ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Autohaus- Unglaubwürdig

Autohaus- Unglaubwürdig

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 15:58

Hallo,

Habe eine frage, ich habe mir ein Auto gekauft vor 2 1/2 Monaten bei einem Autohaus. Die habe mir neuen Tüv gegeben etc. ( 4.500 Euro)

Auto: Opel astra h 170 ps 2l turbo Sport 93.000km

Gestern habe ich mein Auto bei denen zwei mal "reparrien" lassen.

Beim ersten mal, sollte mir meine vordere Fahrerseitentür repariert werden, da sich das Fenster nicht mehr schließen lies. Außerdem habe ich Kühlflüßigkeit verloren( Angeblich durch einen Matter biss) Desweiteren habe ich im Auto einen gestank bemerkt, das immer nach dem Start bzw. Nach paar Minuten für ca. 30 sekunden aufgetreten ist

. Als Ursache wurde mir der undichte Schlauch gesagt.. naja gut hab das Auto dann genommen. Jedoch nach paar Tagen fingen dir Probleme wieder an. Deshalb fuhr ich zu denen vor 2 Wochen, ich sollte am 05.01. das Auto bei denen abgeben und die werden es schon machen..

Also die Mängel waren wieder:

Kühlflüßigkeit verloren - wieder die Ausrede das der Schlauch durchgebissen worden ist.

Gestank im Auto bestand immernoch. Ah, und das Fenster ließ sich nur mit hilfe meines Armes nur zu machen. Der Mechaniker von dem Autohaus sagte, dass bei dem Alles wunderbar geklappt hat.. also das Fenster ging ohne probleme zu, und er es nur "eingeölt" hat ( Keine

Ahnung wie das Zeug heißt). Und das der Gestank vom Partikelfilter kommt( Kann sein bei mir leuchtete mehrfach die Abgasanzeige.

Was komischerweise nun nicht mehr leuchtet.. er sagte das ich den Partikelfilter sauber machen soll.. weil wohlmögljch der gestank davon kommt.

Ich fühle mich von denen verascht vor.. nun merke ich das was mit der Kupplung nicht stimmt.. Mittlerweile glaube ich dass das Auto einfach den Tüv aufkleber bekam.. ohne was zu checken.

Habe vor meim Opel das Auto komplett durchchecken lassen, doch qie ist die Rechtslage falls das Auto viele mängel aufweist?? Wer muss es dann bezahlen ich oder Das Autohaus.. Habe noch 2 1/2 Monate Garantir auf das Auto.. aber halt die normale..

Darf ich einfach so das Auto woanders checken lassen??

Würde mich um jede Antwort sehr freuen.

PS: Schreibe mit dem Handy da ich gerade nicht zu Hause bin, deshalb verzeiht mir die vielen Rechtsschreibfehler.

mfg

dennia

Beste Antwort im Thema
am 6. Januar 2015 um 16:34

Hallo Dennia,

dein Händler hat zweimal die Möglichkeit, einen Mangel selbst zu beheben. Jede Mangelanzeige solltest du schriftlich machen - das kann auch eine Mail mit Empfangsbestätigung sein.

Du kannst auch beim nächsten Besuch deine Beschwerde schriftlich mitbringen und den Empfang bestätigen lassen (Unterschrift Meister/ Mechaniker/ Annahme). Vielleicht nimmst du einen Freund als Zeugen mit, wenn der Händler die Bestätigung verweigert.

Führe in der Beschwerde auf alle Fälle auch den genauen Werdegang auf, also: (1) gekauft am, km-Stand (2) erste Mängelanzeige am, was, Reaktion usw bis zum jetzigen Mangel mit Datum und km-Stand. Dann forderst du ihn mit deinem Schreiben letztmalig auf, die Mängel zu beheben. Eigene Arbeiten verweigerst du, da du kein Fachmann bist und nur die Gewährleistung riskierst. Teile dem Händler in deinem Schreiben mit, dass du Wandlung oder Schadenersatz verlangen wirst, wenn die Behebung des Mangels wiederholt fehlschlägt. Wandlung bedeutet, er soll das Fahrzeug zurücknehmen, du musst aber dann Nutzungsentgelt zahlen - je nach genutzten km. Schadenersatz bedeutet, du darfst eine andere Fachfirma beauftragen und stellst deinem Händler die Kosten dafür in Rechnung - und hoffen, dass er zahlt - was er nicht gern tun wird!

Sei bei deinem Vorgehen deshalb klar und sachlich, sonst endet die Sache im teuren Rechtsstreit - da verlieren nur beide Seiten. Gehe davon aus, dass auch der andere nicht böswillig ist :)

Sollte der Händler / Mechaniker dir Dinge erzählen, die du nicht verstehst, bitte ihn darum, dir dies in einem Schreiben nachvollziehbar deutlich zu machen. Dieses kannst du dann ggf. mit einem Fachmann deines Vertrauens auswerten.

Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen,

Sara Grasnick

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

garantie hast du vermutlich gar keine, aber auf jeden fall gewährleistung, da du bei einem händler geauft hast.

allerdings tritt nach 6 monaten beweislastumkehr ein, also hast du noch 3,5 monate, um alles zu bemängeln.

natürlich kannst du auf deine kosten bei dekra, gtü oder tüv ein bevrauctwagen gutachten erstellen lassen. dürfte ca. 80€ kosten.

an deiner stelle würde ich mit der zuständigen schiedsstelle des Kfz-handwerks in deiner gegend sprechen( ist für dich kostenlos).

je nach ergebnis setzt du dann einen termin, bis zu dem die mängel beseitigt sein müssen.

mängel, die keine verschleissteile sind, muss das autohaus tragen.

warum solltest DU den partikelfilter sauber machen? denen würd ich mal feuer unterm allerwertesten machen.

immerhin steht zu befürchten, dass man bei solchen werkstätten auch mal einen anwalt benötigt.

sieh zu, dass du den verkauf rückabwickeln kannst, aber lass dich diesbezüglich beraten.

Lass das Auto nicht von anderen als dem verkaufenden Autohaus anfassen und bestehe auf Deinem Recht eines mangelfreien Autos:

http://de.wikipedia.org/wiki/Mangel_(Recht)#Die_Rechte ...

Dabei alles schriftlich machen und dokumentieren. Du musst hier erst mal nichts bezahlen. Auch nicht auf Selbstbeteiligungen bei einer evtl. Garantieversicherung einlassen.

P.S: Vielleicht ist es ein defekter Wärmetauscher und Du riechst das Kühlmittel?

um erstmal rauszufinden, was dem auto alles fehlt, würde ich durchaus die 80€ investieren.

als laie tut man sich schwer, das alles in kurzer zeit zu entdecken. und in ein paar monaten isses vorbei mit gewährleistung.

aber wichtig: es darf ohne erlaubnis des verkäufers keine andere werkstatt was reparieren.

am 6. Januar 2015 um 16:34

Hallo Dennia,

dein Händler hat zweimal die Möglichkeit, einen Mangel selbst zu beheben. Jede Mangelanzeige solltest du schriftlich machen - das kann auch eine Mail mit Empfangsbestätigung sein.

Du kannst auch beim nächsten Besuch deine Beschwerde schriftlich mitbringen und den Empfang bestätigen lassen (Unterschrift Meister/ Mechaniker/ Annahme). Vielleicht nimmst du einen Freund als Zeugen mit, wenn der Händler die Bestätigung verweigert.

Führe in der Beschwerde auf alle Fälle auch den genauen Werdegang auf, also: (1) gekauft am, km-Stand (2) erste Mängelanzeige am, was, Reaktion usw bis zum jetzigen Mangel mit Datum und km-Stand. Dann forderst du ihn mit deinem Schreiben letztmalig auf, die Mängel zu beheben. Eigene Arbeiten verweigerst du, da du kein Fachmann bist und nur die Gewährleistung riskierst. Teile dem Händler in deinem Schreiben mit, dass du Wandlung oder Schadenersatz verlangen wirst, wenn die Behebung des Mangels wiederholt fehlschlägt. Wandlung bedeutet, er soll das Fahrzeug zurücknehmen, du musst aber dann Nutzungsentgelt zahlen - je nach genutzten km. Schadenersatz bedeutet, du darfst eine andere Fachfirma beauftragen und stellst deinem Händler die Kosten dafür in Rechnung - und hoffen, dass er zahlt - was er nicht gern tun wird!

Sei bei deinem Vorgehen deshalb klar und sachlich, sonst endet die Sache im teuren Rechtsstreit - da verlieren nur beide Seiten. Gehe davon aus, dass auch der andere nicht böswillig ist :)

Sollte der Händler / Mechaniker dir Dinge erzählen, die du nicht verstehst, bitte ihn darum, dir dies in einem Schreiben nachvollziehbar deutlich zu machen. Dieses kannst du dann ggf. mit einem Fachmann deines Vertrauens auswerten.

Viel Erfolg!

Mit freundlichen Grüßen,

Sara Grasnick

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 16:35

Ich war eben beim Opel. Die sagten ich kann gerne morgen vorbei kommen und die werden das Auto untersuchen inklusive Probefahrt. Und das alles kostenlos, aber die werden das Auto anheben und unten untersuchen etc.

Bin gespannt was die morgen sagen :P

Danke Euch, vor allem Dir Sara.

Zitat:

es darf ohne erlaubnis des verkäufers keine andere werkstatt was reparieren.

Selbstverständlich darf eine andere Werkstatt reparieren.

Allerdings zahlt dann der TE.

Edit!

Zitat:

@Eierlein2 schrieb am 6. Januar 2015 um 17:37:04 Uhr:

Zitat:

es darf ohne erlaubnis des verkäufers keine andere werkstatt was reparieren.

Selbstverständlich darf eine andere Werkstatt reparieren.

Allerdings zahlt dann der TE.

ist ja wohl grade der sinn der sache, genau dieses zu vermeiden.

Wußte gar nicht, dass der 2.0T ein Partikelfilter hat.

Zitat:

@Corsadiesel schrieb am 6. Januar 2015 um 18:13:07 Uhr:

Wußte gar nicht, dass der 2.0T ein Partikelfilter hat.

Wahrscheinlich meinte der TE oder die Werkstatt den Innenraumfilter, deswegen auch das mit dem Gestank, so aus dem Kontext geschlossen.

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 17:24

Ah, keine Ahnung was ich hab :P Ist mein erstes Auto.

Werde Euch morgen berichten was bei der Untersuchung rausgekommen ist. Bin ziemlich froh, das die es Kostenlos machen.

Bis dahin, schönen Abend noch.

Zitat:

@dennis5600 schrieb am 6. Januar 2015 um 18:24:03 Uhr:

Ah, keine Ahnung was ich hab :P Ist mein erstes Auto.

Werde Euch morgen berichten was bei der Untersuchung rausgekommen ist. Bin ziemlich froh, das die es Kostenlos machen.

Bis dahin, schönen Abend noch.

Der Grund weswegen sie es "kostenlos" machen ist, weil sie nicht wissen das Du gar nicht vorhast (... und auch tunlichst vermeiden solltest) dort etwas reparieren zu lassen. Das musst Du also clever ausnutzen, oder ehrlich kommunizieren.

Ich würde allerdings ausschließlich den bereits geposteten regulären Verlauf der Nacherfüllung durchführen und andere Werkstätten zwingend außen vor lassen.

Themenstarteram 6. Januar 2015 um 17:34

Hab denen das ganze geschildert. Naja, ich lass mich dann mal überraschen was die sagen. Irgendwas zu reparieren habe ich gar nicht vor.

Ich mein, wenn der Mechaniker sagt ist kostenlos dann ist es auch, oder? Edit: Soll ich vielleicht neuen Tüv beim freundlichen machen? Und falls das Auto gravierende Mängel aufweist dann kann ich ja zum Autohaus latschen wo ich das Auto gekauft habe. Und die sollen die Mängel beseitigen, geht sowas?

Zitat:

@dennis5600 schrieb am 6. Januar 2015 um 18:34:20 Uhr:

Hab denen das ganze geschildert. Naja, ich lass mich dann mal überraschen was die sagen. Irgendwas zu reparieren habe ich gar nicht vor.

Ich mein, wenn der Mechaniker sagt ist kostenlos dann ist es auch, oder?

Klar, jeder arbeitet kostenlos ohne sich davon Umsatz zu versprechen. Achte nur darauf, das er nichts Relevantes demontiert oder so weit Einfluß nimmt, dass Du Deine Rechte leichtfertig aufgibst, also alle Ansprüche verlierst, wenn das rauskommt.

Es ist aus rechtlicher Sicht absolut unnötig, unsinnig und risikobehaftet was Du hier vorhast.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Autohaus- Unglaubwürdig