte ich jemanden verarschen wollen???

Inwiefern macht es einen Unterschied ob es sich um ein straßenzugelassenes Fahrzeug oder ein nicht straßenzugelassenes Fahrzeug handelt?

Die Rechtslage dürfte ja wohl die gleiche sein oder?

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