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Autoverkauf Einzelunternehmen an privat

Themenstarteram 24. Januar 2015 um 13:09

Ich hatte einen Renault Master privat gekauft. Kurz danach wurde mein Einzelunternehmen (kein Autohändler, jedoch Handel mit KFZ Teilen ohne Werkstatt etc.) gegründet. Der Master wurde nach Gründung auf die Firma zugelassen. Ich hatte also keine Vorsteuer vom Finanzamt bezogen. Nun möchte ich das Fahrzeug an eine Privatperson verkaufen.

Frage: ist es möglich das Fahrzeug an privat zu verkaufen ohne Mwst zu zahlen und Gewährleistung zu geben?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn der PKW vom Einzelunternehmer in das Betriebsvermögen ohne Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eingelegt wurde, bleibt die Möglichkeit der umsatzsteuerfreien Privatentnahme zum Zeitwert. Das Fahrzeug muss dann mindestens 3 Monate im Privatvermögen gehalten werden und kann dann umsatzsteuerfrei und ohne die Gewährleistungspflicht eines Gewerbetreibenden vekauft werden.

Gruß Jerry

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Wer ist der Besitzer des Fahrzeugs?

Ist es deine Firma, dann musst du den "Gewinn" versteuern und kannst auch die mindestens 1-jährige Gewährleistung nicht ausschließen.

Hast du das Fahrzeug deiner Firma "zur Verfügung gestellt", musst du wohl dem Finanzamt erklären, zu welchen Konditionen das stattgefunden hat.

Für die Steuer ist es einfach: hast Du die Kosten über die Fa. abgerechnet? War das Auto im Anlagevermögen? Dann musst Du beim Verkauf auch die MWSt. abführen. Wg. Gewährleistung: Durch die Zulassung auf die Firma kannst Du nicht mehr glaubhaft machen, dass es privat genutzt wurde. Also Gewährleistungspflicht - wenn Du nicht an eine andere Fa. verkaufst.

Themenstarteram 25. Januar 2015 um 15:29

Zitat:

@Kai R. schrieb am 24. Januar 2015 um 17:09:45 Uhr:

Für die Steuer ist es einfach: hast Du die Kosten über die Fa. abgerechnet? War das Auto im Anlagevermögen? Dann musst Du beim Verkauf auch die MWSt. abführen. Wg. Gewährleistung: Durch die Zulassung auf die Firma kannst Du nicht mehr glaubhaft machen, dass es privat genutzt wurde. Also Gewährleistungspflicht - wenn Du nicht an eine andere Fa. verkaufst.

Kosten wurden privat abgerechnet, da ja vor Firmengründung. Ist das richtig, dass ich an die Gewährleistung gebunden bin, jedoch die MwSt nicht abführen muss, da es nicht zum Anlagevermögen gehört, sondern lediglich auf die Firma zugelassen ist?

Zunächst sollte einmal der Sachstand Schritt für Schritt geklärt werden:

@TE: Hast Du das Fahrzeug steuerlich als Einlage in Deine Unternehmung eingebracht ? Dann wäre es derzeit im Betriebsvermoegen und es konnte abgeschrieben werden.

Dann geht's weiter.

Zitat:

@iCuoreSportivo schrieb am 25. Januar 2015 um 16:29:15 Uhr:

Kosten wurden privat abgerechnet, da ja vor Firmengründung. Ist das richtig, dass ich an die Gewährleistung gebunden bin, jedoch die MwSt nicht abführen muss, da es nicht zum Anlagevermögen gehört, sondern lediglich auf die Firma zugelassen ist?

von der Zulassung weiß ja erst einmal das Finanzamt nichts. So lange das Auto nicht bilanziell bei Dir Spuren hinterlassen hat, kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es privat bleibt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. Januar 2015 um 10:21:12 Uhr:

Zitat:

@iCuoreSportivo schrieb am 25. Januar 2015 um 16:29:15 Uhr:

Kosten wurden privat abgerechnet, da ja vor Firmengründung. Ist das richtig, dass ich an die Gewährleistung gebunden bin, jedoch die MwSt nicht abführen muss, da es nicht zum Anlagevermögen gehört, sondern lediglich auf die Firma zugelassen ist?

von der Zulassung weiß ja erst einmal das Finanzamt nichts. So lange das Auto nicht bilanziell bei Dir Spuren hinterlassen hat, kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass es privat bleibt.

Das wäre der sehr ungewöhnliche Fall daß das Fz zwar auf die Firma zugelassen, aber nicht (steuerrechtlich wirksam) auch für diese genutzt wurde. Das muß ersteinmal hier vom TE bestätigt werden.

Die nächste Frage ist, was steht genau im Fz-Brief als Eigentümer. Falls da auch ein Firmenzusatz steht (was der TE ja im Eröffnungspost schreibt), sollte der Wagen m.E. nach vor Weiterveräußerung unbedingt "privatisiert" werden.

Wie und ob das bei Fz ohne USt. gehen soll, die lt. Papieren Firmenwagen sind aber weder im Betriebsvermögen auftauchen noch tatsächlich für die Firma genutzt wurden - keine Ahnung, das ist ein Spezialfall für den Steuerberater.

am 28. Januar 2015 um 16:50

Die Fragestellung an den TE lässt sich mit dieser Gegenfrage ganz gut konkretisieren (glaube das ist bislang nicht deutlich genug herausgekommen):

Hast du Kosten wie Tanken, Waschen, Versicherung, Steuern, Reifen, Werkstatt etc. für dieses Fahrzeug über deine Firma abgerechnet? Wenn ja wird das Fahrzeug dem Finanzamt nach glaube ich einfach auf das Unternehmen "übereignet". Es übergeht dann automatisch in den Besitz und in die Pflichten des Unternehmens.

Kannst du diese Kosten noch aus den Büchern entfernen (Umbuchung zB.als Privatentnahme und evtl. bereits beim FA gezogene Vorsteuerabzug an selbiges zurückführen), bleibt das Fahrzeug dein Privatbesitz und du kannst es dem Unternehmen hin und wieder zur Verfügung stellen. Achtung, denn hier darfst du auch nicht mehr als max. 50%(?) des Fahraufkommens für die Firma nutzen, ansonsten geschieht das gleiche wie oben und es es wird "übereignet". Einzig bei den 50% bin ich mir nicht sicher ob der Wert nicht sogar drunter liegt. Im Gesetzt steht glaub ich das Wort und ein ähnlicher Satz wie "Wird das Fahrzeug überwiegend .... genutzt". Kann somit also auch ne Auslegung des Finanzamtes dann sein, das vlt. die Ansicht hat 25% ist auch schon eine überwiegende Nutzung. Man kennt sie da ja :D

Deine Threadüberschrift lautete "Autoverkauf Einzelunternehmen an privat". Du kannst dein Fahrzeug nicht deiner Inhabergeführten Firma verkaufen, da Rechtsgeschäfte mit sich selbst nicht möglich sind. Solch eine Idee hatte ich eben auch mal und der StB hat meinen Traum platzen lassen. :D

Wenn der PKW vom Einzelunternehmer in das Betriebsvermögen ohne Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eingelegt wurde, bleibt die Möglichkeit der umsatzsteuerfreien Privatentnahme zum Zeitwert. Das Fahrzeug muss dann mindestens 3 Monate im Privatvermögen gehalten werden und kann dann umsatzsteuerfrei und ohne die Gewährleistungspflicht eines Gewerbetreibenden vekauft werden.

Gruß Jerry

... und so weiter.

Aber was soll's, wir machen uns Gedanken, geben Hinweise und stellen Fragen, aber der TE meldet sich nicht mehr dazu. Kümmert sich stattdessen fröhlich um Alfa-Photos .

Wie ich das ***** :mad:.

Themenstarteram 31. Januar 2015 um 17:12

Danke für die zahlreichen Antworten und Resonanz auf das Thema. @DerBiba, ja geht tatsächlich etwas schlecht, so wie dir ging's mir ann in etwa auch. Nach Absprache mit dem Steuerberater werden wir's so ungefähr so handhaben wie Jerry es beschrieben hat.

@Manitoba Star: Wie kann man sich über jeden Sche** aufregen. Spar dir deine Nerven für dich selbst auf.

Zitat:

@Jerry Lundegaard schrieb am 30. Januar 2015 um 13:01:06 Uhr:

Wenn der PKW vom Einzelunternehmer in das Betriebsvermögen ohne Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs eingelegt wurde, bleibt die Möglichkeit der umsatzsteuerfreien Privatentnahme zum Zeitwert. Das Fahrzeug muss dann mindestens 3 Monate im Privatvermögen gehalten werden und kann dann umsatzsteuerfrei und ohne die Gewährleistungspflicht eines Gewerbetreibenden vekauft werden.

Gruß Jerry

Richtig, ansonsten MwSt. abführen und Gewährleistung.

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