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Automatikgetriebeprobleme 320d: Gewährleistung, Sachmangel ?

BMW 3er E91
Themenstarteram 14. Oktober 2014 um 12:55

Hallo.

Ich habe seit einigen Wochen mit meinem 320d E91 von 02/2011 Probleme mit dem Automatikgetriebe.

Gekauft habe ich den Wagen (BMW Scheckheftgepflegt) in 05/2014 als Leasingrückläufer bei einem freien Händler.

Das Automatikgetriebe schaltet nicht dann wann es soll. Zuerst (schon ab Kauf vorhanden) war nur der Schaltvorgang bei ca. 30km/h deutlich ruckartig zu spüren, mittlerweile sitzt man bei jedem Schaltvorgang kopfnickend im Wagen, weil es so dermaßen kräftig ruckt. Es hört und fühlt sich an, als ob man neben einem Fahrschüler sitzt, der seine erste Fahrstunde hat, den Motor bei schleifender Kupplung hochdreht und dann ruckartig die Kupplung kommen lässt. Das Getriebe hat sich auch schon während der Fahrt in das Notlaufprogramm geschaltet. Durch anhalten, Motor aus, kurz warten und Motor erneut starten, war das Problem aber wieder behoben.

Daraufhin bin ich zu BMW, erst einmal den Fehlerspeicher auslesen. Keine Einträge, die in Zusammenhang mit dem Getriebe stehen. Nur alte Einträge über defektes Licht etc. Auch kein Eintrag über Notlaufprogramm!

Daraufhin hat sich BMW die Lebenslaufakte des Fahrzeugs angesehen und festgestellt, das der Wagen in den ersten 36 Monaten seit Zulassung (also vor dem Verkauf an mich) bereits zwei Mal wegen Getriebeproblemen bei BMW vorgestellt wurde. Gemacht wurde jedesmal ein Getriebeölwechsel mit Filter. BMW selbst geht nun von einem mechanischen Problem im Getriebe oder Schaltschieberkasten aus, da das Getriebeöl ja bereits zwei mal erneuert wurde, obwohl ja laut BMW das Getriebe eine Lifetimefüllung hat und das Öl nicht gewechselt werden muss!

So, jetzt kommts! BMW fragt mich wann ich den Wagen gekauft hätte. Ich sage im Mai, also vor 5 Monaten. Damit ist laut BMW der Händler, der mir den Wagen verkauft hat in der Pflicht!

In meiner Fahrzeugrechnung des Händlers hat er aber Sachmängel ausgeschlossen, was aber laut BMW und auch einem ADAC Anwalt, den ich direkt kontaktiert habe, nicht zulässig und damit rechtswidrig ist. Ich war bisher immer davon ausgegangen, das der Satz: "Verkauft unter Ausschluss der Sachmangelhaftung" so rechtens ist. Nun weiß ich es besser und habe den Händler telefonisch kontaktiert und ihn schriftlich zur Nachbesserung per Einschreiben aufgefordert.

Am Telefon wollte er natürlich davon überhaupt nichts wissen und hat alles abgewiegelt. Die erste Nachbesserungsfrist, die ich Ihm gegeben habe, läuft in 2 Wochen ab.

Was denkt ihr darüber?

Dadurch, das der Ausschluss der Sachmangelhaftung gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden kann, ich in den ersten 6 Monaten ab Kauf die Nachbesserung eingefordert habe und noch dazu über BMW beweisen kann, das ein Getriebeproblem bereits vor dem Verkauf an mich bestanden hat, müsste der Fall doch eigentlich klar sein? Oder übersehe ich etwas?

Danke, Gruß Golo

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28 Antworten

Scheint recht klar zu sein. Jedoch wirst du im Zweifelsfall die Leistung einklagen müssen. Und wenn der Händler ne jur. Person ist und pleite macht wars das eh.

am 15. Oktober 2014 um 3:55

Klarer als klar geht es eigentlich nimmer. Im Prinzip hast Du Dir die Frage bereits selbst beantwortet. Wo also ist jetzt das Problem?

Da der Gewährleistungsausschluss gegenüber einem Privatkäufer rechtlich unwirksam ist, ergeben sich daraus sogar die vollen 2 Jahre Gewährleistung, obgleich auch hier nur die ersten 6 Monate der Beweislastumkehr eine ernstzunehmende Rolle spielen. Gut natürlich, wenn wie hier davon auszugehen ist, dass das Getriebe zuvor schon mehrfach Mucken gemacht hat, aber da Du Dich noch immer in den ersten 6 Monaten bewegst, spielt auch das keine große Rolle.

Nachbesserungsfrist ist gesetzt, mehr kannst erstmal nicht machen. Der nächste Weg wäre dann zum Rechtsanwalt, der das Ganze auf zivilrechtlichem Wege einfordert.

Der normale Ablauf bei weiterer Gewährleistungsverweigerung sieht dann so aus, dass Du den Wagen wohl in einer anderen Werkstatt richten lassen müssen wirst und dein Rechtsanwalt die Kosten vom Verkäufer einfordert. Problem ist halt, dass Du in Vorkasse treten musst und das dürfte beim Automatikgetriebe kein sooo günstiges Spielchen werden.

Recht haben wie Recht bekommen und damit was anfangen können, sind am Ende übrigens nochmal zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Hab hier noch zwei Vollstreckungsbescheide gegen freie Händler aus den vergangenen Jahren liegen, allesamt nicht wirklich durchsetzbar. Lediglich die Eidesstattliche Versicherung wird alle 3 Jahre erneuert und ich bekomm eine Aufstellung der Vermögensverhältnisse.

Themenstarteram 15. Oktober 2014 um 7:29

Danke euch für die Antworten.

 

Nach meinem gestrigen Telefonat mit dem Händler, wollte er sich eigentlich nach Durchsicht der Verkaufsunterlagen und Rücksprache mit seinem Anwalt noch am selben Tag telefonisch zurückmelden, was er aber leider nicht getan hat!

 

Dann werde ich nun erst einmal abwarten, ob sich der Händler innerhalb der Nachbesserungsfrist wieder meldet.

Zitat:

@NeoNeo28 schrieb am 15. Oktober 2014 um 05:55:33 Uhr:

. Lediglich die Eidesstattliche Versicherung wird alle 3 Jahre erneuert und ich bekomm eine Aufstellung der Vermögensverhältnisse.

Das Ding nennt sich seit 01.01.2013 Vermögensauskunft und die kannst du nun alle 2 Jahre erneuern :)

am 15. Oktober 2014 um 18:31

Formal rischtisch, bleibt am Ende aber eine Versicherung an Eides statt über die jeweiligen Vermögensverhältnisse... ;)

Für den interessierten Leser... §802 c Abs.3 und §802 d ZPO...:D

Wie Neo sagt - gerade bei dem Baujahr (220Tkm wird er ja noch nicht draufhaben..) eigentlich eine glasklare Sache.

Dennoch kann es in Einzelfällen sinnvoll sein, bei Verweigerung des Händlers eine Einigung über eine Beteiligung zu erzielen, gerade, wenn dieser dann der Reparatur in einer auch dir bekannten Fachwerkstatt zustimmt.

Strenggenommen hast du selbst bei anerkannter Gewährleistung nämlich nur ein Recht auf ein gebrauchtes einwandfreies Automatikgetriebe, welches in Alter und Laufleistung dem "Rest" entspricht, bzw. ggf. eine Instandsetzung ..

Der Händler ist nicht an eine Diagnose von BMW gebunden, ebenso entscheidet er, WO der Wagen repariert wird und muss dir dies nicht einmal mitteilen - relevant ist nur, dass er hinterher (...erstmal?) wieder einwandfrei schaltet.

Bei der Fahrzeugübergabe an den Händler selbst zwecks Reparatur macht sich ein Zeuge immer ganz gut, der alles mitanhört, was da so zum Thema Anerkennung des Gewährleistungsfalles und Kosten besprochen wird - der Händler hat meist mehrere um sich herumschwirren und freiwillig schriftlich wird da oft wenig festgehalten.

Ja, Titel sind ne tolle Sache, wenn die ganzen edlen Wagen auf dem Hof des Händlers plötzlich dann doch Kollegen gehören und das Werkzeug der ausleihenden Schwester, welche es für 120 Euro Jahresmiete zur Verfügung gestellt hat ;)...

An sich ist der Fall klar. Es sollte doch aber auch anders gehen! Theoretisch müsste BMW das Getriebe tauschen bei dem Alter des Wagens und zwar auf Kulanz.

Sollte eine Selbstbeteiligung anfallen, könnte man diese doch beim Händler in Rechnung stellen?!?!?!?

Gar kein schlechter Gedanke, wenn nicht zuviel gelaufen und sich der Händler darauf einlässt/es ihn günstiger kommt, als eine Reparatur in "seiner" Werke.

BMW muss gar nichts. Und die haben sicherlich ein Rießeninteresse, einen Gebrauchtwagen mit einem neuen Getriebe auszustatten, dass bei einem freien Händler gekauft wurde. Die lehnen sich da ganz lässig zurück und verweisen an den Händler.

Moment. Der BMW ist komplett bei BMW gestempelt! Theoretisch muss von denen schon irgendwas kommen, vorausgesetzt der KM Stand ist nicht zu hoch.

Lieber TE: wie viel hat dein Wagen runter?

Themenstarteram 18. Oktober 2014 um 6:35

Morgen. Der Wagen hat jetzt 184000km runter. Gekauft hab ich ihn bei 175000km als Leasingrückläufer von KabelBW. Da war selbst der BMW Händler begeistert als er die Historie gesehen hat, weil wohl wirklich jede Kleinigkeit bei BMW gemacht wurde. Leasingrückläufer ist wohl nicht gleich Leasingrückläufer? Weiter abwarten!

am 18. Oktober 2014 um 7:02

Sorry Leute, um es nochmals klarzustellen, jedwede Kulanz ist eine rein freiwillige Sache des Herstellers. BMW muss also erstmal gar nichts, schon gar nicht, wenn der Wagen wie hier schon eine solche Laufleistung aufweist. Man könnte zwar auf Grund des doch jungen Baujahres auf eine kulante Beteiligung von BMW hoffen, aber hoffen ist nun mal nicht müssen.

Fakt ist, der Verkäufer steht in der Verantwortung auf Grund seiner Gewährleistungsverpflichtung.

Übrigens wurde schon richtig angemerkt, dem Händler würde es obliegen, wie er den Mangel behebt. In aller Regel wohl durch ein Gebrauchtgetriebe oder in Form externer Instantsetzung.

Aber Achtung, eine Leistungsverweigerung könnte dem Verkäufer weit teurer kommen. In dem Fall würde man nämlich den Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt (neues Getriebe bei BMW) zum Gegenstand der Klage machen, wo auf Grund des Baujahres auch ein geringer Abzug neu für alt das Kraut nimmer fett macht. Selbst wenn man dann in einer freien Werkstatt ein Gebrauchtgetriebe einbauen lässt, ändert dies nichts mehr am Klageumfang. Es sei denn, man möchte Anwalts- und Gerichtskosten sparen, die im Falle eines Falles eh der Beklagte tragen müsste...

Ich vermute, "BMW müsste" war hier als "es wäre zu erwarten" gemeint...? ;)

Bei der Laufleistung dürfte eine Kulanz aber wirklich gering ausfallen/entfallen.

TE, nebenbei, ich verkneife mir einmal die Frage, warum du das Fahrzeug mit "deutlich ruckartigem Schaltvorgang bei 30km/h" überhaupt gekauft hast...Im Kaufvertrag wurde das aber nicht festgehalten? Das wäre -auch bei einer erst später feststellbaren/eingetretenen Schadenserweiterung- problematisch.

Themenstarteram 19. Oktober 2014 um 17:22

Ja, gute Frage, hatte bis jetzt immer Schaltwagen, vielleicht deswegen. Bis auf den Schaltruck war ja auch erstmal nichts. Und ich finde, das Auto lernt man sowieso nicht in 10min Probefahrt kennen. Das meiste fällt einem dann leider immer erst später im täglichen Gebrauch auf.

Einzig, wenn ich im Vorfeld die Historie gekannt hätte, wäre der Kauf wohl nicht zustande gekommen. Hab auch versucht, von dem BMW Autohaus, welches im Scheckheft steht, Infos zur Historie zu bekommen. Ohne Erfolg, mit dem Hinweis auf Datenschutz! Das is doch echt Kacke, das man nicht in Erfahrung bringen kann was man da eigentlich kauft.

Kaufvertrag gabs nicht! Lediglich eine Rechnung über das Auto und eine Quittung über den Kaufpreis. Einzig der Satz "Verkauft unter Ausschluß jeglicher Sachmangelhaftung, für Gewerbe oder Export" stand auf der Rechnung. Ist bei dem Händler aber wahrscheinlich ein Standardsatz, der auf jeder Rechnung steht. Und bis vor kurzem dachte ich ja auch das das bei Autos mit einer Laufleistung über 150.000km eben so ist, weil auch unser örtlicher BMW Händler darüber nicht mehr an Privat verkauft. Aber wie ich jetzt ja weiß, geht es dabei ja nur um Risikominimierung, weil die Sachmangelhaftung eben nicht bei Verkauf an Privatpersonen ausgeschlossen werden kann.

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