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Auto privat verkauft (auf Rate), jetzt kommt kein Geld

Themenstarteram 14. August 2008 um 11:00

hallo,

ich habe auch mal eine frage. meine freundin hat ihr auto privat verkauft, dass auto läuft noch über einen autokredit (auf ihren Namen). sie dachte eigentlich die neue käuferin zahlt regelmäßig, diese hat das auto aber gleich weiter verkauft. nun kommt sehr unregelmäßig geld und zu dem auch noch zu wenig. wie kann ihr dort geholfen werden? und muss sie obwohl sie nicht mehr fahrzeugführererin ist noch ein versicherung laufen haben, denn das hat sie?!

ich danke schon mal für eure antworten.

Beste Antwort im Thema
am 14. August 2008 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von Xedos1

1. ein finanziertes Auto ist normalerweise als Sicherheit der Bank übereignet.

2. hoffentlich baut die Tante 5 Unfälle, damit der Schadenfreiheitsrabatt Deiner Freundin ordentlich hoch geht ! Wer zahlt denn Kfz.-Steuer ? Natürlich Deine Freundin !

Das kann doch alles nicht wahr sein !Hol die Kiste sofort zurück !

Deine 1. und 2. Bemerkung hilft der Freundin nun auch nicht wirklich viel und bietet keinerlei Lösungsmöglichkeit. Ich finde es hier immer wieder verwunderlich wenn jemand ein Problem hat und hier Rat und Hilfe sucht , dann aber Zeitgenossen dieses gleich als Vorlage nutzen um über denjenigen Schadenfreude zu haben  oder  Ihm eine Kerbe reinzudrücken, leider sind hier wirklich wenige die richtige Hilfe anbieten, also wenn du zu Thema nicht behilflich sein kannst " Einfach mal die Fresse halten" .

 

Musste mal gesagt werden.

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am 14. August 2008 um 11:11

Was steht denn in dem Kaufvertrag genau drin ? Ich würde aber hier schonmal behaupten das es ein Fall für einen Anwalt ist.

Wer verkauft denn bitte ein finanziertes Fahrzeug und nimmt nicht den Betrag in bar an oder löst den Betrag ab ?

Zitat:

Original geschrieben von StylesPaniro05

Wer verkauft denn bitte ein finanziertes Fahrzeug und nimmt nicht den Betrag in bar an oder löst den Betrag ab ?

Die Freundin von isy99...... ;-)

1. ein finanziertes Auto ist normalerweise als Sicherheit der Bank übereignet.

2. hoffentlich baut die Tante 5 Unfälle, damit der Schadenfreiheitsrabatt Deiner Freundin ordentlich hoch geht ! Wer zahlt denn Kfz.-Steuer ? Natürlich Deine Freundin !

Das kann doch alles nicht wahr sein !Hol die Kiste sofort zurück !

Der Brief ist ja dann wohl auch noch bei der Bank oder? Auf jeden Fall sollte deine Freundin mal zusehen das sie die Raten an die Bank weiterzahlt. Und dann zusehen das sie den Hobel wieder zurückbekommt. Wenn die Bank mitbekommt das deine Freundin das Auto verkauft hat könnte ich mir vorstellen das die Bank auf einen Schlag die Restschuld beglichen haben möchte.

Rein rechtlich gesehen durft/konnte die Freundin das Fahrzeug nicht verkaufen, da sie zwar in Besitz aber nicht Eigentümerin der Sache war. Der Kaufvertrag wird also vor Gericht keinen Bestand haben.

Hinfahren, gezahltes Geld erstatten, Fahrzeug mitnehmen.

am 14. August 2008 um 13:53

Zitat:

Original geschrieben von Xedos1

1. ein finanziertes Auto ist normalerweise als Sicherheit der Bank übereignet.

2. hoffentlich baut die Tante 5 Unfälle, damit der Schadenfreiheitsrabatt Deiner Freundin ordentlich hoch geht ! Wer zahlt denn Kfz.-Steuer ? Natürlich Deine Freundin !

Das kann doch alles nicht wahr sein !Hol die Kiste sofort zurück !

Deine 1. und 2. Bemerkung hilft der Freundin nun auch nicht wirklich viel und bietet keinerlei Lösungsmöglichkeit. Ich finde es hier immer wieder verwunderlich wenn jemand ein Problem hat und hier Rat und Hilfe sucht , dann aber Zeitgenossen dieses gleich als Vorlage nutzen um über denjenigen Schadenfreude zu haben  oder  Ihm eine Kerbe reinzudrücken, leider sind hier wirklich wenige die richtige Hilfe anbieten, also wenn du zu Thema nicht behilflich sein kannst " Einfach mal die Fresse halten" .

 

Musste mal gesagt werden.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von Xedos1

1. ein finanziertes Auto ist normalerweise als Sicherheit der Bank übereignet.

2. hoffentlich baut die Tante 5 Unfälle, damit der Schadenfreiheitsrabatt Deiner Freundin ordentlich hoch geht ! Wer zahlt denn Kfz.-Steuer ? Natürlich Deine Freundin !

Das kann doch alles nicht wahr sein !Hol die Kiste sofort zurück !

Deine 1. und 2. Bemerkung hilft der Freundin nun auch nicht wirklich viel und bietet keinerlei Lösungsmöglichkeit. Ich finde es hier immer wieder verwunderlich wenn jemand ein Problem hat und hier Rat und Hilfe sucht , dann aber Zeitgenossen dieses gleich als Vorlage nutzen um über denjenigen Schadenfreude zu haben  oder  Ihm eine Kerbe reinzudrücken, leider sind hier wirklich wenige die richtige Hilfe anbieten, also wenn du zu Thema nicht behilflich sein kannst " Einfach mal die Fresse halten" .

Musste mal gesagt werden.

Wer so einen Blödsinn verzapft, dem darf man mit einem Beitrag auch mal klarmachen was er oder sie,getan hat, und was dadurch passieren könnte.Denn er weiß ja wohl garnicht um die Tragweite.

In meinem letzten Satz steht ganz klar was er tun muss: Die Kiste zurück holen.

Schadenfreude brauchst Du mir nicht unterstellen.

am 14. August 2008 um 18:08

Zitat:

Original geschrieben von Xedos1

 

 

In meinem letzten Satz steht ganz klar was er tun muss: Die Kiste zurück holen.

Schadenfreude brauchst Du mir nicht unterstellen.

Das ist rechtlich mehr als bedenklich da wir weder Inhalt des Kaufvertrages kennen und noch nichteinmal die genauen rechtlichen Konsquenzen bei deinem Vorschlag abschätzen können es könnte sogar Diebstahl sein.

Themenstarteram 14. August 2008 um 18:42

ja ich weiß das hab ich ihr auch schon 1000x gesagt das sie scheiße gebaut hat. aber warscheinlich wusste sie es nicht besser!!! nun ja aber meint ihr sie kann das auto einfach so zurück holen?? ich mein das auto fährt jetzt son polnischer puffvater :-))

Zum Rechtsanwalt gehen und hier posten, was es gegeben hat. Aus der Nummer kommt ihr alleine nicht mehr raus.

am 14. August 2008 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Zum Rechtsanwalt gehen und hier posten, was es gegeben hat. Aus der Nummer kommt ihr alleine nicht mehr raus.

Genau so sieht das aus.

am 14. August 2008 um 20:01

Zitat:

Original geschrieben von Nr.5 lebt

Rein rechtlich gesehen durft/konnte die Freundin das Fahrzeug nicht verkaufen, da sie zwar in Besitz aber nicht Eigentümerin der Sache war. Der Kaufvertrag wird also vor Gericht keinen Bestand haben.

hättest du nur minimales verständniss vom privatrecht, würdest du wissen, dass man nicht umbedingt eigentümer sein muss, um eigentum rechtlich wirksam zu übertragen.

einfach peinlich hier so einen betrag mit naja "fachwörtern" zu verfassen, welcher null bestand hat

 

bist bestimmt auch einer von denen, die denken, dass die werkstatt dein auto nicht als pfand behalten kann, wenn du die rechnung nicht bezahlst.

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