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Auto(s) anmelden mit 50% G

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 18:13

Moin Moin!

In der Titelzeile steht es schon. Es laufen mehrere Autos auf meinen Namen und ich habe die Steuervorteile des Merkzeichen G bisher nicht genutzt.

Morgen (oder die Tage) wollte ich mich zur Zulassungsstelle begeben und sie an dem neuen Wohnort anmelden. Was muß ich beachten, um die Ermäßigung zu bekommen? Muß ich dafür noch woanders hin als zur Zulassungsstelle? Brauche ich Unterlagen außer dem SBA? Und wie viel muß ich statt 287 € zahlen? 143 €? 144 €? 143,50 €?

Viele Fragen auf einmal und ja, ich bin doof. Ich hätte schon viel früher fragen können... Ich hoffe mal, Ihr helft mir trotzdem weiter ;)

Liebe Grüße

Meehster

Beste Antwort im Thema

Was heißt bei Dir Auto´s?

Kfz-Steuerbefreiung bzw. Ermäßigung bekommst Du nur für ein Fahrzeug.

 

Das Beiblatt hast Du mit dem Bescheid und dem Ausweis bekommen.

Denn wenn man "nur" ein G als Merkzeichen hat gibt es entweder die Steuerermäßigung fürs Kfz oder Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr im Umkreis gemäß Beiblatt.(Glaube 50 KM)

Und damit man nicht beide nutzt, bekommst Du einen Stempel in das Beiblatt daß die Steuerermäßigung in Anspruch genommen wird.

 

Wenn Du das Fahrzeug ummeldest kann man die Ermäßigung auch gleich bei der Zulassungsstelle geltend machen.

Die melden es dem Finanzamt, wo Du dann eine "Vorladung" bekommst.

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am 2. Juli 2009 um 18:18

Bei der Zulassungsstelle nichts. Du musst das mit der KFZ Steuerstelle bei Deinem zuständigen Finanzamt ausmachen. Macht Sinn, wenn Du wartest, bis Du den Bescheid von denen hast, dann haben die ein Aktenzeichen. :D

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 18:23

Also gut. Aber das heißt ja auch, daß ich dafür zweimal in die Stadt 30 km entfernt fahren müßte und wahrscheinlich werden erstmal die vollen Steuern abgebucht. Habe ich das richtig verstanden?

am 2. Juli 2009 um 18:25

Keine Ahnung, was Du verstehst. Ich sagte nur, dass Du Dich in Sachen KFZ Steuer mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung setzen musst.

Wenn Du das verstanden hast, ist es das, was ich meinte.:)

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 18:28

Ja, das habe ich verstanden.

am 2. Juli 2009 um 19:18

Beim Finanzamt musst Du außerdem ein entsprechendes Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis vorlegen. Das wiederum kriegst Du beim Versorgungsamt.

Merkst Du was? Schon 3 Behörden für einen eigentlich ganz simplen Vorgang -wir müssen in Deutschland sein!

;)

am 2. Juli 2009 um 19:19

Hä? Welches Beiblatt?

Was heißt bei Dir Auto´s?

Kfz-Steuerbefreiung bzw. Ermäßigung bekommst Du nur für ein Fahrzeug.

 

Das Beiblatt hast Du mit dem Bescheid und dem Ausweis bekommen.

Denn wenn man "nur" ein G als Merkzeichen hat gibt es entweder die Steuerermäßigung fürs Kfz oder Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr im Umkreis gemäß Beiblatt.(Glaube 50 KM)

Und damit man nicht beide nutzt, bekommst Du einen Stempel in das Beiblatt daß die Steuerermäßigung in Anspruch genommen wird.

 

Wenn Du das Fahrzeug ummeldest kann man die Ermäßigung auch gleich bei der Zulassungsstelle geltend machen.

Die melden es dem Finanzamt, wo Du dann eine "Vorladung" bekommst.

Themenstarteram 2. Juli 2009 um 21:10

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Was heißt bei Dir Auto´s?

Kfz-Steuerbefreiung bzw. Ermäßigung bekommst Du nur für ein Fahrzeug.

Hier steht nicht nur ein Auto mit meinem Namen in der Zulasungsbescheinigung in meiner Garage ;)

Die Autos kosten 287 oder 151 € Steuern pro Jahr, wer dann die Ermäßigung bekommt, dürfte klar sein.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Das Beiblatt hast Du mit dem Bescheid und dem Ausweis bekommen.

Denn wenn man "nur" ein G als Merkzeichen hat gibt es entweder die Steuerermäßigung fürs Kfz oder Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr im Umkreis gemäß Beiblatt.(Glaube 50 KM)

Und damit man nicht beide nutzt, bekommst Du einen Stempel in das Beiblatt daß die Steuerermäßigung in Anspruch genommen wird.

Das Beiblatt habe ich noch irgendwo, ich müßte es nur mal raussuchen.

Öffentlicher Nahverkehr käme hier in der Gegend eh nicht in Frage, da ich eine zweistellige Anzahl an Kilometern zurücklegen müßte, um zu einem Bahnhof zu kommen - und Busse fahren hier nur als Schulbusse.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Wenn Du das Fahrzeug ummeldest kann man die Ermäßigung auch gleich bei der Zulassungsstelle geltend machen.

Die melden es dem Finanzamt, wo Du dann eine "Vorladung" bekommst.

Klingt gut, so ist es auch am sinnvollsten.

am 3. Juli 2009 um 5:10

Ich würde einfach mal mit den Menschen beim Finanzamt telefonieren. ;) So kommt meist eine pragmatische Abwicklung raus.

Ich kenn das nur so: Beim Anmelden des FZG schon auf der Zulassungsstelle mitteilen, daß Steuerbefreiung oder Ermäßigung beantragt wird, die hatten dann schon ein entsprechendes Formular fürs Finanzamt parat, paar Tage später kam dann die entsprechende Post

Ich habe gestern mein Auto angemeldet und der Zulassungsstelle einen entsprechenden Hinweis gegeben. Die leiten das zwar weiter.........Aber:

 

Man muss trozdem zum Finanzamt ( habe dort angerufen ) weil die einen Stempel in den Kfz - Schein machen müssen.

 

Sonst kann die Polizei ja nicht prüfen ob der Wagen von "Unberechtigten" genutzt wird.

 

 

Gruss

QQ 777

Themenstarteram 22. Juli 2009 um 20:27

Danke für die aktuelle Auskunft :)

Eine Frage wäre da noch: Wie sieht es bei Saisonkennzeichen aus? Wenn man z.B. 04/09 und 10/03 nimmt, kann man dann auf beide die Steuerermäßigung bekommen?

So, und beim Finanzamt war ich auch.

Die wollten tatsächlich das Beiblatt ( zum Schw. Bh. Ausw. ) sehen, was ich sicherheitshalber dabei hatte.

 

Also, beim FA braucht man:

Schwerbehindertenausweis

Beiblatt

Kfz- Schein

 

Gruss

QQ 777

Genau.

Beiblatt zum SBA

Kfz Schein und

SBA

Das sind die Sachen die man beim Finanzamt vorlegen muss.

Dann bekommt man die Steuervergünstigung eingetragen. Bei 50% mit G sind das halbe Kfz Steuer.

Ich habe meinen neuen Wagen am 26.08. in Empfang genommen. Der Händler hat ihn zugelassen. Am Mittwoch kam der Bescheid für die Kfz Steuer. Donnerstag bin ich dann zum FA und habe die Ermäßigung eintragen lassen.

Diese wurde Rückwirkend zu Tag der Zulassung eingetragen.

VG

Micha

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