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Auto auf Zweitwohnsitz anmelden noch möglich?
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Hy Folks!
Wüßte gerne, ob es noch möglich ist, ein Fahrzeug auf den zweiten Wohnsitz anzumelden oder ob es nur über den ersten Wohnsitz geht?
Und was ist, wenn der Standort des Fahrzeuges abweichend ist vom Wohnsitz?
Danke schon mal im voraus! |
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Das Fahrzeug muss dort zugelassent sein, wo es sich überwiegend aufhält.
Bei Firmenfahrzeugen weicht es allerdings ab.
Ebenso gibt es diverse Sonderregelungen.
Einfach mal bei der Zulassungsstelle anrufen !
Das gibt es schon lange nicht mehr.
Zulassung am Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters
§6 iVm §46 Abs.2 FZV.
Ist der regelmäßige Standort des Fahrzeugs nicht an dieser Adresse, muss der regelmäßige Standort der Zulassungsstelle angegeben werden, es bleibt aber bei der Zulassung am "Hauptwohnsitz"
§6 Abs.4 Pkt.1 FZV
2xDanke!
Aha, da hat sich ja wieder einiges geändert !
Besten Dank
Auto auf Zweitwohnsitz anmelden noch möglich?
1.3.2007 mit Einführung der FZV
FZV ???
FZV!!!
ja, jetzt weiß ich's genau!
Ja, in dem Bereich tut sich ständig was.
Jetzt kann man ja auch die anderen Kennzeichen aus dem Bundesland vom Vorbesitzer behalten.
Z.B.: HL und RZ auch in OH usw.
Die haben wohl gemerkt, dass es völlig schnuppe ist, solange Steuern und Versicherung bezahlt wird.
Auto auf Zweitwohnsitz anmelden noch möglich?
Bitte was?
Heißt das, solange das auto nicht das bundesland wechselt, kann das kennzeichen vom vorbesitzer übernommen werden auch wenn man gar nicht in der stadt oder dem kreis wohnt?
Ja, ich war auch erstaunt als mich die Dame bei der Zulassungsstelle mich fragte, ob ich das RZ Kennzeichen behalten wollte, obwohl ich aus OH bin.
Das scheint aber schon länger so zu sein, denn meine Verwandtschaft wusste das schon und einige haben bereits HL usw. dran.
Bei "Erstanmeldung" muss es aber wieder im eigenen Zulassungsbezirk sein.
Jain
Mit der Föderalismusreform vor einiger Zeit, haben die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, in bestimmten Verwaltungsbereichen zusammen zu arbeiten.
Wenn der Verwaltungsbereich "KFZ-Zulassung" einer Gemeinde mit dem einer anderen Gemeinde zusammen arbeitet, dann kann das Kennzeichen "mitgenommen" werden. Aber dafür müssen auch diese Verwaltungen eine Zusammenarbeit vertraglich beschließen.
Bisher sind es nur recht wenige Gemeinden, in denen das überhaupt möglich ist, und dann oft nur im Falle eines Umzugs, also ohne Halterwechsel. Dass dies auch bei einem Halterwechsel funktioniert, ist eher selten anzutreffen.
Ein Anruf in der Zulassungsstelle klärt was schon (oder ab wann) geht und was (noch) nicht.