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Auto fahren ohne eigene Versicherung

Auto fahren ohne eigene Versicherung

Themenstarter

Mein Freund fährt einen Opel Corsa, der Wagen ist auf seinen Vater zugelassen und auch versichert und wie ich gehört habe, sogar als Alleinfahrer.

 

Jetzt will ich mir sein Auto für einen Tag ausleihen, wenn ich z.B. einen Unfall bauen würde, wäre ich versichert?

 

Wenn die Polizei mich anhält und sieht, dass ich nicht der Versicherungsnehmer bin, könnten die mir die Weiterfahrt verbieten?

 

mfg


Hallihallo. Also beim Anhalten durch die Polizei wird Dir nix passieren, die interessiert die Versicherung nicht.

 

Hast Du einen Unfall, könnte die Versicherung schon nachfragen, wie die Tarifmerkmale festgelegt wurden: War der Vater Deines Freundes als Alleinfahrer eingetragen, könnte das die Versicherung evtl. beanstanden. Wenn bei einem Unfall der Versicherung glaubhaft gemacht wird, dass man nur ausnahmsweise mit dem Auto gefahren ist (weiß nicht, in wie fern die Versicherung das glauben wird), könnte man evtl. auf Kulanz hoffen...

 

Lg,


Hafi545 Hafi545

konifere

Der Verstoß gegen vereinbarte Tarifmerkmale führt nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes, sondern kann zu Prämiennachforderungen führen.

 

Gruß

Hafi


  • 1x

Er muß der Versicherung den zusätzlichen Fahrer melden.Die nehmen das auf, und alles gut.


Hallo,

 

richtig ist, dass es nicht zum Verlust des Versicherungsschutzes führt und das es evt. Prämiennachforderungen geben kann, aber

 

VORSICHT!

 

-> dies gilt für die Kfz-Haftpflichtversicherung, jedoch kann ein Regress von der Versicherungsgesellschaft gefordert werden und der Vertrag wird evt. vom Versicherer gekündigt, dh. es wird schwer eine neue Versicherung mit Kasko-Schutz zu finden

 

->Teil- oder Vollkasko - bitte Kleingedrucktes in den Kfz-AHB genau lesen, ob auch Schutz besteht

 

Als Angestellter beim Versicherungsmakler weiß ich, dass die Versicherungsgesellschaften bei einem Nichtmelden eines anderen Fahrers (außer dieser hat sich z.B. aktuell den Fuss verletzt, mit Attest und kann nicht selber weiterfahren ) eine Kulanzregelung definitiv nicht anwenden.

 

Besser ist, wie gesagt, melden und schriftlich bestätigen lassen. Sollte es für einen Tag sein, werden die Versicherungen i.d.R keinen Beitrag fordern.

 

Schöne Grüße

 

Andi


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