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Autoabholung nur mit Überführungskennzeichen möglich?

Themenstarteram 7. März 2013 um 18:03

Hallo zusammen,

ich habe mir ein gebrauchtes Auto gekauft und wollte dieses kommende Woche abholen.

Die Situation schaut wie folgt aus:

-das Auto steht Rödermark (Hessen)

-ich selber Wohne in Augsburg und bin dort auch gemeldet (Bayern)

-Versicherung soll über meine Mutter laufen, diese lebt in Sachsen Anhalt

 

Meine frage ist nun ob ich ein Überführungskennzeichen für die Abholung des Autos brauche oder ob ich auch die ganz normalen Kennzeichen dafür reichen. Die Unterlagen mit Fahrzeugbrief- und Schein habe ich bereits vom Händler erhalten.

Die Zulassung des Autos kann ja nur am Meldeort geschehen, dies wäre dann ja Sicherlich mein Heimatort in Sachsen-Anhalt. Bei den Überführungskennzeichen ist es seit Ende letzten Jahres ja ähnlich, also man bekommt diese nur noch am Meldeort oder gibt es da doch noch eine Ausnahme.

Wenn das normale Kennzeichen für die Abholung reicht würde ich dieses im Heimatort holen und dann per Auto nach Rödermark fahren um das neue Auto zu holen.

Also sagt mal bitte ob ein normales Kennzeichen reicht bzw. ob man ein Überführungskennzeichen braucht und wo ich genau die Kennzeichen holen muss wenn die Versicherung über meine Mutter läuft.

Danke:cool:

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14 Antworten

Hallo,

habe ich was überlesen?

Auf wen wird das Fahrzeug zugelassen, d. h. wer wird Halter?

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 7. März 2013 um 18:38

Meine Mutter ist Halter, ich fahre das Auto und spare noch etwas:)

Wenn du oder deine Mum die kompletten Fahrzeugunterlagen zur verfügung habt um den Wagen vor Abholung anzumelden dann macht das mit den normalen Kennzeichen.

Ohne komplette Papiere geht das schlicht nicht.

Kennzeichen (auch die KKZ) können nur an der örtlich zuständigen Zulassungsstelle vom Halter geholt werden.

Also braucht deine Mum alle Fahrzeugunterlagen für die Zulassung und muss die Kennzeichen bei sich vor Ort besorgen.

Themenstarteram 7. März 2013 um 18:50

Ok alles klar die Unterlagen haben wir alle, also Fahzeugschein/Brief, Kaufvertrag, und TÜV unterlagen.

Wollte mein altes Auto gleich mit Abmelden lassen bei der Neuanmeldung des neuen Autos(will nicht doppelt zahlen), ist es dazu zwingend erforderlich die Kennzeichen abzugeben bzw. kann ich diese noch nachreichen. Ansonsten müsste ich vorher nochmal in die Heimat.

Zitat:

Original geschrieben von Chrombacher

Ok alles klar die Unterlagen haben wir alle, also Fahzeugschein/Brief, Kaufvertrag, und TÜV unterlagen.

Wollte mein altes Auto gleich mit Abmelden lassen bei der Neuanmeldung des neuen Autos(will nicht doppelt zahlen), ist es dazu zwingend erforderlich die Kennzeichen abzugeben bzw. kann ich diese noch nachreichen. Ansonsten müsste ich vorher nochmal in die Heimat.

Hallo Crombacher,

beim Abmelden müssen die Kennzeichen entstempelt werden, ein nachreichen geht da nicht aber Du kannst dein altes Fahrzeug überall abmelden.

LG Andi

Hallo,

folgende Unterlagen sind für die Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges mit / ohne Halterwechsel erforderlich:

•eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs- Doppelkarte)

•die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

•die entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) den HU (Hauptuntersuchungs) – Bericht

•einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

•eine Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer

Das gilt, wenn Deine Mutter persönlich erscheint, ansonsten benötigst Du noch entsprechende Vollmachten, die Du vermutlich von den Seiten der Zulassungsstelle herunterladen kannst und den Ausweis Deiner Mutter.

Nach der Zulassung bringst Du die gestempelten Schilder am Fahrzeug an und fährst los.

Liebe Grüße

Herbert

Du kannst bei dir vor Ort dein Fahrzeug abmelden MIT den Kennzeichen, während deine Mum bei sich vor Ort den neuen Wagen zulässt.

Nachreichen der Kennzeichen ist definitiv unmöglich.

Abgeben musst die die Kennzeichen nicht, aber entstempeln lassen eben. Danach kannst du die entstempelten KZ wieder mitnehmen und falls nötig noch mal ans Auto schrauben um dann damit auf direktem Weg von der Zulassungsstelle nach Hause zu fahren. (Kein Tanken, kein McDonalds, kein Einkaufen unterwegs)

Themenstarteram 7. März 2013 um 20:00

Ok vielen Dank, super eure Antworten;)

Was ist denn ein Überführungskennzeichen ?

Es gibt wohl ein Kurzzeitkennzeichen,und dieses konnte man bislang bei jeder Zulassungstelle bekommen.Dafür wird dann die eVB benötigt

Wenn du in Augsburg gemeldet bist muß du den Wagen auch dort zulassen

Wenn du die Papiere schon hast kannst du den Wagen natürlich vor der Abholung zulassen und dann mit den Schildern abholen

EDIT:Wenn der Wagen auf deine Mutter zugelassen wird muß er natürlich in ihrem Meldeort zugelassen werden

Er meint wohl die KKZ, diese kann man aber mittlerweile wohl nicht mehr "überall" bekommen, sondern nur noch in dem eigenem Meldebereich.

Ach so, für ein KKZ braucht man eine entsprechende EVB, dies also bei der Versicherung gesondert mitteilen. mit einer "normalen" EVB gibts kein KKZ

Zitat:

Original geschrieben von Tappi 64

Was ist denn ein Überführungskennzeichen ?

Es gibt wohl ein Kurzzeitkennzeichen,und dieses konnte man bislang bei jeder Zulassungstelle bekommen.Dafür wird dann die eVB benötigt

Wenn du in Augsburg gemeldet bist muß du den Wagen auch dort zulassen

Wenn du die Papiere schon hast kannst du den Wagen natürlich vor der Abholung zulassen und dann mit den Schildern abholen

Hallo,

Überführungskennzeichen ist ein Sammelbegriff für verschiendene Kennzeichenarten, u. a. Kurzzeit- Ausfuhr- und Rote-Kennzeichen.

Kurzzeitkennzeichen bekommt man nicht mehr bei jeder Zulassungsstelle sondern nur noch dort, wo man seinen Wohnsitz hat.

Das Fahrzeug muß in dem Bezirk dort zugelassen werden, wo der Halter seinen Wohnsitz hat.

Liebe Grüße

Herbert

Wenn du einen 'KFZ-Schein' (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil 1) dazu bekommst, dann ist das Auto noch zugelassen, dann muss es auch die gestempelten Kennzeichen dazu geben - ohne Kennzeichen kann man nicht abmelden! Wenn du das alles hast, dann kannst und darfst du mit dem Auto fahren. Am besten gleich zur Zulassungstelle deiner Wahl und auf dich anmelden. Der Versicherungsnehmer kann trotzdem deine Mutter sein, Stichwort: vom Halter abweichender Versicherungsnehmer.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisCRI

Wenn du einen 'KFZ-Schein' (eigentlich Zulassungsbescheinigung Teil 1) dazu bekommst, dann ist das Auto noch zugelassen, dann muss es auch die gestempelten Kennzeichen dazu geben - ohne Kennzeichen kann man nicht abmelden! Wenn du das alles hast, dann kannst und darfst du mit dem Auto fahren. Am besten gleich zur Zulassungstelle deiner Wahl und auf dich anmelden. Der Versicherungsnehmer kann trotzdem deine Mutter sein, Stichwort: vom Halter abweichender Versicherungsnehmer.

Hallo Chris,

das ist nur fast richtig.

Die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) muß immer dabei sein.

Entscheidend ist, ob die entwertet ist oder nicht.

Dem entsprechend gibt es gestempelte Kennzeichen auch nur mit einer nicht entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil I.

Liebe Grüße

Herbert

am 9. März 2013 um 12:48

Zitat:

Original geschrieben von Chrombacher

Ok alles klar die Unterlagen haben wir alle, also Fahzeugschein/Brief, Kaufvertrag, und TÜV unterlagen.

Wollte mein altes Auto gleich mit Abmelden lassen bei der Neuanmeldung des neuen Autos(will nicht doppelt zahlen),

Das abmelden bezahlst du sowieso gesondert, das hat mit dem neuen anmelden deines neuen Wagens nichts zu tun, daher ist es auch egal wo du ihn abmelden wirst. Ist aber keine hohe Gebühr, keine Ahnung glaube was an die 15 Euro oder so.

Viel mehr hat es ein Vorteil alles zusammen zu erledigen, damit man keine Doppelte Wartezeit hat und man nicht extra nochmals hin muss.

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