ForumKawasaki
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Auspuff ohne ABE welche Strafe?

Auspuff ohne ABE welche Strafe?

Themenstarteram 29. Juni 2010 um 18:59

Hallo

hab noch so nen schönen Carbon Auspuff für meine Zx-6 zu liegen, der ist komplett hohl und hat natürlich keine ABE und keine EG Nummer (heißt die so?). Wollt mal hören ob jemand genau weiß welche Strafe es dafür gibt, wenn ich mal angehalten werde?

Mfg

Beste Antwort im Thema

nur mal so zum nachdenken...früher konnte es bei mir auch nie laut genug sein. Mittlerweile fahre ich original (und leise :D ) und fahre da unheimlich gut mit. Kein Stress mehr, einfach sehr entspannend wenn man nicht jeden Moment Angst haben muss, aus dem Verkehr gezogen zu werden.

Die Zeiten, wo man mit nem lauten Auspuff noch "ein Held" war, sind längst vorbei. Ich tue mir das nicht mehr an und schone mich und meinen Geldbeutel...und die Umwelt auch :p

34 weitere Antworten
Ähnliche Themen
34 Antworten

Hallo,

tja, ich glaube hier kommt es darauf an wie gut gelaunt die Polizist(in) ist. Du könntest gluck haben, eine verwarnungsgeld mit aufforderung zum umbau mit Tüv Vorführung bekommen, oder es könnte etwas schlimmer (wobei gesetzlich richtig) sein:

Dein Motorrad könnte auf ort und Stelle stillgelegt werden. Dazu kommt ein Bußgeld mit Punkte. Eine Umbau muss du auf jeden Fall vornehmen und anschliessend alles vom Tüv neu abgenommen werden. Das ganze kostet Zeit Geld Nerven und wenn du pech hast (und du hast schon Punkte) dein Lappen.

Gruß

Ob Du etwas zu befürchen hast liegt wohl erstmal an der Region wo Du fährst. In manchen Städten würde ich damit überhaupt nicht fahren, bei uns ist die Obrigkeit sehr tollerant. Wie schon geschrieben ist die Höchststrafe das Du nicht weiterfahren darfst, und das kann fern der Heimat schon recht übel sein. Besser ist es dann schon mit einem DB-Killer, den man wieder reinschrauben kannst.

Ich würde zusehen das das Mopped noch tollerabel leise ist, dann erspart man sich den Stress;)

Hier stehen "Nutzen" und Risiko in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.....

am 29. Juni 2010 um 21:21

Ja, der Jason sagt es!

kommt wie gesagt auf die Polizisten und das Bundesland an.

Hier, in Berlin und Brandenburg haben wir es erlebt, dass das Fahrzeug aufgeladen und zu einem speziellen Prüfstand gefahren wird.

Wenn es von Anfang an abgestritten wurde und die Polizei zu dieser Prüfprozedur sozusagen gezwungen wurde, dann muss neben dem eingeleitetem Stafverfahren auch das gesamte Prüfverfahren bezahlt werden.

Der schlimmste Fall ist jede Menge Bußgeld und eine Stillegung.

Es kann auch zusätzlich "bewusste Täuschung bzw. Manipulation" unterstellt und geahndet werden. Dann wird eine Ordnungswiedrigkeit zu einer Straftat !!!

Richtig böse kann es werden, wenn du dort Originalnummern stanzen oder gravieren lässt. Wenn das auffliegt kannst du wegen versuchter Fälschung bestraft werden. Bei Fahren ohne Dämpfer kann es auch zu einer Anzeige bewusster Ruhestörung kommen !

Ist eine heikle Sache mit vielen Ammenmärchen, die aber je nach Auslegung wahr sind.

Der Glücksfall an Strafe ist ein Mängelschein mit Aufforderung zur Vorführung beim TüV nach Rückbau in Originalzustand.

Tja, Deutschland halt. - ahndet jedes Bundesland anders.

Von einem Kupel wurde das Motorrad in Italien eingezogen und nur gegen eine Zahlung von 1000,00 € wieder freigegeben.

Ein ordentlicher Sound kann, ich wiederhole KANN ein wenig amüsantes Resultat mit sich bringen.

Und nicht vergessen, RECHT UNGLEICH GERECHTIGKEIT !!!

Ammenmärchen mag es sicher geben - allein die Regelungen in allen Bundesländern sind aber gleich (FZV ist keine Ländersache), nur die Cops sind unterschiedlich "angeschärft". Hinzu kommt, dass durch EU Verordnungen etc. eine gewisse Unsicherheit/Grauzone entstanden ist... was aber viele Cops ganz trocken sehen und einen mords (und teuren) Ärger machen.

 

Kurzum - wenn Du die A-Karte ziehst (und das geht ganz fix), dann bist Du ganz schnell mit allen Kosten bei 1500 bis 2000 Taler angelangt, stehst erstmal ad hoc und dann eine Weile ohne Bike in der Pampa... und denkst dir nur noch: Ich Depp ich. ;)

 

 

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert

- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten

- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.

 

Das Ausräumen des Auspuffs ist obendrein absolut sinnlos und verursacht lediglich unnötigen Lärm, teilweise kann sich die Fahrleistung sogar verschlechtern. Also: Was soll der Quatsch?

FZV §3... bitte.

Baujahrfrage gibts ja auch noch, allg. gesagt.

 

Ich habe diese Marschrichtung befürchtet und daher vermieden. 

Fakt ist - über dieses Thema wird gestritten ohne Ende (und einer ist schlauer als der andere..), das ist aber wurscht - denn wenn man an den falschen Cop kommt... hat man schlicht ad hoc die A-Karte und tausend Probleme am Hintern. Was nutzt es dann ggf. wenn man mit Anwalt und Nerven halbwegs nach Monaten wieder rauskommt? Eben - nix.

Und deswegen ist die ganze Betrachtung en Detail imho soviel Quatsch wie Halbwissen und damit kein guter Rat.

50 Euro und 3 Punkte auf der Kundenkarte... nur vergesst, dass ihr eine große Chance habt... ggf. um die Kosten für Verbringung und Gutachten etc. herumzukommen. Unter dem Strich... werden es ggf. schnell 1500 bis 2000 Taler. Das bringts nun wirklich nicht?

 

Und wäre ich boshaft... Klappenauspuff... und schon is Ruh.. ne, laut... vergiss besser glei wieder :p

 

Was der Quatsch soll?

Hat das einer gefragt? Moralische Fragen klärt die Kirche oder der Pfarrer ihres Vertrauens. :D (geben das manche in die Suche hier ein?... schlagen erstmals bei solchen Fragen auf :confused: )

Bzgl. Leistung etc. hast natürlich recht... ohne weitere Abstimmung ist das insofern Mist.

am 30. Juni 2010 um 6:15

Fahr mit einem "normalen" Sportauspuff dann brauchst Du die über Strafen und Punkte keine Gedanken zu machen.Zu dem hören sich die extremen Brülltüten eh nicht so toll an.Machen nur Krach und bringen Ärger.Also ab den Plunder einen Auspuff mit EG Nummer und alles ist gut!!!!!!!!!!!!

Jain - auch mit einer EGBE ist man nicht zwingend aus dem Schneider.

So manche Tröte übertrifft die Grenz/BE-werte ... und dann ist man fett, EGBE hin oder her. Is so... 

kumpel war gerade in einer kontrolle, wegen seinem auspuff. natürlich war er auch zu laut. der mann von der rennleitung fragte freundlich, ob er ihn veraschen möchte. was mein kollege mit nein beantwortet. frage vom polizisten, ob er mit 15€ einverstanden ist. dann war die sache erledigt.

das problem ist, sagt der von der rennleitung, wenn man den auspuff umbaut, und das dann verneint, wird es teuer. einfach den verstoss zu geben, dann ist es "nur" eine ordnungswidrichkeit kost hat 15€ und gut ist. dann hat er auch keine grundlage zur stillegung das mopeds, weil man den verstoss ja zu gibt. wenn man es abstreitet, gibt es die grundlage zur stilllegung und dann wird es teuer. das war die aussage vom den sheriff letzte woche.

tom

Stilllegung gibts gar keine - ggf. nur eine Sicherstellung und Verbringung zur Gutachtenerstellung.

Denn... in Bayern z.B. wird gerne argumentiert, dass eine Messung durch Cops vor Ort schlicht bei einer Gerichtsverwertung als Beweis nicht reicht. Jedoch... gibt es da auch noch Feinheiten, wann der Cop - so er dies möchte - quasi mit einem direkt zu einem Gutachter hinfahren müsste... also ohne Abschlepper und Sicherstellung. Eine vorsätzliche Manipulation kann ebenfalls nach hinten losgehen.

 

In der Realität wird man so viele Aussagen und Begründungen hören, wie man Cops eben trifft ;)

(..was z.B. mit meinen ollen Zetten Dank Marving Holy Phone und Kerker Shorty nicht gerade selten passiert :D ;) )

 

 

Zitat:

Original geschrieben von vn-tom

das problem ist, sagt der von der rennleitung, wenn man den auspuff umbaut, und das dann verneint, wird es teuer. einfach den verstoss zu geben, dann ist es "nur" eine ordnungswidrichkeit kost hat 15€ und gut

ich denke eher das er Glück hatte.

Da gibt es ja auch noch den 'Vorsatz'

Wenn es so wäre wie du sagst, dann könntest du ja auch bei mit 100 km/h durch die Ortschaft mit 15€ davonkommen.

nur mal so zum nachdenken...früher konnte es bei mir auch nie laut genug sein. Mittlerweile fahre ich original (und leise :D ) und fahre da unheimlich gut mit. Kein Stress mehr, einfach sehr entspannend wenn man nicht jeden Moment Angst haben muss, aus dem Verkehr gezogen zu werden.

Die Zeiten, wo man mit nem lauten Auspuff noch "ein Held" war, sind längst vorbei. Ich tue mir das nicht mehr an und schone mich und meinen Geldbeutel...und die Umwelt auch :p

Eben. Das Credo lautet: "Loud is out"....;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Kawasaki
  5. Auspuff ohne ABE welche Strafe?