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ausländischer Tüv abgelaufen, kann ich jetzt zum deutschen Tüv

Habe folgendes Problem.

Durch eine Projektarbeit in Deutschland die sich um zwei Monate verlängert hat, konnte ich nicht rechtzeitig zum Tüv in der Heimat (Portugal) fahren.

Jetzt geht es bald zurück und ich will nicht ohne Tüv fahren. Kann ich zum deutschen Tüv fahren und somit die Zeit bis zum Tüv in der Heimat überbrücken?

Wenn geringe Mängel gefunden werden, wie lange hat man Zeit diese zu beheben und das Auto wieder vorzustellen (wovon ich ausgehe, es sind aber keine Sicherheitsmängel)?

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11 Antworten

Ich befürchte, dass sich hier niemand mit den portugiesischen Bestimmungen auskennt. Ich würde eher beim portugiesischen "TÜV" anrufen, wie da zu verfahren ist.

Zitat:

@birscherl schrieb am 25. November 2015 um 19:57:59 Uhr:

Ich befürchte, dass sich hier niemand mit den portugiesischen Bestimmungen auskennt. Ich würde eher beim portugiesischen "TÜV" anrufen, wie da zu verfahren ist.

Der port. Tüv hat mich dazu geraten. Die machen das dort angeblich auch so für ausländische Fahrzeuge.

Ich will es vorab erstmal bestätigt haben:)

Im "Ausland" ist das kein Problem, was Dir in Portugal auf der Heimfahrt blühen kann weiist Du wahrscheinlich besser... ;)

Umgekehrt (dt. Auto zulange im Ausland und HU überzogen) läufts so (hat mir ein Kollege mal vor Jahren erzählt, da es ihn betraf, aber bitte selber prüfen, ob das noch aktuell ist):

Telefonisch vorab (wenn das Fzg noch im Ausland ist) einen Termin bei einer dt. Prüforganisation nahe dem Grenzübergang, über den mal wieder zurück nach Dtld einreist, ausmachen.

Dann ab zurück nach Dtld, und nach Übertritt der Grenze auf direktem Weg zur Prüforganisation fahren. Bei einer Polizeikontrolle dann Terminbestätigung vorlegen, und nachweisen, dass man auf direkten Wege zur Prüforg ist, dann gibts auch keine Strafe.

Ist soweit ich weiß auch die offizielle Verfahrensweise, wenn die HU außerhalb des Saisonzeitraums (Saisonkennzeichen) abläuft. Fzg muss am ersten Zulassungstag (Werktag) innerhalb der Saison auf direkten Wege zur Prüfoganisation, sonst Strafe wegen überziehen der HU-Frist.

Als eine mögliche (etwas aufwändigere Lösung) gebe es für den TE noch, in Spanien kurz vor der portugiesen Grenze das angesprochene Fzg auf einen Anhänger zu verladen und es damit zur portigiesischen Prüforganisation zu bringen. Vermeidet auf jeden Fall die Strafe ¨Fahren mit abgelaufener Fzg.-Prüfung¨. Ob die portugiesischen Zul-Behörde dennoch eine Strafe ausspricht müsste der TE selber in Erfahrung bringen.

Zitat:

@Nanofaser schrieb am 25. November 2015 um 20:30:18 Uhr:

Umgekehrt (dt. Auto zulange im Ausland und HU überzogen) läufts so (hat mir ein Kollege mal vor Jahren erzählt, da es ihn betraf, aber bitte selber prüfen, ob das noch aktuell ist):

Telefonisch vorab (wenn das Fzg noch im Ausland ist) einen Termin bei einer dt. Prüforganisation nahe dem Grenzübergang, über den mal wieder zurück nach Dtld einreist, ausmachen.

Dann ab zurück nach Dtld, und nach Übertritt der Grenze auf direktem Weg zur Prüforganisation fahren. Bei einer Polizeikontrolle dann Terminbestätigung vorlegen, und nachweisen, dass man auf direkten Wege zur Prüforg ist, dann gibts auch keine Strafe.

Die dahinter stehende Argumentation ist:

Die Pflicht zur HU ist eine nationale Regelung und gilt deshalb auch nur im Gelteungsbereich des Grundgesetzes.

Ähnlich müsste man eigentlich auch die portugiesische HU betrachten; zwar basiert alles auf einer europäischen Richtlinie, ist aber nationales Recht. Ich würde mich aber nicht unbedingt darauf verlassen, dass man in Portugal die gleiche Interpretation anwendet wie hierzulande. Allerdings hätte ich auch gewisse Zweifel, ob man dort einen deutschen (und damit: deutsch geschriebenen) Untersuchungsbericht akzeptieren würde?

Zitat:

Ist soweit ich weiß auch die offizielle Verfahrensweise, wenn die HU außerhalb des Saisonzeitraums (Saisonkennzeichen) abläuft. Fzg muss am ersten Zulassungstag (Werktag) innerhalb der Saison auf direkten Wege zur Prüfoganisation, sonst Strafe wegen überziehen der HU-Frist.

nein, nicht ganz. Anlage VIII legt fest:

2.6

Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen

Es muss also nicht am ersten Tag im Betriebszeitraum oder bei der ersten Fahrt im Betriebszeitraum sein; innerhalb des ersten Monats ist noch fristgerecht.

Hallo TE,

in Deutschland ist es so, dass eine Hauptuntersuchung, gemacht in der EG unter bestimmten Richtlinien anerkannt wird.

Demnach wäre es nicht ausgeschlossen, dass ggf. ähnliche Richtlinien in Portugal gelten und somit auch eine deutsche HU anerkannt wird, wenn sie durch das dort geltende Recht anerkannt wird.

Das müsstest Du durch einen Anruf bei einer portogisischen Überprüfungsorganisation erfragen.

2001 war ich (kurz) beruflich in GB, der dortige Kollege, der selber mit seinem Auto vor 2 Jahren angereist war, dessen HU war schon 13 Monate abgelaufen als ich dort war. Er hat sich auch ein wenig Sorgen gemacht und sich deswegen erkundigt. Von dt. staatlicher Seite aus, war das (damals) kein Problem, der Wagen befand ja nicht innerhalb der dt. Grenzen, war also für die dt. Justiz/Exekutive nicht greifbar. Um nicht Probleme im Falle eines Unfalls in GB mit der dt. Versicherung zu bekommen (irgendwas mit Fahrlässigkeit, weil Wagen lange nicht technisch geprüft war) hat er schon überlegt, den britischen MOT durchführen zu lassen. Hätte aber rechtlich mit der Versicherung keinen Unterschied gemacht, die hätten im Falle des Falle das letzte Wort gehabt, ob die den Schaden voll reguliert hätten. Daher hat mein Kollege dann auch nichts unternommen. Nur halt die Sache mit der HU (auf den kürzesten Wegen nach Grenzübertritt zur Prüfung) war zwingend einzuhalten, um ein Bußgeld zu vermeiden. Keine Ahnhung ob er, dass dann wirklich durchgezogen hat oder aus Bequemlichkeit direkt nach Hause durchgefahren ist. Er ist erst ein paar Monate nach mir zurückgereist.

Ja, er hätte vermutlich hochoffizell den Wagen nach 6 Monaten GB dort ummelden müssen, aber dann hätte auch der Tacho gegen auf "mph" umgebaut/getauscht werden müssen (und noch was anderes, vermutlich Scheinwerfer tauschen, weil die Scheinwerfer- Aufkleber, um den Gegenverkehr nicht zu blenden dann auch unzulässig wären).

Für den TE: gibts da nicht einen Automobilklub in Portugal, der Auskunft geben kann? Oder seine Kfz-Versicherung oder die Prüforganisation? Das alles geht schneller und verbindlicher als das Herumgerate hier im Forum, da diese Fallkonstruktion schon sehr unalltäglich ist.

Zitat:

@Nanofaser schrieb am 25. November 2015 um 20:30:18 Uhr:

Ist soweit ich weiß auch die offizielle Verfahrensweise, wenn die HU außerhalb des Saisonzeitraums (Saisonkennzeichen) abläuft. Fzg muss am ersten Zulassungstag (Werktag) innerhalb der Saison auf direkten Wege zur Prüfoganisation, sonst Strafe wegen überziehen der HU-Frist.

das weißt Du falsch. Das Fahrzeug muss innerhalb des ersten Monats der Saison vorgeführt werden

An den TE: in D gibt es meines Wissens nur die Vorschrift, das Autos verkehrssicher sein müssen. Nicht aber, dass ausländische Prüfintervalle einzuhalten sind. Ob das in Frankreich und Spanien während der Rückfahrt auch so gesehen wird, kann ich nicht letztverbindlich sagen, sollte aber eigentlich so sein. In Portugal muss er es halt dann kurzfristig machen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 25. November 2015 um 22:43:46 Uhr:

in Deutschland ist es so, dass eine Hauptuntersuchung, gemacht in der EG unter bestimmten Richtlinien anerkannt wird.

Das gilt nur, wenn das Fahrzeug vorher in einem anderen EU-Staat zugelassen war für die Restlaufzeit der dortigen Untersuchung.

Dabei sind die Bedingungen auch noch so, daß sie in der Praxis eher nicht erfüllt werden.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 26. November 2015 um 13:41:33 Uhr:

Zitat:

@Nanofaser schrieb am 25. November 2015 um 20:30:18 Uhr:

Ist soweit ich weiß auch die offizielle Verfahrensweise, wenn die HU außerhalb des Saisonzeitraums (Saisonkennzeichen) abläuft. Fzg muss am ersten Zulassungstag (Werktag) innerhalb der Saison auf direkten Wege zur Prüfoganisation, sonst Strafe wegen überziehen der HU-Frist.

das weißt Du falsch. Das Fahrzeug muss innerhalb des ersten Monats der Saison vorgeführt werden

Danke dir für die Info, mein gefährliches Halbwissen wurde in diesem Punkt bereits entschärft :-)

Dekra hat mich informiert das eine TÜV Abnahme möglich ist aber rechtlich gesehen kein Sinn macht.

Maßgebend sind immer die Länder spezifischen Gesetze.

Danke für die rege Diskussion:)

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