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Auto anmelden am Wohnsitz des Fahrers

Auto anmelden am Wohnsitz des Fahrers

Themenstarter

Hallo, ich weiß nicht, in welches Forum die Frage besser passt, daher stelle ich es mal hier ein. Hoffe das ist OK.

 

Wenn jemand ein Auto kauft und auf sich anmeldet, es aber nicht selbst fährt, sondern einem Anderen dauerhaft überlässt, kann man es dann am Wohnsitz des tatsächlichen Fahrers anmelden? Oder muss es am Wohnsitz des offiziellen Halters angemeldet werden?

 

Der Halter ist nicht an der Adresse des Fahrers gemeldet und der Fahrer nicht an der Adresse des Halters. Es sind unterschiedliche Landkreise aber das selbe Bundesland.


Zitat:

Original geschrieben von Dubert

Hallo, ich weiß nicht, in welches Forum die Frage besser passt, daher stelle ich es mal hier ein. Hoffe das ist OK.

 

Wenn jemand ein Auto kauft und auf sich anmeldet, es aber nicht selbst fährt, sondern einem Anderen dauerhaft überlässt, kann man es dann am Wohnsitz des tatsächlichen Fahrers anmelden? Oder muss es am Wohnsitz des offiziellen Halters angemeldet werden?

 

Der Halter ist nicht an der Adresse des Fahrers gemeldet und der Fahrer nicht an der Adresse des Halters. Es sind unterschiedliche Landkreise aber das selbe Bundesland.

Wo soll da das Problem sein??? :confused: Schau mal nach in welchem Landkreis die Versicherung billiger ist, wenns bei Dir ist kannst Du es auf Dich anmelden. Musst halt nur schauen, ob Du den Versicherungsvertrag mit dem SF Rabatt vom anderen bekommst und die Versicherung Dir den SF zugesteht. Kannst nämlich keinen höheren SF Rabatt übertragen bekommen als Du selbst hättest "erfahren" können und musst oft eine Verwandtschaft zum vorbesitzer 1. Grades sein!!!

Ansonsten lässt Du es so.....


Themenstarter

Ich sollte vielleicht doch den Hintergrund der Frage erklären. Meine Mutter bekommt beim Fahrzeugkauf besondere Rabatte, deutlich mehr als ich. Dafür muss das Auto aber mindestens ein Jahr auf sie zugelassen sein.

Ich möchte aber aus irrationalen Gründen lieber das Kennzeichen meines Wohnortes dran haben. ;)


Neckarwelle Neckarwelle

Klimakiller

Wenn das Auto auf sie zugelassen sein muss und sie ihren Hauptwohnsitz nicht auf deine Adresse ändern lassen kann, wird auch das Kennzeichen zwangsläufig auf ihren Wohnort laufen.

 

Ein abweichendes Kennzeichen von der Halteranschrift gibt es nicht.

 

Und: Wenn der regelmäßige Standort des Fzg von der Halteranschrift abweicht, muss dies bei der Zulassung angegeben werden und wird im Fahrzeugregister eingetragen.


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Zitat:

Original geschrieben von Neckarwelle

Und: Wenn der regelmäßige Standort des Fzg von der Halteranschrift abweicht, muss dies bei der Zulassung angegeben werden und wird im Fahrzeugregister eingetragen.

Ernsthaft? Ich dachte, dass wäre nur bei Nutzfahrzeugen so.

Was machen dann die ganzen Studenten, deren Fahrzeug auf Mutti/Vati zugelassen ist, deren Studienort aber sonstwo in Deutschalnd ist?

Oder: In unserer Firma sind sämtliche Pkw auf die Zentrale zugelassen, aber die Standorte der Mitarbeiter sind durch ganz Deutschland verteilt. Wie ist das dann?


Auto anmelden am Wohnsitz des Fahrers

Für Privatpersonen kommt ausschließlich die Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes in Frage. Bis 28.02.2007 konnte das Fahrzeug auch dort zugelassen werden, wo es seinen regelmäßigen Standort hatte (das konnte auch ein Zweitwohnsitz sein).


  • 1x

Neckarwelle Neckarwelle

Klimakiller

Zitat:

Original geschrieben von frosch112000

Ernsthaft? Ich dachte, dass wäre nur bei Nutzfahrzeugen so.

Was machen dann die ganzen Studenten, deren Fahrzeug auf Mutti/Vati zugelassen ist, deren Studienort aber sonstwo in Deutschalnd ist?

Oder: In unserer Firma sind sämtliche Pkw auf die Zentrale zugelassen, aber die Standorte der Mitarbeiter sind durch ganz Deutschland verteilt. Wie ist das dann?

Naja - in vielen Zul.-Bezirken bietet das entsprechende Formular ein Feld zum Ausfüllen, ist sowohl für eine Firma als auch für einen Studenten wenig problematisch ;)

 

Die Frage ist nur, ob das wirklich alle machen. Wohl eher nicht.

 

Was allerdings sein kann, ist, dass diese Regelung im Zuge der StVZO-Reform gekappt wurde. Vor ein paar Jahren war's jedenfalls noch notwendig.


Zitat:

Was allerdings sein kann, ist, dass diese Regelung im Zuge der StVZO-Reform gekappt wurde. Vor ein paar Jahren war's jedenfalls noch notwendig.

Zitat:

Original geschrieben von situ

Bis 28.02.2007 konnte das Fahrzeug auch dort zugelassen werden, wo es seinen regelmäßigen Standort hatte (das konnte auch ein Zweitwohnsitz sein).


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