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Auto verkauft, Uhrzeit vergessen und dann Unfall am nächsten Tag

Auto verkauft, Uhrzeit vergessen und dann Unfall am nächsten Tag

Themenstarter

Hallo,

 

wenn ich auf den Kaufvertrag die Uhrzeit vergessen habe einzutragen. Der Käufer aber am nächsten Tag einen Unfall gebaut hat geht dann auch meine SFK hoch?


ist es am nächsten tag, biste raus... solang du ein Datum auf den Kaufvertrag vermekrt hast... hast du das nicht, siehts schlecht aus. Zumindest gibt es dann viel Schreibkram und telefoniererei.

Da der Unfall ja ein Tag nach der Übergabe passiert ist. Solltest du allerdings kein Problem bekommen.


Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm

ist es am nächsten tag, biste raus... solang du ein Datum auf den Kaufvertrag vermekrt hast... hast du das nicht, siehts schlecht aus. Zumindest gibt es dann viel Schreibkram und telefoniererei.

Da der Unfall ja ein Tag nach der Übergabe passiert ist. Solltest du allerdings kein Problem bekommen.

da wäre ich vorsichtig.

hat er das auto zugelassen verkauft, kann man das pauschal sicherlich nicht sagen.

 

http://www.autobild.de/artikel/gebrauchtwagenverkauf-40949.html

 

die frage ist: was wurde genau vereinbart, wer ist der käufer (greifbar und seriös oder windiger fahnenhändler...)...bekennt der käufer sich dazu......


....die Autoblöd-Redaktion schreibt mal wieder an rechten Schmarrn!

 

Natürlich sollte muss man sowohl Zulassungsstelle, als auch Versicherung am besten mit einer Kopie des Kaufvertrages über den Fahrzeugverkauf informieren, aber das wars schon mit der brauchbaren Essenz des Artikels und sollte ohnehin selbstverständlich sein.

 

Für die Steuer haftet man gesamtschuldnerisch.... Wenn man die Personendaten des Erwerbers verifiziert hat, sollte es ja kein Problem sein, dass man diesen dazu bekommt, das Auto zeitnah ab-/umzumelden. Damit hat sich auch das Problem mit der Bussgeldstelle erledigt.

 

Hinsichtlich der Versicherung ist der Artikel schlicht falsch: der Versicherungsvertrag geht mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag auf den Erwerber über, was gewährleistet, dass der SFR im Schadenfall nicht belastet wird.... Auch hat der Verkäufer die Möglichkeit einer sog. Erwerberkündigung, was sehr unangenehme Folgen für den Erwerber hat (Stichwort: Fahren ohne Versicherungsschutz) und wohl der Hauptgrund dafür ist, dass es extrem selten ist, dass ein Fahrzeug wirklich nicht vom Erwerber ab-/umgemeldet wird, da er mit dieser Variante schlicht deutlich schlechter fahren wird.

 

Die einzigen Fälle, bei denen es in diesem Bereich Missbrauch gibt, beschränkt sich auf Verkäufer, die beim Verkauf das Denken einstellen (z.B. kein Kaufvertrag oder keine Überprüfung der Käuferdaten) oder wirklich organisierte Kriminalität, die mit gefälschten Ausweisen etc. ankommen, wobei hier der Gewinn einfach zu niedrig ist, damit es für die Halbwelt interessant wird....


  • 4x

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Hinsichtlich der Versicherung ist der Artikel schlicht falsch: der Versicherungsvertrag geht mit Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag auf den Erwerber über, was gewährleistet, dass der SFR im Schadenfall nicht belastet wird.... Auch hat der Verkäufer die Möglichkeit einer sog. Erwerberkündigung, was sehr unangenehme Folgen für den Erwerber hat (Stichwort: Fahren ohne Versicherungsschutz) und wohl der Hauptgrund dafür ist, dass es extrem selten ist, dass ein Fahrzeug wirklich nicht vom Erwerber ab-/umgemeldet wird, da er mit dieser Variante schlicht deutlich schlechter fahren wird.

Wie lautet der Wortlaut d. Vorbehalts=Erwerberkündigung im Kaufvertrag?

Erwerberkündigung....klingt zumindest spannend!


Auto verkauft, Uhrzeit vergessen und dann Unfall am nächsten Tag

Zitat:

Original geschrieben von MopedHeinz

Wie lautet der Wortlaut d. Vorbehalts=Erwerberkündigung im Kaufvertrag?

Erwerberkündigung....klingt zumindest spannend!

Hat nix mit dem Kaufvertrag zu tun, sondern ist gesetzlich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt:

 

§ 96 VVG

Kündigung nach Veräußerung

 

(1) Der Versicherer ist berechtigt, dem Erwerber einer versicherten Sache das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ab der Kenntnis des Versicherers von der Veräußerung ausgeübt wird.

 

(2) Der Erwerber ist berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit sofortiger Wirkung oder für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats nach dem Erwerb, bei fehlender Kenntnis des Erwerbers vom Bestehen der Versicherung innerhalb eines Monats ab Erlangung der Kenntnis, ausgeübt wird.

 

(3) Im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses nach Absatz 1 oder Absatz 2 ist der Veräußerer zur Zahlung der Prämie verpflichtet; eine Haftung des Erwerbers für die Prämie besteht nicht.


  • 1x

wie verhält sich die Schadensregulierung, wenn der Auto-Käufer mit dem Kaufervertrag + Datum + Uhrzeit ...abdampft......und

3 Stunden später einen selbst-verschuldeten Totalschaden fabriziert?

 

Haftungs-/Gefahren-Übergang ist ja der Kaufvertrag/Übergabeschein + Datum + Unterschrift + Uhrzeit.

 

Wie wird der Schaden dann aber geregelt, wenn der Dödel kein Geld f. die Ummeldung, Versicherung usw. hat und noch eine kleine

Spritztour gen Nordafrika macht, die nächsten 2 - 3 Jahren?

 

1. Wird dem Verkäufer dann Fahrlässigkeit unterjubelt?

2. Haftet die Haftpflicht dann von dem Verkäufer ( inkl. Prozente weg + SF=Nullung )?

 

 

 

ps. einem Kollegen während einer Probefahrt der BMW geklaut.....3/4 Jahr später fand man das Fahrzeug in Afrika:D.

Er konnte die Versicherung nicht kündigen. Irgendwo in Spanien war wohl noch eine Unfallflucht, Benzinklau an der Tanke, usw...


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