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auto mit behindertenausweis kaufen ?

auto mit behindertenausweis kaufen ?

Themenstarter

Hi,

ich habe eben gelesen das man mit einem behindertenausweis direkt von audi 15% rabatt bekommt.nun meine fragen..

 

1.wieviel % behinderung muss man haben um den rabatt zu bekommen?

 

2.muss ich das auto dann direkt von audi kaufen oder reicht es wenn ich zu nem audihänder gehe?

 

3.in dem thread wurde gesagt das audi die 15% "einfach so" erlässt. kann ich jetzt dann noch mitm händler über rabatt verhandeln ?

 

mfg Stefan


Hallo Stefan,

 

der GdB (Grad der Behinderung) muss im Regelfall mind. 50% betragen, zusätzlich ist aber das Merkzeichen "G" für gehbehindert oder "aG" oder "H" erfoderlich. Alles das steht auf dem Behindertenausweis drauf.

 

Siehe auch

http://www.bbab.de/pdf/autokauf.pdf

 

 

Ich meine, der Rabatt wird vom Hersteller, also hier Audi direkt eingeräumt, nicht vom Händler.

Kaufen kannst Du den WAgen aber schon beim Händler, ich wollte nur sagen, zu wessen LAsten der Rabatt geht.

 

 

Gruss bones


Themenstarter

meine mutter hat 50% (wegen operation sonst aber keine einschrenkungen) also zumglück keine gehbehinderung.

 

wenn ich das richtig verstanden habe könnte ich zb. 10%rabatt vom händler bekommen + die 15% "standart" vergünstigung ja ?


Marco78 Marco78

Banned User!

hallo,

 

etwas mekaberes thema.

ich denke das du das mit der mutter abhaken kannst.

wie schon geschrieben brauchst du wirklich ne gehbehinderung, sprich rollstuhlfahrer oder ähnliches oder du hast nur einen arm etc.

 

was ich noch weiß ist, dass das fahzeug dann auch auf die person zugelassen werden muss und auch die für die jeweilige behinderung nötigen umbauten haben muss.

 

sei froh das du nicht behindert bist und akzeptiere den normalen rabatt.

 

gruß

marco


Zitat:

was ich noch weiß ist, dass das fahzeug dann auch auf die person zugelassen werden muss und auch die für die jeweilige behinderung nötigen umbauten haben muss

Die nötigen Umbauten muss sie NICHT haben. Aber die Behinderte Person muß den Wagen eine bestimmte Zeit (6 Monate, 1 Jahr, 1 1/2 Jahre) behalten bevor er weiterveräußert werden darf.

 

Zitat:

Ich meine, der Rabatt wird vom Hersteller, also hier Audi direkt eingeräumt, nicht vom Händler.

Zitat:

zu wessen LAsten der Rabatt geht

den der Händler dann von Audi wieder erstattet kriegt. Zudem verkauft er durch den Rabatt mehr Autos die er sonst wahrscheinlich nicht hätte so schnell veräußern können und erhält dafür am Jahresende einen höheren Boni. Klar verdienen die Autohäuser weniger als früher und haben hohe Kosten. Aber bitte nicht so theatralisch, die Händler verdienen doch auch noch was.

 

Gruß Zonkdsl


auto mit behindertenausweis kaufen ?

Korrekt ist, dass der Wagen auch auf die behinderte Person zugelassen sein muss.

Grund für den Rabatt für gehbehinderte Menschen ist ja, dass diese Personeneruppe im Regelfall gerade wegen ihrere Gehbehinderung auf ein motorisiertes Fortbewegungsmittel angewiesen ist und auch die Autoindustrie (nicht nur Audi) dieser Situation mit dem eingeräumten Rabatt Rechnung trägt.

Im Übrigen berechtigt die angesprochene Behinderung auch, eine Kfz-Steuer Ermässigung iHv von 50 % zu erhalten.

 

Theatralisch war eigentich nichts gemeint, als es darum ging, wer den Rabatt als "minus" verbucht, ich wollte damit nur sagen, dass es keiner Verhandlungen beim Händler bedarf, da der Hersteller die 15 % trägt.

 

 

Gruss bones

 

ach PS: makaber finde ich das Thema eigentlich nicht, wer Anspruch darauf hat, dem sollte man das gönnen. Ich denke, jeder würde lieber auf das verzichten, was einen zum Behinderten macht.

Da sind 15 % RAbatt keine echte Entschädigung.


HAllo,

 

dies gilt aber nicht bei einem Gebrauchtwagenkauf, oder?


hier der rat vom fachmann in sachen kaufen mit behindertenrabatt !

1: der rabatt geht nicht voll zu lasten von audi. die 15% teilen sich händler und werk zu je 7,5%. daher bist du auch gerngesehener kunde, als behinderter, da dir dein händler praktisch ja nur 7,5% rabatt gibt. als normalsterblicher kann man ja teilweise beim händler über 10 % raushandeln. wobei der händler dann ein schlechteres geschäft macht.

2. der wagen muss 6 monate auf den inhaber des behindertenausweises zugelassen sein. vorher kein verkauf nur in ausnahmefällen(wie bei mir gerade unfallschaden)

3. es müssen keine behindertenumbauten vom werk geordert werden. es würde also theoretisch reichen, wenn ein familienangehöriger den ausweis hat, um sich ein auto zu bestellen.

4. mindestens 50 % behinderung und mindestens das merkmal G im ausweis. ohne dem gibts nichts.

5. nur auf neuwagen. nicht auf gebrauchte.

so das war denke ich das wichtigste. wenn noch fragen sind, beantworte ich diese gerne.

gruss olaf


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