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Auto + Schadensfreiheitsrabatt geerbt ---wichtige Frage dazu---

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 19:12

Hallo,

mein Vater ist im Dezember verstorben und hat mir sein Auto vermacht (aber ohne Testament).

Jetzt bin ich zu seiner Versicherung gegangen und die sagten mir kein Problem es wird mein Name in der Versicherungspolice eingetragen und der Schadensfreiheitrabatt ist meiner.

Nur müsste meine Mutter das Auto an mich verkaufen (obligatorisch für 1€) damit ich den Brief umschreiben kann. Da meine Mutter nicht der Halter ist, muss ich irgendwelche Nachweise (Sterbeurkunde, Doppelkarte) für die Zulassungsstelle mitbringen?

Brauche ich erst die Doppelkarte der Versicherung?

Wie ist die Reihenfolge, erst Versicherung und dann Zulassungsstelle, oder?

Leider habe ich heute niemand bei der Zulassungstelle telefonisch erreicht.

Wer kann mir helfen?

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14 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

 

Nur müsste meine Mutter das Auto an mich verkaufen (obligatorisch für 1€) damit ich den Brief umschreiben kann.

Kann ich nicht nachvollziehen, eine solche Aussage.

Ergibt auch nicht wirklich Sinn.

 

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Da meine Mutter nicht der Halter ist, muss ich irgendwelche Nachweise (Sterbeurkunde, Doppelkarte) für die Zulassungsstelle mitbringen?

Brauche ich erst die Doppelkarte der Versicherung?

Wie ist die Reihenfolge, erst Versicherung und dann Zulassungsstelle, oder?

Du brauchst von der Versicherung eine EVB-Nr. (Doppelkarten sind schon lang abgeschafft).

Mit dieser Nummer und den Fahrzeugpapieren begibst du dich auf die Zulassungsstelle und lässt das Fahrzeug auf dich umschreiben - das wars.

Sonst ist nichts zu tun.

Sodann mit der Versicherung die Vertragsmodalitäten klären.

 

 

 

am 7. Januar 2011 um 19:41

Ich denke, die Sache mit der Mutter hat folgenden Hintergrund: ohne Testament erhält die Ehefrau die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte geht an die übrigen Erben. In diesem Fall wohl, sofern sonst keine vorhanden sind, an den Themenstarter.

Die Mutter/Witwe ist also Miteigentümerin des Fahrzeugs.

trotzdem muesste ja kein verkauf (1€) inkl. schriftlichem vertrag stattfinden.

es sei denn, die zulassungsstelle ist schon als "besonders" bekannt ;)

Zitat:

Original geschrieben von Abbeylein

 

Die Mutter/Witwe ist also Miteigentümerin des Fahrzeugs.

Das ist schon klar;)

Nur interessiert das die Zulassungsstelle nicht, wenn der TE mit der EVB-Nr. und den Fahrzeugpapieren dort erscheint.

 

Wenn das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist, so erfolgt die Umschreibung ganz ohne irgendwelche "Pro-Forma-Kaufverträge".

Es ist nämlich nicht die Sache der Zulassungsstelle, die Eigentumsverhältnisse zu klären - die interessiert nur, ob das Fahrzeug als geklaut gemeldet ist, oder nicht.

am 7. Januar 2011 um 19:45

Eigentlich nicht. wir hatten das in der familie auch und ich wüßte nicht, daß beim Ummelden noch etwas vorzulegen war. könnte mal fragen, dauert aber ein paar tage, bis die antwort eintrifft. jaaa, es gibt halt leute, die sind nicht immer so erreichbar...

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Abbeylein

Ich denke, die Sache mit der Mutter hat folgenden Hintergrund: ohne Testament erhält die Ehefrau die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte geht an die übrigen Erben. In diesem Fall wohl, sofern sonst keine vorhanden sind, an den Themenstarter.

Die Mutter/Witwe ist also Miteigentümerin des Fahrzeugs.

Ich habe auf das Erbe verzichtet. Aber mein Vater hat vor seinem Tod gesagt das er mir das Fahrzeug schenkt. Meine Mutter hat ja auch nix dagegen.

Ich kann leider die Versicherung nicht so einfach umschreiben da der Tod laut AGB kein Sonderkündigungsrecht darstellt. Die Police geht auf den Erben über, also meiner Mutter.

Sie hat keinen Führerschein und brauch das Auto nicht.

Daher sagt die Versicherung Sie muss das Auto an mich verkaufen. Einfach meinen Namen einsetzen geht nicht, daher der Verkauf (Aussage Versicherung).

Akzeptiert den die Zulassungstelle die Daten meiner Mutter auf dem Verkaufsformular obwohl sie nicht der Fahrzeuginhaber ist?

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Nur interessiert das die Zulassungsstelle nicht, wenn der TE mit der EVB-Nr. und den Fahrzeugpapieren dort erscheint.

Es ging dem TE ja auch nicht um die Zulassungstelle bei der Frage, sondern um die Versicherung. (Oder irre ich mich?)

Und da kann der Fall ganz anders liegen.

Ansonsten ist das kein großer Akt. Einen Euro kann man schnell auf dem Tisch hin- und herschieben.

Dazu ein Einzeiler" Hiermit verkaufe (oder überlasse) ich meinem Sohn den PKW XY." Ort, Datum. Fertig. Nicht mal der Preis muss rein, wenn Streitigkeiten auszuschließen sind. Man kann ja auch überlassen ohne den blöden Euro oder schenken.

Im Übrigen mein herzliches Beileid an den Themenersteller. Sicher keine einfache Situation, ich kenne sie aus meiner Jugend.

am 7. Januar 2011 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Zitat:

Original geschrieben von Abbeylein

Ich denke, die Sache mit der Mutter hat folgenden Hintergrund: ohne Testament erhält die Ehefrau die Hälfte des Vermögens. Die andere Hälfte geht an die übrigen Erben. In diesem Fall wohl, sofern sonst keine vorhanden sind, an den Themenstarter.

Die Mutter/Witwe ist also Miteigentümerin des Fahrzeugs.

Ich habe auf das Erbe verzichtet. Aber mein Vater hat vor seinem Tod gesagt das er mir das Fahrzeug schenkt. Meine Mutter hat ja auch nix dagegen.

Ich kann leider die Versicherung nicht so einfach umschreiben da der Tod laut AGB kein Sonderkündigungsrecht darstellt. Die Police geht auf den Erben über, also meiner Mutter.

Sie hat keinen Führerschein und brauch das Auto nicht.

Daher sagt die Versicherung Sie muss das Auto an mich verkaufen. Einfach meinen Namen einsetzen geht nicht, daher der Verkauf (Aussage Versicherung).

Akzeptiert den die Zulassungstelle die Daten meiner Mutter auf dem Verkaufsformular obwohl sie nicht der Fahrzeuginhaber ist?

Also, dann sag ich mal folgendes... der Zulassung ist das schnurz. Die lassen nur zu, wenn Du den Brief und ne Versicherung hast. Die Versicherung macht Theater (obwohl ich nicht sehe, daß die Recht haben). Im Zweifelsfalle wäre Erbschein + Kaufvertrag aussagekräftig.

Es gibt Versicherungen, die enden automatisch mit dem Tod. Andere, wie z.B. für ein Haus, nicht. Beim Auto... ich denke, sobald ein anderer Eigentümer da ist, wie normal auch. Weil es ja zugelassen ist und ohne Versicherung nicht fahren dürfte.

Auf jeden Fall ist es quatsch, daß man nicht kündigen kann. Die Versicherungen halten sich nur ganz ungern, genau wie Banken, an Gesetze.

Verbraucherschutz wär ne gute Adresse. Ruf doch mal an. Oder google das.

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Hallo,

 

mein Vater ist im Dezember verstorben und hat mir sein Auto vermacht (aber ohne Testament).

Jetzt bin ich zu seiner Versicherung gegangen und die sagten mir kein Problem es wird mein Name in der Versicherungspolice eingetragen und der Schadensfreiheitrabatt ist meiner.

Nur müsste meine Mutter das Auto an mich verkaufen (obligatorisch für 1€) damit ich den Brief umschreiben kann. Da meine Mutter nicht der Halter ist, muss ich irgendwelche Nachweise (Sterbeurkunde, Doppelkarte) für die Zulassungsstelle mitbringen?

Brauche ich erst die Doppelkarte der Versicherung?

Wie ist die Reihenfolge, erst Versicherung und dann Zulassungsstelle, oder?

 

Leider habe ich heute niemand bei der Zulassungstelle telefonisch erreicht.

 

Wer kann mir helfen?

Werde versuchen, trotz spärlicher Informationen etwas Ordnung in die Sache zu bringen.

Da kein Testament vorliegt, hat Dein Vater Dir das Auto nicht vermacht. Du hast es geerbt, aber nicht alleine, da Deine Mutter auch Erbin ist. Du und Deine Mutter bilden eine Erbengemeinschaft und Euch gehört das Erbe  und damit auch das Fahrzeug gemeinschaftlich. Wenn Du jetzt Alleineigentümer des Fahrzeuges werden willst, musst Du den Anteil Deiner Mutter an dem Fahrzeug erwerben durch Schenkung oder durch Kauf.

Durch Sterbeurkunde und "Kaufvertrag" wird dies nachgewiesen und Du kannst das Fahrzeug ganz normal anmelden. Ob Zulassungsstelle einen Kaufvertrag in dem vorliegenden Fall sehen will, bezweifele ich.

Es ist auch möglich, dass statt Sterbeurkunde ein Erbschein verlangt wird; denn die Sterbeurkunde sagt nichts über die Erbverhältnisse aus. 

Zulassungsstelle will Gewissheit, dass Du das Fahrzeug rechtmäßig erhalten hast.

Hoffe, diese Infos helfen weiter.

 

O.

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 20:03

Ich werde das so machen:

Kaufvertrag mit meiner Mutter machen. Damit zur Versicherung gehen damit die Police auf mich umgeschrieben wird. Somit bekomme ich die Nummer für die Zulassungstelle.

Da der Zulassungsstelle die Besitzverhältnisse nicht interessiert schreiben diese mir den Brief um und händigen mir den Fahrzeugschein aus.

Ist das korrekt?

am 7. Januar 2011 um 20:05

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Hallo,

mein Vater ist im Dezember verstorben und hat mir sein Auto vermacht (aber ohne Testament).

Jetzt bin ich zu seiner Versicherung gegangen und die sagten mir kein Problem es wird mein Name in der Versicherungspolice eingetragen und der Schadensfreiheitrabatt ist meiner.

Nur müsste meine Mutter das Auto an mich verkaufen (obligatorisch für 1€) damit ich den Brief umschreiben kann. Da meine Mutter nicht der Halter ist, muss ich irgendwelche Nachweise (Sterbeurkunde, Doppelkarte) für die Zulassungsstelle mitbringen?

Brauche ich erst die Doppelkarte der Versicherung?

Wie ist die Reihenfolge, erst Versicherung und dann Zulassungsstelle, oder?

Leider habe ich heute niemand bei der Zulassungstelle telefonisch erreicht.

Wer kann mir helfen?

Werde versuchen, trotz spärlicher Informationen etwas Ordnung in die Sache zu bringen.

Da kein Testament vorliegt, hat Dein Vater Dir das Auto nicht vermacht. Du hast es geerbt, aber nicht alleine, da Deine Mutter auch Erbin ist. Du und Deine Mutter bilden eine Erbengemeinschaft und Euch gehört das Erbe  und damit auch das Fahrzeug gemeinschaftlich. Wenn Du jetzt Alleineigentümer des Fahrzeuges werden willst, musst Du den Anteil Deiner Mutter an dem Fahrzeug erwerben durch Schenkung oder durch Kauf.

Durch Sterbeurkunde und "Kaufvertrag" wird dies nachgewiesen und Du kannst das Fahrzeug ganz normal anmelden. Ob Zulassungsstelle einen Kaufvertrag in dem vorliegenden Fall sehen will, bezweifele ich.

Es ist auch möglich, dass statt Sterbeurkunde ein Erbschein verlangt wird; denn die Sterbeurkunde sagt nichts über die Erbverhältnisse aus. 

Zulassungsstelle will Gewissheit, dass Du das Fahrzeug rechtmäßig erhalten hast.

Hoffe, diese Infos helfen weiter.

O.

So ist richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

 

Kaufvertrag mit meiner Mutter machen. Damit zur Versicherung gehen damit die Police auf mich umgeschrieben wird. Somit bekomme ich die Nummer für die Zulassungstelle.

Wenn die Versicherung nun darauf besteht bzw. es zur Bedingung für die Rabattübernahme macht, dann mache es so.

 

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Da der Zulassungsstelle die Besitzverhältnisse nicht interessiert schreiben diese mir den Brief um und händigen mir den Fahrzeugschein aus.

Ist das korrekt?

Das ist korrekt.

Entgegen anderer Aussagen hier interssiert sich die Zulassungsstelle nämlich tatsächlich nicht für die Eigentumsverhältnisse (wenn man einen Gebrauchtwagen gekauft hat, muss man dort auch nicht den Kaufvertrag für die Zulassung vorlegen).

Derjenige, der mit den Fahrzeugpapieren und gültiger EVB-Nr. dort erscheint, bekommt das Fahrzeug auf sich zugelassen (sofern nicht als gestohlen gemeldet).

Zitat:

Original geschrieben von Kickme-V6

Zitat:

Ich habe auf das Erbe verzichtet. Aber mein Vater hat vor seinem Tod gesagt das er mir das Fahrzeug schenkt. Meine Mutter hat ja auch nix dagegen.

Nach dem Tode kann der Vater nichts verschenken. Es ist ein Vermächtnis; d.h. Du erhältst aus dem Erbe das Fahrzeug, auch wenn Du kein gesetzlicher Erbe bist. Wenn alle Erben mit der Regelung einverstanden sind, dass Du das Fahrzeug erhältst und ansonsten auf Dein Erbteil verzichtest, ist doch prima.

 

O.

Themenstarteram 7. Januar 2011 um 20:20

Vielen Dank an alle, hoffe das klappt am Montag so :-O

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