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auto gekauft,eventuell unfallwagen

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 16:53

hallo,,,

habe mir BMW 1 gekauft der verkäufer sagte mir beim verkauf es gab mal kratzer hinten und es wurde nach lackiert (kleine kratzer)jetz stelle fest das auto hatte kleinen unfall und wurde nachlackiert, habe auch den bericht von bmw vorliegen und es wurde nachlackiert hinten links und allufelge ausgetauscht und acksvermessung gemacht,der autohändler wo ich das auto gekauft habe gibt mir denn rechnung nicht.im kaufvertrag steht als nicht unfall wagen ,,,,

 

was meint ihr was kann man machen,ich verstehe es so fakt ist wenn er mir gesagt hätte was würklich gemacht wurde und das es durch unfall der kratzer enstanden ist dann hätte ich es nicht geakuft,er hatt mir gesagt ein kleine kratzer wurde nachlackiert und wurde nicht durch ein unfall verursacht.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

So wie es sich liest, hatte der Wagen eindeutig einen Unfall.

Das ließt du genau wo raus? Wenn der Wagen eine neue Schürze bekommen hat, ist es trotzdem noch kein Unfallwagen, denn:

Zitat:

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Quelle

So lange nur Anbauteile beschädigt sind, kann er als unfallfrei deklariert werden, erst wenn es an die Karosse der den Rahmen geht, ist es ein Unfallwagen. Nicht unfallfrei und Unfallwagen sind 2 verschiedene paar Schuhe...

 

So oder so ist der Thread sinnfrei, wenn 09.2010 gekauft, wird jetzt eh kein Anwalt oder Richter mehr was wegen einem vertuschten Schaden unternehmen ;)

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Wie lange liegt der Kauf des Fahrzeuges zurück?

Auch dieses Thema hatte wir hier schon öfters ;).

 

Ein Unfall muß nicht nur zwischen zwei Autos passiert sein; vielmehr ist jede Berührung mit Folgen oder sogar das Eintreffen eines Gegenstandes durch die Luft auf das Auto ein Unfall.

 

So wie es sich liest, hatte der Wagen eindeutig einen Unfall.

 

Was steht genau im Kaufvertrag ? Da gibt es doch zumeist die Angabe "Unfallfrei ja / nein und falls ja, Angaben über Schäden".

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 17:03

2010 september

Original geschrieben von Drahkke

Wie lange liegt der Kauf des Fahrzeuges zurück?

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 17:05

Zitat:

unfallwagen angekreuzt nein

vorbemekt wurde nachlackiert wegen kratzer

Original geschrieben von Manitoba Star

Auch dieses Thema hatte wir hier schon öfters ;).

Ein Unfall muß nicht nur zwischen zwei Autos passiert sein; vielmehr ist jede Berührung mit Folgen oder sogar das Eintreffen eines Gegenstandes durch die Luft auf das Auto ein Unfall.

So wie es sich liest, hatte der Wagen eindeutig einen Unfall.

Was steht genau im Kaufvertrag ? Da gibt es doch zumeist die Angabe "Unfallfrei ja / nein und falls ja, Angaben über Schäden".

Zitat:

Original geschrieben von schmatko

2010 september

Da solltest du dich auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, der dir genau aufzeigen kann, was da rechtlich noch machbar ist und wie groß die Erfolgschancen sind.

Zitat:

Original geschrieben von schmatko

2010 september

 

Original geschrieben von Drahkke

Wie lange liegt der Kauf des Fahrzeuges zurück?

[/quote

Ups :rolleyes: !

 

Wann und wie hast denn die Sache (so detailliert) rausbekommen ?

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

So wie es sich liest, hatte der Wagen eindeutig einen Unfall.

Das ließt du genau wo raus? Wenn der Wagen eine neue Schürze bekommen hat, ist es trotzdem noch kein Unfallwagen, denn:

Zitat:

Ein Fahrzeug gilt als Unfallwagen, wenn eine erhebliche Schadeneinwirkung auf die primär tragende Fahrzeugstruktur erfolgte.

Quelle

So lange nur Anbauteile beschädigt sind, kann er als unfallfrei deklariert werden, erst wenn es an die Karosse der den Rahmen geht, ist es ein Unfallwagen. Nicht unfallfrei und Unfallwagen sind 2 verschiedene paar Schuhe...

 

So oder so ist der Thread sinnfrei, wenn 09.2010 gekauft, wird jetzt eh kein Anwalt oder Richter mehr was wegen einem vertuschten Schaden unternehmen ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

So wie es sich liest, hatte der Wagen eindeutig einen Unfall.

Das ließt du genau wo raus?

...

Hieraus:

Zitat:

Original geschrieben von schmatko

...

das auto ... wurde nachlackiert, habe auch den bericht von bmw vorliegen und es wurde nachlackiert hinten links und allufelge ausgetauscht und acksvermessung gemacht,

Themenstarteram 22. Januar 2012 um 17:14

der vorbesitzer hatte denn wagen als liesing fahrzeug,jeder hersteller hatt ja diesen daten bank oder historie was alles geamcht wurde zufällig bin ich drauf gekommen und die rechnung von bmw direkt geckricht

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Zitat:

Original geschrieben von schmatko

2010 september

Original geschrieben von Drahkke

Wie lange liegt der Kauf des Fahrzeuges zurück?

[/quote

Ups :rolleyes: !

Wann und wie hast denn die Sache (so detailliert) rausbekommen ?

Hallole zusammen

Die Deffinition eines meldepflichtigen Unfalls beginnt doch mit der erforderlichen Instandsetzung. wird eine Felge erneuert und die Achse vermessen und nachgestellt so sollte das Einstellungsprotokoll vorliegen. Die detailerte Rechnung der Arbeiten ob nun Teilersatz durch Schweißarbeiten, Ausbeularbeiten oder nur nachlackierung im Umfang einer Smartrep beim Beulendoctor. Ich favorisiere immer Fahrzeuge wo vor der instandsetzung Bilder zur dokumentation des Schadensumfangs oder die Kopie das Gutachterberichtes den Umfang des Fahrzeugschaden erkennbar werden lassen. Liegt das nicht vor bis Du beim weiterverkauf eventuell der Dumme. Geh im Zweifelsfalle zum Gutachter.. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Hieraus:

Zitat:

Original geschrieben von schmatko

...

das auto ... wurde nachlackiert, habe auch den bericht von bmw vorliegen und es wurde nachlackiert hinten links und allufelge ausgetauscht und acksvermessung gemacht,

Naja, meine Frau hatte auch schon mal einen Parkschaden, mit Felge und Heckschürze am Bordstein hängen geblieben. Schürze haben wir komplett neu gemacht, Felge aus Optikgründen auch... zumal ich nichts von Alufelgenreparatur an Fahrzeugen halte, die ü300 fahren könnten. Achsvermessung wurde vorsorglich auch gemacht. Rein rechtlich gesehen ist das Fahrzeug jetzt nicht unfallfrei (ist nach Rechtsprechung eh KEIN Auto), es ist aber auch kein Unfallwagen.

Leider wird diese Differenz in der Definition nicht in den Kaufverträgen berücksichtigt.

@ TE:

 

Am Ende des Tages musst Du selber entscheiden, wie wichtig Dir die Sache ist. Natürlich ist es ärgerlich, wenn man nach 15 Monaten erfährt, daß beim Kauf - sagen wir mal vorsichtig - evtl. uneindeutige Formulierungen benutzt wurden und die beschriebenen Reparaturen notwendig waren.

 

Wenn der Wagen fachgerecht repariert wurde (was bei Leasingfahrzeugen eigentlich immer der Fall ist, alleine wegen der Endabnahme), Du mit dem Auto ansonsten zufrieden bist und der Preis seinerzeit ok war, dann könnte es eine Überlegung sein, die Sache auf sich beruhen zu lassen und ggf. beim Weiterverkauf auf den bei BMW fachgerecht behobenen Vorschaden zu verweisen.

 

Immerhin hast Du oder z.B. der TÜV etc. ja nie etwas bemerkt.

 

Alles andere bedeutet Aufwand, Kosten und Zeit.

am 22. Januar 2012 um 17:41

Wenn ich es richtig gelesen habe, hast du das Fahrzeug im September 2010 gekauft.

Jetzt 2012 møchtest du Geld zurueck haben obwohl du ueber 1 Jahr mit dem Auto zufrieden warst? Naja, wenn ich mit einem Auto zufrieden bin, dann wuerde mich sowas nicht støren. Eine Klage nach einem Jahr macht auch keinen Sinn mehr.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wie lange liegt der Kauf des Fahrzeuges zurück?

Im Nachhinein: Gute, erste Frage :)

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