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Autos tauschen

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 6:56

Hallo,

ich habe einen Golf 5 GT und jemand möchte seinen BMW 5er E61 mit mir tauschen. Er hat in vor kurzem gebraucht auf Finanzierung gekauft. Der Fahrzeugbrief und Schlüssel liegen bei der Bank. Was für einen Vertrag müssten wir machen, damit ich später keine Probleme bekommen sollte, falls er die Raten nicht mehr zahlt für den 5er?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Hi,

du kannst den Wagen nicht tauschen. Ganz einfach deswegen weil der BMW dem andern nicht gehört. Der gehört der Bank also müßtest du mit der tauschen.

Gruß Tobias

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Am einfachsten ist es, wenn du einen Vertrag für den Verkauf deines Wagens machst, er einen Vertrag für den Verkauf seines Wagens macht und dabei jeweils die gleichen Preise drinstehen.

Vorab muss er allerdings mit seiner Bank klären, ob er Brief etc. überhaupt bekommt, da ja seine Finanzierung noch läuft und die Bank eine Sicherheit haben möchte.

Evtl. kann er ja den neuen Fahrzeugbrief dann wieder hinterlegen.

Wenn die Bank das so nicht mitmacht, ist euer Vorhaben ohne weiteres nicht möglich.

Aber die Finanzierung an sich kann keine Auswirkung auf dich haben, solange du den richtigen Fahrzeugbrief zu dem entsprechenden Auto hast.

Darfst halt nur nicht mit ihm das Auto tauschen aber den Brief deines "neuen" Wagens bei seiner Bank als Sicherheit für SEINE laufende Finanzierung liegen lassen. Weil dann wirst du die Probleme bekommen wenn er nicht bezahlt, da die Bank dann das Auto will (welches ja mittlerweile dann dir gehört, ist der Bank jedoch erstmal egal)

Er zahlt dann also deinen E61 ab und fährt 5er Golf?

Ich würde das niemals machen, wenn er nicht mehr zahlen kann/will whatever nehmen sie DIR dein Auto weg, er hat allerdings dann immer noch den Golf.

Verstehe ich das richtig?

Ist es zumindest ein Verwandter oder naher Bekannter?

Zitat:

Original geschrieben von Chelseagrins

Er zahlt dann also deinen E61 ab und fährt 5er Golf?

Ich würde das niemals machen, wenn er nicht mehr zahlen kann/will whatever nehmen sie DIR dein Auto weg, er hat allerdings dann immer noch den Golf.

Verstehe ich das richtig?

Ist es zumindest ein Verwandter oder naher Bekannter?

Kannst du so nicht sagen.

Wenn die Bank es zulässt den Brief als Sichherheit zu tauschen wird die Bank den Golf haben wollen, wenn er nicht mehr zahlen kann und dem BMW kann sie nichts anhaben.

Hängt aber in meinen Augen wirklich nur an der Kooperationsbereitschaft der Bank

Ja Domme2602, das wäre in meinen Augen auch der einzige Fall wo das was der TE vorhat nur ansatzweise "sinnvoll" wäre.

Themenstarteram 31. Juli 2014 um 7:39

Zitat:

Original geschrieben von Chelseagrins

Er zahlt dann also deinen E61 ab und fährt 5er Golf?

Ich würde das niemals machen, wenn er nicht mehr zahlen kann/will whatever nehmen sie DIR dein Auto weg, er hat allerdings dann immer noch den Golf.

Verstehe ich das richtig?

Ist es zumindest ein Verwandter oder naher Bekannter?

Kein Verwandter oder jemand dem ich 100% vertraue :)

Okay also brauche ich den Fahrzeugbrief, alles andere ware Risiko wenn ich es richtig verstanden habe.

Hier sollte man das Sprichwort "Bei Geld hört die Freundschaft auf" in Spiel bringen.

Also sollte alles Hieb- und Stichfest sein.

Der andere sollte das Auto auslösen und danach macht ihr 2 Kaufverträge mit (vermutlich unterschiedlichen) Kaufbeträgen.

Das wäre das Richtige.

Hi,

du kannst den Wagen nicht tauschen. Ganz einfach deswegen weil der BMW dem andern nicht gehört. Der gehört der Bank also müßtest du mit der tauschen.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von royjones

Was für einen Vertrag müssten wir machen, damit ich später keine Probleme bekommen sollte, falls er die Raten nicht mehr zahlt für den 5er?

Ihr müßt einen Vertrag machen (mit dem Segen der Bank), in dem der Termin drinsteht, ab dem du die Raten für den 5er BMW E61 übernimmst.

am 31. Juli 2014 um 17:29

Auf solche Art von " 'Kuhhandel" kann man doch wirklich verzichten, das gibt doch meistens später Stress !

Autos und Frauen tauscht man nicht einfach so aus.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Autos und Frauen tauscht man nicht einfach so aus.

Richtig. Meine Mutter meine früher, aller was mit 'F' anfängt, tauscht oder verborgt man nicht.

Also wie du schon sagst, Frauen, Fahrzeuge und Füllfederhalter, Fahrrad, Finanzen, Führerschein und Feinrippunterwäsche!

am 2. August 2014 um 16:20

Zitat:

Original geschrieben von Bert1956

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Autos und Frauen tauscht man nicht einfach so aus.

Richtig. Meine Mutter meine früher, aller was mit 'F' anfängt, tauscht oder verborgt man nicht.

Also wie du schon sagst, Frauen, Fahrzeuge und Füllfederhalter, Fahrrad, Finanzen, Führerschein und Feinrippunterwäsche!

Funktelefon haste vergessen

Die Finanzierung terminiert beim Verkauf des BMW und die noch offene Restschuld wird dann sofort fällig. Damit der Tausch zustande kommen kann muss irgendwer dem BMW auslösen.

Eine Lösung wäre auf die Bank zuzugehen und fragen, ob ein anderer Halter (Du) für den BMW eingetragen werden kann und Du gibst ihm Deinen Wagen.

Problem: Wenn 'er' irgendwann nicht zahlt ist 'Dein' Auto weg.

Also Hände weg!

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Eine Lösung wäre auf die Bank zuzugehen und fragen, ob ein anderer Halter (Du) für den BMW eingetragen werden kann und Du gibst ihm Deinen Wagen.

Problem: Wenn 'er' irgendwann nicht zahlt ist 'Dein' Auto weg.

Also Hände weg!

Nein, das ist keine Lösung. Es muß nicht nur eine Änderung des Fahrzeughalters erfolgen, sondern auch eine Änderung des Schuldners bei der Bank.

Wer BMW fährt, muß auch BMW bezahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Nein, das ist keine Lösung. Es muß nicht nur eine Änderung des Fahrzeughalters erfolgen, sondern auch eine Änderung des Schuldners bei der Bank.

Wer BMW fährt, muß auch BMW bezahlen.

Es gibt Ausnahmen, ich weis von Fällen wo der Halter/Fahrer/Besitzer die Tochter/der Sohn ist und die Eltern sind (nicht als Bürgen) als Schuldner bei der Bank eingetragen und zahlen auch die Raten. Brief liegt bei der Bank (Eigentümer des Wagens) damit der Wagen nicht verkauft/umgemeldet werden kann.

Und es gibt auch den anderen Fall wo die Tochter/der Sohn den Wagen selber finanziert aber ein Elternteil als Halter eingetragen ist (wegen Versicherung).

Ist alles möglich... trotzdem rate ich davon ab!

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