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Autokauf Ohne Reserve/Ersatz-rad
Vor eine Woche habe ich ein BMW ohne Reserverad von einem Händler gekauft. Die hinteren Reifen haben keine Notlaufeigenschaft.
kann das als Sachmangel angenommen werden ?
Schöne Grüße
Beste Antwort im Thema
Für mich klingt der Thread wie das "Auto gekauft, jetzt Preis drücken".
Schauen sich solche Leute nur die Lackfarbe an, wenn sie ein Auto kaufen? Alter Schwede, wo ist nur das Hirn mancher Autofahrer geblieben?
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21 Antworten
Die Tatsache, daß du den BMW ohne Reserverad gekauft hast, war dir ja bereits zum Kaufzeitpunkt bekannt, nehme ich jetzt mal an.
Nein, denn ein Reserverad ist keine Pflicht und die meisten Fahrzeuge haben ab Werk kein Ersatzrad mehr.
Für mich ist das schon grobe Fahrlässigkeit!
Deswegen: Immer Nachhaken
Warum grobe Fahrlässigkeit?
Ein Reserverad ist nicht Pflicht und er hätte das Auto ja nicht in diesem Zustand kaufen müssen.
Etwas anders ist es mit dem Thema, dass die hinteren Reifen keine Notlaufeigenschaften haben, die vorderen aber schon. Ein Mischen von Reifen mit und ohne Notlaufeigenschaften ist aufgrund der deutlich unterschiedlichen Laufeigenschaften eher kritisch. Aber auch hier, warum stellt der TE das alles erst hinterher fest?
Für mich klingt der Thread wie das "Auto gekauft, jetzt Preis drücken".
Schauen sich solche Leute nur die Lackfarbe an, wenn sie ein Auto kaufen? Alter Schwede, wo ist nur das Hirn mancher Autofahrer geblieben?
Ein Reserverad ist weder Pflicht, noch ist es bei allen Autos standardmässig dabei. Platten sind heute äusserst selten und meist reicht dann eine Dose Reifendichtmittel völlig aus. Den zerfetzten Reifen gibts wohl nur noch äusserst selten.
Danke für eure Hilfe.
Er war mir bekannt dass das Auto keine Reserverad hat. Aber es war vereinbart dass ich Reifen mit Notlaufeigenschaft kriege.
Beim Autoabholen habe ich auf das Zeiche "RSC" (Notlaufeigenschaft) nicht aufgepasst.
Warum fragst du nicht einfach den Verkäufer?
Zitat:
@max908 schrieb am 21. Juni 2015 um 17:30:48 Uhr:
Aber es war vereinbart dass ich Reifen mit Notlaufeigenschaft kriege.
Wurde diese Vereinbarung mit in den Kaufvertrag aufgenommen?
@Drahkke: ne wurde nicht aufgenommen, sonst hätte ich die Frage im Forum gar nicht gestellt.
Zitat:
@max908 schrieb am 21. Juni 2015 um 17:38:40 Uhr:
@Drahkke: ne wurde nicht aufgenommen, sonst hätte ich die Frage im Forum gar nicht gestellt.
...und jetzt meinst du MT kann dir darauf die richtige Antwort die du hören willst geben? :D
Zu meiner Meinung "grobe Fahrlässigkeit" von heute Nachmittag:
Auch ein Händler, der schnell zum Verkaufsabschluss kommen möchte hat grosse Verantwortung!
Wenn er seriös da stehen möchte, muss er auch auf solche Kleinigkeiten wie ein Ersatzrad hinweisen.
Auch speziell auf die Leistung der restlichen Profile sollte er keinen Satz zu wenig sparen!
Man kann als Käufer nicht nicht immer zu 100% kompetent sein, sondern sollte sich wenigstens auf solch
wichtige Details auf sein Gegenüber verlassen dürfen
Zitat:
@Fahrradfreak schrieb am 21. Juni 2015 um 18:38:48 Uhr:
!
Man kann als Käufer nicht nicht immer zu 100% kompetent sein, sondern sollte sich wenigstens auf solch
wichtige Details auf sein Gegenüber verlassen dürfen
Da die Welt aber von Grund auf schlecht ist, darf man sich gerade bei Käufen nicht auf den Anderen verlassen. Warum wohl wird überall ein Schriftstück gefordert bzw. angemahnt ? Per Handschlag bekommst es nur noch unter guten Freunden.