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Auto anmelden, über Mutter versichert

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 9:08

Hallo zusammen,

ich werde mir wahrscheinlich in den nächsten Tagen ein neues Auto zulegen.

Mein vorheriges Auto hab ich über meine Mutter versichern lassen. Das neue wird auch wieder über sie versichtert.

Nun zu meiner Frage:

Wie läuft das dann bei der Zulassungsstelle ab?

Muss sie dahin oder kann ich das Auto auch anmelden?

Vielen Dank für eure Antworten :)

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13 Antworten

Hallo,

wer wird Halter des Fahrzeugs.

Billiger ist die Versicherung meistens, wenn Halter und Versicherungsnehmer eine Person sind.

 

Für die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges erforderliche Unterlagen:

•eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs - Doppelkarte)

•die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

•die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)

•die Kennzeichen (wenn es keine KLE - Kennzeichen sind)

•den HU (Hauptuntersuchungs) - Bericht (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre)

•Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

•eine Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer (können Sie rechts herunter laden)

•eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)

•die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)

•die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)

 

Liebe Grüße

Herbert

Hallo,

nur der guten Ordnung halber.

Die Angaben zur Zulassung stammen von der Homepage des Kreises Kleve.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 22. Februar 2013 um 10:24

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Hallo,

wer wird Halter des Fahrzeugs.

Billiger ist die Versicherung meistens, wenn Halter und Versicherungsnehmer eine Person sind.

 

Für die Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeuges erforderliche Unterlagen:

•eine Versicherungsbestätigung (früher: Versicherungs - Doppelkarte)

•die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Fahrzeugbrief)

•die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein)

•die Kennzeichen (wenn es keine KLE - Kennzeichen sind)

•den HU (Hauptuntersuchungs) - Bericht (nur bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre)

•Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass

•eine Teilnahmeerklärung für das Lastschrift-Einzugsverfahren der Kraftfahrzeugsteuer (können Sie rechts herunter laden)

•eine Vollmacht und den Personalausweis des Vollmachtgebers (wenn der neue Fahrzeughalter nicht persönlich zur Zulassungsstelle kommt)

•die Gewerbeanmeldung bzw. den Handelsregisterauszug bei der Anmeldung auf eine Firma (Liegt keine Alleinvertretungsbefugnis vor sind die Vollmachtserklärungen und Ausweise aller Vertretungsberechtigten vorzulegen)

•die Vollmachten und Ausweise beider Elternteile (wenn das Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden soll)

 

Liebe Grüße

Herbert

Naja, ich werde Halter, da nur ich das Auto fahren werde. Die Versicherung würde aber wie gesagt über meine Mutter laufen. Vielen Dank für die Auflistung, welche Sachen ich benötigt weiß ich aber. Es geht mir nur darum, ob ich das Autoanmelden kann, wenn meine Mutter aber die Versicherung "übernimmt".

@TE

 

Moin,

 

wenn die eVB bei der Versicherung beantragt wird, muß mit angegeben werden, dass Du Halter bist, sonst kann das KFZ nicht auf Dich als Halter angemeldet werden.

 

Abgesehen davon, bei der Konstellation DU Halter und Mutter Versicherungsnehmer wird der Vertrag teuerer, als wenn Deine Mutter Halterin ist.

 

Zitat:

Original geschrieben von Binasti

Naja, ich werde Halter, da nur ich das Auto fahren werde. Die Versicherung würde aber wie gesagt über meine Mutter laufen. Vielen Dank für die Auflistung, welche Sachen ich benötigt weiß ich aber. Es geht mir nur darum, ob ich das Autoanmelden kann, wenn meine Mutter aber die Versicherung "übernimmt".

Hallo,

auf der elektronischen Versicherungsbestätigung ist der Versicherungsnehmer angegeben.

Wenn der Halter vom Versicherungsnehmer abweicht, dann ist zusätzlich auch der Halter angegeben.

Weil es vermutlich teurer ist, wenn Halter und VN nicht identisch sind, würde ich trotzdem noch mal überlegen, ob es sinnvoll sein könnte, das Fahrzeug auf Deine Mutter zuzulassen, aber das musst Du selber entscheiden.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Binasti

Nun zu meiner Frage:

Wie läuft das dann bei der Zulassungsstelle ab?

Muss sie dahin oder kann ich das Auto auch anmelden?

Hallo,

 

zusammenfassende kurze knappe Antworten auf Deine Fragen:

 

  • wenn Du als Halter auf der Versicherungsbestätigung angegeben bist, dann muß Deine Mutter nicht erscheinen, wenn das Fahrzeug auf Dich zugelassen werden soll
  • wenn Du nicht als Halter auf der Versicherungsbestätigung angegeben bist, dann kannst Du das Fahrzeug nicht auf Deinen Namen zulassen.
  • wenn das Fahrzeug auf Deine Mutter zugelassen werden soll, dann muß sie entweder erscheinen oder Dich bevollmächtigen.

 

Liebe Grüße

Herbert

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

  • wenn Du als Halter auf der Versicherungsbestätigung angegeben bist, dann muß Deine Mutter nicht erscheinen, wenn das Fahrzeug auf Dich zugelassen werden soll
  • wenn Du nicht als Halter auf der Versicherungsbestätigung angegeben bist, dann kannst Du das Fahrzeug nicht auf Deinen Namen zulassen.
  • wenn das Fahrzeug auf Deine Mutter zugelassen werden soll, dann muß sie entweder erscheinen oder Dich bevollmächtigen.

zu 1. und 2.: Der Name des abweichenden Halters muss nicht zwingend auf der eVB stehen. Es reicht, wenn das Kreuz bei abweichender Halter zugelassen (oder so ähnlich) gesetzt ist. Auf jeden Fall sollte in dieser Konstellation mit der Versicherung geklärt sein, ob dies zugelassen ist und welcher Aufpreis verlangt wird.

Zu 3.: Richtig, bei Bevollmächtigung brauchst Du neben der Vollmacht zwingend auch den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung Deiner Mutter im Original sowie dasselbe auch von Dir selbst.

Viele Grüße

Peter

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

  • wenn Du als Halter auf der Versicherungsbestätigung angegeben bist, dann muß Deine Mutter nicht erscheinen, wenn das Fahrzeug auf Dich zugelassen werden soll
  • wenn Du nicht als Halter auf der Versicherungsbestätigung angegeben bist, dann kannst Du das Fahrzeug nicht auf Deinen Namen zulassen.
  • wenn das Fahrzeug auf Deine Mutter zugelassen werden soll, dann muß sie entweder erscheinen oder Dich bevollmächtigen.

zu 1. und 2.: Der Name des abweichenden Halters muss nicht zwingend auf der eVB stehen. Es reicht, wenn das Kreuz bei abweichender Halter zugelassen (oder so ähnlich) gesetzt ist. Auf jeden Fall sollte in dieser Konstellation mit der Versicherung geklärt sein, ob dies zugelassen ist und welcher Aufpreis verlangt wird.

 

Zu 3.: Richtig, bei Bevollmächtigung brauchst Du neben der Vollmacht zwingend auch den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung Deiner Mutter im Original sowie dasselbe auch von Dir selbst.

 

Viele Grüße

 

Peter

Das wird von der Zulassungsstelle nicht anerkannt.

Die eVB muß den Halter des KFZ (falls Abweichend) angegeben werden, sonst kann das KFZ nicht zugelassen werden.

 

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Das wird von der Zulassungsstelle nicht anerkannt.

Die eVB muß den Halter des KFZ (falls Abweichend) angegeben werden, sonst kann das KFZ nicht zugelassen werden.

bei uns im Kreis reicht es, wenn die VS den abweichenden Halter freigegeben hat. Dieser muss nicht genau aufgeführt werden.

Auch meine VS stellt die eVB bei abweichenden Halter auf den Versicherungsnehmer aus und lässt per Kreuz abweichende Halter zu, wenn's beantragt wird. Wer dieser ist, interessiert die erst beim endgültigen Ausfertigen des Versicherungsscheins, aber da kennt die VS den Halter über den Rücklauf ja schon. Die kennen insoweit geschlossene eVB (Halter = Versicherungsnehmer) oder offene eVB (abweichender Halter).

Viele Grüße

Peter

PS: Ich habe übrigens selbst mal im Familienkreis einen abweichenden Halter mit nur angekreuzter evB ohne Extranamensangabe zugelassen. Ging problemlos.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von 212059

Hallo ins Forum,

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel

Zitat:

Original geschrieben von 212059

 

zu 1. und 2.: Der Name des abweichenden Halters muss nicht zwingend auf der eVB stehen. Es reicht, wenn das Kreuz bei abweichender Halter zugelassen (oder so ähnlich) gesetzt ist. Auf jeden Fall sollte in dieser Konstellation mit der Versicherung geklärt sein, ob dies zugelassen ist und welcher Aufpreis verlangt wird.

Zu 3.: Richtig, bei Bevollmächtigung brauchst Du neben der Vollmacht zwingend auch den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung Deiner Mutter im Original sowie dasselbe auch von Dir selbst.

Viele Grüße

Peter

Das wird von der Zulassungsstelle nicht anerkannt.

Die eVB muß den Halter des KFZ (falls Abweichend) angegeben werden, sonst kann das KFZ nicht zugelassen werden.

Wenn die Versicherung den abweichenden Halter erlaubt, muss nicht zwingend der Name in der eVB-Nummer hinterlegt sein. :)

@Kleene

 

Doch, sonst wird die eVB seitens der Zulassungsstelle nicht anerkannt (zumindest bei uns so), da die Daten der Datenbank nicht übereinstimmen mit den Halter und Versicherungsnehmer.

 

 

Ich klinke mich hier auch mal ein.

Ich will mein KFZ wechseln,

VN ist mein Vater und Halter bin ich.

Jetzt will ich das Fahrzeug zulassen, aber mein Vater ist noch im Urlaub. Gibt die Versicherung auch die EVB an mich raus, obwohl ich nicht der VN bin? Vollmacht habe ich keine.

Habe bei der gleichen Versicherung schon mein Motorrad und das auto meiner Lebensgefährtin versichert.

Wo ist das Problem, im Namen von Vater anrufen, aber mitteilen, dass Vater VN ist und Du Halter.

Eine eVB ist ja noch kein Antrag/Vertrag.

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