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Auto ummelden ohne Fahrzeugschein ?

Themenstarteram 15. Februar 2004 um 11:54

Hi !

Ich möchte ein Auto ummelden, der Vorbesitzer hat allerdings den Fahrzeugschein verloren, den Brief habe ich, geht das auch so oder ist das ein größerer Akt bzw. nicht möglich ?

Gruß

Beste Antwort im Thema

Wenn im Brief alle technischen Daten enthalten sind, muss keine VollAbnahme gemacht werden. Da reicht eine normale HU.

Wenn das Fahrzeug vor 2005 abgemeldet wurde,kannst Du den Fahrzeugschein nicht haben,bis dahin wurde dieser bei der Abmeldung eingezogen und eine AußerbetriebsetzungsMitteilung ausgegeben. Mit Einführung der EU harmonisierten Dokumente(ZB 1 und 2), ist diese entfallen und die entwertete ZB 1 mit Vermerk des Datums der Außerbetriebsetzung in Feld H ersetzt die AußerbetriebsetzungsMitteilung.

Mit dem deutschen Fahrzeugbrief und einer Gültigen HU kann der Erwerber den Wohnwagen wieder in Betrieb nehmen.

Gruß M

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am 22. Juli 2015 um 18:31

Zitat:

@don325i schrieb am 15. Februar 2004 um 12:54:35 Uhr:

Hi !

Ich möchte ein Auto ummelden, der Vorbesitzer hat allerdings den Fahrzeugschein verloren, den Brief habe ich, geht das auch so oder ist das ein größerer Akt bzw. nicht möglich ?

Gruß

Zitat:

@CXFREAK500C schrieb am 22. Juli 2015 um 20:31:46 Uhr:

Zitat:

@don325i schrieb am 15. Februar 2004 um 12:54:35 Uhr:

Hi !

Ich möchte ein Auto ummelden, der Vorbesitzer hat allerdings den Fahrzeugschein verloren, den Brief habe ich, geht das auch so oder ist das ein größerer Akt bzw. nicht möglich ?

Gruß

Was möchtest Du nun mit dem Zitat der ursprünglichen Frage des Themenstarters aus dem Jahr 2004 mitteilen ?

Einfach nur Leichen ausgraben oder was ?

Zitat:

@Kai70 schrieb am 22. Juli 2015 um 20:38:48 Uhr:

Zitat:

@CXFREAK500C schrieb am 22. Juli 2015 um 20:31:46 Uhr:

 

Was möchtest Du nun mit dem Zitat der ursprünglichen Frage des Themenstarters aus dem Jahr 2004 mitteilen ?

Einfach nur Leichen ausgraben oder was ?

Die Leute gucken nicht auf´s Datum und schreiben drauf los, ist mir aber auch schon mal passiert.

am 22. Juli 2015 um 19:43

Zitat:

@CXFREAK500C schrieb am 22. Juli 2015 um 20:31:46 Uhr:

Zitat:

@don325i schrieb am 15. Februar 2004 um 12:54:35 Uhr:

Hi !

Ich möchte ein Auto ummelden, der Vorbesitzer hat allerdings den Fahrzeugschein verloren, den Brief habe ich, geht das auch so oder ist das ein größerer Akt bzw. nicht möglich ?

Gruß

am 22. Juli 2015 um 19:49

Hallo. Habe selbst ein Anhänger mit dem selben Problem gekauft. War noch angemeldet. Zur Zulassung gefahren und Scheibenhonig . Der Verkäufer musste erst einen neuen Schein bei der Zulassungsstelle neu aufbieten. So nennt sich das. Hat den natürlich auch noch mal Geld gekostet. Anders geht es nicht. Jedenfalls im Mainkinzigkreis. Mfg

Zitat:

@CXFREAK500C schrieb am 22. Juli 2015 um 21:49:38 Uhr:

Hallo. Habe selbst ein Anhänger mit dem selben Problem gekauft. War noch angemeldet. Zur Zulassung gefahren und Scheibenhonig . Der Verkäufer musste erst einen neuen Schein bei der Zulassungsstelle neu aufbieten. So nennt sich das.

Du verwechselst den damaligen Fahrzeugschein (neu ZB Teil I) mit dem damaligen FZ-Brief (neu ZB Teil II), der Brief (ZB Teil II) wird "aufgeboten" nicht aber der FZ-Schein (ZB Teil I).

Hier in der damaligen Frage aus dem Jahr 2004 ging es aber um den Fahrzeugschein und nicht um den Fahrzeugbrief.

Zitat:

@matt13 schrieb am 15. November 2007 um 08:21:35 Uhr:

:confused:

Jetzt schnall ich nichts mehr - absolut garnichts

Wenn ein PKW abgemeldet wurde, wurde der Schein eingezogen, d.h., bei der nächsten Anmeldung, egal von wem, wird immer ein neuer Schein ausgestellt.

So war's jedenfalls früher,

falls sich hier etwas geändert haben sollte, bitte ich um Berichtigung, ich möchte nicht dumm sterben :D

mfg. Matt

Das ist Eeeewigkeiten her, heutzutage gibt's bei der Abmeldung nen Stempel auf den FahrzeugSCHEIN, dass der Wagen/das Krad oder was auch immer abgemeldet wurde, uU wird dann noch ne Ecke abgeschnitten und dann wird einem das Teil wieder mitgegeben.

am 2. Juli 2017 um 10:26

Hallo zusammen! Ich buddel das hier mal aus um nicht extra ein neues Thema zu erstellen.

Folgendes Problem:

Vor 2 Wochen kaufte ich mir ein Auto (200 km Entfernung) bei einer Werkstatt mit Handel. Der Verkäufer erklärte mir das das Fahrzeug ihm gehöre aber zwischenzeitlich auf eine Bekannte zugelassen war. Nun setzten wir einen Kaufvertrag auf, ich bekam Brief und Schein und Tüvbericht. Was mir gar nicht aufgefallen ist ist das alle Unterlagen auf den Namen der Frau laufen. Dusseligerweiser hab ich prompt auf dem Heimweg auf einem Rastplatz an der Autobahn wohl den Schein verbaselt. Ich weiß nur das ich da zur Toilette war und da alle Unterlagen mitgenommen hab. Kurz - das Ding ist weg.

Nun fuhr ich zur Zulassungsstelle und entgegen meiner Sorge das der verlorene Schein ein Theater auslöst kommt es noch dicker!

Die gute Angestellte dort meinte das Fahrzeug könne ich nicht zulassen- ich bräuchte den Vertrag zwischen dem Verkäufer und der Frau auf dem Brief. Ich habe natürlich noch am Schalter den Verkäufer angerufen und der sprach auch mit der Zulassungstante - es brachte nix. Nun wollte er schauen ob er vielleicht irgendwo noch einen Vertrag findet, aber das sieht seit 14 Tagen nicht so gut aus.

Was mach ich denn nu?

Zitat:

Der Verkäufer erklärte mir das das Fahrzeug ihm gehöre aber zwischenzeitlich auf eine Bekannte zugelassen war.

Damit er sich um die gsetzliche Gewährleistung drücken kann.

am 2. Juli 2017 um 14:44

Das mag sein, aber er steht ja im Kaufvertrag.

Eigentlich geht es mir aber eher um die Zulasserei. ^^

Fahr nochmal hin und versuchst bei jemand anderem.

Das letzte Auto, das ich gekauft hab, war auf die Frau des Verkäufers zugelassen, ich habs gekauft und auf meine Freundin zugelassen (ICH war da - nicht meine Freundin!). Den Kaufvertrag wollte da aber auch niemand sehen. Das scheint mir etwas kleinkariert zu sein. Man könnte doch auch theoretisch nur einen mündlichen Kaufvertrag machen - dann hat man gar nichts in der Hand.

Ich verstehe das Problem hier nicht.

Man kann doch ein Fahrzeug abmelden, wenn man die Papiere hat. Der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist Besitzer des Fahrzeugs und muss es auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil I abmelden können?!? Eine Verlusterklärung, oder was auch immer ist selbstverständlich nötig.

Lasst doch mal den Brief - Schein Käse. Beide gibts inzwischen nicht mehr!

Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 4. Juli 2017 um 22:57:27 Uhr:

Der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist Besitzer des Fahrzeugs und muss es auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil I abmelden können

Das ist falsch, lies mal auf der ZUB II den Abschnitt C4c.

Und ohne ZUB I geht ein Abmelden auch nicht, da es bei diesem Verwaltungsakt eingezogen wird.

Zitat:

@Siggi1803 schrieb am 5. Juli 2017 um 19:04:53 Uhr:

Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 4. Juli 2017 um 22:57:27 Uhr:

Der Besitzer der Zulassungsbescheinigung Teil 2 ist Besitzer des Fahrzeugs und muss es auch ohne Zulassungsbescheinigung Teil I abmelden können

Das ist falsch, lies mal auf der ZUB II den Abschnitt C4c.

Und ohne ZUB I geht ein Abmelden auch nicht, da es bei diesem Verwaltungsakt eingezogen wird.

Und was wenn ich den blöden Wisch verloren hab? Dann bleibt das Auto bis zur Zwangsentstempelung angemeldet, weil meine Erben die Steuern nimmer bezahlen? Oder wie?

Die Abmeldung ist immer möglich und das Wie erfährt man am Einfachsten per Telefon von der örtlichen Zulassungsstelle.

Zitat:

@schrotti_999 schrieb am 5. Juli 2017 um 20:48:37 Uhr:

 

Und was wenn ich den blöden Wisch verloren hab?

Wenn Du den "blöden Wisch" verloren hast, dann mußt Du auf der Zulassungsstelle einen neuen beantragen, ganz einfach.

Wie mit allen anderen amtlichen Dokumenten auch.

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