ForumBehindertengerechte Mobilität
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Behindertengerechte Mobilität
  5. Autokauf über Behindertenrabatt

Autokauf über Behindertenrabatt

Themenstarteram 10. Februar 2009 um 20:21

Hallo

habe eine kurze Frage und hoffe ihr könnt mir bzw einen Bekannten helfen:

Von einem Bekannten der Vater ist zu 50% Behindert mit Buchstaben G. Der Vater ist 71 Jahre alt. Nun möchte der Bekannte ein neues Auto haben. Sie waren schon bei mehreren Händler und bekommen 15% Preisnachlass über den Behindertenschein. Nun komme ich zur eigentlichen Frage:

Muß das neue Fahrzeug auf den Vater ugelassen werden oder kann es auch auf den Sohn zugelassen werden. Die Personen wohnen in einen Haushalt (gleiche Adresse). Die Versicherung muß auf den Sohn kommen da der Vater nie einen Führerschein besass.

Danke für eure Hilfe

Norbert

Beste Antwort im Thema

Der Rabatt für Leute mit Behinderungen ist eine nette Geste der Fahrzeughersteller, da eben solche Gruppen eh schon vielfach in den Hintern gekniffen sind und oftmals keinen Kostenträger haben für neue Autos und die teilweise aufwendigen und Teuren Spezialumbauten.

Und da kommt die Familie daher, wedelt mit Vaters Behindertenausweis und will Rabatte beanspruchen, die sie so nicht bekommen würden. Am besten noch Vaters Behindertenausweis nehmen und schön ins Auto legen beim Parken auf´m Behindertenparkplatz. Und nicht vergessen, KFZ-Steuerbefreiung / - ermässigung rechtzeitig beantragen. Zum Kotzen, so ein Verhalten!!!!!!!!

Mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich auch ohne Mauschelei ordentliche Preise aushandeln.

MFG Thomas

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Das kommt auf den Hersteller an, aber bei den meisten muß es auf den Ausweisinhaber, und eine gewisse Zeit, angemeldet sein.

Schau mal hier in der Übersicht vom ADAC:

www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/neuwagenkauf/verguenstigung_behinderte/default.asp

Hallo,

vielleicht lieber --> da gucken, die ADAC-Liste stimmt schon ewig hinten und vorne nicht mehr, das ist eine ganz schwache Nummer von denen.

Grundsätzlich ist es schon so, dass das Auto für eine bestimmte Zeit auf die behinderte Person zugelassen sein muss, wenn man einen Behinderten-Rabatt in Anspruch nehmen möchte. Aber vielleicht gibt es die genannten 15 % auch unabhängig von einer Behinderung, was ja derzeit nicht abwegig ist, und dann wäre es egal auf wen der Wagen zugelassen wird.

Grüße,

Spy

Zitat:

Original geschrieben von saugutePerson

Hallo

habe eine kurze Frage und hoffe ihr könnt mir bzw einen Bekannten helfen:

Von einem Bekannten der Vater ist zu 50% Behindert mit Buchstaben G. Der Vater ist 71 Jahre alt. Nun möchte der Bekannte ein neues Auto haben. Sie waren schon bei mehreren Händler und bekommen 15% Preisnachlass über den Behindertenschein. Nun komme ich zur eigentlichen Frage:

Muß das neue Fahrzeug auf den Vater ugelassen werden oder kann es auch auf den Sohn zugelassen werden. Die Personen wohnen in einen Haushalt (gleiche Adresse). Die Versicherung muß auf den Sohn kommen da der Vater nie einen Führerschein besass.

Danke für eure Hilfe

Norbert

Soweit ich weiß kann der Sohn Versicherungsnehmer sein. Der Vater is nur Fahrzeughalter oder so.

Hallo,

 

ich habe OHNE Behinderung von meinem Freundlichen für meinen C 5 V6 Tourer 20 % bekommen...:D:D

Übrigens stimmt der weitere SERVICE auch und ist dort nicht nur ein Werbebegriff!!

 

ciu

 

sachsenloewe

am 4. März 2009 um 14:38

Schaut mal hier: http://www.mobil-sein.eu/

Sehr gute Erfahrung gemacht!!

Zitat:

Original geschrieben von sachsenloewe

Hallo,

ich habe OHNE Behinderung von meinem Freundlichen für meinen C 5 V6 Tourer 20 % bekommen...:D:D

Übrigens stimmt der weitere SERVICE auch und ist dort nicht nur ein Werbebegriff!!

ciu

sachsenloewe

Das glaube ich dir sofort, nur solltest du Realist sein und berücksichtigen, dass der C 5 schon 1 Tag nach der Zulassung einen überproportionalen Verlust hat.

z.B. Listenpreis minus 20 % Rabatt minus 30 % Wertverlust :mad:

am 6. Dezember 2010 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von saugutePerson

Hallo

habe eine kurze Frage und hoffe ihr könnt mir bzw einen Bekannten helfen:

Von einem Bekannten der Vater ist zu 50% Behindert mit Buchstaben G. Der Vater ist 71 Jahre alt. Nun möchte der Bekannte ein neues Auto haben. Sie waren schon bei mehreren Händler und bekommen 15% Preisnachlass über den Behindertenschein. Nun komme ich zur eigentlichen Frage:

Muß das neue Fahrzeug auf den Vater ugelassen werden oder kann es auch auf den Sohn zugelassen werden. Die Personen wohnen in einen Haushalt (gleiche Adresse). Die Versicherung muß auf den Sohn kommen da der Vater nie einen Führerschein besass.

Danke für eure Hilfe

Norbert

Hey Norbert,

Fahrzeug kann auch auf den Sohn zugelassen werden. Die Versicherung dann eben auch auf den Sohn laufen lassen... habs in nem anderen Thread schon geschrieben - schau dir das heir mal an : http://www.autohaus24.de/behindertenrabatt-autokauf

da kannst du noch paar % rausschlagen

LG

Michi

am 8. Dezember 2010 um 6:57

Liste zum Ausdrucken:

ADAC Rabatt für Behinderte

Der Rabatt für Leute mit Behinderungen ist eine nette Geste der Fahrzeughersteller, da eben solche Gruppen eh schon vielfach in den Hintern gekniffen sind und oftmals keinen Kostenträger haben für neue Autos und die teilweise aufwendigen und Teuren Spezialumbauten.

Und da kommt die Familie daher, wedelt mit Vaters Behindertenausweis und will Rabatte beanspruchen, die sie so nicht bekommen würden. Am besten noch Vaters Behindertenausweis nehmen und schön ins Auto legen beim Parken auf´m Behindertenparkplatz. Und nicht vergessen, KFZ-Steuerbefreiung / - ermässigung rechtzeitig beantragen. Zum Kotzen, so ein Verhalten!!!!!!!!

Mit etwas Verhandlungsgeschick lassen sich auch ohne Mauschelei ordentliche Preise aushandeln.

MFG Thomas

am 30. Januar 2011 um 19:11

@Schraubermeister Tom:

ich kann ja deine Wut verstehen, aber wenn der Sohn den Vater regelmäßig mit dem Wagen fährt, z.B. zu Arztterminen und ähnlichem find ich das OK. Es wurde ja geschrieben, man lebt im selben Haus, daher vermute ich das jetzt mal. Vermutlich braucht er in dem Alter und mit ner Gehbehinderung auch sonst viel Hilfe im täglichen Leben, da find ich eine Unterstützung der Familien, die sich rundum kümmern und dadurch ja auch eine starke Belastung und Einschränkungen haben absolut fair.

@saugutePerson:

Was soll es denn für nen Wagen werden oder ist schon eine Entscheidung gefallen? Bekannte können gerade bei einem Audi A3 Sportback mit Inzahlungnahme, Behindertenrabatt mit G und Fremdfahrzeug 22,36 % bei autohaus24 bekommen. Natürlich muss man immer individuell schauen, welche Bedingungen für die unterschiedlichen Herstellerprämien man erfüllt. Aber die Audi-Händler scheinen hier schon ziemlich gute Konditionen mit Behindertenrabatt zu geben.

Ich seh das eher so wie Tom.

Bekommen meine Verwandten etwa irgendwelche Nachlässe, weil se mich mit dem Lungenriss ins Krankenhaus oder wegen Magenspiegelung zum Arzt gefahren haben?

Dann kommen se vielleicht demnächst alle an: Rico geb mal an, dass ich dich damit ab und zu fahre oder Rico kann ich das vielleicht mal ne Weile auf dich anmelden, damits billiger wird?

am 7. Juli 2011 um 19:16

Das Auto muss auf den Behinderten zugelassen werden und in den meisten Fällen für 12 Mnate

Andererseits benötigt der Halter keine Fahrerlaubnis nur der jeweilige Fahrer muss eine haben

Gerd

ganz ehrlich - ich bin selbst behindert. Ich verstehe eure Verbitterung/Neid nicht. Den Herstellern tun die paar Autos nicht weh ... und 15% Rabatt sind nicht unter den Herstellungskosten ... daher freue ich mich für jeden, der solche Rabatte nutzen kann. Die Hersteller machen es einem aber zunehmend schwerer ...

Deine Antwort
Ähnliche Themen