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Auslesen der Fahrerkarte, wie machts der AG?

Auslesen der Fahrerkarte, wie machts der AG?

Themenstarter

Hallo zusammen,

ich arbeite in einem kleinen Unternehmen, welches Equipment verleiht und in diesem Zug auch gleich die passenden Fahrzeuge (2,5-12Tonner). Die Fahrten zum Kunden (ganz Europa) werden meistens vom Kunden selber oder von freiberuflichen Fahrern (welche auch für andere Unternehmen fahren) gemacht. Wir selber haben keinen Berufskraftfahrer angestellt, jedoch besitzen einige von uns natürlich einen LKW Führerschein mit Fahrerkarte.

Wie sieht das den mit dem genauen auslesen aus? Teilweise sind die LKWs mehrer Monate beim Kunden was das 28 Tage auslesen sowieso unmöglich macht (ebenso das 3 monatige auslesen der Geräte) Müssten wir von allen Kunden die in den LKW steigen die Karte auslesen? bzw auch von den Freiberuflichen Fahrern?

 

Ich hätte da gerne etwas Gewissheit. Meine Überlegungen gingen soweit, zum BAG zu gehen, die Karten auf den Tisch zu legen und alle möglichen Scenarios welche bei uns anfallen zu schildern um genaue Anweisungen zu bekommen. Da eine 1 zu 1 Umsetzung zB. das 28 Tage auslesen unmöglich ist, außer es fährt einer quer durch Europa dem LKW hinterher um die Karten auszulesen wenn dieser beim Kunden ist.

 

Haben einige vielleicht ähnliche Probleme oder kennt sich damit mehr aus ?

Bisher les ich nur unsere Karten aus bzw die LKWs bei denen ein 3 Monats zyklus möglich ist.

Vielen dank im voraus.

 

Beste Grüße Fab


Solange die Fahrzeuge vermietet sind, habt ihr gar keine Pflicht die Fahrerkarten auszulesen. Das muss der Arbeitgeber von denen machen und nicht der Vermieter.

 

Geregelt ist das in § 2 Abs. 4 FPersV: Der Mieter muss bei Übernahme und bei Rückgabe die Fahrzeugeinheit mit seiner Unternehmerkarte auf sich registieren und abmelden. Dieser ist auch nach Abs. 5 verpflichtet, den Massenspeicher der FE auszulesen.

 

Sofern der Mieter auf Daten nicht unmittelbar zugreifen kann, muss der Vermieter nach Abs. 6 die kundenbezogenen Daten aushändigen. Um das zu umgehen, muss der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs den Massenspeicher auslesen. Geschieht das nicht, braucht ihr selbst eine Möglichkeit nicht nur die Daten der FE auszulesen, sondern auch nach Kunden zu splitten.

 

Wichtig ist, dass Vermieter und Mieter hierbei Unternehmer sind und sich die Regelungen auf den Unternehmer bezieht, ohne konkrete Aufgabenweiterleitung vom Vermieter auf den Mieter. Dies muss, damit der Vermieter Rechtssicherheit hat, im Mietvertrag geregelt werden, zumindest aber sollte geregelt werden, dass der Vermieter Zugang zu der Fahrzeugeinheit in den erforderlichen Intervallen hat.

 

Es sollte auch berücksichtigt werden, dass die Zeitangaben das Maximum vorgeben. Sofern die Anwendung einen früheren Auslesetermin bedingt, muss schon eher ausgelesen werden. Dies geht aus der VO (EG) 561/2006 (Art. 10 Abs. 5 i) hervor.


Themenstarter

Vielen Dank Chris dafür,

 

der Aufwand ist natürlich extrem. Wird das den immer so von allen gemacht? da unsere Kunden mit Sicherheit keine Auslesegeräte besitzen und das bereitstellen der Daten auf Anfrage auch nicht ohne ist.

Problem bei uns wäre auch das wir teils zu unseren LKWs auch noch von großen Autovermietern LKWs einmieten und weitervermieten und ich kenne keinen Autovermieter der seine Fahrerkarten bzw Geräte bei den LKWs ausliest bzw Kunden entsprechende Daten bieten könnten. Somit wäre das auch noch in unserem Bereich. Ich denke ich werde mal mit einer Liste von Scenarios zum BAG gehen welcher Fahrer wohin mit welchen Fahrzeug fährt und was ich meine was erforderlich ist um dann entsprechend korrigiert zu werden oder auch eben nicht.


Zitat:

Original geschrieben von Fabs28

Vielen Dank Chris dafür,

 

der Aufwand ist natürlich extrem. Wird das den immer so von allen gemacht? da unsere Kunden mit Sicherheit keine Auslesegeräte besitzen und das bereitstellen der Daten auf Anfrage auch nicht ohne ist.

Problem bei uns wäre auch das wir teils zu unseren LKWs auch noch von großen Autovermietern LKWs einmieten und weitervermieten und ich kenne keinen Autovermieter der seine Fahrerkarten bzw Geräte bei den LKWs ausliest bzw Kunden entsprechende Daten bieten könnten. Somit wäre das auch noch in unserem Bereich. Ich denke ich werde mal mit einer Liste von Scenarios zum BAG gehen welcher Fahrer wohin mit welchen Fahrzeug fährt und was ich meine was erforderlich ist um dann entsprechend korrigiert zu werden oder auch eben nicht.

So wie ich das sehe, kommt ihr nicht umhin, zumindest die FE auslesen zu können. Sofern ihr Fahrer einsetzt, braucht ihr auch die Möglichkeit des Auslesens der Fahrerkarten mit Verstoßauswertung. Die Verstoßauswertung muss vom AG auf jeden Fall gemacht werden. Das ist Bußgeldbewehrt.

 

Ansonsten würde ich mal die Mietverträge überprüfen, ob da die Verpflichtung zum Auslesen der Fahrzeugeinheit im gesetzlich geforderten Turnus weitergegeben wird. Du kannst ja nicht wissen, wie die die Fahrzeuge tatsächlich laufen lassen, woraus sich ja frühere Auslesetermine ergeben würden.

 

Kunden die Unternehmer sind, müssen sich selbst in die Lage versetzen FE und Fk auslesen zu können. Da kannst Du keine Verantwortung für übernehmen.

 

Wichtig ist, dass Du darauf achtest, dass der Unternehmer die FE mit seiner Unternehmerkarte auf sein Unternehmen an- und abmeldet.

 

Auf jeden Fall steht es dir frei, Dich auch von der BAG beraten zu lassen.


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