ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto privat verkaufen (Neuling)

Auto privat verkaufen (Neuling)

Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 18:51

Halli Hallo,

bin davor, mein Golf 4 2000BJ mit 165000KM zu verkaufen. Ist auf mein Vater zugelassen, er ist aber im Urlaub, hab aber alle Papiere da, außer den TÜV Bericht. Brauch ich den? Im Fahrzeugschein ist in der letzten Seite vermerkt, dass er noch TÜV bis 09/15 hat. Mein Vater hat den TÜV bei ner privaten Kfz- Prüfstelle machen lassen,ob er überhaupt ein Bericht bekommen hat, weiß ich nicht. Kann ihn auch telefonisch nicht erreichen, da der Verkauf kurzfristig abläuft.

Grüße

Beste Antwort im Thema

Fahrzeug eines anderen Halters ohne Vollmacht verkaufen!? Nun ja...

55 weitere Antworten
Ähnliche Themen
55 Antworten

Hi,

das ist nicht ganz unproblematisch.

Der Käufer braucht zum ummelden des Fahrzeugs auf seinen Namen eigentlich den Tüv Bericht.

In der Praxis klappt es oft auch ohne und nur mit dem Stempel im Fahrzeugschein oder der Plakette auf den Kennzeichen.

Das ist aber reine Kundenfreundlichkeit von der Dame(oder dem Herrn) auf der Zulassungsstelle. Also ich als Käufer würde ohne Tüv Bericht nicht kaufen.

Die Werkstatt hat den Tüv Bericht wahrscheinlich nicht,aber der Prüfer der die Hauptuntersuchung bei der Werkstatt gemacht hat kann einen neuen ausdrucken. Evtl. reicht es sogar wenn du weißt welches Unternehmen (Tüv,GTÜ,Dekra) dort geprüft hat um an einen neuen Bericht zu kommen.

Gruß Tobias

Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 19:08

Genau, mein Vater hat bei GTÜ prüfen lassen

Dann ist das kein Thema, einfach zur nächsten GTÜ-Prüfstelle und sich den Bericht nochmal ausdrucken lassen.

Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 19:22

Ok danke. Ich bin dabei, den Vetrag schonmal "vor"auszufüllen. Bei Verkäufer, muss es mein Vater sein? Er zahlt die Steuern + Versicherung etc und auf ihm ist es Zugelassen, ich aber als Fahrer. Muss ich da mein Namen schrieben oder den Namen von meinem Vater bzw. kann nur er es verkaufen?

Danke

Ich würde als Käufer von dir in diesem Fall eine Verkaufsvollmacht des Vaters verlangen, um nachher keinen Stress zu bekommen, falls du dies ohne sein Einverständnis tätest. Möchte der Käufer diese nicht, sehe ich kein Problem.

P.S. unbedingt bekannte Vorschäden im Vertrag notieren, und lass dir den Ausweis des Käufers zur Kontrolle seiner Daten zeigen.

Fahrzeug eines anderen Halters ohne Vollmacht verkaufen!? Nun ja...

Ist doch egal, wer Halter ist. Wichtig ist, wer Eigentümer ist und wenn es nicht der TE ist, dass er eben dennoch über das Fahrzeug verfügen darf, ggf. bevollmächtigt ist. Und wenn der Stempel einwandfrei lesbar und erkennbar ist, dann muss ihn die Zulassungsstelle sogar anerkennen.

Ja, du hast natürlich Recht, der Eigentümer ist relevant.

Wie findet denn der Eigentumsnachweis praktisch statt?

Themenstarteram 6. Oktober 2014 um 22:02

Ich versteh gerade garnichts :D. Was bedeutet TE? Welchen Stempel?

am 7. Oktober 2014 um 3:19

Zitat:

Original geschrieben von Darkness93

Ich versteh gerade garnichts :D. Was bedeutet TE? Welchen Stempel?

TE bist du. Heisst soviel wie Treadersteller.

Stempel ist der gemeint welcher die Gueltigkeit von der HU ( Hauptuntersung) bestaetigt.

Meine Meinung: Immer besser mit den Unterlagen der HU verkaufen. Der Kaeufer kann dann z.b. den Kilometerstand nachvollziehen. Ich wuerde kein Fahrzeug ohne kaufen.

bei uns geht ohne den HU-Bericht gar nichts. Wenn Du den nicht hast ist das so gut wie ohne TÜV verkaufen. Warum machst Du die HU nicht eh neu? Die vollen zwei Jahre wären ein wertvolles Verkaufsargument.

Wichtig ist noch: es ist möglich, das Auto angemeldet mit Schildern zu übergeben, aber nicht unbedingt ratsam. Ich würde es nur machen, wenn die Käufer einen seriösen Eindruck machen und nachweisbar eine Adresse in der Nähe haben. Im Zweifel lieber abmelden. Wenn angemeldet, dann unmittelbar eine vom Käufer unterschriebene Übernahmebestätigung an Versicherung und Zulassungsstelle übersenden.

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Ist doch egal, wer Halter ist. Wichtig ist, wer Eigentümer ist und wenn es nicht der TE ist, dass er eben dennoch über das Fahrzeug verfügen darf, ggf. bevollmächtigt ist.

von "bevollmächtigt" schreibt der TE aber nirgends etwas. Nun gut, braucht er zunächst auch nicht, wenn er Besitzer des Fahrzeugs ist. Man kann sich ja denken, warum dieses Konstrukt überhaupt besteht (SF-Rabatt vom Vater "ausleihen"). Später bei Versicherung und Zulassungsstelle schaut's dann schon anders aus.

Trotzdem komisch genug die ganze Nummer (Vater im Urlaub, nicht erreichbar und alles muss furchtbar schnell gehen).

Mein Tipp an den TE: mal nichts überstürzen! Einen Wagen angemeldet zu verkaufen ist höchst riskant, wenn man keine Vollmacht hat, den Verkauf bei Versicherung/Zulassungsstelle anzuzeigen.

Zitat:

Original geschrieben von audijazzer

von "bevollmächtigt" schreibt der TE aber nirgends etwas. Nun gut, brauch er auch nicht, wenn er Besitzer des Fahrzeugs ist.

Braucht er wohl. Ein Besitzer kann nicht über irgendwelche Eigentumsverhältnisse entscheiden...das kann nur der Eigentümer oder ein vom Eigentümer Bevollmächtigter...

Ja. In den Kaufvertrag gehört der Verkäufer mit Geburtsdatum und Adresse und eine Passnummer sollte da eigentlich auch drin sein. Der TÜV Bericht sollte beim Verkauf mit übergeben werden. Da stehen meines Erachtens auch die Abgasgeschichten mit drin.

Wenn ich als Käufer ein Auto von einem "Fahrer" kaufe und nicht vom Halter (Eigentümer), wäre mir das schon suspekt. Ich bin mir nicht sicher, ob das ein gültiger Kaufvertrag ist.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Auto privat verkaufen (Neuling)