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Autokauf im EU-Ausland mit UStID, was ist mit der MwSt?
Themenstarter
|
Hi,
wie verhällt es sich mit der Mehrwertsteuer, wenn ich Auto im EU-Ausland kaufe? Läuft das wie ein normaler EU-Kauf, d.h. keine MwSt wenn beide Parteien eine UStID haben?
TIA |



Wenn du ausserhalb der EU netto kaufen kannst, mußt Du in Deutschland die 19 % bezahlen.
Bezog sich das auf den ersten, den zweiten, oder auf beide bisherigen Beiträge? Wenn letzteres:
Dito
Auf beide.
p.s. Auf Motor-Talk lesen ist oft spannender als Krimis zu lesen und fast immer lustiger als der Quatsch-Comedy-Club.

z.b. hier: http://www.motor-talk.de/.../...er-leasen-oder-kaufen-t274026.html?...
Autokauf im EU-Ausland mit UStID, was ist mit der MwSt?
Wenn Du einen Neuwagen im EU-Ausland erwirbst und anschließend nach Deutschland überführst, musst Du ohnehin nur den Nettopreis an den ausländischen Autohändler zahlen. In Deutschland musst Du dann meines Wissens nach innerhalb von 10 Tagen die Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, wenn Du kein gewerblicher Autohändler bist. Beim Gebrauchtwagenkauf dürfte es zumindest für Autohändler gleich ablaufen. Weitere Infos zur Sicherheit hier
1) Der Thread ist 8 Monate alt und das Thema hatte sich wohl erledigt.
2) Eine UStID hat nur ein Unternehmer (laut Fragesteller haben beide eine), demnach ist die Ausführung für den Nichtunternehmer hier fehl am Platz.
3) Das UStG enthält für Neufahrzeuge besondere Regelungen => §§1b,2a UStG => http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/index.html
4) Wenn es kein "Neufahrzeug" im Sinne des UStG ist, dann reden wir von EUSt => §§1 Abs.1 Nr.4, 11 UStG
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