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Auto privat verkauft, nun ist Auto angeblich Totalschaden

Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 9:22

Hallo,

ich habe vor etwa 2 Monaten mein Auto verkauft, 13 Jahre 180000 Km.

Alle Schäden und Mängel die mir bekannt waren haben ich erwähnt und die "schlimmsten"

im Kaufvertrag festgehalten.

Käufer war sogar zu dritt da, alles haben es angeschaut.

Dann wurde ich nach einer Probefahrt gefragt. Der Käufer fragte mich dann auch ob ich einverstanden wäre zu einer Werkstatt (sogar Werkstatt der Automarke) zu fahren, die der Käufer im Vorfeld organisiert hatte telefonisch.

Kein Problem. Auf zur Werkstatt, dort ab auf Bühne. Auto wurde im Motorraum und von unten angeschaut. Lediglich ein wenig Rost wurde festgestellt. Der Käufer fragte ob man mit dem Auto durch den Tüv kommt, der etwas später abgelaufen wäre. Der Mechaniker sagte ja, das sollte kein Problem sein. Wir sind dann wieder zurück und der Käufer wollte das Auto sofort mitnehmen. Da Tüv anstand und wir leider den Spiegel einen Tag zuvor etwas demoliert hatten, kam ich dem Käufer sogar preislich noch entgegegen.

Schon auf der nach Hause Fahrt der erste Anruf, Handschuhfach geht nicht auf.

Dann ein paar Tage später soll wohl eine Leuchte angegangen sein.

Dann beschwerte sich der Verkäufer einige Tage später das das Auto bei Kälte nicht angesprungen sei.

Und nun, 2 Monate später DER Anruf.

Käufer wäre mit dem Auto wegen Tüv usw. in der Werkstatt gewesen und da hätte man festgestellt,

das man das Auto erst für etwa 2500.- reparieren müsse, damit es durch den Tüv kommt.

Man unterstellte mir dann gleich Betrug. Ich war völlig perplex.

Ich hatte alles mitgeteilt was je an dem Wagen gemacht wurde, hatte sogar in dem "Gespräch" es war mehr eine Diskussion auf anderer Seite, noch angeboten, gern alle Rechnungen an ihn zu schicken, damit er das nochmal alles schriftlich hat.

Aber es wurde weiter diskutiert. Es war mir irgendwann zu bunt und ich fragte immer wieder was man nun von mir erwarte. Ich hätte aber auch alles erzählen können, das war dem Käufer egal.

Ich bin nur ein Laie, kenne mich nicht aus wie ein Mechaniker.

Wenn mal was kaputt war bin ich zur Werkstatt, weil ich keine Ahnung hatte.

Der Käufer meinte nun ich solle mich an der Reperatur beteiligen oder das Auto zurück nehmen (eher die Begleitperson die mit dabei war).

Aber weiß ich was in den letzten Monaten mit dem Auto gemacht wurde?

Ich habe dann zum Käufer gesagt, wenn er meint er wäre betrogen worden, dann solle er zum Anwalt gehen.

Oder hätte ich noch anders reagieren können und wie verfahe ich nun weiter?

Habe das Auto mit besten Gewissen verkauft und alles genannt was mir bekannt war.

War auch mein erster Autoverkauf.

Bin echt frustriert.

Beste Antwort im Thema

Füße stillhalten und weiteren Kontakt vermeiden. Du hast deinen Soll erfüllt und auf Mängel hingewiesen. Weiterer Kontakt nur, wenn was vom Anwalt kommt. Beim Privatkauf gilt gekauft-wie-gesehen! Der Käufer hat auf gut Deutsch gesagt einfach mal Pech gehabt! Mit 180000 km Laufleistung gilt ein Auto vor jedem Gericht der Welt als "verbraucht"... da steckt man halt nicht drin ... :)

Ich hoffe du hast im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen.

Gehe auf keine Kompromisse ein, zahle nix, und meide einfach den Kontakt mit dem Käufer und feier in aller Seelenruhe dein Silvesterfest!

Grüße

Auos

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Füße stillhalten und weiteren Kontakt vermeiden. Du hast deinen Soll erfüllt und auf Mängel hingewiesen. Weiterer Kontakt nur, wenn was vom Anwalt kommt. Beim Privatkauf gilt gekauft-wie-gesehen! Der Käufer hat auf gut Deutsch gesagt einfach mal Pech gehabt! Mit 180000 km Laufleistung gilt ein Auto vor jedem Gericht der Welt als "verbraucht"... da steckt man halt nicht drin ... :)

Ich hoffe du hast im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung rechtswirksam ausgeschlossen.

Gehe auf keine Kompromisse ein, zahle nix, und meide einfach den Kontakt mit dem Käufer und feier in aller Seelenruhe dein Silvesterfest!

Grüße

Auos

Zitat:

Original geschrieben von Auos

Weiterer Kontakt nur, wenn was vom Anwalt kommt.

Wieso? Welchen Mehrwert hat ein Brief von einem Anwalt?

Zitat:

Original geschrieben von Auos

… Beim Privatkauf gilt gekauft-wie-gesehen! …

Oh mein Gott, bitte keine so falschen und haltlosen Behauptungen aufstellen! Jedem Verkauf liegt eine Gewährleistungspflicht zugrunde, die beim Verkauf Privat an Privat allerdings ausgeschlossen werden kann. Das muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten werden und sollte auch keiner Vorforumierung (beispielweise Vordruck Kaufvertrag) entspringen, weil der Ausschluss sonst ungültig sein kann!

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 27.5.2011 (Az. 6 U 14/11) beanstandet und die gängige Rechtsprechung bestätigt, dass ein solches Formular vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen enthalte und diese der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Es genüge, wenn ein solches Musterformular auch durch einen Dritten für die unbeschränkte Verwendung bereitgehalten werde.

Dann allerdings ist eine Klausel, die den unbeschränkten Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf beinhalte, unwirksam. Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.

Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden, allerdings nur insoweit, als Sie die Gewährleistung formularmäßig ausgeschlossen haben.

Zitat:

Original geschrieben von Auos

Füße stillhalten und weiteren Kontakt vermeiden. Du hast deinen Soll erfüllt und auf Mängel hingewiesen. Weiterer Kontakt nur, wenn was vom Anwalt kommt. Beim Privatkauf gilt gekauft-wie-gesehen! Der Käufer hat auf gut Deutsch gesagt einfach mal Pech gehabt! Mit 180000 km Laufleistung gilt ein Auto vor jedem Gericht der Welt als "verbraucht"...

Sachlich und fachlich sowas von komplett falsch, um nicht zu sagen Unsinn...diesen Beitrag besser nicht als Entscheidungsgrundlage nutzen!

@TE: hast du einen der Standardkaufverträge genutzt oder einen eigenen aufgesetzt? Was wurde zu Gewährleistung und Sachmangelhaftung vereinbart?

Gruß Tecci

Nun, ich wollte niemandem was Falsches erzählen. Klärt mich doch mal bitte auf, wo genau die Fehler liegen, damit ich in Zukunft nicht mehr solchen Unsinn erzähle :D

Du hast deine Pflicht erfüllt und dich korrekt verhalten, indem du sogar einverstanden damit warst in die Markenwerkstatt zu fahren und das Fzg doch mit einem neutralen Mechaniker + Käufer durchgeglotzt habt. Wenns vor Gericht kommt hast du die besten Argumente die für dich sprechen.

Wenn im Kaufvertrag die erfolgreiche TÜV - Abnahme vereinbart wurde, dann sieht es schlecht aus.

Offensichtlich steht aber nichts darüber im Vertrag und die Meinung der Werkstatt hinsichlich der anstehenden TÜV - Prüfung war eine unverbindliche, persönliche Einschätzung der Werkstatt, die sich der Käufer aber nicht zu eigen machte.

 

O.

Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von Auos

Füße stillhalten und weiteren Kontakt vermeiden. Du hast deinen Soll erfüllt und auf Mängel hingewiesen. Weiterer Kontakt nur, wenn was vom Anwalt kommt. Beim Privatkauf gilt gekauft-wie-gesehen! Der Käufer hat auf gut Deutsch gesagt einfach mal Pech gehabt! Mit 180000 km Laufleistung gilt ein Auto vor jedem Gericht der Welt als "verbraucht"...

Sachlich und fachlich sowas von komplett falsch, um nicht zu sagen Unsinn...diesen Beitrag besser nicht als Entscheidungsgrundlage nutzen!

@TE: hast du einen der Standardkaufverträge genutzt oder einen eigenen aufgesetzt? Was wurde zu Gewährleistung und Sachmangelhaftung vereinbart?

Gruß Tecci

Standard, aber die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen.

Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 11:42

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Wenn im Kaufvertrag die erfolgreiche TÜV - Abnahme vereinbart wurde, dann sieht es schlecht aus.

Offensichtlich steht aber nichts darüber im Vertrag und die Meinung der Werkstatt hinsichlich der anstehenden TÜV - Prüfung war eine unverbindliche, persönliche Einschätzung der Werkstatt, die sich der Käufer aber nicht zu eigen machte.

O.

Nein, das wurde nicht vereinbart. Es war lediglich die Aussage in der Werkstatt.

Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von Lamada

Hallo,

ich habe vor etwa 2 Monaten mein Auto verkauft, 13 Jahre 180000 Km.

Alle Schäden und Mängel die mir bekannt waren haben ich erwähnt und die "schlimmsten"

im Kaufvertrag festgehalten.

Käufer war sogar zu dritt da, alles haben es angeschaut.

Dann wurde ich nach einer Probefahrt gefragt. Der Käufer fragte mich dann auch ob ich einverstanden wäre zu einer Werkstatt (sogar Werkstatt der Automarke) zu fahren, die der Käufer im Vorfeld organisiert hatte telefonisch.

Kein Problem. Auf zur Werkstatt, dort ab auf Bühne. Auto wurde im Motorraum und von unten angeschaut. Lediglich ein wenig Rost wurde festgestellt. Der Käufer fragte ob man mit dem Auto durch den Tüv kommt, der etwas später abgelaufen wäre. Der Mechaniker sagte ja, das sollte kein Problem sein. Wir sind dann wieder zurück und der Käufer wollte das Auto sofort mitnehmen. Da Tüv anstand und wir leider den Spiegel einen Tag zuvor etwas demoliert hatten, kam ich dem Käufer sogar preislich noch entgegegen.

Schon auf der nach Hause Fahrt der erste Anruf, Handschuhfach geht nicht auf.

Dann ein paar Tage später soll wohl eine Leuchte angegangen sein.

Dann beschwerte sich der Verkäufer einige Tage später das das Auto bei Kälte nicht angesprungen sei.

Und nun, 2 Monate später DER Anruf.

Käufer wäre mit dem Auto wegen Tüv usw. in der Werkstatt gewesen und da hätte man festgestellt,

das man das Auto erst für etwa 2500.- reparieren müsse, damit es durch den Tüv kommt.

Man unterstellte mir dann gleich Betrug. Ich war völlig perplex.

Ich hatte alles mitgeteilt was je an dem Wagen gemacht wurde, hatte sogar in dem "Gespräch" es war mehr eine Diskussion auf anderer Seite, noch angeboten, gern alle Rechnungen an ihn zu schicken, damit er das nochmal alles schriftlich hat.

Aber es wurde weiter diskutiert. Es war mir irgendwann zu bunt und ich fragte immer wieder was man nun von mir erwarte. Ich hätte aber auch alles erzählen können, das war dem Käufer egal.

Ich bin nur ein Laie, kenne mich nicht aus wie ein Mechaniker.

Wenn mal was kaputt war bin ich zur Werkstatt, weil ich keine Ahnung hatte.

Der Käufer meinte nun ich solle mich an der Reperatur beteiligen oder das Auto zurück nehmen (eher die Begleitperson die mit dabei war).

Aber weiß ich was in den letzten Monaten mit dem Auto gemacht wurde?

Ich habe dann zum Käufer gesagt, wenn er meint er wäre betrogen worden, dann solle er zum Anwalt gehen.

Oder hätte ich noch anders reagieren können und wie verfahe ich nun weiter?

Habe das Auto mit besten Gewissen verkauft und alles genannt was mir bekannt war.

War auch mein erster Autoverkauf.

Bin echt frustriert.

Ich sollte vielleicht noch hinzufügen, das es sich beim Verkauf/Kauf um 1000 € handelt.

Zitat:

Original geschrieben von Auos

Nun, ich wollte niemandem was Falsches erzählen. Klärt mich doch mal bitte auf, wo genau die Fehler liegen, damit ich in Zukunft nicht mehr solchen Unsinn erzähle :D

Das habe ich in meinem post weiter oben bereits getan :-)

Themenstarteram 31. Dezember 2013 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Zitat:

Original geschrieben von Auos

… Beim Privatkauf gilt gekauft-wie-gesehen! …

Oh mein Gott, bitte keine so falschen und haltlosen Behauptungen aufstellen! Jedem Verkauf liegt eine Gewährleistungspflicht zugrunde, die beim Verkauf Privat an Privat allerdings ausgeschlossen werden kann. Das muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten werden und sollte auch keiner Vorforumierung (beispielweise Vordruck Kaufvertrag) entspringen, weil der Ausschluss sonst ungültig sein kann!

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem Urteil vom 27.5.2011 (Az. 6 U 14/11) beanstandet und die gängige Rechtsprechung bestätigt, dass ein solches Formular vorformulierte allgemeine Geschäftsbedingungen enthalte und diese der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Es genüge, wenn ein solches Musterformular auch durch einen Dritten für die unbeschränkte Verwendung bereitgehalten werde.

Dann allerdings ist eine Klausel, die den unbeschränkten Gewährleistungsausschluss beim Privatverkauf beinhalte, unwirksam. Sie verstoße nämlich gegen die gesetzliche Vorgabe, dass Sie beim Privatverkauf Ihre Haftung für grobes Verschulden und für Personenschäden gerade nicht ausschließen dürfen.

Auch als Privatverkäufer haften Sie für Personenschäden und grobes Verschulden, allerdings nur insoweit, als Sie die Gewährleistung formularmäßig ausgeschlossen haben.

Das steht im Kaufvertrag

Ausschluss der Sachmängelhaftung

Das KRaftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft,

soweit der Verkäufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklräung abgibt.

Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der

groben Fahrlässigkeit sowie bei -verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Wenn sonst keine Eigenschaften zugesichert sind (mängelfrei, wird TÜV bestehen oder ähnliches) solltest du damit aus dem Schneider sein.

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