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Auslaufmodell mit Tageszulassung ist kein Neuwagen
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Ein Fahrzeug, das so nicht mehr unverändert gebaut wird, darf nicht als Neuwagen verkauft werden. Nach einem am Freitag bekanntgewordenen Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz gilt dies auch für Fahrzeuge mit einer so genannten Tageszulassung. In diesem Fall dürfe der Käufer ebenfalls davon ausgehen, dass ein "fabrikneues Fahrzeug" nicht älter als zwölf Monate sei und weiterhin unverändert gebaut werde (Az.: 6 U 574/08).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage der Käuferin eines Pkw statt. Die Klägerin hatte im Februar 2006 einen Vertrag über den Kauf eines Neuwagens mit Tageszulassung abgeschlossen. Später erfuhr sie, dass das Auto schon im Februar 2004 hergestellt worden war und das Modell so gar nicht mehr gebaut wurde. Sie verlangte daher die Rückabwicklung des Kaufvertrages.
Das OLG sah die Forderung als berechtigt an, da der angebliche Neuwagen an einem erheblichen Mangel leide. Denn rechtlich betrachtet sei er gar nicht mehr fabrikneu, da er – unabhängig vom Herstellungsdatum – so nicht mehr produziert werde. (dpa)
zur allgemeinen kenntnissnahme |
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live & in Farbe
Die Koblenzer Richter leiden offenbar nicht unter Realitätsverlust, sondern sie genießen ihn.
Nach deren Statement
ist also jedes Fahrzeug, das einem Modellwechsel oder nur einem Facelift unterliegt, nach den Werksferien kein Neuwagen mehr.
Welcome to germany.
Buddy-Master
Vollkommen korrekt.
Ist ja im Grunde genommen auch logisch und sollte eigentlich für jeden Zeitgenossen nachvollziehbar sein.
1xGenau ! So sind sie billiger, und der Händler kann sie uns nicht als Neuwagen unterjubeln !
2xlive & in Farbe
Äh... für mich nicht. Ich mag Ironie - vorausgesetzt, ich erkenne sie als solche.
Buddy-Master
Auslaufmodell mit Tageszulassung ist kein Neuwagen
Autohändler sind wie Teppichhändler...
Ich halte es für durchaus möglich, dass ein Händler einem unbedarften Kunden mitteilt, der Wagen sei "mal kurz angemeldet worden, damit Sie einen supertollen megageilen Rabatt kriegen können!"
Und ich weiß nicht, ob die Abmeldung überhaupt in den neuen EU-konformen Dokumenten verzeichnet wird.
Seit dem Wegfall des Rabattierungsverbots sind Tageszulassungen in erster Linie dazu da, die Pflichtabnahmequoten der Händler zu erfüllen und die Zulassungsstatistiken zu schönen.
live & in Farbe
Nicht alle über einen Kamm, bitte...
Das kann stimmen, wenn der Hersteller auf Anmeldungen Rabatte ausgibt.
Die Abmeldung?
Nein, definitiv nicht. Sie helfen den freien Händlern ganz erheblich, jedenfalls bei vielen Herstellern.
Aber Ende 2009 läuft die GVO (GruppenfreistellungsVerOrdnung)
aus, dann werden die Karten neu gemischt werden müssen.
Buddy-Master
Das war auch nicht meine Absicht. Sorry, wenn es so 'rübergekommen ist.